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durchblickDas Magazin der BKK advita
Ausgabe1-2015
www.bkk-advita.de
Seite 4 > Verbesserungen
in der Pflege
Seite 6  Top-Tipps gegen
Frühjahrsmüdigkeit
2
Vorwort
Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
was sich im vergangenen Jahr bereits abzeichnete, erfährt in den ers­
ten Monaten des laufenden Jahres seine Fortsetzung. Die BKK advita
wird von einem zunehmend größeren Publikum als die Krankenkasse
wahrgenommen, die nicht nur mit ihrer alternativen Leistungsvielfalt,
sondern auch durch ihre ökologische Unternehmensausrichtung als
erste umweltzertifizierte Krankenkasse Deutschlands auffällt.
Deutlich wird dies vor allem bei der Neukundenentwicklung.
Während wir uns bereits 2014 mit 1.058 Neukunden über einen
fünf­jährigen Höchststand freuen durften, gegenüber 2013 bedeutete
dies einen Anstieg um 27 Prozent, haben wir in den ersten beiden
Monaten 2015 mit 200 Neukunden schon wieder eine neue
Bestmarke erreicht.
Dies zeigt uns, dass wir den richtigen Weg beschreiten.
Die Finanzentwicklung zeigt sich darüber hinaus ebenfalls verbessert.
Während wir vor wenigen Wochen noch mit einem deutlichen
Ausgabenüberschuss von bis zu einer Million Euro für 2014 rechnen
mussten, werden wir das Minus in einem Jahr bundesweit avisierter
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nunmehr auf voraussicht­
lich 400 Tausend Euro begrenzen können.
Spürbar verbessert zeigen wir uns auch nach den vorliegenden Ergeb­
nissen der Kundenbefragung in 2014. Die Einschätzung der befrag­
ten Kunden offenbaren aber auch weitere Verbesserungspotenziale.
Vor allem geht es darum, unsere schriftliche Kommunikation noch
verständlicher und einfacher zu gestalten, Sachverhalte individuell zu
adressieren und unseren Kunden aktiv Lösungen und Hilfestellungen
anzubieten. Wir nehmen uns diese Anregungen gerne zu Herzen und
haben bereits mit den ersten Schritten dahin begonnen.
Weniger erfreut sind wir über die endgültige Ablehnung unseres
Vorsorgeangebots für Menschen mit überwiegend veganer oder
vegetarischer Ernährung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Da wir die vorgesehene Regelung für rechtskonform halten, prüfen
wir rechtliche Schritte gegen die Ablehnung.
Es gibt also auch 2015 viel zu tun. Wir packen es an.
Ihr
Norbert Pasternack
Vorstand
Herausgeber: BKK advita, Mainzer Str. 5, 55232 Alzey,
Tel. 06731 9474-150, Fax 06731 9474-209, www.bkk-advita.de,
E-Mail: info@bkk-advita.de
Redaktion: Tobias Palm, Axel Kayser, Friedhelm Zohm
Fotoquellen: siehe einzelne Seiten
Grafische Gestaltung und Druckvorstufe: D-Sign-Grafix GmbH,
Gottlieb-Daimler-Str. 9, Am Kaiser‘s Turm 2, 74076 Heilbronn,
Tel. 07131 89866-333, www.dsg1.de, E-Mail: info@dsg1.de
Druck, Vertrieb: KKF-Verlag, Martin-Moser-Str. 23, 84497 Altötting,
Tel. 08671 5065-10
Erscheinungsweise: viermal jährlich
Projektidee: SDO GmbH, Weidelbach 11, 91550 Dinkelsbühl,
Tel. 09857 9794-10, Fax 09857 9794-50, www.sdo.de,
E-Mail: info@sdo.de
Anzeigen: Preise und Informationen unter www.bkk-anzeigen.de
Auflage: 25.800 Exemplare
Bezugsquelle: direkt bei der BKK advita
Keine Reproduktion des Inhalts ohne schrift­liche Genehmigung des Heraus­
gebers. Für unverlangt eingesandte Manu­skripte, Fotos etc. übernimmt der
Her­ausgeber keine Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, Leserbeiträge
auszugsweise bzw. in ge­kürz­ter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin
dient der BKK advita da­zu, ihre gesetzlichen Ver­pflich­tungen zur Auf­
klärung der Versicherten über deren Rechte und Pflichten in der Sozial­ver­
sicherung zu erfüllen. Rechts­ver­bindlich für sozialrecht­liche Themen sind
Gesetz und Satzung.
Impressum
Vorwort, Impressum, Inhalt	 02
Kurzinformationen	03
Das erste Pflegestärkungsgesetz	 04
Frühjahrsmüde vs. Frühjahrsgefühle 06
Satzungsnachträge	08
Kosten im Gesundheitswesen	 09
Kooperation Barmenia	 10
Denksport	11
Inhalt Ausgabe 1-2015
Titelbild:iStock-SerrNovik;BKKadvita;TÜVSüd;BüroundUmwelt
3
Kurzinformationen
Die BKK advita bleibt über das
Jahr 2014 hinaus umweltzertifiziert
durch den TÜV Süd nach ISO 1400:
2004 bis zum Jahr 2018
Mit vielen Maßnahmen wird die BKK advita ihrem
Anspruch auf nachhaltige, ökologisch verantwort­
liche Unternehmensführung gerecht. So haben wir
gemeinsam mit der Arktik GmbH in Hamburg seit
1.10.2014 bis zum 31.12.2014 durch die Unter­
stützung von Gold-Standard*-Klimapro­jekten
4,7 Tonnen CO² zu 100 Prozent ausgeglichen.
Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einem
Windenergieprojekt.
* Der Gold-Standard ist der führende, unabhängige
Qualitäts­standard für Klimaschutzprojekte.
3
www.bkk-advita.de – die neue Website ist online
Mehr Transparenz, modernes Design und neue Features. Die BKK advita realisiert ein
neues Websitekonzept. Inspiriert durch den Wunsch nach mehr Klarheit und Emotio­
nalität hat die BKK advita ihre Kommunikationsmittel vereinfacht. Medienübergreifen­
de Informationen bieten dem Kunden die Chance, schneller an detaillierte Informatio­
nen zu gelangen.
Eine weitere Erneuerung ist die mögliche Verlinkung zu sozialen Netzwerken/Wikis
und ein BKK advita-Blog, über die User direkte Informationen zum Unternehmen, des
Vorstands oder des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit beziehen kann. Die Webseite stellt
damit einen zentralen Kommunikationspunkt dar, bei dem alle Online-Informationen
der BKK advita zusammenlaufen.
Verleihung Alternativer
Gesundheitspreis 2014
Die Bauunternehmung Krieger und Schramm
und der Partner für erneuerbare Energie-
Projekte, die Juwi-Gruppe, auf den ersten
beiden Plätzen.
Der rheinland-pfälzische Umwelt-Staats­sekretär
Dr. Thomas Griese ehrte im Februar auf der Messe
BIOFACH in Nürnberg das Bauunternehmen
Krieger + Schramm GmbH  Co. KG aus Dingelstädt
und die rheinhessische Juwi-Gruppe als Partner für
erneuerbare Energien als Gewinner des alternativen
Gesundheitspreises der BKK advita mit einem Preis­
geld in Höhe von 2.500 bzw. mit 2.000 Euro. Der
weitere Finalist, Georgs Bioladen in Melle, wurde
ebenfalls prämiert.
Den Unternehmen ist es gelungen, aufgrund ihrer
langfristig angelegten, gleichermaßen ökonomisch,
ökologisch und sozial ausgerichteten Strategie einen
Beitrag zu mehr Umwelt- und Sozialverträglichkeit
in der Gesellschaft zu leisten.
iStock-kostsov,MikeKiev,manuel_adorf;TÜV-Süd;sxc.hu;BKKadvita
Wir würden uns freuen, Sie auf folgendenVeranstaltungen begrüßen zu dürfen:
Termin Event Ort   
 15.04.2015 BKK advita Workshop / Koch-Event Alzey   
 30.04.2015 BKK advita Workshop / Koch-Event Alzey   
 20. – 22.05.2015 KlimaFach
Ludwigshafen   
 09.09.2015 Gesundheitstag / Betriebe Alzey
17. – 18.10.2015 Heldenmarkt
Frankfurt   
 24. – 25.10.2015 Heldenmarkt
Stuttgart   
 14. – 15.11.2015 Heldenmarkt
Berlin
Bitte merken Sie sich diese Termine bereits heute vor. Selbstverständlich erreichen Sie uns aktuellauch via Facebook, Twitter und XING. Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Sie!
Verbesserung in der
pflegerischen Versorgung …
… durch das erste Pflegestärkungsgesetz seit Jahresbeginn
Die wichtigsten Änderungen
auf einen Blick: Die Kurzzeitpflege
Mit der neuen Gesetzesänderung ist nun geregelt, dass ab 1. Januar
2015 für Leistungen der Kurzzeitpflege 1.612 Euro für 28 Tage im
Kalenderjahr aufgewendet werden können und sich der Leistungs­
anspruch der Kurzzeitpflege um den vollen Betrag der Verhinde­
rungspflege verdoppeln lässt. Somit kann die Dauer auf maximal
acht Wochen und der Betrag bis insgesamt 3.224 Euro in Anspruch
genommen werden. Der bereits beanspruchte Erhöhungsbetrag der
Verhinderungspflege wird jedoch auf die Verhinderungspflege ange­
rechnet.
Neu ist auch, dass Pflegebedürftige der Pflegestufe „0“ ebenfalls
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben.
Die Verhinderungspflege
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege,
wenn die private Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist oder wegen
Urlaubs nicht der Pflegetätigkeit nachkommen kann. Ab dem
1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege von maximal 28 Tagen auf jetzt
42 Tage ausgeweitet worden.
Nun dürfen die noch nicht in Anspruch genommenen Beträge der
Kurzzeitpflege maximal 50 v. H. (806 Euro), auf die Verhinderungs­
pflege umgeschichtet werden, so dass ein Anspruch von sechs
Wochen bis zu einem Betrag von 2.418 Euro möglich ist. Die bereits
beanspruchten Beträge der Kurzzeitpflege werden auch hier auf die
Kurzzeitpflege angerechnet.
Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige kann der Zeitraum auf
sechs Wochen im Kalenderjahr ausgeweitet werden, allerdings sind
hier die Aufwendungen auf den eineinhalb-fachen Betrag des Pflege­
geldes begrenzt.
Seit dem 1. Januar 2015 wurden Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige spürbar ausgeweitet. Dies
betrifft Verbesserungen durch Leistungserhöhungen um 4 v. H., zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
sowie längere Anspruchszeiträume in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Pflegestufe
Leistungshöhe
– allgemein –
Leistungshöhe
– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –
0 – 123 Euro
I 244 Euro 316 Euro
II 458 Euro 545 Euro
III 728 Euro 728 Euro
Höhe des Pflegegeldes ab 1. Januar 2015
Pflegestufe
Leistungshöhe
– allgemein –
Leistungshöhe
– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –
0 231 Euro
I 468 Euro 689 Euro
II 1.144 Euro 1.298 Euro
III 1.612 Euro 1.612 Euro
Höhe der Sachleistungen ab 1. Januar 2015
Pflegestufe
Leistungshöhe
– allgemein –
Leistungshöhe
– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –
0
I 1.064 Euro 1.064 Euro
II 1.330 Euro 1.330 Euro
III 1.612 Euro 1.612 Euro
III + (Härtefall) 1.995 Euro 1.995 Euro
Vollstationäre Pflege ab 1. Januar 2015
Pflegestufe
Leistungshöhe
– allgemein –
Leistungshöhe
– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –
0 231 Euro
I 468 Euro 689 Euro
II 1.144 Euro 1.298 Euro
III 1.612 Euro 1.612 Euro
Tages- und Nachtpflege ab 1. Januar 2015
4
Pflege
5
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel und Umbaumaß-
nahmen
Der Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Vor­
liegen einer Pflegestufe erhöht sich von 31 auf 40 Euro je Monat.
Ebenfalls können für die Umbaumaßnahmen seit dem 1. Januar
2015 höhere Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Bisher lag
der Aufwendungsbetrag bei 2.557 Euro, aktuell wurde dieser Betrag
auf 4.000 Euro erhöht. Hierbei gilt, dass die noch nicht in Anspruch
genommenen Beträge für Umbaumaßnahmen mit in das Jahr 2015
übertragen werden dürfen.
Für pflegebedürftige in Wohngemeinschaften wird der Leistungs­
anspruch von 10.228 Euro auf 16.000 Euro angehoben.
Leistungen der Tages- und Nachtpflege
Bislang wurden die Leistungen der Tages- und Nachtpflege und am­
bulante Pflegeleistungen aufeinander angerechnet; von nun an ist es
möglich, den vollen Betrag zu nutzen. Das heißt, wenn Leistungen
der Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen werden, stehen
dem Pflegebedürftigen die vollen 100 Prozent des Pflegegeldes oder
der Pflegesachleistung zur Verfügung.
Auch Pflegebedürftige der Pflegestufe „0“ haben seit dem 1. Januar
2015 Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege.
Ambulante Wohngruppen
Um eine Präsenzkraft in diesen Wohnformen sicherzustellen, stehen
Pflegebedürftigen der Pflegestufe „0“ nun auch 205 Euro monatlich
an zusätzlichen Leistungen zur Verfügung. Der Zuschuss der Pflege­
stufen I bis III wird von 200 Euro auf 205 Euro erhöht.
Pflegeunterstützungsgeld
In einer akuten Krankheitssituation ist es oft den Angehörigen nicht
immer möglich, neben der beruflichen Belastung auch die schwie­
rige Pflegesituation zu organisieren. Ab dem 1. Januar 2015 gibt es
folglich für Beschäftigte eine Lohnersatzzahlung. Dies wird in ähnli­
cher Form wie das Kinderkrankengeld berechnet und gezahlt. Damit
ist es möglich, für insgesamt zehn Tage den Verdienstausfall gegen
Nachweis bei der Pflegekasse zu beantragen.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen waren bisher nur nur für Personen
mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz möglich. Seit dem
1. Januar 2015 erhalten auch Pflegebedürftige, die nicht zu diesem
Personenkreis gehören, solche Leistungen.
Damit ist es möglich, Kosten der Kurzzeitpflege, der Verhinderungs­
pflege, der Tages- und Nachtpflege oder beispielsweise Betreuungs­
kosten durch einen ambulanten Pflegedienst sowie anerkannte
niedrigschwellige Betreuungsangebote zu finanzieren.
Dies gilt auch für die neu eingeführten niedrigschwelligen Entlas­
tungs­leistungen, insbesondere Leistungen von Serviceangeboten
für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Alltags- und Pflege­begleiter.
Für die Pflegestufen 0 bis III steht grundsätzlich ein Grundbetrag
von 104 Euro zur Verfügung. Bei Vorliegen eines besonders hohen
Bedarfs an Betreuung und Beaufsichtigung steht ein erhöhter Betrag
in Höhe von 208 Euro zu.
Um diese Leistung noch auszuweiten, können bei sichergestellter
Pflege bis zu 40 Prozent des nicht vollumfänglich genutzten Sach­
leistungsbetrages für anerkannte niedrigschwellige Angebote auf­
gewandt werden.
Für die Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen bedarf es
der Antragsstellung – auch das Einreichen einer Rechnung wird als
Antrag angesehen.
Pflege
iStock-SilviaJansen
6
Gesundheit
Von schlafsüchtig bis Schmetterlinge im
Bauch
Das Interessante an typischen „Frühjahrs-
Symptomen“: Es gibt sowohl positive als auch
negative Ausformungen. Zu erstgenannten
gehören zum Beispiel die berühmten Früh­
lingsgefühle. Nicht nur die Natur erwacht, auch wir
Menschen fühlen uns oft beschwingt, voll Tatendrang –
Stichwort Frühjahrsputz – oder bereit für neue Liebe und neue Pläne.
Der Grund dafür? Unter anderem die helleren Tage. Das Licht sendet
nämlich dem Hirn Signale, weniger vom Hormon Melatonin auszu­
schütten, das für Schläfrigkeit sorgt.
Warum also kann es trotzdem zur typischen Frühjahrsmüdigkeit
kommen? Ganz einfach: Mit mal zwanzig Grad und Sonnenschein,
mal Regen und frostigen Temperaturen fordert der Frühling mit
seinen Kapriolen unseren Organismus ordentlich heraus. Denn für
den Körper bedeutet die ständige Änderung Aufwand: Er muss sich
den äußeren Umständen anpassen und auf das Ende des Winters
einpendeln. Das braucht eine gewisse Zeit. Und die sollten Sie sich
zugestehen.
Wetterumschwung kann Kopfschmerzen
bringen
Kopfweh, Kreislaufprobleme und Schwindel
sind bei solchen Wetterumschwüngen keine
Seltenheit. Steigen die Temperaturen, erweitern
sich nämlich auch die Gefäße. Besonders gut lässt
sich dieser Effekt zum Beispiel in der Sauna beobachten.
Dadurch versackt das Blut und der Kopf beginnt zu dröhnen. Umge­
kehrt ziehen sich die Gefäße bei Kälte zusammen, was den Blutdruck
steigen lässt und Schwindel verursachen kann.
Top vorbereitet ins Frühjahr starten
Allen möglichen Wetterkapriolen zum Trotz: Wer fit ins Frühjahr star­
ten will, sollte raus an die frische Luft. Denn die zunehmende Sonnen­
stärke sorgt nicht nur für Vitamin D, das die Knochen stärkt und die
Müdigkeit vertreiben hilft, sondern lässt den Körper auch Serotonin
ausschütten. Dieses „Glückshormon“ sorgt für gute Laune und fördert
die – genau! – Frühlingsgefühle. Doch Achtung: So gut Bewegung
auch tut und so sehr sie das Erwachen aus dem Winterschlaf
ankurbelt, sollte sie doch nicht übertrieben werden. Lieber langsam
Frühjahrsmüde vs. Frühjahrsgefühle
So wechselhaft wie das Frühjahr selbst, ist für viele Menschen auch die Stimmungslage in dieser Jahreszeit.
Doch woher kommt das? Und was lässt sich gegen die Wetterfühligkeit tun?
MM20151
7
Top-Tipps gegen
Frühjahrsmüdigkeit
• Vollkornprodukte liefern ausreichend Ballaststoffe in der täglichen
Kost. Sie sind wichtig, da sie die Verdauung fördern und somit die
Ausscheidung von Giftstoffen aller Art beschleunigen. Besonders
ballaststoffreich sind Vollkornprodukte, rohes Gemüse und Hülsen­
früchte.
• Viel trinken! Kräutertees, Mineralwasser oder Fruchtsäfte (pur
oder mit Mineralwasser gemischt) versorgen den Körper mit ausrei­
chend Flüssigkeit. Besonders lecker ist unser Vitality-Mixgetränk mit
jeder Menge Vitaminen:
80 ml Multivitaminsaft, 40 ml Möhrensaft,
40 ml Bitter Lemon.
Die Zutaten einfach in ein hohes Glas gießen
und verrühren.

• Essen Sie Bananen. Denn die sind dank ihrer essenziellen Amino­
säuren echte Fitmachersnacks. Ihr Frucht- und Traubenzucker hilft
zudem, ein Leistungstief zu überwinden.
• Kneippsche Anwendungen machen munter. Machen Sie tags­
über zwischendurch ein Armbad, bei dem beide Arme bis zum
Ellen­bogen für einige Sekunden in kaltes Wasser getaucht werden.
rantasten und dem Körper die Chance geben, sich wieder an die neu
erwachende Natur zu gewöhnen. Speziell Allergiker oder Menschen
mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, denen die erblühende Natur und
veränderte Wetterlage ohnehin zu schaffen machen, sollten die
Aktivität behutsam steigern. Zudem gilt: an schönen warmen Tagen
die Sonnencreme nicht vergessen. Gerade nach den wenig sonnigen
Wintermonaten.
Grundsätzlich hilfreich gegen den Müdigkeits-Faktor kann eine ver­
nünftige Menge Vitamin C sein. Das steigert die Wachheit und Leis­
tungsfähigkeit und hilft, vor Infektionen zu schützen. Zusatzpräparate
müssen dazu nicht herangezogen werden. Zitrusfrüchte, Beeren,
Paprika, Kohl und Broccoli liefern auf natürliche Weise ordentlich
Vitamin C.
iStock-mixformdesign,SoliIsmages
Satzungsnachtrag Nr. 18
Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben
vom 22. Dezember 2014 den Satzungsnachtrag
Nr.18 wie folgt genehmigt:
Artikel I
§ 9 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
Die Betriebskrankenkasse erhebt von ihren Mitgliedern
einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß
§ 242 Absatz 1 SGB V.
Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt 0,9 Prozent
monatlich der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.
§ 10 Fälligkeit der Beiträge
IV entfällt
V entfällt.
Artikel II
Inkrafttreten
Der Verwaltungsrat hat diesen Nachtrag zur Satzung
inseiner Sitzung am 12. Dezember 2014 beschlossen.
Er tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Alzey, den 12. Dezember 2014, gez. Hasan Isilak,
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Satzungsnachtrag Nr. 19
Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben
vom 16. Januar 2015 den Satzungsnachtrag Nr. 19
wie folgt genehmigt:
Artikel I
§ 13a Modellvorhaben
III Die Leistungen des Modellvorhabens können alle
Versicherten der BKK advita in Anspruch nehmen, die
- das 9. Lebensjahr vollendet haben,
- einen Anspruch auf Biofeedback-Behandlung aufgrund
einer vor­liegenden, vertragsärztlichen Heilmittelverordnung
haben,
- infolge einer Kopfschmerz-/Migräne-Erkrankung einen
prog­nostisch kurz oder länger dauernden Behandlungs­
bedarf (Diagnosegruppen: Kopfschmerzen vom Span­
nungstyp/Migräne) haben und
- sich schriftlich mit der Durchführung nach diesem Modell­
vorhaben einverstanden erklärt haben.
Die Teilnahme ist freiwillig.
Es gelten die in der Vereinbarung mit der Deutschen Gesell­
schaft für Biofeedback e.V. festgelegten Regelungen, die
Bestandteil der Satzung sind. Beginn und Ende der Teilnahme
am Modellvorhaben richten sich nach der durch die vertrags­
ärztliche Verordnung definierten Behandlungsserie.
Die BKK advita informiert die Versicherten über den Inhalt
und die Ziele des Modellvorhabens sowie über die jeweils
teilnehmenden Ärzte im Internet (www.bkkadvita.de).
Das Modellvorhaben wird wissenschaftlich begleitet und
ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung wird gemäß
§ 65 SGB V veröffentlicht. Das Modellvorhaben beginnt
am 1. Januar 2012 und endet am 31. Dezember 2016.
Artikel II
Inkrafttreten
Der Verwaltungsrat hat diesen Nachtrag zur Satzung in seiner
Sitzung am 12. Dezember 2014 beschlossen.
Er tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Alzey, den 12. Dezember 2014, gez. Hasan Isilak,
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Intern
8
iStock-Peshkova
9
Intern
Kosten im Gesundheitswesen
Die Verwaltungskosten und Vorstandsgehälter
der Krankenkassen
Neben der Beitragsstabilität war eine grö­
ßere Transparenz der Ausgaben im Gesund­
heitssystem eines der vorrangigen Ziele der
Gesundheitsreform 2004. Die Versicherten
und Arbeitgeber sollten besser nachvollzie­
hen können, wofür ihre Beiträge ausgegeben
werden. Dieses Ziel unterstützt die BKK advita
uneingeschränkt. Eine besondere Rolle beim
Thema Transparenz spielen die Verwaltungs­
kosten der Krankenkassen. Dazu gehören
auch die Gehälter der Kassenvorstände. Nach
dem Sozialgesetzbuch (SGB IV, § 35a, Abs. 6)
ist auch die BKK advita verpflichtet, die Höhe
der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vor­
standsmitglieder einschließlich Nebenleistungen
sowie wesentlicher Versorgungsregelungen im
Bundesanzeiger sowie in der eigenen Mitglie­
derzeitschrift zu veröffentlichen. Immer wieder
werden die Verwaltungskosten der gesetz­lichen
Krankenkassen thematisiert, wenn es um die
Kosten unseres Gesundheitswesens geht. Bis­
weilen wird sogar versucht, den Eindruck zu
erwecken, die Verwaltungskosten seien einer
der maßgeblichen Gründe für die scheinbar
unaufhaltsamen Kostensteigerungen. Doch
einer näheren Betrachtung hält dieser Vorwurf
nicht stand.
Das alles gehört zu den Verwaltungskosten
Zu den Verwaltungskosten von gesetzlichen
Krankenkassen gehören neben den sogenann­
ten sächlichen Verwaltungskosten wie Gebäu­
demieten, Kosten für Telekommunikation, tech­
nische Geräteausstattung, EDV-Software u. Ä.
auch die „persönlichen Verwaltungskosten“,
die vorwiegend Gehälter, Alterssicherungen
usw. umfassen. Hinzu kommen u. a. Kosten für
Rechtsverfolgung, für Schiedsämter, für Patien­
tenberatung bei Verdacht von Behandlungsfeh­
lern, für den Medizinischen Dienst und vieles
andere mehr. Bereits hier wird deutlich, dass
hinter dem etwas angestaubten Begriff der Ver­
waltungskosten echte Dienstleistungsaufwen­
dungen für Versicherte und Patienten stehen.
Verwaltungskosten sind überwiegend
Personalkosten
Die Betreuung der Versicherten wird – trotz
immer leistungsfähigerer Daten- und Büro­
technik – vor allem durch die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Krankenkassen und ihre
fachliche und persönliche Qualifikation ge­
währleistet. Damit liegt auf der Hand, dass die
persönlichen Verwaltungskosten den größten
Teil der Verwaltungskosten ausmachen.
Der Vorstand und seine Aufgaben
Der Vorstand einer Krankenkasse wird vom Ver­
waltungsrat der Kasse für sechs Jahre gewählt
– er hat also keinen auf Dauer garantierten
Arbeitsplatz. Der Vorstand trägt die Gesamt­
verantwortung für die Leitung seiner Kasse.
Er oder sie ist verantwortlich für alle Mitarbei­
terinnen und Mitarbeiter. Nach außen vertritt
der Vorstand seine Kasse u. a. bei Vertragsver­
handlungen und Auseinandersetzungen mit
den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte,
Krankenhäuser, Apotheker u. a.) und deren
Organisationen. Er oder sie muss die Kasse für
den Wettbewerb um bessere Leistungen und
mehr Qualität im Gesundheitswesen fit machen
und fit halten, um die optimale gesundheitliche
Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
In den vergangenen Jahren haben viele
Betriebs­krankenkassen miteinander fusioniert,
um Kosten für die Versorgung der Mitglieder
zu minimieren, während die Qualität und
Quantität der Leistungen beibehalten bzw.
erweitert werden konnte.
Alles in allem ist der Vorstand des Dienstleis­
tungsunternehmens Krankenkasse in etwa
vergleichbar mit dem Geschäftsführer eines
mittelständischen Wirtschaftsunternehmens,
dem Direktor einer Krankenhausgesellschaft
oder dem Vorstand einer kleineren Aktien­
gesellschaft.
Die Leistungsausgaben, Verwaltungskos­
ten und Vorstandsgehälter der BKK advita
Im Jahr 2014 beliefen sich die Gesamtausgaben
der BKK advita auf 124.398.017 Euro. Davon
wurden 6.119.426 Euro für Verwaltungskos­
ten aufgewendet. Das entspricht einem Anteil
von 4,9 Prozent. An jährlichen Vergütungen
einschließlich Nebenleistungen erhielt der Vor­
stand 130.174 Euro. Der Vorstandsvorsitzende
des zuständigen BKK Landesverbandes Mitte
erhielt für seine Arbeit eine Grundvergütung
von 150.000 Euro, sein Stellvertreter in Höhe
von 120.000 Euro. Der Vorstandsvorsitzende
erhält zudem eine variable Vergütung in Höhe
von bis zu 30.000 Euro; er hat Anspruch auf
eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen
Regelungen (Bes.-Gr. B 3). Der Stellvertreter ist
gesetzlich rentenversichert; er hat Anspruch
auf eine betriebliche Altersversorgung nach
den Regelungen des Tarifvertrages über die
Altersversorgung der BKK-Verbände auf Grund­
lage der Konditionen vor seiner Bestellung
und erhält zusätzlich eine beitragsorientierte
Leistungszusage mit einem jährlichen Betrag
von 6.000 Euro. Der Vorsitzende des Vorstands
des GKV Spitzenverbandes Bund erhält eine
jährliche Vergütung von 242.500 Euro, der
stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes
237.500 Euro, das weitere Vorstandsmitglied
229.000 Euro.
Darüber hinaus laden wir Sie herzlich ein, sich
über Ihre BKK genauer zu informieren. Jeder,
der sich intensiver mit den Fakten auseinan­
dersetzt, wird sich schnell davon überzeugen
können, dass bei der BKK advita Leistungen,
Kosten und Beiträge in einem ausgewogenen
Verhältnis stehen. Oder besuchen Sie unsere
Homepage im Internet unter www.bkk-advita.
de. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
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Welches der vier „Symbole“ (a – d)
ergänzt die obere Reihe logisch?
Zahlen-Logik
…
a)
b) d)
c)
Rätselspaß
Denksport
Sudoku
Ziel des Spiels ist es, alle Felder des Spielfelds mit
Zahlen so auszufüllen, dass jede Zahl von 1 bis 9 in
jeder Zeile, jeder Spalte und jedem hervorgehobenen
Teilquadrat des Spielfelds genau einmal vorkommt.
 Schwierigkeitsgrad: schwer
Welcher Bildausschnitt (1, 2 oder 3) passt in
den unvollständigen QR-Code. Am Ende muss
der QR-Code auf eine Webseite führen.
Also: Schere raus – QR-Code basteln –
Handy raus und Ergebnis checken.
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2
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#
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4 9
6 5 4 2 8
9 1 8 6
5 2 8 7
4
4 9 3
6 2
1 5 3 8 7
1 5 2
Sudoku
278536419
365194728
914278563
523847196
689315274
741629835
857962341
192453687
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Recyclingpapier, zertifiziert
mit dem blauen Umweltengel
BKK advita, Mainzer Straße 5, 55232 Alzey
Telefon 06731 9474-0, Fax 06731 9474-209
www.bkk-advita.de
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durchblick Ausgabe 1 / 2015

  • 1. durchblickDas Magazin der BKK advita Ausgabe1-2015 www.bkk-advita.de Seite 4 > Verbesserungen in der Pflege Seite 6 Top-Tipps gegen Frühjahrsmüdigkeit
  • 2. 2 Vorwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, was sich im vergangenen Jahr bereits abzeichnete, erfährt in den ers­ ten Monaten des laufenden Jahres seine Fortsetzung. Die BKK advita wird von einem zunehmend größeren Publikum als die Krankenkasse wahrgenommen, die nicht nur mit ihrer alternativen Leistungsvielfalt, sondern auch durch ihre ökologische Unternehmensausrichtung als erste umweltzertifizierte Krankenkasse Deutschlands auffällt. Deutlich wird dies vor allem bei der Neukundenentwicklung. Während wir uns bereits 2014 mit 1.058 Neukunden über einen fünf­jährigen Höchststand freuen durften, gegenüber 2013 bedeutete dies einen Anstieg um 27 Prozent, haben wir in den ersten beiden Monaten 2015 mit 200 Neukunden schon wieder eine neue Bestmarke erreicht. Dies zeigt uns, dass wir den richtigen Weg beschreiten. Die Finanzentwicklung zeigt sich darüber hinaus ebenfalls verbessert. Während wir vor wenigen Wochen noch mit einem deutlichen Ausgabenüberschuss von bis zu einer Million Euro für 2014 rechnen mussten, werden wir das Minus in einem Jahr bundesweit avisierter Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nunmehr auf voraussicht­ lich 400 Tausend Euro begrenzen können. Spürbar verbessert zeigen wir uns auch nach den vorliegenden Ergeb­ nissen der Kundenbefragung in 2014. Die Einschätzung der befrag­ ten Kunden offenbaren aber auch weitere Verbesserungspotenziale. Vor allem geht es darum, unsere schriftliche Kommunikation noch verständlicher und einfacher zu gestalten, Sachverhalte individuell zu adressieren und unseren Kunden aktiv Lösungen und Hilfestellungen anzubieten. Wir nehmen uns diese Anregungen gerne zu Herzen und haben bereits mit den ersten Schritten dahin begonnen. Weniger erfreut sind wir über die endgültige Ablehnung unseres Vorsorgeangebots für Menschen mit überwiegend veganer oder vegetarischer Ernährung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Da wir die vorgesehene Regelung für rechtskonform halten, prüfen wir rechtliche Schritte gegen die Ablehnung. Es gibt also auch 2015 viel zu tun. Wir packen es an. Ihr Norbert Pasternack Vorstand Herausgeber: BKK advita, Mainzer Str. 5, 55232 Alzey, Tel. 06731 9474-150, Fax 06731 9474-209, www.bkk-advita.de, E-Mail: info@bkk-advita.de Redaktion: Tobias Palm, Axel Kayser, Friedhelm Zohm Fotoquellen: siehe einzelne Seiten Grafische Gestaltung und Druckvorstufe: D-Sign-Grafix GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 9, Am Kaiser‘s Turm 2, 74076 Heilbronn, Tel. 07131 89866-333, www.dsg1.de, E-Mail: info@dsg1.de Druck, Vertrieb: KKF-Verlag, Martin-Moser-Str. 23, 84497 Altötting, Tel. 08671 5065-10 Erscheinungsweise: viermal jährlich Projektidee: SDO GmbH, Weidelbach 11, 91550 Dinkelsbühl, Tel. 09857 9794-10, Fax 09857 9794-50, www.sdo.de, E-Mail: info@sdo.de Anzeigen: Preise und Informationen unter www.bkk-anzeigen.de Auflage: 25.800 Exemplare Bezugsquelle: direkt bei der BKK advita Keine Reproduktion des Inhalts ohne schrift­liche Genehmigung des Heraus­ gebers. Für unverlangt eingesandte Manu­skripte, Fotos etc. übernimmt der Her­ausgeber keine Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, Leserbeiträge auszugsweise bzw. in ge­kürz­ter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin dient der BKK advita da­zu, ihre gesetzlichen Ver­pflich­tungen zur Auf­ klärung der Versicherten über deren Rechte und Pflichten in der Sozial­ver­ sicherung zu erfüllen. Rechts­ver­bindlich für sozialrecht­liche Themen sind Gesetz und Satzung. Impressum Vorwort, Impressum, Inhalt 02 Kurzinformationen 03 Das erste Pflegestärkungsgesetz 04 Frühjahrsmüde vs. Frühjahrsgefühle 06 Satzungsnachträge 08 Kosten im Gesundheitswesen 09 Kooperation Barmenia 10 Denksport 11 Inhalt Ausgabe 1-2015 Titelbild:iStock-SerrNovik;BKKadvita;TÜVSüd;BüroundUmwelt
  • 3. 3 Kurzinformationen Die BKK advita bleibt über das Jahr 2014 hinaus umweltzertifiziert durch den TÜV Süd nach ISO 1400: 2004 bis zum Jahr 2018 Mit vielen Maßnahmen wird die BKK advita ihrem Anspruch auf nachhaltige, ökologisch verantwort­ liche Unternehmensführung gerecht. So haben wir gemeinsam mit der Arktik GmbH in Hamburg seit 1.10.2014 bis zum 31.12.2014 durch die Unter­ stützung von Gold-Standard*-Klimapro­jekten 4,7 Tonnen CO² zu 100 Prozent ausgeglichen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einem Windenergieprojekt. * Der Gold-Standard ist der führende, unabhängige Qualitäts­standard für Klimaschutzprojekte. 3 www.bkk-advita.de – die neue Website ist online Mehr Transparenz, modernes Design und neue Features. Die BKK advita realisiert ein neues Websitekonzept. Inspiriert durch den Wunsch nach mehr Klarheit und Emotio­ nalität hat die BKK advita ihre Kommunikationsmittel vereinfacht. Medienübergreifen­ de Informationen bieten dem Kunden die Chance, schneller an detaillierte Informatio­ nen zu gelangen. Eine weitere Erneuerung ist die mögliche Verlinkung zu sozialen Netzwerken/Wikis und ein BKK advita-Blog, über die User direkte Informationen zum Unternehmen, des Vorstands oder des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit beziehen kann. Die Webseite stellt damit einen zentralen Kommunikationspunkt dar, bei dem alle Online-Informationen der BKK advita zusammenlaufen. Verleihung Alternativer Gesundheitspreis 2014 Die Bauunternehmung Krieger und Schramm und der Partner für erneuerbare Energie- Projekte, die Juwi-Gruppe, auf den ersten beiden Plätzen. Der rheinland-pfälzische Umwelt-Staats­sekretär Dr. Thomas Griese ehrte im Februar auf der Messe BIOFACH in Nürnberg das Bauunternehmen Krieger + Schramm GmbH  Co. KG aus Dingelstädt und die rheinhessische Juwi-Gruppe als Partner für erneuerbare Energien als Gewinner des alternativen Gesundheitspreises der BKK advita mit einem Preis­ geld in Höhe von 2.500 bzw. mit 2.000 Euro. Der weitere Finalist, Georgs Bioladen in Melle, wurde ebenfalls prämiert. Den Unternehmen ist es gelungen, aufgrund ihrer langfristig angelegten, gleichermaßen ökonomisch, ökologisch und sozial ausgerichteten Strategie einen Beitrag zu mehr Umwelt- und Sozialverträglichkeit in der Gesellschaft zu leisten. iStock-kostsov,MikeKiev,manuel_adorf;TÜV-Süd;sxc.hu;BKKadvita Wir würden uns freuen, Sie auf folgendenVeranstaltungen begrüßen zu dürfen: Termin Event Ort     15.04.2015 BKK advita Workshop / Koch-Event Alzey     30.04.2015 BKK advita Workshop / Koch-Event Alzey     20. – 22.05.2015 KlimaFach Ludwigshafen     09.09.2015 Gesundheitstag / Betriebe Alzey 17. – 18.10.2015 Heldenmarkt Frankfurt     24. – 25.10.2015 Heldenmarkt Stuttgart     14. – 15.11.2015 Heldenmarkt Berlin Bitte merken Sie sich diese Termine bereits heute vor. Selbstverständlich erreichen Sie uns aktuellauch via Facebook, Twitter und XING. Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Sie!
  • 4. Verbesserung in der pflegerischen Versorgung … … durch das erste Pflegestärkungsgesetz seit Jahresbeginn Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Die Kurzzeitpflege Mit der neuen Gesetzesänderung ist nun geregelt, dass ab 1. Januar 2015 für Leistungen der Kurzzeitpflege 1.612 Euro für 28 Tage im Kalenderjahr aufgewendet werden können und sich der Leistungs­ anspruch der Kurzzeitpflege um den vollen Betrag der Verhinde­ rungspflege verdoppeln lässt. Somit kann die Dauer auf maximal acht Wochen und der Betrag bis insgesamt 3.224 Euro in Anspruch genommen werden. Der bereits beanspruchte Erhöhungsbetrag der Verhinderungspflege wird jedoch auf die Verhinderungspflege ange­ rechnet. Neu ist auch, dass Pflegebedürftige der Pflegestufe „0“ ebenfalls Anspruch auf Kurzzeitpflege haben. Die Verhinderungspflege Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist oder wegen Urlaubs nicht der Pflegetätigkeit nachkommen kann. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege von maximal 28 Tagen auf jetzt 42 Tage ausgeweitet worden. Nun dürfen die noch nicht in Anspruch genommenen Beträge der Kurzzeitpflege maximal 50 v. H. (806 Euro), auf die Verhinderungs­ pflege umgeschichtet werden, so dass ein Anspruch von sechs Wochen bis zu einem Betrag von 2.418 Euro möglich ist. Die bereits beanspruchten Beträge der Kurzzeitpflege werden auch hier auf die Kurzzeitpflege angerechnet. Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige kann der Zeitraum auf sechs Wochen im Kalenderjahr ausgeweitet werden, allerdings sind hier die Aufwendungen auf den eineinhalb-fachen Betrag des Pflege­ geldes begrenzt. Seit dem 1. Januar 2015 wurden Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige spürbar ausgeweitet. Dies betrifft Verbesserungen durch Leistungserhöhungen um 4 v. H., zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie längere Anspruchszeiträume in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Pflegestufe Leistungshöhe – allgemein – Leistungshöhe – mit eingeschränkter Alltagskompetenz – 0 – 123 Euro I 244 Euro 316 Euro II 458 Euro 545 Euro III 728 Euro 728 Euro Höhe des Pflegegeldes ab 1. Januar 2015 Pflegestufe Leistungshöhe – allgemein – Leistungshöhe – mit eingeschränkter Alltagskompetenz – 0 231 Euro I 468 Euro 689 Euro II 1.144 Euro 1.298 Euro III 1.612 Euro 1.612 Euro Höhe der Sachleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegestufe Leistungshöhe – allgemein – Leistungshöhe – mit eingeschränkter Alltagskompetenz – 0 I 1.064 Euro 1.064 Euro II 1.330 Euro 1.330 Euro III 1.612 Euro 1.612 Euro III + (Härtefall) 1.995 Euro 1.995 Euro Vollstationäre Pflege ab 1. Januar 2015 Pflegestufe Leistungshöhe – allgemein – Leistungshöhe – mit eingeschränkter Alltagskompetenz – 0 231 Euro I 468 Euro 689 Euro II 1.144 Euro 1.298 Euro III 1.612 Euro 1.612 Euro Tages- und Nachtpflege ab 1. Januar 2015 4 Pflege
  • 5. 5 Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel und Umbaumaß- nahmen Der Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Vor­ liegen einer Pflegestufe erhöht sich von 31 auf 40 Euro je Monat. Ebenfalls können für die Umbaumaßnahmen seit dem 1. Januar 2015 höhere Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Bisher lag der Aufwendungsbetrag bei 2.557 Euro, aktuell wurde dieser Betrag auf 4.000 Euro erhöht. Hierbei gilt, dass die noch nicht in Anspruch genommenen Beträge für Umbaumaßnahmen mit in das Jahr 2015 übertragen werden dürfen. Für pflegebedürftige in Wohngemeinschaften wird der Leistungs­ anspruch von 10.228 Euro auf 16.000 Euro angehoben. Leistungen der Tages- und Nachtpflege Bislang wurden die Leistungen der Tages- und Nachtpflege und am­ bulante Pflegeleistungen aufeinander angerechnet; von nun an ist es möglich, den vollen Betrag zu nutzen. Das heißt, wenn Leistungen der Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen werden, stehen dem Pflegebedürftigen die vollen 100 Prozent des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistung zur Verfügung. Auch Pflegebedürftige der Pflegestufe „0“ haben seit dem 1. Januar 2015 Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege. Ambulante Wohngruppen Um eine Präsenzkraft in diesen Wohnformen sicherzustellen, stehen Pflegebedürftigen der Pflegestufe „0“ nun auch 205 Euro monatlich an zusätzlichen Leistungen zur Verfügung. Der Zuschuss der Pflege­ stufen I bis III wird von 200 Euro auf 205 Euro erhöht. Pflegeunterstützungsgeld In einer akuten Krankheitssituation ist es oft den Angehörigen nicht immer möglich, neben der beruflichen Belastung auch die schwie­ rige Pflegesituation zu organisieren. Ab dem 1. Januar 2015 gibt es folglich für Beschäftigte eine Lohnersatzzahlung. Dies wird in ähnli­ cher Form wie das Kinderkrankengeld berechnet und gezahlt. Damit ist es möglich, für insgesamt zehn Tage den Verdienstausfall gegen Nachweis bei der Pflegekasse zu beantragen. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Zusätzliche Betreuungsleistungen waren bisher nur nur für Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz möglich. Seit dem 1. Januar 2015 erhalten auch Pflegebedürftige, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, solche Leistungen. Damit ist es möglich, Kosten der Kurzzeitpflege, der Verhinderungs­ pflege, der Tages- und Nachtpflege oder beispielsweise Betreuungs­ kosten durch einen ambulanten Pflegedienst sowie anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote zu finanzieren. Dies gilt auch für die neu eingeführten niedrigschwelligen Entlas­ tungs­leistungen, insbesondere Leistungen von Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Alltags- und Pflege­begleiter. Für die Pflegestufen 0 bis III steht grundsätzlich ein Grundbetrag von 104 Euro zur Verfügung. Bei Vorliegen eines besonders hohen Bedarfs an Betreuung und Beaufsichtigung steht ein erhöhter Betrag in Höhe von 208 Euro zu. Um diese Leistung noch auszuweiten, können bei sichergestellter Pflege bis zu 40 Prozent des nicht vollumfänglich genutzten Sach­ leistungsbetrages für anerkannte niedrigschwellige Angebote auf­ gewandt werden. Für die Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen bedarf es der Antragsstellung – auch das Einreichen einer Rechnung wird als Antrag angesehen. Pflege iStock-SilviaJansen
  • 6. 6 Gesundheit Von schlafsüchtig bis Schmetterlinge im Bauch Das Interessante an typischen „Frühjahrs- Symptomen“: Es gibt sowohl positive als auch negative Ausformungen. Zu erstgenannten gehören zum Beispiel die berühmten Früh­ lingsgefühle. Nicht nur die Natur erwacht, auch wir Menschen fühlen uns oft beschwingt, voll Tatendrang – Stichwort Frühjahrsputz – oder bereit für neue Liebe und neue Pläne. Der Grund dafür? Unter anderem die helleren Tage. Das Licht sendet nämlich dem Hirn Signale, weniger vom Hormon Melatonin auszu­ schütten, das für Schläfrigkeit sorgt. Warum also kann es trotzdem zur typischen Frühjahrsmüdigkeit kommen? Ganz einfach: Mit mal zwanzig Grad und Sonnenschein, mal Regen und frostigen Temperaturen fordert der Frühling mit seinen Kapriolen unseren Organismus ordentlich heraus. Denn für den Körper bedeutet die ständige Änderung Aufwand: Er muss sich den äußeren Umständen anpassen und auf das Ende des Winters einpendeln. Das braucht eine gewisse Zeit. Und die sollten Sie sich zugestehen. Wetterumschwung kann Kopfschmerzen bringen Kopfweh, Kreislaufprobleme und Schwindel sind bei solchen Wetterumschwüngen keine Seltenheit. Steigen die Temperaturen, erweitern sich nämlich auch die Gefäße. Besonders gut lässt sich dieser Effekt zum Beispiel in der Sauna beobachten. Dadurch versackt das Blut und der Kopf beginnt zu dröhnen. Umge­ kehrt ziehen sich die Gefäße bei Kälte zusammen, was den Blutdruck steigen lässt und Schwindel verursachen kann. Top vorbereitet ins Frühjahr starten Allen möglichen Wetterkapriolen zum Trotz: Wer fit ins Frühjahr star­ ten will, sollte raus an die frische Luft. Denn die zunehmende Sonnen­ stärke sorgt nicht nur für Vitamin D, das die Knochen stärkt und die Müdigkeit vertreiben hilft, sondern lässt den Körper auch Serotonin ausschütten. Dieses „Glückshormon“ sorgt für gute Laune und fördert die – genau! – Frühlingsgefühle. Doch Achtung: So gut Bewegung auch tut und so sehr sie das Erwachen aus dem Winterschlaf ankurbelt, sollte sie doch nicht übertrieben werden. Lieber langsam Frühjahrsmüde vs. Frühjahrsgefühle So wechselhaft wie das Frühjahr selbst, ist für viele Menschen auch die Stimmungslage in dieser Jahreszeit. Doch woher kommt das? Und was lässt sich gegen die Wetterfühligkeit tun? MM20151
  • 7. 7 Top-Tipps gegen Frühjahrsmüdigkeit • Vollkornprodukte liefern ausreichend Ballaststoffe in der täglichen Kost. Sie sind wichtig, da sie die Verdauung fördern und somit die Ausscheidung von Giftstoffen aller Art beschleunigen. Besonders ballaststoffreich sind Vollkornprodukte, rohes Gemüse und Hülsen­ früchte. • Viel trinken! Kräutertees, Mineralwasser oder Fruchtsäfte (pur oder mit Mineralwasser gemischt) versorgen den Körper mit ausrei­ chend Flüssigkeit. Besonders lecker ist unser Vitality-Mixgetränk mit jeder Menge Vitaminen:
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Die Zutaten einfach in ein hohes Glas gießen und verrühren.
 • Essen Sie Bananen. Denn die sind dank ihrer essenziellen Amino­ säuren echte Fitmachersnacks. Ihr Frucht- und Traubenzucker hilft zudem, ein Leistungstief zu überwinden. • Kneippsche Anwendungen machen munter. Machen Sie tags­ über zwischendurch ein Armbad, bei dem beide Arme bis zum Ellen­bogen für einige Sekunden in kaltes Wasser getaucht werden. rantasten und dem Körper die Chance geben, sich wieder an die neu erwachende Natur zu gewöhnen. Speziell Allergiker oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, denen die erblühende Natur und veränderte Wetterlage ohnehin zu schaffen machen, sollten die Aktivität behutsam steigern. Zudem gilt: an schönen warmen Tagen die Sonnencreme nicht vergessen. Gerade nach den wenig sonnigen Wintermonaten. Grundsätzlich hilfreich gegen den Müdigkeits-Faktor kann eine ver­ nünftige Menge Vitamin C sein. Das steigert die Wachheit und Leis­ tungsfähigkeit und hilft, vor Infektionen zu schützen. Zusatzpräparate müssen dazu nicht herangezogen werden. Zitrusfrüchte, Beeren, Paprika, Kohl und Broccoli liefern auf natürliche Weise ordentlich Vitamin C. iStock-mixformdesign,SoliIsmages
  • 8. Satzungsnachtrag Nr. 18 Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2014 den Satzungsnachtrag Nr.18 wie folgt genehmigt: Artikel I § 9 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz Die Betriebskrankenkasse erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Absatz 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt 0,9 Prozent monatlich der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. § 10 Fälligkeit der Beiträge IV entfällt V entfällt. Artikel II Inkrafttreten Der Verwaltungsrat hat diesen Nachtrag zur Satzung inseiner Sitzung am 12. Dezember 2014 beschlossen. Er tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Alzey, den 12. Dezember 2014, gez. Hasan Isilak, Vorsitzender des Verwaltungsrats Satzungsnachtrag Nr. 19 Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben vom 16. Januar 2015 den Satzungsnachtrag Nr. 19 wie folgt genehmigt: Artikel I § 13a Modellvorhaben III Die Leistungen des Modellvorhabens können alle Versicherten der BKK advita in Anspruch nehmen, die - das 9. Lebensjahr vollendet haben, - einen Anspruch auf Biofeedback-Behandlung aufgrund einer vor­liegenden, vertragsärztlichen Heilmittelverordnung haben, - infolge einer Kopfschmerz-/Migräne-Erkrankung einen prog­nostisch kurz oder länger dauernden Behandlungs­ bedarf (Diagnosegruppen: Kopfschmerzen vom Span­ nungstyp/Migräne) haben und - sich schriftlich mit der Durchführung nach diesem Modell­ vorhaben einverstanden erklärt haben. Die Teilnahme ist freiwillig. Es gelten die in der Vereinbarung mit der Deutschen Gesell­ schaft für Biofeedback e.V. festgelegten Regelungen, die Bestandteil der Satzung sind. Beginn und Ende der Teilnahme am Modellvorhaben richten sich nach der durch die vertrags­ ärztliche Verordnung definierten Behandlungsserie. Die BKK advita informiert die Versicherten über den Inhalt und die Ziele des Modellvorhabens sowie über die jeweils teilnehmenden Ärzte im Internet (www.bkkadvita.de). Das Modellvorhaben wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung wird gemäß § 65 SGB V veröffentlicht. Das Modellvorhaben beginnt am 1. Januar 2012 und endet am 31. Dezember 2016. Artikel II Inkrafttreten Der Verwaltungsrat hat diesen Nachtrag zur Satzung in seiner Sitzung am 12. Dezember 2014 beschlossen. Er tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Alzey, den 12. Dezember 2014, gez. Hasan Isilak, Vorsitzender des Verwaltungsrats Intern 8 iStock-Peshkova
  • 9. 9 Intern Kosten im Gesundheitswesen Die Verwaltungskosten und Vorstandsgehälter der Krankenkassen Neben der Beitragsstabilität war eine grö­ ßere Transparenz der Ausgaben im Gesund­ heitssystem eines der vorrangigen Ziele der Gesundheitsreform 2004. Die Versicherten und Arbeitgeber sollten besser nachvollzie­ hen können, wofür ihre Beiträge ausgegeben werden. Dieses Ziel unterstützt die BKK advita uneingeschränkt. Eine besondere Rolle beim Thema Transparenz spielen die Verwaltungs­ kosten der Krankenkassen. Dazu gehören auch die Gehälter der Kassenvorstände. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IV, § 35a, Abs. 6) ist auch die BKK advita verpflichtet, die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vor­ standsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie wesentlicher Versorgungsregelungen im Bundesanzeiger sowie in der eigenen Mitglie­ derzeitschrift zu veröffentlichen. Immer wieder werden die Verwaltungskosten der gesetz­lichen Krankenkassen thematisiert, wenn es um die Kosten unseres Gesundheitswesens geht. Bis­ weilen wird sogar versucht, den Eindruck zu erwecken, die Verwaltungskosten seien einer der maßgeblichen Gründe für die scheinbar unaufhaltsamen Kostensteigerungen. Doch einer näheren Betrachtung hält dieser Vorwurf nicht stand. Das alles gehört zu den Verwaltungskosten Zu den Verwaltungskosten von gesetzlichen Krankenkassen gehören neben den sogenann­ ten sächlichen Verwaltungskosten wie Gebäu­ demieten, Kosten für Telekommunikation, tech­ nische Geräteausstattung, EDV-Software u. Ä. auch die „persönlichen Verwaltungskosten“, die vorwiegend Gehälter, Alterssicherungen usw. umfassen. Hinzu kommen u. a. Kosten für Rechtsverfolgung, für Schiedsämter, für Patien­ tenberatung bei Verdacht von Behandlungsfeh­ lern, für den Medizinischen Dienst und vieles andere mehr. Bereits hier wird deutlich, dass hinter dem etwas angestaubten Begriff der Ver­ waltungskosten echte Dienstleistungsaufwen­ dungen für Versicherte und Patienten stehen. Verwaltungskosten sind überwiegend Personalkosten Die Betreuung der Versicherten wird – trotz immer leistungsfähigerer Daten- und Büro­ technik – vor allem durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen und ihre fachliche und persönliche Qualifikation ge­ währleistet. Damit liegt auf der Hand, dass die persönlichen Verwaltungskosten den größten Teil der Verwaltungskosten ausmachen. Der Vorstand und seine Aufgaben Der Vorstand einer Krankenkasse wird vom Ver­ waltungsrat der Kasse für sechs Jahre gewählt – er hat also keinen auf Dauer garantierten Arbeitsplatz. Der Vorstand trägt die Gesamt­ verantwortung für die Leitung seiner Kasse. Er oder sie ist verantwortlich für alle Mitarbei­ terinnen und Mitarbeiter. Nach außen vertritt der Vorstand seine Kasse u. a. bei Vertragsver­ handlungen und Auseinandersetzungen mit den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheker u. a.) und deren Organisationen. Er oder sie muss die Kasse für den Wettbewerb um bessere Leistungen und mehr Qualität im Gesundheitswesen fit machen und fit halten, um die optimale gesundheitliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen. In den vergangenen Jahren haben viele Betriebs­krankenkassen miteinander fusioniert, um Kosten für die Versorgung der Mitglieder zu minimieren, während die Qualität und Quantität der Leistungen beibehalten bzw. erweitert werden konnte. Alles in allem ist der Vorstand des Dienstleis­ tungsunternehmens Krankenkasse in etwa vergleichbar mit dem Geschäftsführer eines mittelständischen Wirtschaftsunternehmens, dem Direktor einer Krankenhausgesellschaft oder dem Vorstand einer kleineren Aktien­ gesellschaft. Die Leistungsausgaben, Verwaltungskos­ ten und Vorstandsgehälter der BKK advita Im Jahr 2014 beliefen sich die Gesamtausgaben der BKK advita auf 124.398.017 Euro. Davon wurden 6.119.426 Euro für Verwaltungskos­ ten aufgewendet. Das entspricht einem Anteil von 4,9 Prozent. An jährlichen Vergütungen einschließlich Nebenleistungen erhielt der Vor­ stand 130.174 Euro. Der Vorstandsvorsitzende des zuständigen BKK Landesverbandes Mitte erhielt für seine Arbeit eine Grundvergütung von 150.000 Euro, sein Stellvertreter in Höhe von 120.000 Euro. Der Vorstandsvorsitzende erhält zudem eine variable Vergütung in Höhe von bis zu 30.000 Euro; er hat Anspruch auf eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Regelungen (Bes.-Gr. B 3). Der Stellvertreter ist gesetzlich rentenversichert; er hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nach den Regelungen des Tarifvertrages über die Altersversorgung der BKK-Verbände auf Grund­ lage der Konditionen vor seiner Bestellung und erhält zusätzlich eine beitragsorientierte Leistungszusage mit einem jährlichen Betrag von 6.000 Euro. Der Vorsitzende des Vorstands des GKV Spitzenverbandes Bund erhält eine jährliche Vergütung von 242.500 Euro, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes 237.500 Euro, das weitere Vorstandsmitglied 229.000 Euro. Darüber hinaus laden wir Sie herzlich ein, sich über Ihre BKK genauer zu informieren. Jeder, der sich intensiver mit den Fakten auseinan­ dersetzt, wird sich schnell davon überzeugen können, dass bei der BKK advita Leistungen, Kosten und Beiträge in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Oder besuchen Sie unsere Homepage im Internet unter www.bkk-advita. de. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
  • 10. Jetzt direkt online abschließen! 100% Erstattung „Wohin ich auch reise, meine Versicherung kommt mit.“ Vermeiden Sie das Risiko, bei akuten Erkrankungen oder Unfällen im Urlaub auf unerwarteten Krankheits- kosten sitzen zu bleiben – mit unserer Auslandsreise- Krankenversicherung. Jetzt informieren: unsere günstige Auslandsreise-Krankenversicherung bkk-extraplus.de/reise 0202 438-3560 1 Beitrag für die Altersgruppe der 18- bis 59-jährigen im Tarif BKKR. Ein Angebot der Barmenia Krankenversicherung a.G. – Kooperationspartner Ihrer BKK. Ab 5,16€1 im Jahr Wenn Sie im Urlaub zum Arzt oder gar ins Krankenhaus müssen, können schnell Kosten von mehreren tausend Euro für Sie entstehen. Schützen Sie sich mit den Leistungen unserer Auslandsreise-Krankenversicherung: • Ärztliche Behandlung • Krankenhausbehandlung • Mehrkosten für einen Rettungsflug oder Rücktransport in die Heimat und viele Leistungen mehr Warten Sie nicht länger, sondern buchen Sie jetzt Sorgenfreiheit auf Reisen. Anzeige
  • 11. 11 Welches der vier „Symbole“ (a – d) ergänzt die obere Reihe logisch? Zahlen-Logik … a) b) d) c) Rätselspaß Denksport Sudoku Ziel des Spiels ist es, alle Felder des Spielfelds mit Zahlen so auszufüllen, dass jede Zahl von 1 bis 9 in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem hervorgehobenen Teilquadrat des Spielfelds genau einmal vorkommt. Schwierigkeitsgrad: schwer Welcher Bildausschnitt (1, 2 oder 3) passt in den unvollständigen QR-Code. Am Ende muss der QR-Code auf eine Webseite führen. Also: Schere raus – QR-Code basteln – Handy raus und Ergebnis checken. LÖSUNGEN iStock-FreeTransform;DSG1 1 2 3 QR-Code-Generator # # # 4 9 6 5 4 2 8 9 1 8 6 5 2 8 7 4 4 9 3 6 2 1 5 3 8 7 1 5 2 Sudoku 278536419 365194728 914278563 523847196 689315274 741629835 857962341 192453687 436781952 QR-Code-Generator Bild1 Logik a)Zahl=7–DieReihe zeigtgespiegeltePrim- zahlen MM20151
  • 12. Ausgabe1-2015 Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier, zertifiziert mit dem blauen Umweltengel BKK advita, Mainzer Straße 5, 55232 Alzey Telefon 06731 9474-0, Fax 06731 9474-209 www.bkk-advita.de iStock-SerrNovik