Micro-Targeting - Made in USA: Auszug Vorwort...
"(...) In verkrustetem Stil verbohren sich die Parteien in seltener Einigkeit mit ihren Werbeberatern („Slogan- und nicht Spin-Doctors“) in der Gedankenwelt von Standardbotschaften, Plakatsujets und Inseratschaltungen und verweigern beharrlich den Wunsch des Bürgers nach lebensnaher Kommunikation und dem persönlichen Gespräch. Umso mehr hoffe ich mit dieser Arbeit im deutschsprachigen Raum einen erstmaligen Gesamtüber- und einblick über und in das Thema „Neue Methoden der Kampagnensteuerung“ geliefert zu haben. Natürlich lag
es nahe sich intensiv mit den US-amerikanischen Kampagnentechniken und Wahlkampftaktiken zu beschäftigen, denn nirgendwo sonst gibt es so kompakt und transparent Praxisbeispiele für die Professionalität und Innovationskraft neuzeitlicher Wahlkämpfe als in den USA. (...)"
Micro-Targeting - Made in USA: Auszug Vorwort...
"(...) In verkrustetem Stil verbohren sich die Parteien in seltener Einigkeit mit ihren Werbeberatern („Slogan- und nicht Spin-Doctors“) in der Gedankenwelt von Standardbotschaften, Plakatsujets und Inseratschaltungen und verweigern beharrlich den Wunsch des Bürgers nach lebensnaher Kommunikation und dem persönlichen Gespräch. Umso mehr hoffe ich mit dieser Arbeit im deutschsprachigen Raum einen erstmaligen Gesamtüber- und einblick über und in das Thema „Neue Methoden der Kampagnensteuerung“ geliefert zu haben. Natürlich lag
es nahe sich intensiv mit den US-amerikanischen Kampagnentechniken und Wahlkampftaktiken zu beschäftigen, denn nirgendwo sonst gibt es so kompakt und transparent Praxisbeispiele für die Professionalität und Innovationskraft neuzeitlicher Wahlkämpfe als in den USA. (...)"
The document discusses Ghana's economic relationship with the European Union and the Economic Partnership Agreements (EPAs) between Ghana and the EU. It provides background on past trade agreements between Ghana and the EU. It outlines concerns that the EPAs could negatively impact Ghana's economy by eliminating tariffs and exposing local industries to more competition. However, proponents argue the EPAs could increase regional trade, help integrate Ghana's economy globally, and increase funding to support development. The document recommends the EU provide more support and capacity building to help Ghana benefit from the trade agreements.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://thomas-peham.com/masterarbeit-content-marketing-vorbestellung/
Im Rahmen meiner Masterarbeit habe ich das Thema “Erfolgsfaktoren von Content Marketing Projekten in Online-/Werbe-Agenturen” näher behandelt. Die Masterarbeit gliedert sich in einen theoretischen Teil, welcher Content Marketing näher definiert, den Content Marketing Prozess beschreibt und die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten von Content Marketing durch Online-Werbe-Agenturen abbildet.
>> Erfolgsfaktoren von Content Marketing
Möchten Sie mehr über Content Marketing erfahren? Eventuell sogar über Content Marketing am deutschsprachigen Markt?
Diese Diplomarbeit stellt einen Einstieg in die Thematik des Content Marketings dar, beschreibt den Content Marketing Prozess, stellt die einzelnen Content Marketing Formate vor und bildet die Einsatzmöglichkeiten von Content Marketing durch österreichische Online-Werbeagenturen ab.
Um Erfolgsfaktoren von Content Marketing Projekten in Österreich identifizieren zu können, wurden Experteninterviews mit Geschäftsführern österreichischer Online-Werbe-Agenturen durchgeführt. Diese wurden zu den angebotenen Content Marketing Leistungen befragt, sowie zu erfolgsentscheidenden Faktoren im Rahmen von Content Marketing Projekten.
>> Warum Content Marketing?
Content Marketing ist derzeit in aller Munde. Es scheint so als beschäftigt sich derzeit die gesamte “Online-/Marketingwelt” mit diesem Thema. Agenturen (PR, Online, Klassik, etc.), Unternehmen, Kreative – jeder möchte am “Geschäft” des Content Marketings teilhaben und möglichst erfolgreich dabei sein.
Das in den meisten Fällen das Thema Content Marketing in Österreich/Deutschland/Schweiz noch “in den Kinderschuhen” steckt, wird dabei nicht berücksichtigt bzw. zwingt das operative Geschäft in (zu) kleinen Zeiträumen zu denken.
Im Rahmen meiner Masterarbeit mit dem Titel “Erfolgsfaktoren von Content Marketing Leistungen in österreichischen Online-Werbe-Agenturen” habe ich mich näher mit der Thematik des Content Marketings in Österreich auseinander gesetzt und einige interessante Erkenntnisse gewonnen.
>> Inhalte dieser Masterarbeit:
Ursprung und Entwicklung von Content Marketing
Einordnung der Content Marketing Disziplin (mit Abgrenzung zu SEO und PR)
rechtliche Aspekte des Content Marketings
Der Content Marketing Prozess
Content Marketing Formate
Einsatzbereiche von Content Marketing durch österreichische Online-/Werbe-Agenturen
Weitere Informationen zur Masterarbeit und wie Sie diese erwerben können, finden Sie hier:
http://thomas-peham.com/masterarbeit-content-marketing-vorbestellung/
Workshop von Martin Schirmbacher auf der AllSocial Conference im Rahmen der AllFacebook Marketing Conference in München 2014.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de
Alle Präsentationen vom 25. März 2014:
http://conference.allfacebook.de/marcon/rueckblick/muc2014/
Vortrag - Cybercrime & Co beim UnternehmenskongressMichael Lanzinger
Am 12.10.2017 konnte ich im Rahmen des Unternehmenskongresses am Flughafen Hörsching des Wirtschaftsverbandes OÖ (http://www.wirtschaftsverband-oberoesterreich.at) einen Vortrag zum Thema Cybercrime, Content-Haftung und Datenschutz halten. Ich darf mich für die Einladung und die spannenden Diskussionen bedanken und stelle hier nun die Vortragsfolien zur Verfügung.
Social Media - User Generated Content - Wem gehören meine Daten und InhalteMarcus Beckmann
Wem gehören meine Daten - Soziale Netzwerke und nutzergenerierte Inhalte"
Soziale Netzwerke sind ohne nutzergenerierte Inhalte nicht denkbar. Betreiber sozialer Netzwerke lassen sich sehr oft weitreichende Rechte auch zur kommerziellen Verwertung von Inhalten und Daten einräumen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die oft rechtswidrige Praxis
State of the Art Facebook Promotions #AFBMCAllFacebook.de
Vortrag von Thomas Hutter auf der AllFacebook Marketing Conference 2017 in München.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de/session/facebook-promotions/
Mehr zu Thomas Hutter:
http://www.thomashutter.com/
Social Media Plattformen – Fallen und Stolpersteine in den AGBDigicomp Academy AG
Typische Fallen und Stolpersteine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Social-Media-Plattformen. 1. Teil: Allgemeine Ausführungen zu AGB und Rechtsnatur der Verträge mit Social-Media-Plattformen, Allgemeines zu Social Media & AGB, 2. Teil : Typische Bestimmungen, Empfehlungen
Social Media, der Datenschutz und das Urheberrecht - 8.4.2014 - marketing for...Sascha Kremer
Vortrag am 8.4.2014 auf dem marketing forum hannover im Rahmen der PSI Promotional World 2014. Enthält eine Zusammenfassung der aktuellen Probleme im Datenschutz und Urheberrecht bei der Nutzung von Social Media; Standards (z.B. Impressumspflicht) wurden ausgelassen. Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Urteile zur Positionierung der Datenschutzerklärung (LG Frankfurt, 18.2.14 - 3-10 O 86/12), zur AGB-Kontrolle von Datenschutzerklärungen (KG, 24.1.2014 - 5 U 42/12), die Pixelio Entscheidung (LG Köln, 30.1.2014 - 14 O 427/13) und die Creative Commons Entscheidung (LG Köln, 5.3.2014 - 28 O 232/13).
Netparty: Medenpädagogische Ansätze in Social SoftwareBjörn Bertram
Der Umgang mit social network Plattformen will gelernt sein. Die Abstraktion des Gegenübers und die scheinbare Anonymität des Internets führt dazu, dass viele User-innen (nicht nur Kinder und Jugendliche) unbedacht Informationen veröffentlichen. Doch wie können Kinder und Jugendliche innerhalb von social networks pädagogisch angesprochen, sensibilisiert und zum Nachdenken gebracht werden? Welche Ansätze dazu gibt es bereits? Was wäre aus pädagogischer Sicht sinnvoll?
Das Thema Social Media ist in den letzten Jahren ein wichtiger
Faktor in der Unternehmenskommunikation geworden. Ob als Support-Tool, Marketing-Kanal oder Recruiting Plattform, facebook und Co. werden von vielen Deutschen Unternehmen genutzt. Laut eine aktuelle Umfrage der Bitkom Research GmbH gaben 69% der auf Facebook aktiven Unternehmen bei der Umfrage an, dass sie ihren Bekanntheitsgrad durch Facebook merklich gesteigert zu haben.
Aber welche rechtlichen Risiken bergen diese Plattformen?
Wir haben Ihnen Sieben Tipps zusammengestellt, damit Sie nicht in die Abmahnfalle tappen.
The document discusses Ghana's economic relationship with the European Union and the Economic Partnership Agreements (EPAs) between Ghana and the EU. It provides background on past trade agreements between Ghana and the EU. It outlines concerns that the EPAs could negatively impact Ghana's economy by eliminating tariffs and exposing local industries to more competition. However, proponents argue the EPAs could increase regional trade, help integrate Ghana's economy globally, and increase funding to support development. The document recommends the EU provide more support and capacity building to help Ghana benefit from the trade agreements.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://thomas-peham.com/masterarbeit-content-marketing-vorbestellung/
Im Rahmen meiner Masterarbeit habe ich das Thema “Erfolgsfaktoren von Content Marketing Projekten in Online-/Werbe-Agenturen” näher behandelt. Die Masterarbeit gliedert sich in einen theoretischen Teil, welcher Content Marketing näher definiert, den Content Marketing Prozess beschreibt und die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten von Content Marketing durch Online-Werbe-Agenturen abbildet.
>> Erfolgsfaktoren von Content Marketing
Möchten Sie mehr über Content Marketing erfahren? Eventuell sogar über Content Marketing am deutschsprachigen Markt?
Diese Diplomarbeit stellt einen Einstieg in die Thematik des Content Marketings dar, beschreibt den Content Marketing Prozess, stellt die einzelnen Content Marketing Formate vor und bildet die Einsatzmöglichkeiten von Content Marketing durch österreichische Online-Werbeagenturen ab.
Um Erfolgsfaktoren von Content Marketing Projekten in Österreich identifizieren zu können, wurden Experteninterviews mit Geschäftsführern österreichischer Online-Werbe-Agenturen durchgeführt. Diese wurden zu den angebotenen Content Marketing Leistungen befragt, sowie zu erfolgsentscheidenden Faktoren im Rahmen von Content Marketing Projekten.
>> Warum Content Marketing?
Content Marketing ist derzeit in aller Munde. Es scheint so als beschäftigt sich derzeit die gesamte “Online-/Marketingwelt” mit diesem Thema. Agenturen (PR, Online, Klassik, etc.), Unternehmen, Kreative – jeder möchte am “Geschäft” des Content Marketings teilhaben und möglichst erfolgreich dabei sein.
Das in den meisten Fällen das Thema Content Marketing in Österreich/Deutschland/Schweiz noch “in den Kinderschuhen” steckt, wird dabei nicht berücksichtigt bzw. zwingt das operative Geschäft in (zu) kleinen Zeiträumen zu denken.
Im Rahmen meiner Masterarbeit mit dem Titel “Erfolgsfaktoren von Content Marketing Leistungen in österreichischen Online-Werbe-Agenturen” habe ich mich näher mit der Thematik des Content Marketings in Österreich auseinander gesetzt und einige interessante Erkenntnisse gewonnen.
>> Inhalte dieser Masterarbeit:
Ursprung und Entwicklung von Content Marketing
Einordnung der Content Marketing Disziplin (mit Abgrenzung zu SEO und PR)
rechtliche Aspekte des Content Marketings
Der Content Marketing Prozess
Content Marketing Formate
Einsatzbereiche von Content Marketing durch österreichische Online-/Werbe-Agenturen
Weitere Informationen zur Masterarbeit und wie Sie diese erwerben können, finden Sie hier:
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Workshop von Martin Schirmbacher auf der AllSocial Conference im Rahmen der AllFacebook Marketing Conference in München 2014.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de
Alle Präsentationen vom 25. März 2014:
http://conference.allfacebook.de/marcon/rueckblick/muc2014/
Vortrag - Cybercrime & Co beim UnternehmenskongressMichael Lanzinger
Am 12.10.2017 konnte ich im Rahmen des Unternehmenskongresses am Flughafen Hörsching des Wirtschaftsverbandes OÖ (http://www.wirtschaftsverband-oberoesterreich.at) einen Vortrag zum Thema Cybercrime, Content-Haftung und Datenschutz halten. Ich darf mich für die Einladung und die spannenden Diskussionen bedanken und stelle hier nun die Vortragsfolien zur Verfügung.
Social Media - User Generated Content - Wem gehören meine Daten und InhalteMarcus Beckmann
Wem gehören meine Daten - Soziale Netzwerke und nutzergenerierte Inhalte"
Soziale Netzwerke sind ohne nutzergenerierte Inhalte nicht denkbar. Betreiber sozialer Netzwerke lassen sich sehr oft weitreichende Rechte auch zur kommerziellen Verwertung von Inhalten und Daten einräumen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die oft rechtswidrige Praxis
State of the Art Facebook Promotions #AFBMCAllFacebook.de
Vortrag von Thomas Hutter auf der AllFacebook Marketing Conference 2017 in München.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de/session/facebook-promotions/
Mehr zu Thomas Hutter:
http://www.thomashutter.com/
Social Media Plattformen – Fallen und Stolpersteine in den AGBDigicomp Academy AG
Typische Fallen und Stolpersteine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Social-Media-Plattformen. 1. Teil: Allgemeine Ausführungen zu AGB und Rechtsnatur der Verträge mit Social-Media-Plattformen, Allgemeines zu Social Media & AGB, 2. Teil : Typische Bestimmungen, Empfehlungen
Social Media, der Datenschutz und das Urheberrecht - 8.4.2014 - marketing for...Sascha Kremer
Vortrag am 8.4.2014 auf dem marketing forum hannover im Rahmen der PSI Promotional World 2014. Enthält eine Zusammenfassung der aktuellen Probleme im Datenschutz und Urheberrecht bei der Nutzung von Social Media; Standards (z.B. Impressumspflicht) wurden ausgelassen. Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Urteile zur Positionierung der Datenschutzerklärung (LG Frankfurt, 18.2.14 - 3-10 O 86/12), zur AGB-Kontrolle von Datenschutzerklärungen (KG, 24.1.2014 - 5 U 42/12), die Pixelio Entscheidung (LG Köln, 30.1.2014 - 14 O 427/13) und die Creative Commons Entscheidung (LG Köln, 5.3.2014 - 28 O 232/13).
Netparty: Medenpädagogische Ansätze in Social SoftwareBjörn Bertram
Der Umgang mit social network Plattformen will gelernt sein. Die Abstraktion des Gegenübers und die scheinbare Anonymität des Internets führt dazu, dass viele User-innen (nicht nur Kinder und Jugendliche) unbedacht Informationen veröffentlichen. Doch wie können Kinder und Jugendliche innerhalb von social networks pädagogisch angesprochen, sensibilisiert und zum Nachdenken gebracht werden? Welche Ansätze dazu gibt es bereits? Was wäre aus pädagogischer Sicht sinnvoll?
Das Thema Social Media ist in den letzten Jahren ein wichtiger
Faktor in der Unternehmenskommunikation geworden. Ob als Support-Tool, Marketing-Kanal oder Recruiting Plattform, facebook und Co. werden von vielen Deutschen Unternehmen genutzt. Laut eine aktuelle Umfrage der Bitkom Research GmbH gaben 69% der auf Facebook aktiven Unternehmen bei der Umfrage an, dass sie ihren Bekanntheitsgrad durch Facebook merklich gesteigert zu haben.
Aber welche rechtlichen Risiken bergen diese Plattformen?
Wir haben Ihnen Sieben Tipps zusammengestellt, damit Sie nicht in die Abmahnfalle tappen.
Social Media Guidelines - braucht es das denn noch?
Grosse Unternehmen tragen grosse Risiken, nicht nur finanzieller Art, sondern auch in Bezug auf ihr Image, ihre Reputation etc. Klar, dass es hier auch Social Media Guidelines braucht und so hat die überwiegende Mehrzahl der grossen Unternehmen auch ein solches Regelwerk für ihre Mitarbeitenden.
Kleinere Unternehmen meinen dagegen oft, dass es so etwas heutzutage nicht mehr braucht oder haben sich noch gar nie Gedanken dazu gemacht. Eine Social Media Policy ist jedoch für jedes Unternehmen wichtig. Denn selbst falls das Unternehmen Social Media nicht nutzen sollte, tut es unter Garantie ein Grossteil der Mitarbeitenden privat.
Die Integration Ihrer Social Media Kampagnen ist entscheidend für den Erfolg Ihrer digitalen Marketingstrategie. Seine volle Wirkung entfaltet Social Media jedoch nur in Verbindung mit einer genauen Planung und Strategie.
In unserem Leitfaden finden Sie nützliche Tipps, wie Sie Social Media optimal zur Leadgenerierung, Kommunikation und Kunden-/Gästebindung für Ihr Unternehmen nutzen können.
http://www.plaschke-consulting.com
Am 20.7.2016 durfte ich im Rahmen des Technologieplauscherl (http://technologieplauscherl.at/39/) einen Vortrag zum Thema Haftung im Web halten.
Die Folien beschäftigen sich inhaltlich mit Provider-Haftung sowie Cookies und deren (zulässige) Verwendung.
1. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Masterprüfung
Webwissenschaften „Web und
Recht“
Mag.a Karin Ortner
Ass.Prof.in Dr.in Barbara Trost
A.Univ.-Prof.in DIin Dr.in Birgit Pröll
26. Juni 2013
2. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Portfolio Webwissenschaften
# Befragung „Social Media und Berufswelt“
https://puravida288.wordpress.com/2013/06/12/social-media-
arbeitswelt-die-ergebnisse-der-onlinebefragung/
# Masterthesis “Private Social Media Aktivitäten und das
Arbeitsrecht
# Blogprojekt https://puravida288.wordpress.com/
# Befragung „Reaktionen auf Aktivitäten von Frauen in Social Media“
# FemCamp Österreich in Wien
# Appreciate Culture – Projekt laut Curriculum
# Blogprojekt „Arbeiten und Studieren“ der Arbeiterkammer OÖ
http://arbeitenundstudieren.at/
2
3. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Private Social Media Aktivitäten und
das Arbeitsverhältnis
Masterthesis
Mag.a Karin Ortner
Masterstudium Webwissenschaften
Betreuerin: Ass.Prof.in Dr.in Barbara Trost
4. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Kaum Literatur
und Judikatur in
Österreich.
Rückgriff auf
möglicherweise
vergleichbare
Entscheidungen.
(Blick nach
Deutschland und
in die Schweiz).
5. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Relevanz
4.183.800 Erwerbstätige im Durchschnitt 2012 laut
Statistik Austria (Erwerbstätigenquote von 72,5 %)
2.916.580 Facebook-Userinnen in Österreich im April
2013
5
6. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Gliederung
Veränderung der Arbeitswelt | Entwicklung Web |
Social Media die Angebote | Nutzungsverhalten
Social Media und Arbeitsrecht
Fallbeispiele
Social Media Guidelines
6
7. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Veränderung der Arbeitswelt
(Digitalisierung)
• Destandardisierung
• Prekarisierung
• Subjektivierung
• Intensivierung
• Flexibilisierung
• Entgrenzung
7
8. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Social Media – Nutzungsverhalten
# Für viele Unternehmen ist das Internet lediglich ein weiterer
Informations- und Austauschkanal
Aber
# Für ein Drittel der Studierenden ist die Nutzung von Social
Media, Flexibilität und die Nutzung privater Geräte am
Arbeitsplatz wichtiger als das Gehalt.
8
9. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Social Media und Arbeitsrecht
Bewerberinnenscreening
Was in einem Bewerbungsgespräch nicht gefragt
werden darf, darf auch nicht mittels Screening erhoben
werden.
9
10. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Nutzung von Social Media während
der Arbeitszeit
• keine Nutzungsregelung
– Private Nutzung ist gestattet, solange die Arbeitsleistung nicht
darunter leidet
• Untersagte Nutzung
– Ein lückenlos einzuhaltendes Verbot kann angeordnet werden
• erlaubte Nutzung
– Exzessive Nutzung trotzdem untersagt
10
11. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Eingriffe in die private Social Media
Aktivität generell
• Die generell untersagte Nutzung
– Wohl nicht zulässig
• Die angeordnete Nutzung im Interesse der
Arbeitgeberin(Weisung, Social Media Guidelines)
– Ist nicht zulässig
• Die freiwillige Nutzung im Interesse der Arbeitgeberin
– Arbeitsrechtlich nicht relevant
• Empfehlung der Arbeitgeberin zum Tätigwerden in
ihrem Interesse
11
12. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Kontrollrecht der
Arbeitgeberin
# Achtung des Privat- und Familienlebens gem. Art. 8 EMRK darf nur
ausnahmsweise durchbrochen werden. Kontrollmaßnahmen bzgl.
Freizeit idR unzulässig
# Überwachung nur zulässig, wenn für vertragswidriges Verhalten der
Arbeitnehmerin ausreichende Anhaltspunkte vorliegen und Verhalten
den Interessen der Arbeitgeberin zuwiderläuft
• Zustimmung Betriebsrat nötig, wenn Menschwürde berührt
• Sittenwidrig, wenn Menschenwürde verletzt
1
13. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Abgrenzung Menschenwürde
berührt vs. verletzt
Je intensiver in die Privatsphäre der Arbeitnehmerinnen eingegriffen wird, je
andauernder und nachhaltiger die Kontrolle ausfällt, je technischer und
unentziehbarer, je willkürlicher und abweichender vom
Gleichbehandlungsgebot die Kontrolle durchgeführt wird, desto eher wird
durch die Kontrolleinrichtung die Menschenwürde nicht nur berührt, sondern
verletzt
1
14. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Verwenden von Daten aus
Facebook & Co
zulässig wenn:
# Annahme rechtswidriges Verhalten
# konkrete und begründete Verdachtsmomente
# Überwachung unbedingt notwendig, zielführend und
verhältnismäßig
# Verwertungsverbot rechtswidrig erhaltener
Informationen?
14
15. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Treuepflicht vs. Recht auf freie
Meinungsäußerung (Kritik üben)
Grundsätzlich gilt: Wenn eine Aussage der Wahrheit entspricht, und die
Arbeitnehmerin nicht vorrangig die Absicht hatte, die Arbeitgeberin zu schädigen,
kann sie von einem intakten Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung
ausgehen
Angemessene und schonende Art und Weise der Kritikformulierung ist wesentlich
Aber: Selbst eine emotional vorgebrachte Kritik mit leicht abfälligen Bemerkungen
ist laut OGH (Oberster Gerichtshof) zulässig, wenn diese aus den konkreten
Umständen nachvollziehbar ist
15
16. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Sanktionen
# Verwarnung
– Einfache Verwarnung
– Disziplinarmaßnahme
# Entlassung
– Schwerwiegende Verfehlung
– Notwendigkeit einer sofortigen Auflösung
– Nicht-Abwarten-Wollen des Kündigungstermins
# Kündigung
16
17. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Cybermobbing und sexuelle
Belästigung
Arbeitgeberin ist verpflichtet, Abhilfe zu schaffen,
falls Verhalten von Dritten im Zusammenhang mit
Arbeitsverhältnis gesetzt wurde.
Verhältnismäßigkeit beachten
17
18. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Haftungsfragen
# Dienstnehmerinnenhaftung bei technischen Schäden
– Wer schuldhaft Verträge verletzt hat für den Schaden
einzustehen
– Aber: Haftungsprivileg. Ist es anwendbar?
– OGH: übliches , sozialadäquates Verhaltes erfasst
– Ausdrückliches Nutzungsverbot: kein Haftungsprivileg
18
19. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Nach Beendigung des
Dienstverhältnisses
# Wem gehören die Daten
– Unternehmen
– Ehemaligen Mitarbeiterin
# Kritische Einträge in Social Media nach Beendigung des
Dienstverhältnisses
– Deutschland: Rücksichtsnahmepflichten werden weniger
– „Mafiös anmutendes Netzwerk“, „Die Ratten verlassen das sinkende
Schiff“ sowie „Abzocke“ und „Nutzlos-Branche“ von Recht auf freie
Meinungsäußerung gedeckt.
19
20. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Social Media Guidelines
• einseitig durch Weisung oder durch Vereinbarung
• Betriebsrat muss nicht zustimmen, Weisungskompetenz der
Arbeitgeberin.
• Allgemeine Regeln für die Weisung sind zu beachten, etwa
Grenzen des Arbeitsvertrages, Fürsorgepflicht und
Persönlichkeitsrechte.
• Der Betriebsrat kann Betriebsvereinbarung über die Social Media
Guidelines bei der Schlichtungsstelle gemäß § 97 ArbVG erzwingen
20
21. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Social Media Guidelines – Verstoß
durch Arbeitnehmerin
Verstöße der Arbeitnehmerin stellen eine
Pflichtverletzung mit den damit verbundenen Folgen
(von von Verwarnung bis Entlassung) dar.
21
22. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Social Media Guidelines – Regeln für
Verhalten in Freizeit
# Zusammenhang mit Dienstverhältnis
– ehrrührige Äußerungen über Dienstgeberin oder
Kundinnen
– Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen.
# nur in Ausnahmefällen
# Einzelfallprüfung und sehr strenge Auslegung
22
23. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Social Media Guidelines
Anonymisierte Analyse von 47 Social Media Guidelines
von in Österreich ansässigen Unternehmen und
Organisationen
23
24. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Social Media Guidelines - Generelles
# DIE Social-Media-Nutzung gibt es nicht
# Überschießende Regelungen
# Privat ist nicht mehr Privat
24
25. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Empfehlungen vs. Verbindliche
Anordnungen
Zulässig: „Wenn Sie in Ihren Profilen angeben, dass Sie Mitarbeiter/-in von xxx sind,
verschwimmen die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben. Die folgenden Richtlinien sollen
Ihnen helfen, mit diesem Spagat verantwortungsvoll umzugehen. Sie sind BINDEND für Ihre
Äußerungen in sozialen Medien, wenn es um Ihre Arbeit oder um unsere Organisation geht.“
Rechtlich möglichweise bedenklich:
„Für alle Mitarbeiter/-innen, auch für jene, die nur privat auf Social-Media-Plattformen
kommunizieren, aber auch dabei auf von ihnen betreute Kunden bzw. andere
berufliche oder politische Kontakte treffen können, wurden die nachfolgenden
Guidelines als Hilfestellung und zur Vermeidung von Problemen entwickelt. Bitte lesen
Sie diese Richtlinien sorgfältig durch, sie werden zum Inhalt Ihres Arbeitsvertrages.“
25
26. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Private Social Media Aktivitäten in der
Dienstzeit
Zulässig: „Jeder Kollegin und jedem Kollegen ist es gestattet, während der Arbeitszeit
Social-Media-Dienste in Anspruch zu nehmen, um sich zu informieren und sich an der
Diskussion zu beteiligen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Nutzung Sie nicht von
Ihrer Arbeit und der eigentlichen Aufgabe ablenkt. Private Chats mit Freunden oder
der Familie erledigen Sie bitte außerhalb der Arbeitszeit!
Möglicherweise problematisch: „Die private Nutzung von Social Media ist im Interesse
des Unternehmens während der Arbeitszeit gestattet. Der zeitliche Umfang der
privaten Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit ist beschränkt auf 15
Minuten.“
26
27. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Nennung der Arbeitgeberin
Zulässig: „Sofern Sie nicht dienstlich beauftragt sind, für unsere Organisation
in sozialen Medien aktiv zu werden, entscheiden Sie selbst, ob Sie in Ihren
Profilen angeben, dass sie bei uns arbeiten.“
Möglicherweise problematisch:
„Unternehmensangehörige geben sich als solche zu erkennen (WKO Muster-
Guidelines).“
27
28. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Private Auftritte / Kennzeichnung
Zulässig: „Die private Nutzung eines dienstlichen Social Media
Accounts ist generell unzulässig.“
Möglicherweise problematisch: „xxx anerkennt selbstverständlich, das
Recht der Mitarbeiter/-innen privat soziale Medien nach eigenem
Ermessen und eigener Verantwortung zu nutzen. Dabei sollen sie –
zum Schutz des Ansehens von xxx – persönliche Meinungsäußerungen
als solche kennzeichnen (z. B. im Profil oder im Impressum).“
28
29. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Kritik an Arbeitgeberin
Zulässig: „Für Kritik ist Platz, solange sie nicht persönlich oder
verletzend wird.“
Möglicherweise problematisch: „Keine öffentliche Kritik am
Arbeitgeber: Klarerweise sind soziale Netzwerke nicht der
geeignete Ort, um Kritik an Kolleg/-innen, am Arbeitgeber oder
an dessen Aktivitäten zu äußern.“
29
30. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Klarnamenpflicht
Zulässig: „Kommentieren Sie wenn möglich nicht
anonym, vermeiden Sie Pseudonyme und falsche
Namen.“
Möglicherweise problematisch: „Fake-Accounts, sowohl
für das Unternehmen als auch für Mitarbeiter sind
nicht gestattet.“
30
31. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Aktiv im Interesse der Arbeitgeberin
Zulässig: „Die Nutzung persönlicher SM Accounts für dienstliche
Zwecke ist zulässig und ausdrücklich erwünscht, erfordert aber
ein verantwortungsvolles Umgehen
Irreführende Bestimmung: „Die private Nutzung von Social
Media ist im Interesse des Unternehmens während der
Arbeitszeit gestattet.“
31
32. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Bedarf an weiteren Informationen
über Social Media
(Quelle: Onlinebefragung OÖ Betriebsräte 2013)
https://puravida288.wordpress.com/
32
33. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Arbeitnehmerinnen müssen frei und ohne Druck entscheiden
können, ob und unter welchen Bedingungen sie ihre privaten
Social Media Aktivitäten den Interessen der Arbeitgeberin öffnen
wollen. Entscheiden sie sich dagegen, darf ihnen daraus kein,
wie auch immer gearteter, Nachteil entstehen.
33
34. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Portfolio Webwissenschaften
# Blogprojekt https://puravida288.wordpress.com/. 1.700 Aufrufe
# Masterthesis “Private Social Media Aktivitäten und das
Arbeitsrecht
# Befragung „Reaktionen auf Beiträge von Frauen in Social Media“
# 1. FemCamp Österreichs in Wien
# Appreciate Culture, Projekt
# Befragung „Social Media und Berufswelt“
# Blogprojekt „Arbeiten und Studieren“
http://arbeitenundstudieren.at/
34
35. Mag.a Karin Ortner | 9356541 | Webwissenschaften | Web & Recht
Herzlichen Dank...
... für Ihre Aufmerksamkeit.
puravida288.wordpress.com
35