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UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Praxistage 2011
Die SVA am Weg von der
Krankenkasse zur
Gesundheitsversicherung
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
SVA-Perspektiven 2011-2015
 Gesundheitsversicherung statt Krankenkasse
 Weiterentwicklung für unsere Kunden
 Verwaltungseffizienz weiter steigern
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Gesundheitsversicherung statt
Krankenkasse
Was haben wir vor?
– Vorsorgebonus: Bei Erreichen von festgelegten
Gesundheitszielen Halbierung des Selbstbehaltes
– Gesundheitscoaching durch den Hausarzt für
chronisch Kranke (z.B. bei Diabetes,
Herzkrankheiten)
– Verbesserter Informationsfluss zwischen Ärzten und
anderen Gesundheitsanbietern
– Verkürzte Wartezeiten durch eine neues
Terminvereinbarungssystem
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Weiterentwicklung für unsere Kunden
Laufende Projekte:
– Unternehmenskulturprozess „vom Amt zum
Dienstleister“
– Online-Terminvereinbarung bei niedergelassenen
Ärzten
– Elektronische Bewilligung von Heilbehelfen, CT und
MRT
– Online-Einreichung von Vergütungsanträgen
– Optimierung der Beitragsvorschreibungs-Transparenz
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Verwaltungseffizienz weiter steigern
– Unternehmenskooperation mit BVA, SVB und
VAEB in den Bereichen Einkauf,
Gebäudemanagement, Reinigung, Druck und
Technologieinfrastruktur zwecks
Effizienzsteigerung
– Verwaltungseffizienz: Verwaltungskosten in
Höhe von 2,1 % des Jahresbudgets
– Das Ziel: Den Anforderungen der
Selbstständigen Rechnung zu tragen!
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Praxistipps für SVA-Versicherte
 Optionenmodell in der Krankenversicherung
 Zusatzversicherung in der
Krankenversicherung
 Höherversicherung in der
Pensionsversicherung
 Herabsetzung der vorläufigen
Beitragsgrundlage
 Differenzbeitragsvorschreibung bei
Mehrfachversicherung
 Entgeltfortzahlung durch die AUVA
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Optionenmodell
• Geld- und Sachleistungsberechtigung in der KV
grundsätzlich in Abhängigkeit von den Einkünften
• Unterschiede in der Leistung v.a. bei Arzthilfe und Spital
• 3 Optionsmodelle:
– Sachleistungsberechtigung für Geldleister
– Sonderklasse im Spital für Sachleister
– Volle Geldleistungsberechtigung für Sachleister
• Optionsbeiträge 2011:
– 2,-- € monatlich für Sachleistung
– 71,88 € monatlich für Sonderklasse
– 89,83 € monatlich für volle Geldleistung
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Zusatzversicherung in der
Krankenversicherung
• Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
• Taggeld bei Spitalsaufenthalt, Kur-, Genesungs-,
Erholungsaufenthalt, Rehabilitationsaufenthalt
• 6-monatige „Wartezeit“ außer bei Arbeitsunfällen
• Kosten von 2,5 % der vorläufigen Beitragsgrundlage,
d.h. zwischen 9,35 € und 122,50 € monatlich
• Im vollen Ausmaß als Betriebsausgabe steuerlich
absetzbar
• Leistungshöhe abhängig von der Beitragsgrundlage:
60 % tägliches Krankengeld,
80 % Taggeld bei den genannten Aufenthalten
• Auszahlung ab dem 4. Tag für maximal 26 Wochen
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Höherversicherung in der
Pensionsversicherung
• Freiwillige Zusatzversicherung zur Erzielung einer
Zusatzpension mit steuerlicher Begünstigung
– Höherversicherungsbeiträge zu einem Viertel als
Sonderausgaben steuerlich absetzbar
– Höherversicherungsleistungen zu 75 % steuerfrei, zu 25 % wie
die Pension versteuert
• Beitragshöhe bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von
8.400 €
• Höhe der Zusatzpension abhängig vom Alter zum
Zeitpunkt der Einzahlung und vom Pensionsanfallsalter
• Auszahlung 14 x pro Jahr
• Im Todesfall teilweiser Übertrag auf die
Hinterbliebenenpension
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Herabsetzung der vorläufigen
Beitragsgrundlage
• Voraussetzungen:
– Nach den wirtschaftlichen Verhältnissen gerechtfertigt
– Glaubhaftmachung, dass die Einkünfte im laufenden Jahr
wesentlich niedriger sein werden als im drittvorangegangenen
Kalenderjahr
• Antrag auf Basis der Erklärung des Versicherten oder
des Steuerberaters unter Nennung des Betrages der
voraussichtlichen endgültigen Beitragsgrundlage
• In bestimmten Fällen wird eine Erklärung des
Steuerberaters - ersatzweise eine Begründung durch
den Versicherten - verlangt (z.B. bei früheren nicht
zutreffenden Herabsetzungen bzw. Stundungen).
• Untergrenze: Mindestbeitragsgrundlage
• Keine Untergrenze bei Mehrfachversicherung
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Differenzbeitragsvorschreibung bei
Mehrfachversicherung
• Bei Zusammentreffen einer unselbstständigen mit einer
selbstständigen Erwerbstätigkeit werden Beiträge
sowohl nach ASVG als auch nach GSVG entsprechend
den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen
vorgeschrieben. Dadurch kann es zu Überschreitung der
Höchstbeitragsgrundlage kommen
(Überschreitungsbetrag).
• Erstattungsantrag zur Erstattung eines allfälligen
Überschreitungsbetrages
• Antrag auf Differenzbeitragsvorschreibung unter
Nachweis der Einkünfte (Gehaltsbestätigung) begrenzt
die Beiträge nach dem GSVG auf die Differenz zwischen
unselbstständigen Einkünften (ASVG) und monatlicher
Höchstbeitragsgrundlage.
UNSER SERVICE
Ein Plus für UnternehmerInnen
Entgeltfortzahlung durch die AUVA
• Teilweise Vergütung des Aufwandes für die
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für Dienstgeber
(§ 53b ASVG):
– Bei weniger als 51 Dienstnehmer/innen
– Bei Unfällen ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung bis
höchstens sechs Wochen je Arbeitsjahr
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höchstens sechs Wochen je Arbeitsjahr, sofern die
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  • 1. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Praxistage 2011 Die SVA am Weg von der Krankenkasse zur Gesundheitsversicherung
  • 2. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen SVA-Perspektiven 2011-2015  Gesundheitsversicherung statt Krankenkasse  Weiterentwicklung für unsere Kunden  Verwaltungseffizienz weiter steigern
  • 3. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Gesundheitsversicherung statt Krankenkasse Was haben wir vor? – Vorsorgebonus: Bei Erreichen von festgelegten Gesundheitszielen Halbierung des Selbstbehaltes – Gesundheitscoaching durch den Hausarzt für chronisch Kranke (z.B. bei Diabetes, Herzkrankheiten) – Verbesserter Informationsfluss zwischen Ärzten und anderen Gesundheitsanbietern – Verkürzte Wartezeiten durch eine neues Terminvereinbarungssystem
  • 4. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Weiterentwicklung für unsere Kunden Laufende Projekte: – Unternehmenskulturprozess „vom Amt zum Dienstleister“ – Online-Terminvereinbarung bei niedergelassenen Ärzten – Elektronische Bewilligung von Heilbehelfen, CT und MRT – Online-Einreichung von Vergütungsanträgen – Optimierung der Beitragsvorschreibungs-Transparenz
  • 5. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Verwaltungseffizienz weiter steigern – Unternehmenskooperation mit BVA, SVB und VAEB in den Bereichen Einkauf, Gebäudemanagement, Reinigung, Druck und Technologieinfrastruktur zwecks Effizienzsteigerung – Verwaltungseffizienz: Verwaltungskosten in Höhe von 2,1 % des Jahresbudgets – Das Ziel: Den Anforderungen der Selbstständigen Rechnung zu tragen!
  • 6. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Praxistipps für SVA-Versicherte  Optionenmodell in der Krankenversicherung  Zusatzversicherung in der Krankenversicherung  Höherversicherung in der Pensionsversicherung  Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage  Differenzbeitragsvorschreibung bei Mehrfachversicherung  Entgeltfortzahlung durch die AUVA
  • 7. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Optionenmodell • Geld- und Sachleistungsberechtigung in der KV grundsätzlich in Abhängigkeit von den Einkünften • Unterschiede in der Leistung v.a. bei Arzthilfe und Spital • 3 Optionsmodelle: – Sachleistungsberechtigung für Geldleister – Sonderklasse im Spital für Sachleister – Volle Geldleistungsberechtigung für Sachleister • Optionsbeiträge 2011: – 2,-- € monatlich für Sachleistung – 71,88 € monatlich für Sonderklasse – 89,83 € monatlich für volle Geldleistung
  • 8. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Zusatzversicherung in der Krankenversicherung • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit • Taggeld bei Spitalsaufenthalt, Kur-, Genesungs-, Erholungsaufenthalt, Rehabilitationsaufenthalt • 6-monatige „Wartezeit“ außer bei Arbeitsunfällen • Kosten von 2,5 % der vorläufigen Beitragsgrundlage, d.h. zwischen 9,35 € und 122,50 € monatlich • Im vollen Ausmaß als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar • Leistungshöhe abhängig von der Beitragsgrundlage: 60 % tägliches Krankengeld, 80 % Taggeld bei den genannten Aufenthalten • Auszahlung ab dem 4. Tag für maximal 26 Wochen
  • 9. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Höherversicherung in der Pensionsversicherung • Freiwillige Zusatzversicherung zur Erzielung einer Zusatzpension mit steuerlicher Begünstigung – Höherversicherungsbeiträge zu einem Viertel als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – Höherversicherungsleistungen zu 75 % steuerfrei, zu 25 % wie die Pension versteuert • Beitragshöhe bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 8.400 € • Höhe der Zusatzpension abhängig vom Alter zum Zeitpunkt der Einzahlung und vom Pensionsanfallsalter • Auszahlung 14 x pro Jahr • Im Todesfall teilweiser Übertrag auf die Hinterbliebenenpension
  • 10. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage • Voraussetzungen: – Nach den wirtschaftlichen Verhältnissen gerechtfertigt – Glaubhaftmachung, dass die Einkünfte im laufenden Jahr wesentlich niedriger sein werden als im drittvorangegangenen Kalenderjahr • Antrag auf Basis der Erklärung des Versicherten oder des Steuerberaters unter Nennung des Betrages der voraussichtlichen endgültigen Beitragsgrundlage • In bestimmten Fällen wird eine Erklärung des Steuerberaters - ersatzweise eine Begründung durch den Versicherten - verlangt (z.B. bei früheren nicht zutreffenden Herabsetzungen bzw. Stundungen). • Untergrenze: Mindestbeitragsgrundlage • Keine Untergrenze bei Mehrfachversicherung
  • 11. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Differenzbeitragsvorschreibung bei Mehrfachversicherung • Bei Zusammentreffen einer unselbstständigen mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit werden Beiträge sowohl nach ASVG als auch nach GSVG entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben. Dadurch kann es zu Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage kommen (Überschreitungsbetrag). • Erstattungsantrag zur Erstattung eines allfälligen Überschreitungsbetrages • Antrag auf Differenzbeitragsvorschreibung unter Nachweis der Einkünfte (Gehaltsbestätigung) begrenzt die Beiträge nach dem GSVG auf die Differenz zwischen unselbstständigen Einkünften (ASVG) und monatlicher Höchstbeitragsgrundlage.
  • 12. UNSER SERVICE Ein Plus für UnternehmerInnen Entgeltfortzahlung durch die AUVA • Teilweise Vergütung des Aufwandes für die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für Dienstgeber (§ 53b ASVG): – Bei weniger als 51 Dienstnehmer/innen – Bei Unfällen ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung bis höchstens sechs Wochen je Arbeitsjahr – Bei Krankheit ab dem elften Tag der Entgeltfortzahlung bis höchstens sechs Wochen je Arbeitsjahr, sofern die Arbeitsunfähigkeit länger als zehn aufeinander folgende Tage gedauert hat – In Höhe von 50 % des fortgezahlten Entgelts einschließlich allfälliger Sonderzahlungen