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Start in die journalistische
                   Selbstständigkeit
                       Ulrike Langer
                       medialdigital.de
Foto:Flickr
Themen:

• Der Markt         • Steuern
• Rechtsformen      • VG Wort
• Fördergelder      • Auftragsakquise
• Versicherungen    • Selbstmarketing
• Rechnungen        • Weiterbildung
  schreiben
                    • freie Diskussion
Wieviele sind wir?

•   22.500 freie Journalisten laut DJV (Stand 2008)

•   12.500 Freie nach einer Erhebung von Prof.
    Siegfried Weischenberg (strengere Kriterien,
    ohne PR / Stand 2006)
Der typische freie Journalist :

      •   47 Jahre alt

      •   männlich

      •   lebt in fester Beziehung ohne
          Kinder

      •   hat einen Hochschulabschluss

      •   verdient 2478 Euro brutto
Rechtsformen
                            GbR versus GmbH:

Außer bei finanziellen Risiken und Vorleistungen (z.B. TV-Produktionsgesellschaften
mit teuren Anschaffungen und Haftungssummen) empfiehlt sich die GbR.

Die meisten Journalistenbüros sind GbRs. Die meisten Produktionsfirmen sind
GmbHs.

Bei GbRs haften alle Mitglieder mit ihrem Privatvermögen. Bei GmbHs wird nur bis
zur Höhe der Einlage gehaftet (25.000 Euro).

Wer allein als freier Journalist arbeitet, muss keine Gesellschaft gründen. Es gelten
automatisch gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer GbR.
Vorteile der GbR:
•   keine Handelsbilanzsteuerrecht (keine
    Bilanzbuchführung nötig)

•   kein Gründungskapital nötig (25.000 Euro
    Mindesteinlage bei GmbH)

•   keine Gewerbesteuerzahlungspflicht

•   keine IHK-Zwangsmitgliedschaft

•   Aufnahme in die Künstlersozialkasse

•   Erhebung eines reduzierten Umsatzsteuersatzes
•   freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten
    sicherheitshalber auf verschiedene Unternehmen
    verteilen, z.B. journalistische Texte und Webdesign
    (Freiberuflerstatus) und Netzwerk-Wartung
    (GmbH), da sonst ”Infektionsgefahr“ droht

•   jeder Betrieb erhält eine eigene Steuernummer,
    für gewerbliche und freiberufliche Tätgigkeiten
    unterschiedliche Steuerformulare ausfüllen.

•   wer mehr als 4800 Euro gewerbliche Gewinne
    erzielt, wird nicht in der Künstlersozialkasse (KSK)
    versichert
Fördergelder
•   Gründungszuschuss: (seit 2007 Nachfolgemodell der früheren Ich-AG),
    tragfähiges Konzept muss nachgewiesen werden. Nur für Arbeitslose mit
    ALG I-Anspruch (bei der Arbeitsagentur beantragen).

•   Überbrückungsgeld (Formular bei Arbeitsagentur), Konzept/Businessplan
    prüfen lassen von IHK, Bank oder am einfachsten Steuerberater, ebenfalls
    nur für Arbeitslose mit ALG I-Anspruch oder direkt im Anschluss an eine
    Festanstellung. Wird neun Monate lange gezahlt, Höhe: ALG I + 300 €.

•   ALG II / Einstiegsgeld - auch für diejenigen, die nie in die
    Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, Ermessensleistung der
    Arbeitsämter, Businessplan nötig

                                                            mehr Details:
                                                            Wer Start-Ups fördert
                                                            Hilfe vom Staat: Gründungszuschuss
Versicherungen
Künstlersozialkasse (KSK)

•   Auf jeden Fall direkt nach dem Studium eintreten, Krankenkassenbeiträge
    sind wesentlich billiger als freiwillige gesetzliche oder private Versicherung,
    die nicht über die KSK läuft.

•   Die KSK ist selbst keine Versicherung, sondern eine Organisation, die 50%
    der Beiträge zur Sozialversicherung bezuschusst. Freie Krankenkassenwahl.

•   Ab 65 Euro im Monat (Mindestsatz für Berufsanfänger) komplettes Paket
    Kranken- Renten- und Pflegeversicherung. Entspricht einem Mindestgewinn
    vor Steuern von 3900 Euro pro Jahr. Berufsanfänger müssen in den ersten
    drei Jahren diese Mindestgewinnschwelle nicht erreichen.

•   Wer über die KSK gesetzlich rentenversichert ist, hat Anspruch auf Riester-
    Rente.
                       www.kuenstlersozialkasse.de
mögliche Fallstricke:

•   keine Aufnahme in die KSK bei über 4800 € gewerblichen Einnahmen pro
    Jahr (400 € monatlich)

•   wer in einem Nebenjob mehr als 400 € monatlich als Festangestellter
    verdient, ist über diesen Job krankenversicherungspflichtig.
    Rentenversicherungspflicht bleibt bei der KSK.

•   keine Aufnahme bei fehlendem Nachweis künstlerischer Tätigkeit (bei
    Journalisten unproblematisch, Arbeitsproben einreichen)

•   Beiträge zur KSK beruhen auf eigenen Schätzungen im voraus jeweils im
    Dezember für das kommende Jahr

•   Stichprobenartige Prüfungen sind künftig häufiger zu erwarten,
    Nachzahlungspflicht bei Diskrepanzen zwischen Schätzung und tatsächlich
    erzieltem Einkommen künftig möglich
Freiwillige Arbeitslosenversicherung:
   •   gibt es seit 2006

   •   Versicherung nur für neu Selbstständige

   •   Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit
       zu stellen (Nachweis z.B. Steuernummer oder Aufnahmeantrag für KSK)

   •   Beitrag ab 2011 : 40 € monatlich (alte Bundesländer), 35 € (neue
       Bundesländer), ab 2012: 80 € monatlich (alte Bundesländer), 70 € (neue
       Bundesländer)

   •   Leistungen im Fall der Arbeitslosigkeit (= Tätigkeit unter 15 Stunden pro
       Woche) richten sich nach Qualifikation und Steuerklasse (zwischen 546,90 €
       und 1364,00 Euro.

   •   Neu: "Notfallregelung": Wer die Leistung zweimal in Anspruch nimmt, darf
       sich nach dem Ende des Leistungsbezugs nicht erneut versichern, unabhängig
       von Länge der Leistung. Das bedeutet: Arbeitslosmeldung wirklich nur dann,
       wenn ein längerer Bezug notwendig erscheint.
                                 Details: www.freiwillige-arbeitslosenversicherung.de , mediafon, DJV Freien Infos
Berufs- /
Arbeitsunfähigkeitsversicherung

  Diese Versicherung läuft nicht über die KSK

relativ günstige Beiträge = wichtig vor allem, wenn eine
Familie abzusichern ist. Beiträge fließen als
Betriebsausgabe in die Gewinnermittlung ein.

Übersicht über empfehlenswerte Anbieter in
”Finanztest“
Rechnungen schreiben
    Wie muss eine Rechnung aussehen?
•   Name und Anschrift des leistenden Unternehmens

•   Name und Anschrift des Leistungsempfängers

•   Ausstellungsdatum

•   Fortlaufende Rechnungsnummern über das ganze Jahr

•   Menge und Beschreibung des gelieferten Gegenstandes oder der
    gelieferten Dienstleistung

•   Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag

•   Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

•   Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung

•   Nicht gesetzlich vorgeschrieben aber natürlich in der Praxis wichtig:
    Kontodaten, ggf. Zahlungsziel (14 Tage oder ein Monat)
Honorare


      Die Broschüre ist
      kostenlos als PDF
      beim DJV erhältlich,
      außerdem kann sie in
      Papierform für 6,50
      Euro zzgl.
      Versandkosten
      bezogen werden.
Tageszeitungen




Gemeinsame Vergütungsregeln seit 1.2.2010, (pdf)
Honorarabrechnung nach Tagessätzen /
Empfehlungen des Deutschen Fachjournalisten
                 Verbands




                           Quelle: DFJV Honorarinformationen
empfehlenswert bei
häufig wechselnden
Auftraggebern:
eigener Mustervertrag /
Manuskript-Lieferschein
„Total Buy-out“ Verträge:
in vielen großen Verlagshäusern inzwischen übliche
       Strategie. Wichtig für freie Mitarbeiter:

  •   unangemessene Klauseln streichen („sind befugt,
      den Beitrag räumlich und zeitlich unbeschränkt an
      Dritte zu veräußern“)

  •   überlegen, welche Rechte man selbst vermarkten
      möchte

  •   welche Rechte soll der Verlag vermarkten mit
      angemessener Umsatzbeteiligung des Autors?

  •   notfalls auf den Auftrag verzichten
Steuern
   Vereinfachtes Verfahren: Einnahme-Überschussrechnung

Finanzamtsformular EÜR: beim Finanzministerium herunterladen (Link)
oder online über Elster (www.elster.de) ausfüllen = Dienstleistungsportal der
Finanzverwaltung.

                                                       !!                    "#$%&'(#)!*(+!,-./.(01!
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                                        Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Anleitung zur Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuererklärung. Der Vordruck steht mit
                                        einer Berechnungsfunktion auch unter der Internetadresse www.elster.de für eine elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung
                                        zur Verfügung.
                                        "716.*(#)8M%.*%&05#&8!
                                            Abs.       Absatz
                                            AfA        Absetzungen für Abnutzung
                                            AO         Abgabenordnung                                              H         Hinweise (im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch)
                                            BFH        Bundesfinanzhof                                              Kj.       Kalenderjahr
                                            BMF        Bundesministerium der Finanzen                              KStG      Körperschaftsteuergesetz
                                            BStBl      Bundessteuerblatt                                           LStR      Lohnsteuer-Richtlinien
                                            EStDV      Einkommensteuer-Durchführungsverordnung                     R         Richtlinien (im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch)
                                            EStG       Einkommensteuergesetz                                       UStDV     Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
                                            EStH       Amtliches Einkommensteuer-Handbuch                          UStG      Umsatzsteuergesetz
                                            EStR       Einkommensteuer-Richtlinien                                 Wj.       Wirtschaftsjahr
                                            GWG        Geringwertige Wirtschaftsgüter

                                        Nach § 60 Abs. 4 EStDV ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen, wenn der Gewinn
                                        nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt wird. Für jeden Betrieb ist eine separate
                                        Einnahmenüberschussrechnung abzugeben.
                                        U(.!7%&!A%8%$$8054L'%#VA%+%&#8054L'%#W
                                        X6.!/&%!%&#*%$#%#!K%'%&$&)'%#!8&#/!/&%!3.+&''$(#)%#!/%.!G-#/%.7%'.&%78%&##45+%#!(#/!R4(8)47%#!8-B&%!/&%!3.)S#*(#)87%.%05#(#)%#!
                                            ! !            !           !    ! !                !  !                           !    !           !      ! !
                                        )%8-#/%.'!%&#*(.%&05%#E
                                        Die Abgabepflicht gilt auch für YZ.[%.8054L'%#!(§ 31 KStG), die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Steuerbegünstigte Körperschaften brau-
                                        chen den Vordruck nur dann abzugeben, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäfts-
                                        betrieben die Besteuerungsgrenze von insgesamt 35.000 im Jahr übersteigen. Einzutragen sind die Daten des einheitlichen steuerpflichtigen
                                        wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 Abs. 2 AO). Die Wahlmöglichkeiten des § 64 Abs. 5 AO (Ansatz des Gewinns mit dem branchenüblichen
                                        Reingewinn bei der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials) und des § 64 Abs. 6 AO (Gewinnpauschalierung bei bestimmten wirtschaft-
                                        lichen Geschäftsbetrieben, die eng mit der steuerbegünstigten Tätigkeit oder einem Zweckbetrieb verbunden sind) bleiben unberührt. Der mit dem
                                        Vordruck EÜR ermittelte Gewinn braucht deshalb nicht mit dem bei der Besteuerung anzusetzenden Gewinn übereinzustimmen.

                                        "$$)%+%&#%!"#)47%#!@%&$%#!N!7&8!]H!                                       %&$%!^!
                                        Tragen Sie die G'%(%.#(++%.Q!unter der der Betrieb geführt wird, und       Die in § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG bezeichneten Umsätze sind
                                        die ".'!/%8!K%'.&%78!bzw. der Tätigkeit (Schwerpunkt) in die entspre-      nachrichtlich zu erfassen. Eintragungen zu den Zeilen 9 bis 12 entfallen.
                                        chenden Felder ein.                                                        %&$%!?!
                                        Für die Zuordnung zur Einkunftsart und steuerpflichtigen Person (kann       Diese Zeile ist #(.! M-#! I4#/R! (#/! X-.8'B&.'%#! auszufüllen, deren
                                        auch eine Gesellschaft/Gemeinschaft sein) verwenden Sie bitte fol-         Umsätze nicht nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuer-
                                        gende Ziffern:                                                             gesetzes zu versteuern sind. Einzutragen sind die Bruttowerte (ohne
                                                                                                                   Beträge aus Zeilen 14 bis 16). Umsätze, die nach den allgemeinen
                                                                   Stpfl./Ehe- Ehefrau      Ehegatten-              Vorschriften des UStG zu versteuern sind, sind in den Zeilen 10 bis 16
                                                                     mann             Mitunternehmerschaft         einzutragen.
                                         Einkünfte aus Land- und        1          2               7               %&$%!N>!
                                         Forstwirtschaft                                                           Tragen Sie hier sämtliche umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen
                                                                                                                   (ohne Beträge aus Zeilen 14 bis 16) jeweils ohne Umsatzsteuer (netto)
                                         Einkünfte aus Gewerbe-         3          4               8
                                                                                                                   ein. Die auf diese Betriebseinnahmen entfallende Umsatzsteuer ist in
                                         betrieb
                                                                                                                   Zeile 12 zu erfassen.
                                         Einkünfte aus selbstän-        5          6               9               %&$%!NN!
                                         diger Tätigkeit                                                           In dieser Zeile sind die nach § 4 UStG umsatzsteuerfreien (z.B. Zinsen)
                                                                                                                   und die nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen (z.B. Entschädi-
                                        %&$%!F4!                                                                  gungen, öffentliche Zuschüsse wie Frostbeihilfen, Zuschüsse zur Flur-
                                        In der Zeile 3a sind nur Eintragungen vorzunehmen, wenn das Wj. vom        bereinigung, Zinszuschüsse oder sonstige Subventionen) – ohne Be-
                                        Kj. abweicht. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist stets eine   träge aus Zeilen 14 bis 16 – anzugeben. Außerdem sind in dieser Zeile
                                        Eintragung erforderlich.                                                   die Betriebseinnahmen einzutragen, für die der Leistungsempfänger
                                                                                                                   die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
                                        %&$%!]!                                                                   %&$%!N=!
                                        Hier ist zwingend anzugeben, ob im Gewinnermittlungszeitraum               Die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge auf die Betriebseinnahmen
                                        Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte entnommen oder ver-             der Zeilen 10 und 14 gehören im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung sowie
                                        äußert wurden.                                                             die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben der Zeilen 15 und 16
                                                                                                                   im Zeitpunkt ihrer Entstehung zu den Betriebseinnahmen und sind in
                                        K%'.&%78%&##45+%#!@%&$%#!O!7&8!N^H!                                       dieser Zeile einzutragen.
                                        Betriebseinnahmen sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses zu          %&$%!ND!
                                        erfassen. Ausnahmen ergeben sich aus § 11 Abs. 1 EStG.                     Tragen Sie hier bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagever-
                                                                                                                   mögens (z.B. Maschinen, Kfz.) den Erlös jeweils ohne Umsatzsteuer
                                        %&$%!O!                                                                   ein. Pauschalierende I4#/R!(#/!X-.8'B&.'%!(§ 24 UStG) tragen hier
                                        Hier tragen (+84'*8'%(%.$&05%! Y$%&#(#'%.#%5+%.! ihre Betriebsein-         die Bruttowerte ein. Bei Entnahmen ist in der Regel der Teilwert anzu-
                                        nahmen (ohne Beträge aus Zeilen 14 bis 16) mit dem Bruttobetrag ein.       setzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs
                                        Sie sind Kleinunternehmer, wenn Ihr Gesamtumsatz (§ 19 UStG) im            im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut
                                        vorangegangenen Kj. 17.500 nicht überstiegen hat und im laufenden          ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den
                                        Kj. voraussichtlich 50.000   nicht übersteigen wird und Sie nicht          Betrieb fortführt.
                                        zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben. Kleinunternehmer dürfen für          %&$%!NP!
                                        ihre Umsätze, z.B. beim Verkauf von Waren oder der Erbringung              Nutzen Sie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug auch zu
                                        von Dienstleistungen, keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnung             privaten Zwecken, ist der private Nutzungswert als Betriebseinnahme
                                        stellen.                                                                   zu erfassen.

                                        "#$%&'(#)!*(!"#$4)%!3:;!!!Aug. 2009
Zeile 1 bis 6: allgemeine Angaben




Zeile 7 bis 18: Betriebseinnahmen

Zeile 7: für Umsatzsteuerbefreite:
Honorare + Zahlungen der VG Wort

Zeile 10: für Umsatzsteuerpflichtige:
Honorare + Zahlungen der VG Wort

Zeile 15: Einnahmen aus privater
Nutzung des betrieblichen Vermögens
            (z.B. Auto)



Zeile 19 bis 55: Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind zum
            Teil detaillliert
            aufzuschlüsseln




Zeile 51: alle übrigen Betriebsausgaben
            zusammenfassen
Zeile 60: Betriebseinnahmen
   Zeile 61: Betriebsausgaben
             (= Übertrag aus Zeile 55)




   Zeile 68 bis 83:
            evtl.ergänzende Angaben:

Auflösung von
Investitionsabzugsbeträgen und
anderen steuerfreien Rücklagen,
Bildung von neuen
Investitionsabzugsbeträgen und
anderen steuerfreien Rücklagen,
Entnahmen und Einlagen des laufenden
Jahres



 weitere Details zum Investitionsabzugsbetrag
          (Bundesjustizministerium)
Autokosten

•   PKW - Fahrtenbuch führen!

•   Autos können als Dienstwagen geführt werden, wenn sie zu mindestens 10
    Prozent beruflich genutzt werden (Fahrtenbuch führen). Sie müssen als
    Dienstwagen geführt werden, wenn sie zu mehr als 50 Prozent beruflich
    genutzt werden.

•   Private Nutzung ist als Einnahme in Rechnung zu stellen plus 19 % MwSt
    (Fahrtenbuch führen oder 1%-Listenregel).

•   Fahrten von der Wohnung zum externen Journalistenbüro sind bei
    betrieblich genutztem PKW Dienstfahrten, bei Privat-PKW aber Arbeitsweg
    (Pendlerpauschale anwendbar wie bei Arbeitnehmern)

•   Der Arbeitsweg gehört wie bei Arbeitnehmern in die Steuererklärung (nicht
    in die EÜR), weil der persönlichen Lebensführung zuzurechnen.


              weitere Details: Neues zum Fahrtenbuch (mediummagazin)
Sonstiges:
•   berufliche bedingte Steuerberaterkosten sind absetzbar

•   Bewirtung zu 70 Prozent (darin enthaltene Umsatzsteuer zu 100 %)

•   Arbeitszimmer absetzen - bei hauptberuflich freien Journalisten auch
    weiterhin problemlos möglich

•   Abschreibung - monatsgenauer Beginn

•   Einnahmen sind außer Honoraren auch Privatnutzung Telefon, Internet (falls
    nicht von Flatrate abgedeckt), Auto jeweils plus 19 Prozent UST

•   Private Computernutzung unter 10 Prozent muss nicht berechnet werden

•   Steuerunterlagen und Originalrechnungen /-quittungen zehn Jahre lang
    aufbewahren.
Ausgaben-Pauschalierung


•   Pauschalen (Ausgaben-Pauschalierungen) lohnen
    sich nur bei geringem Verdienst:

•   25 Prozent Einnahmen (max. 613,55 Euro pro Jahr)
    für nebenberufliche Journalisten

•   30 Prozent der Einnahmen (max. 2454,20 Euro pro
    Jahr) für hauptberufliche Journalisten
Reisekosten
        Wie rechne ich Reisekosten gegenüber dem
          Auftraggeber und dem Finanzamt ab?
a) Am einfachsten: Auftraggeber begleicht möglichst viele Posten direkt (weniger
Verwaltungsarbeit, keine Liquiditätsengpässe)

b) Originalquittungen einreichen, Kosten werden als durchlaufender Posten
beglichen und NICHT versteuert.

c) Spesenrechnung schreiben: Alle Kosten sind NETTO aufzuführen.
                             Auf alle Kosten 7% Umsatzsteuer aufschlagen
                             Speseneinnahmen sind wie Honorareinnahmen zu
                             versteuern
                             im Gegenzug mindern die realen Kosten die
                             Steuerlast, deshalb:
                             Originalquittungen BEHALTEN, Kopien einreichen
        Anmerkung: Kleinunternehmer (nicht USt-pflichtig) rechnen in der
        Spesenrechnung Bruttobeträge ab und schlagen keine USt auf
Gilt die Steuerpflicht auc

     Gilt die Steuerpflicht auch für geringverdienende
     Studenten? Steuerberater-Auskunft: Ja

    „Erst einmal entsteht die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, wenn einen das Finanzamt auffordert,
    daneben, wenn man neben einer steuerabzugsbehafteten Einkommensart ( z.B. Lohnsteuerkartenbezüge )
    eine weitere Einkommensquelle hat ( z.B. Vermietung und Verpachtung ).

Wer ausschließlich eine selbständige Tätigkeit ausübt, muss und wird in der Praxis eine Steuererklärung abgeben
müssen, weil u.a. die Vorschriften über die Rechnungslegung seit einigen Jahren die Angabe der Steuernr. auf der
Rechnung verlangen.

Dies gilt auch bei Kleinunternehmern.

Wenn der Auftraggeber somit eine ordnungsgemäße Rechnung vor Zahlung verlangt( was mittlerweile
regelmäßig der Fall ist ), muß sich der Student beim Finanzamt um eine Steuernummer bemühen und muss
damit zwingend eine Steuererklärung abgeben.

Dann wird in der Tat festgestellt, dass er unter dem Steuerminimum von ca. € 7.000,-- verdient hat und dass in
der Folge keine Steuer anfällt.

Erhält der Student sein Geld ohne Angabe einer Steuernummer auf der Rechnung wird er in der Praxis oftmals
keine Steuererklärung abgeben.

Dann wird er nur auffällig bei einer Sozial- oder Steuerprüfung des
Auftraggebers und er wird dann in der Folge aufgefordert, eine Erklärung abzugeben.

Hat er dann wiederum unter dem Steuerminimum verdient passiert nichts, hat er zu viel verdient, kann eine
Steuerhinterziehung ( Frage nach dem Vorsatz ) vorliegen.“
Umsatzsteuer
•   Umsatzsteuerpflicht sinnvoll, wenn man nicht
    überwiegend für öffentlich-rechtliche
    Rundfunkanstalten arbeitet

•   Verfahren: Kleinunternehmer können freiwillig für
    Regelbesteuerung optieren

•   Entscheidung ist für 5 Jahre bindend

•   Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr weniger als
    17.500 Euro Umsatz erzielt hat.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen:

Elektronische Voranmeldung nötig per Elster-Formular (www.elster.de)

Online ausfüllen nach Registrierung oder per Elster-Software

Wann zahlen?

Die Umsatzsteuer ist zu entrichten:

- vierteljährlich von allen, die im Vorjahr eine Umsatzsteuerschuld über 1.000 (für 2008
noch 512) € hatten

- monatlich von allen, die im Vorjahr eine Umsatzsteuerschuld über 7.500 (für 2008
noch 6.136) € hatten

- monatlich bei Berufsanfängern bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres
Umsatzsteuer-Voranmeldung

Termine: jeweils zum 10. des Folgemonats

Dauerfristverlängerung um jeweils einen Monat auf Antrag möglich (Formular bei
Elster herunterladen), aber nur bei vierteljährlicher Abgabe

Bei verspäteter Abgabe drohen schon am ersten Säumnistag Verspätungszuschläge

Vorsteuerabzüge (d.h. die Umsatzsteuer, die man selbst gezahlt hat, z.B. beim Kauf
eines Computers) kann auch pauschal berechnet werden. Vorsicht: Der Pauschalsatz
ist mit 5,2 % sehr niedrig, das lohnt sich meistens nicht, weil man effektiv oft höhere
Kosten hat.

Wer sich für die Umsatzsteuervoranmeldung nach tatsächlichen und nicht
pauschalierten Sätzen entscheidet, ist 5 Jahre lang daran gebunden.
VG Wort
•   Zeitungs- und Publikumszeitschriftenbeiträge werden nicht einzeln
    gemeldet. Es muss nur eine Mindestanschlagszahl von 10.000 Zeichen pro
    Jahr und Medium erreicht werden.

•   Fachzeitschriftenbeiträge und Audiobeiträge werden pro Beitrag gemeldet.
    Ein Beitrag muss mindestens 3000 Zeichen lang sein.

•   Auch Übersetzungen können gemeldet werden, sie werden allerdings nach
    anderen Sätzen vergütet als Originaltexte.

•   Vergütung erfolgt in allen Kategorien nach gemeldeter Textmenge und
    Auflage des Mediums.

•   Meldefrist jeweils 31.1., Ausschüttung im Sommer (Tantiemen-Scheck)

•   Man kann auch noch ein Jahr später melden, kommt dann aber auch erst in
    die Ausschüttung des nächsten Jahres.


                            www.vgwort.de
Meldung von Online-Texten
         (T.O.M. Texte online melden)

        Anmeldefrist für T.O.M. (einmalig): 31.12.
Texte können bis zum 31.3. im Folgejahr gemeldet werden


2 verschiedene Verfahren:

 •   a) normale Ausschüttung für Texte mit Zählpixeln
     (eigene Webseiten und Texte auf Webseiten von
     Verlagen, die bereits Zählpixel einbauen) 20€ pro
     Text nach Erreichen von 1500 Mindestzugriffen

 •   b) Sonderausschüttung für Texte ohne Zählpixel,
     2€ pro Text
sehr nützlicher Schritt-für-
Schritt-Leitfaden von Elke
          Fleing:

Ausführliche Anleitung:
Wie ihr als Autor
Tantiemen für Online-
Texte von der VG Wort
bekommt
Auftragsakquise

   Textangebote:

- Anruf oder email ohne Anhang, evtl. telefonische Nachfrage

- Exposés schreiben, keine Angst vor Content-Klau (Fünfzeiler bei Printmedien, kein
Film- und Fernsehexposé)

- Regelmäßiger Überblick über Marktlage im mediummagazin

Honorarverhandlung:

- bei Auftragsvergabe, nicht erst nach Textabgabe

- bloß nicht auf ”kostenlosen Probeartikel“ einlassen (wenn schon, dann lieber
Verzicht auf Ausfallhonorar beim ersten Mal anbieten).
Selbstmarketing

•   Spezialist oder Alleskönner?

•   Spezialisten haben besser Chancen auf dem freien
    Markt

•   v.a. Wissenschaft, Technik, Naturwissenschaft
    gefragt, auch Wirtschaft v.a. bei weiterer
    Spezialisierung, z.B. auf Finanzmärkte

•   Wissenslücken füllen durch kollegialen Austausch,
    Webtutorials und Seminare.
Selbstmarketing (Fortsetzung)
•   ständige Marktbeobachtung (z.B. Zeitschriften
    sondieren im Bahnhofskiosk)

•   Markt der Fachzeitschriften (10.000 bis 12.000)
    beobachten

•   Kontaktpflege über Netzwerke – persönlich und
    virtuell: Xing, Jonet, Webgrrls.de etc.

•   Fachkongresse besuchen

•   Webauftritt: Homepage und/oder Blog – auffindbar
    sein – auf der Homepage Textproben verlinken

•   evtl. in Verzeichnisse eintragen lassen (z.B.
    www.djv-freie.de)
Weiterbildung:

• In die Karriere und die Spezialisierung
  investieren
• Kurse besuchen: z.B. von DJV, ver.di,
  Akademie für Publizistik, Akademie der
  Bayerischen Presse, Friedrich-Ebert-Stiftung
  etc.


                Link: Wie erkenne ich gut Fortbildungsangebote (mediafon)
preiswerte Alternative: Webinare



                                             englischsprachige Online-Seminare des Poynter
                                             Institute Florida
                                             offen für jeden nach Anmeldung
                                             Kosten: circa 30 Dollar
                                             Dauer: circa 1,5 Stunden




DJV-Webinare (in der Regel nur für DJV-Mitglieder)
preiswerte Alternative: Tutorials und Nutzwertblogs, z.B.


  •   Links für Journalisten (lab)

  •   10,000 words

  •   mashable (Trends im social web)

  •   journalism 2.0 - How to Survive and Thrive

  •   Online Journalism Handbook

  •   Journalistopia Free Multimedia Tools list (Link zum pdf-Download)

  •   Einführung in die Grundlagen von Facebook (Annette Schwindt)

  •   lab (Ausbildungsblog der Deutschen Welle zum multimedialen Journalismus)

  •   Medialdigital
Vernetzung:
voneinander lernen + sich gegenseitig stärken
self-publishing Plattformen
      (Selbstverlage)
epubli




Selbstverlag für gedruckte Bücher und E-Books
Druckkostenzuschuss fällt an bei Lagerbestellung (nicht bei On Demand), wird pro
verkauftem Buch anteilig zurückerstattet,
Verkaufspreis / Autorenhonorar je nach Ausstattung im Rechner kalkulierbar
Provision für epubli 80 Prozent bei alleinigem Verkauf über die Plattform
weitere Details: Kleingedrucktes lesen
Lulu
  US self-publishing Plattform in
     sechs Sprachversionen

 für Bücher, Fotoalben, E-Books
   oder multimediale Dateien

       eigene Designtools

kostenlose ISBN erhältlich für den
 Verkauf auf weiteren Plattformen

      keine Grundgebühr,
    20% Provision bei Verkauf

     Verknüpfung mit Google
    Buchsuche möglich (erhöht
 Sichtbarkeit für Suchmaschinen)

    Hilfeforen, Anbindung an
       soziale Netzwerke
Plattformen zum Aufträge generieren
       und Beiträge vermarkten
DieRedaktion.de                                                              Betreiber:
                                                                                                        Deutsche Post

                                                                                                      Start 3. März 2011

                                                                                                      Lizenzverträge frei
                                                                                                          gestaltbar

                                                                                                   Post übernimmt Risiko des
                                                                                                        Zahlungsausfalls
                                                                                                          (Factoring)

                                                                                                     Provision 15 bis 30%

                                                                                                     ab 2012 Grundgebühr
                                                                                                         72€ pro Jahr

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                                                                                                    Selbstvermarktung der
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•   Freischreiber = Interessenvereinigung von und für freie Journalisten, viele Tipps zur
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    Journalisten. Gedruckte Neuauflage im Frühjahr 2011 erschienen. Goetzbuchholz.de =
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•   newsroom.de = Nachrichten für Journalisten, mit Stellenangeboten, Auftragstipps für Freie,
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Ratgeber

Goetz Buchholz:
„Der Ratgeber Selbstständige“ (neue
Auflage vom April 2011,
5€ für Verdi-Mitglieder (+ 2€ Versand)
25€ für Nicht-Mitglieder (+ 2€ Versand)
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Das Buch wird ab Mitte 2011 für den
Zugang zum ab dann passwort-
geschützten mediafon.net benötigt
Vorankündigung:
               „Universalcode“

              ET: Sommer 2011

             Buch vorstellbar zum
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     r

                Blogserie zur
             Buchentstehung bei
                   Jakblog
Coverdummy
Anmerkung:


Dieser Leitfaden dient der Einführung in die Thematik
und ersetzt keine Rechtsberatung oder steuerliche
Beratung.

Für die Richtigkeit der Angaben übernehme ich keine
Gewähr.

Köln, 20.04.2011             Ulrike Langer
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Start in den freien Journalismus - Seminar Selbstständigkeit

  • 1. Start in die journalistische Selbstständigkeit Ulrike Langer medialdigital.de Foto:Flickr
  • 2. Themen: • Der Markt • Steuern • Rechtsformen • VG Wort • Fördergelder • Auftragsakquise • Versicherungen • Selbstmarketing • Rechnungen • Weiterbildung schreiben • freie Diskussion
  • 3. Wieviele sind wir? • 22.500 freie Journalisten laut DJV (Stand 2008) • 12.500 Freie nach einer Erhebung von Prof. Siegfried Weischenberg (strengere Kriterien, ohne PR / Stand 2006)
  • 4. Der typische freie Journalist : • 47 Jahre alt • männlich • lebt in fester Beziehung ohne Kinder • hat einen Hochschulabschluss • verdient 2478 Euro brutto
  • 5. Rechtsformen GbR versus GmbH: Außer bei finanziellen Risiken und Vorleistungen (z.B. TV-Produktionsgesellschaften mit teuren Anschaffungen und Haftungssummen) empfiehlt sich die GbR. Die meisten Journalistenbüros sind GbRs. Die meisten Produktionsfirmen sind GmbHs. Bei GbRs haften alle Mitglieder mit ihrem Privatvermögen. Bei GmbHs wird nur bis zur Höhe der Einlage gehaftet (25.000 Euro). Wer allein als freier Journalist arbeitet, muss keine Gesellschaft gründen. Es gelten automatisch gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer GbR.
  • 6. Vorteile der GbR: • keine Handelsbilanzsteuerrecht (keine Bilanzbuchführung nötig) • kein Gründungskapital nötig (25.000 Euro Mindesteinlage bei GmbH) • keine Gewerbesteuerzahlungspflicht • keine IHK-Zwangsmitgliedschaft • Aufnahme in die Künstlersozialkasse • Erhebung eines reduzierten Umsatzsteuersatzes
  • 7. freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten sicherheitshalber auf verschiedene Unternehmen verteilen, z.B. journalistische Texte und Webdesign (Freiberuflerstatus) und Netzwerk-Wartung (GmbH), da sonst ”Infektionsgefahr“ droht • jeder Betrieb erhält eine eigene Steuernummer, für gewerbliche und freiberufliche Tätgigkeiten unterschiedliche Steuerformulare ausfüllen. • wer mehr als 4800 Euro gewerbliche Gewinne erzielt, wird nicht in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert
  • 8. Fördergelder • Gründungszuschuss: (seit 2007 Nachfolgemodell der früheren Ich-AG), tragfähiges Konzept muss nachgewiesen werden. Nur für Arbeitslose mit ALG I-Anspruch (bei der Arbeitsagentur beantragen). • Überbrückungsgeld (Formular bei Arbeitsagentur), Konzept/Businessplan prüfen lassen von IHK, Bank oder am einfachsten Steuerberater, ebenfalls nur für Arbeitslose mit ALG I-Anspruch oder direkt im Anschluss an eine Festanstellung. Wird neun Monate lange gezahlt, Höhe: ALG I + 300 €. • ALG II / Einstiegsgeld - auch für diejenigen, die nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, Ermessensleistung der Arbeitsämter, Businessplan nötig mehr Details: Wer Start-Ups fördert Hilfe vom Staat: Gründungszuschuss
  • 10. Künstlersozialkasse (KSK) • Auf jeden Fall direkt nach dem Studium eintreten, Krankenkassenbeiträge sind wesentlich billiger als freiwillige gesetzliche oder private Versicherung, die nicht über die KSK läuft. • Die KSK ist selbst keine Versicherung, sondern eine Organisation, die 50% der Beiträge zur Sozialversicherung bezuschusst. Freie Krankenkassenwahl. • Ab 65 Euro im Monat (Mindestsatz für Berufsanfänger) komplettes Paket Kranken- Renten- und Pflegeversicherung. Entspricht einem Mindestgewinn vor Steuern von 3900 Euro pro Jahr. Berufsanfänger müssen in den ersten drei Jahren diese Mindestgewinnschwelle nicht erreichen. • Wer über die KSK gesetzlich rentenversichert ist, hat Anspruch auf Riester- Rente. www.kuenstlersozialkasse.de
  • 11. mögliche Fallstricke: • keine Aufnahme in die KSK bei über 4800 € gewerblichen Einnahmen pro Jahr (400 € monatlich) • wer in einem Nebenjob mehr als 400 € monatlich als Festangestellter verdient, ist über diesen Job krankenversicherungspflichtig. Rentenversicherungspflicht bleibt bei der KSK. • keine Aufnahme bei fehlendem Nachweis künstlerischer Tätigkeit (bei Journalisten unproblematisch, Arbeitsproben einreichen) • Beiträge zur KSK beruhen auf eigenen Schätzungen im voraus jeweils im Dezember für das kommende Jahr • Stichprobenartige Prüfungen sind künftig häufiger zu erwarten, Nachzahlungspflicht bei Diskrepanzen zwischen Schätzung und tatsächlich erzieltem Einkommen künftig möglich
  • 12. Freiwillige Arbeitslosenversicherung: • gibt es seit 2006 • Versicherung nur für neu Selbstständige • Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit zu stellen (Nachweis z.B. Steuernummer oder Aufnahmeantrag für KSK) • Beitrag ab 2011 : 40 € monatlich (alte Bundesländer), 35 € (neue Bundesländer), ab 2012: 80 € monatlich (alte Bundesländer), 70 € (neue Bundesländer) • Leistungen im Fall der Arbeitslosigkeit (= Tätigkeit unter 15 Stunden pro Woche) richten sich nach Qualifikation und Steuerklasse (zwischen 546,90 € und 1364,00 Euro. • Neu: "Notfallregelung": Wer die Leistung zweimal in Anspruch nimmt, darf sich nach dem Ende des Leistungsbezugs nicht erneut versichern, unabhängig von Länge der Leistung. Das bedeutet: Arbeitslosmeldung wirklich nur dann, wenn ein längerer Bezug notwendig erscheint. Details: www.freiwillige-arbeitslosenversicherung.de , mediafon, DJV Freien Infos
  • 13. Berufs- / Arbeitsunfähigkeitsversicherung Diese Versicherung läuft nicht über die KSK relativ günstige Beiträge = wichtig vor allem, wenn eine Familie abzusichern ist. Beiträge fließen als Betriebsausgabe in die Gewinnermittlung ein. Übersicht über empfehlenswerte Anbieter in ”Finanztest“
  • 14. Rechnungen schreiben Wie muss eine Rechnung aussehen? • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens • Name und Anschrift des Leistungsempfängers • Ausstellungsdatum • Fortlaufende Rechnungsnummern über das ganze Jahr • Menge und Beschreibung des gelieferten Gegenstandes oder der gelieferten Dienstleistung • Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung • Nicht gesetzlich vorgeschrieben aber natürlich in der Praxis wichtig: Kontodaten, ggf. Zahlungsziel (14 Tage oder ein Monat)
  • 15. Honorare Die Broschüre ist kostenlos als PDF beim DJV erhältlich, außerdem kann sie in Papierform für 6,50 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.
  • 17. Honorarabrechnung nach Tagessätzen / Empfehlungen des Deutschen Fachjournalisten Verbands Quelle: DFJV Honorarinformationen
  • 18. empfehlenswert bei häufig wechselnden Auftraggebern: eigener Mustervertrag / Manuskript-Lieferschein
  • 19. „Total Buy-out“ Verträge: in vielen großen Verlagshäusern inzwischen übliche Strategie. Wichtig für freie Mitarbeiter: • unangemessene Klauseln streichen („sind befugt, den Beitrag räumlich und zeitlich unbeschränkt an Dritte zu veräußern“) • überlegen, welche Rechte man selbst vermarkten möchte • welche Rechte soll der Verlag vermarkten mit angemessener Umsatzbeteiligung des Autors? • notfalls auf den Auftrag verzichten
  • 20. Steuern Vereinfachtes Verfahren: Einnahme-Überschussrechnung Finanzamtsformular EÜR: beim Finanzministerium herunterladen (Link) oder online über Elster (www.elster.de) ausfüllen = Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung. !! "#$%&'(#)!*(+!,-./.(01! 23&##45+%#67%.805(88.%05#(#)!9!"#$4)%!3:;<! =>>?! @A%B&##%.+&''$(#)!#405!C!D!"78E!F!3G'AH! I&%)%#! J5.%! K%'.&%78%&##45+%#! L6.! /&%8%#! K%'.&%7! (#'%.! /%.! A.%#*%! M-#! NOEP>>! Q! B&./! %8! #&05'! 7%R ! 4#8'4#/%'Q! B%##! G&%! /%.! G'%(%.%.1$S.(#)! 4#8'%$$%! /%8! ,-./.(018! %&#%! L-.+$-8%! A%B&##%.+&''$(#)! ! 7%&L6)%#E! T&%!"#$%&'(#)!8-$$!J5#%#!/48!"(8L6$$%#!/%8!,-./.(018!%.$%&05'%.#E! Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Anleitung zur Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuererklärung. Der Vordruck steht mit einer Berechnungsfunktion auch unter der Internetadresse www.elster.de für eine elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung zur Verfügung. "716.*(#)8M%.*%&05#&8! Abs. Absatz AfA Absetzungen für Abnutzung AO Abgabenordnung H Hinweise (im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch) BFH Bundesfinanzhof Kj. Kalenderjahr BMF Bundesministerium der Finanzen KStG Körperschaftsteuergesetz BStBl Bundessteuerblatt LStR Lohnsteuer-Richtlinien EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung R Richtlinien (im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch) EStG Einkommensteuergesetz UStDV Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung EStH Amtliches Einkommensteuer-Handbuch UStG Umsatzsteuergesetz EStR Einkommensteuer-Richtlinien Wj. Wirtschaftsjahr GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter Nach § 60 Abs. 4 EStDV ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt wird. Für jeden Betrieb ist eine separate Einnahmenüberschussrechnung abzugeben. U(.!7%&!A%8%$$8054L'%#VA%+%&#8054L'%#W X6.!/&%!%&#*%$#%#!K%'%&$&)'%#!8&#/!/&%!3.+&''$(#)%#!/%.!G-#/%.7%'.&%78%&##45+%#!(#/!R4(8)47%#!8-B&%!/&%!3.)S#*(#)87%.%05#(#)%#! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! )%8-#/%.'!%&#*(.%&05%#E Die Abgabepflicht gilt auch für YZ.[%.8054L'%#!(§ 31 KStG), die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Steuerbegünstigte Körperschaften brau- chen den Vordruck nur dann abzugeben, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäfts- betrieben die Besteuerungsgrenze von insgesamt 35.000 im Jahr übersteigen. Einzutragen sind die Daten des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 Abs. 2 AO). Die Wahlmöglichkeiten des § 64 Abs. 5 AO (Ansatz des Gewinns mit dem branchenüblichen Reingewinn bei der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials) und des § 64 Abs. 6 AO (Gewinnpauschalierung bei bestimmten wirtschaft- lichen Geschäftsbetrieben, die eng mit der steuerbegünstigten Tätigkeit oder einem Zweckbetrieb verbunden sind) bleiben unberührt. Der mit dem Vordruck EÜR ermittelte Gewinn braucht deshalb nicht mit dem bei der Besteuerung anzusetzenden Gewinn übereinzustimmen. "$$)%+%&#%!"#)47%#!@%&$%#!N!7&8!]H! %&$%!^! Tragen Sie die G'%(%.#(++%.Q!unter der der Betrieb geführt wird, und Die in § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG bezeichneten Umsätze sind die ".'!/%8!K%'.&%78!bzw. der Tätigkeit (Schwerpunkt) in die entspre- nachrichtlich zu erfassen. Eintragungen zu den Zeilen 9 bis 12 entfallen. chenden Felder ein. %&$%!?! Für die Zuordnung zur Einkunftsart und steuerpflichtigen Person (kann Diese Zeile ist #(.! M-#! I4#/R! (#/! X-.8'B&.'%#! auszufüllen, deren auch eine Gesellschaft/Gemeinschaft sein) verwenden Sie bitte fol- Umsätze nicht nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuer- gende Ziffern: gesetzes zu versteuern sind. Einzutragen sind die Bruttowerte (ohne Beträge aus Zeilen 14 bis 16). Umsätze, die nach den allgemeinen Stpfl./Ehe- Ehefrau Ehegatten- Vorschriften des UStG zu versteuern sind, sind in den Zeilen 10 bis 16 mann Mitunternehmerschaft einzutragen. Einkünfte aus Land- und 1 2 7 %&$%!N>! Forstwirtschaft Tragen Sie hier sämtliche umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (ohne Beträge aus Zeilen 14 bis 16) jeweils ohne Umsatzsteuer (netto) Einkünfte aus Gewerbe- 3 4 8 ein. Die auf diese Betriebseinnahmen entfallende Umsatzsteuer ist in betrieb Zeile 12 zu erfassen. Einkünfte aus selbstän- 5 6 9 %&$%!NN! diger Tätigkeit In dieser Zeile sind die nach § 4 UStG umsatzsteuerfreien (z.B. Zinsen) und die nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen (z.B. Entschädi- %&$%!F4! gungen, öffentliche Zuschüsse wie Frostbeihilfen, Zuschüsse zur Flur- In der Zeile 3a sind nur Eintragungen vorzunehmen, wenn das Wj. vom bereinigung, Zinszuschüsse oder sonstige Subventionen) – ohne Be- Kj. abweicht. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist stets eine träge aus Zeilen 14 bis 16 – anzugeben. Außerdem sind in dieser Zeile Eintragung erforderlich. die Betriebseinnahmen einzutragen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet. %&$%!]! %&$%!N=! Hier ist zwingend anzugeben, ob im Gewinnermittlungszeitraum Die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge auf die Betriebseinnahmen Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte entnommen oder ver- der Zeilen 10 und 14 gehören im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung sowie äußert wurden. die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben der Zeilen 15 und 16 im Zeitpunkt ihrer Entstehung zu den Betriebseinnahmen und sind in K%'.&%78%&##45+%#!@%&$%#!O!7&8!N^H! dieser Zeile einzutragen. Betriebseinnahmen sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses zu %&$%!ND! erfassen. Ausnahmen ergeben sich aus § 11 Abs. 1 EStG. Tragen Sie hier bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagever- mögens (z.B. Maschinen, Kfz.) den Erlös jeweils ohne Umsatzsteuer %&$%!O! ein. Pauschalierende I4#/R!(#/!X-.8'B&.'%!(§ 24 UStG) tragen hier Hier tragen (+84'*8'%(%.$&05%! Y$%&#(#'%.#%5+%.! ihre Betriebsein- die Bruttowerte ein. Bei Entnahmen ist in der Regel der Teilwert anzu- nahmen (ohne Beträge aus Zeilen 14 bis 16) mit dem Bruttobetrag ein. setzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs Sie sind Kleinunternehmer, wenn Ihr Gesamtumsatz (§ 19 UStG) im im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut vorangegangenen Kj. 17.500 nicht überstiegen hat und im laufenden ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Kj. voraussichtlich 50.000 nicht übersteigen wird und Sie nicht Betrieb fortführt. zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben. Kleinunternehmer dürfen für %&$%!NP! ihre Umsätze, z.B. beim Verkauf von Waren oder der Erbringung Nutzen Sie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug auch zu von Dienstleistungen, keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnung privaten Zwecken, ist der private Nutzungswert als Betriebseinnahme stellen. zu erfassen. "#$%&'(#)!*(!"#$4)%!3:;!!!Aug. 2009
  • 21. Zeile 1 bis 6: allgemeine Angaben Zeile 7 bis 18: Betriebseinnahmen Zeile 7: für Umsatzsteuerbefreite: Honorare + Zahlungen der VG Wort Zeile 10: für Umsatzsteuerpflichtige: Honorare + Zahlungen der VG Wort Zeile 15: Einnahmen aus privater Nutzung des betrieblichen Vermögens (z.B. Auto) Zeile 19 bis 55: Betriebsausgaben
  • 22. Betriebsausgaben sind zum Teil detaillliert aufzuschlüsseln Zeile 51: alle übrigen Betriebsausgaben zusammenfassen
  • 23. Zeile 60: Betriebseinnahmen Zeile 61: Betriebsausgaben (= Übertrag aus Zeile 55) Zeile 68 bis 83: evtl.ergänzende Angaben: Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen und anderen steuerfreien Rücklagen, Bildung von neuen Investitionsabzugsbeträgen und anderen steuerfreien Rücklagen, Entnahmen und Einlagen des laufenden Jahres weitere Details zum Investitionsabzugsbetrag (Bundesjustizministerium)
  • 24. Autokosten • PKW - Fahrtenbuch führen! • Autos können als Dienstwagen geführt werden, wenn sie zu mindestens 10 Prozent beruflich genutzt werden (Fahrtenbuch führen). Sie müssen als Dienstwagen geführt werden, wenn sie zu mehr als 50 Prozent beruflich genutzt werden. • Private Nutzung ist als Einnahme in Rechnung zu stellen plus 19 % MwSt (Fahrtenbuch führen oder 1%-Listenregel). • Fahrten von der Wohnung zum externen Journalistenbüro sind bei betrieblich genutztem PKW Dienstfahrten, bei Privat-PKW aber Arbeitsweg (Pendlerpauschale anwendbar wie bei Arbeitnehmern) • Der Arbeitsweg gehört wie bei Arbeitnehmern in die Steuererklärung (nicht in die EÜR), weil der persönlichen Lebensführung zuzurechnen. weitere Details: Neues zum Fahrtenbuch (mediummagazin)
  • 25. Sonstiges: • berufliche bedingte Steuerberaterkosten sind absetzbar • Bewirtung zu 70 Prozent (darin enthaltene Umsatzsteuer zu 100 %) • Arbeitszimmer absetzen - bei hauptberuflich freien Journalisten auch weiterhin problemlos möglich • Abschreibung - monatsgenauer Beginn • Einnahmen sind außer Honoraren auch Privatnutzung Telefon, Internet (falls nicht von Flatrate abgedeckt), Auto jeweils plus 19 Prozent UST • Private Computernutzung unter 10 Prozent muss nicht berechnet werden • Steuerunterlagen und Originalrechnungen /-quittungen zehn Jahre lang aufbewahren.
  • 26. Ausgaben-Pauschalierung • Pauschalen (Ausgaben-Pauschalierungen) lohnen sich nur bei geringem Verdienst: • 25 Prozent Einnahmen (max. 613,55 Euro pro Jahr) für nebenberufliche Journalisten • 30 Prozent der Einnahmen (max. 2454,20 Euro pro Jahr) für hauptberufliche Journalisten
  • 27. Reisekosten Wie rechne ich Reisekosten gegenüber dem Auftraggeber und dem Finanzamt ab? a) Am einfachsten: Auftraggeber begleicht möglichst viele Posten direkt (weniger Verwaltungsarbeit, keine Liquiditätsengpässe) b) Originalquittungen einreichen, Kosten werden als durchlaufender Posten beglichen und NICHT versteuert. c) Spesenrechnung schreiben: Alle Kosten sind NETTO aufzuführen. Auf alle Kosten 7% Umsatzsteuer aufschlagen Speseneinnahmen sind wie Honorareinnahmen zu versteuern im Gegenzug mindern die realen Kosten die Steuerlast, deshalb: Originalquittungen BEHALTEN, Kopien einreichen Anmerkung: Kleinunternehmer (nicht USt-pflichtig) rechnen in der Spesenrechnung Bruttobeträge ab und schlagen keine USt auf
  • 28. Gilt die Steuerpflicht auc Gilt die Steuerpflicht auch für geringverdienende Studenten? Steuerberater-Auskunft: Ja „Erst einmal entsteht die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, wenn einen das Finanzamt auffordert, daneben, wenn man neben einer steuerabzugsbehafteten Einkommensart ( z.B. Lohnsteuerkartenbezüge ) eine weitere Einkommensquelle hat ( z.B. Vermietung und Verpachtung ). Wer ausschließlich eine selbständige Tätigkeit ausübt, muss und wird in der Praxis eine Steuererklärung abgeben müssen, weil u.a. die Vorschriften über die Rechnungslegung seit einigen Jahren die Angabe der Steuernr. auf der Rechnung verlangen. Dies gilt auch bei Kleinunternehmern. Wenn der Auftraggeber somit eine ordnungsgemäße Rechnung vor Zahlung verlangt( was mittlerweile regelmäßig der Fall ist ), muß sich der Student beim Finanzamt um eine Steuernummer bemühen und muss damit zwingend eine Steuererklärung abgeben. Dann wird in der Tat festgestellt, dass er unter dem Steuerminimum von ca. € 7.000,-- verdient hat und dass in der Folge keine Steuer anfällt. Erhält der Student sein Geld ohne Angabe einer Steuernummer auf der Rechnung wird er in der Praxis oftmals keine Steuererklärung abgeben. Dann wird er nur auffällig bei einer Sozial- oder Steuerprüfung des Auftraggebers und er wird dann in der Folge aufgefordert, eine Erklärung abzugeben. Hat er dann wiederum unter dem Steuerminimum verdient passiert nichts, hat er zu viel verdient, kann eine Steuerhinterziehung ( Frage nach dem Vorsatz ) vorliegen.“
  • 29. Umsatzsteuer • Umsatzsteuerpflicht sinnvoll, wenn man nicht überwiegend für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten arbeitet • Verfahren: Kleinunternehmer können freiwillig für Regelbesteuerung optieren • Entscheidung ist für 5 Jahre bindend • Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr weniger als 17.500 Euro Umsatz erzielt hat.
  • 30. Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Elektronische Voranmeldung nötig per Elster-Formular (www.elster.de) Online ausfüllen nach Registrierung oder per Elster-Software Wann zahlen? Die Umsatzsteuer ist zu entrichten: - vierteljährlich von allen, die im Vorjahr eine Umsatzsteuerschuld über 1.000 (für 2008 noch 512) € hatten - monatlich von allen, die im Vorjahr eine Umsatzsteuerschuld über 7.500 (für 2008 noch 6.136) € hatten - monatlich bei Berufsanfängern bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres
  • 31. Umsatzsteuer-Voranmeldung Termine: jeweils zum 10. des Folgemonats Dauerfristverlängerung um jeweils einen Monat auf Antrag möglich (Formular bei Elster herunterladen), aber nur bei vierteljährlicher Abgabe Bei verspäteter Abgabe drohen schon am ersten Säumnistag Verspätungszuschläge Vorsteuerabzüge (d.h. die Umsatzsteuer, die man selbst gezahlt hat, z.B. beim Kauf eines Computers) kann auch pauschal berechnet werden. Vorsicht: Der Pauschalsatz ist mit 5,2 % sehr niedrig, das lohnt sich meistens nicht, weil man effektiv oft höhere Kosten hat. Wer sich für die Umsatzsteuervoranmeldung nach tatsächlichen und nicht pauschalierten Sätzen entscheidet, ist 5 Jahre lang daran gebunden.
  • 32. VG Wort • Zeitungs- und Publikumszeitschriftenbeiträge werden nicht einzeln gemeldet. Es muss nur eine Mindestanschlagszahl von 10.000 Zeichen pro Jahr und Medium erreicht werden. • Fachzeitschriftenbeiträge und Audiobeiträge werden pro Beitrag gemeldet. Ein Beitrag muss mindestens 3000 Zeichen lang sein. • Auch Übersetzungen können gemeldet werden, sie werden allerdings nach anderen Sätzen vergütet als Originaltexte. • Vergütung erfolgt in allen Kategorien nach gemeldeter Textmenge und Auflage des Mediums. • Meldefrist jeweils 31.1., Ausschüttung im Sommer (Tantiemen-Scheck) • Man kann auch noch ein Jahr später melden, kommt dann aber auch erst in die Ausschüttung des nächsten Jahres. www.vgwort.de
  • 33. Meldung von Online-Texten (T.O.M. Texte online melden) Anmeldefrist für T.O.M. (einmalig): 31.12. Texte können bis zum 31.3. im Folgejahr gemeldet werden 2 verschiedene Verfahren: • a) normale Ausschüttung für Texte mit Zählpixeln (eigene Webseiten und Texte auf Webseiten von Verlagen, die bereits Zählpixel einbauen) 20€ pro Text nach Erreichen von 1500 Mindestzugriffen • b) Sonderausschüttung für Texte ohne Zählpixel, 2€ pro Text
  • 34. sehr nützlicher Schritt-für- Schritt-Leitfaden von Elke Fleing: Ausführliche Anleitung: Wie ihr als Autor Tantiemen für Online- Texte von der VG Wort bekommt
  • 35. Auftragsakquise Textangebote: - Anruf oder email ohne Anhang, evtl. telefonische Nachfrage - Exposés schreiben, keine Angst vor Content-Klau (Fünfzeiler bei Printmedien, kein Film- und Fernsehexposé) - Regelmäßiger Überblick über Marktlage im mediummagazin Honorarverhandlung: - bei Auftragsvergabe, nicht erst nach Textabgabe - bloß nicht auf ”kostenlosen Probeartikel“ einlassen (wenn schon, dann lieber Verzicht auf Ausfallhonorar beim ersten Mal anbieten).
  • 36. Selbstmarketing • Spezialist oder Alleskönner? • Spezialisten haben besser Chancen auf dem freien Markt • v.a. Wissenschaft, Technik, Naturwissenschaft gefragt, auch Wirtschaft v.a. bei weiterer Spezialisierung, z.B. auf Finanzmärkte • Wissenslücken füllen durch kollegialen Austausch, Webtutorials und Seminare.
  • 37. Selbstmarketing (Fortsetzung) • ständige Marktbeobachtung (z.B. Zeitschriften sondieren im Bahnhofskiosk) • Markt der Fachzeitschriften (10.000 bis 12.000) beobachten • Kontaktpflege über Netzwerke – persönlich und virtuell: Xing, Jonet, Webgrrls.de etc. • Fachkongresse besuchen • Webauftritt: Homepage und/oder Blog – auffindbar sein – auf der Homepage Textproben verlinken • evtl. in Verzeichnisse eintragen lassen (z.B. www.djv-freie.de)
  • 38. Weiterbildung: • In die Karriere und die Spezialisierung investieren • Kurse besuchen: z.B. von DJV, ver.di, Akademie für Publizistik, Akademie der Bayerischen Presse, Friedrich-Ebert-Stiftung etc. Link: Wie erkenne ich gut Fortbildungsangebote (mediafon)
  • 39. preiswerte Alternative: Webinare englischsprachige Online-Seminare des Poynter Institute Florida offen für jeden nach Anmeldung Kosten: circa 30 Dollar Dauer: circa 1,5 Stunden DJV-Webinare (in der Regel nur für DJV-Mitglieder)
  • 40. preiswerte Alternative: Tutorials und Nutzwertblogs, z.B. • Links für Journalisten (lab) • 10,000 words • mashable (Trends im social web) • journalism 2.0 - How to Survive and Thrive • Online Journalism Handbook • Journalistopia Free Multimedia Tools list (Link zum pdf-Download) • Einführung in die Grundlagen von Facebook (Annette Schwindt) • lab (Ausbildungsblog der Deutschen Welle zum multimedialen Journalismus) • Medialdigital
  • 41. Vernetzung: voneinander lernen + sich gegenseitig stärken
  • 42. self-publishing Plattformen (Selbstverlage)
  • 43. epubli Selbstverlag für gedruckte Bücher und E-Books Druckkostenzuschuss fällt an bei Lagerbestellung (nicht bei On Demand), wird pro verkauftem Buch anteilig zurückerstattet, Verkaufspreis / Autorenhonorar je nach Ausstattung im Rechner kalkulierbar Provision für epubli 80 Prozent bei alleinigem Verkauf über die Plattform weitere Details: Kleingedrucktes lesen
  • 44. Lulu US self-publishing Plattform in sechs Sprachversionen für Bücher, Fotoalben, E-Books oder multimediale Dateien eigene Designtools kostenlose ISBN erhältlich für den Verkauf auf weiteren Plattformen keine Grundgebühr, 20% Provision bei Verkauf Verknüpfung mit Google Buchsuche möglich (erhöht Sichtbarkeit für Suchmaschinen) Hilfeforen, Anbindung an soziale Netzwerke
  • 45. Plattformen zum Aufträge generieren und Beiträge vermarkten
  • 46. DieRedaktion.de Betreiber: Deutsche Post Start 3. März 2011 Lizenzverträge frei gestaltbar Post übernimmt Risiko des Zahlungsausfalls (Factoring) Provision 15 bis 30% ab 2012 Grundgebühr 72€ pro Jahr Extra: Widget zur Selbstvermarktung der Texte Haken: Identifikation über E-Postbrief (ersatzweise Postident) Lesetipp: Neuer Marktplatz für Beiträge und Aufträge – diesmal von der Post (freienblog des DJV)
  • 47. Spredder Plattform des Journalisten Hajo Schumacher Start Oktober 2010 Text werden verschlagwortet Redakteure können Schlagworte abonnieren Honorare niedrig (70€ für 5000 Zeichen Text), daher Zweitverwertungsplattform Schumacher sieht Potenzial v.a. im Bereich Corporate Publishing 30 Prozent Provision für Spredder pro Verkauf, keine Grundgebühr aufpassen bei Total Buy Out, evtl. keine Zweitverwertung möglich
  • 49. Links für freie Journalisten • Mediafon Startseite - ausführliches kostenfreies Beratungsportal von ver.di für freie Journalisten (stets aktuell in Sachen Steuertipps, VG Wort, Künstlersozialkasse etc.) • Freienseiten von ver.di NRW, Schwerpunkt WDR • DJV Schwerpunkt Freie = das Pendant des DJV • Freischreiber = Interessenvereinigung von und für freie Journalisten, viele Tipps zur Selbstständigkeit • Ratgeber Freie online = seit Jahren der umfassendste und beste Ratgeber für freie Journalisten. Gedruckte Neuauflage im Frühjahr 2011 erschienen. Goetzbuchholz.de = Homepage des Autors Ratgeber Freie • newsroom.de = Nachrichten für Journalisten, mit Stellenangeboten, Auftragstipps für Freie, etc. • journalismus.com = Internetportal von und für (freie) Journalisten, Presserabatte-Liste etc.
  • 50. Ratgeber Goetz Buchholz: „Der Ratgeber Selbstständige“ (neue Auflage vom April 2011, 5€ für Verdi-Mitglieder (+ 2€ Versand) 25€ für Nicht-Mitglieder (+ 2€ Versand) Bestellformular bei mediafon Das Buch wird ab Mitte 2011 für den Zugang zum ab dann passwort- geschützten mediafon.net benötigt
  • 51. Vorankündigung: „Universalcode“ ET: Sommer 2011 Buch vorstellbar zum Subskriptionspreis 24,90 € bei Euryclia (ab ET 27,90 €) r Blogserie zur Buchentstehung bei Jakblog Coverdummy
  • 52. Anmerkung: Dieser Leitfaden dient der Einführung in die Thematik und ersetzt keine Rechtsberatung oder steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit der Angaben übernehme ich keine Gewähr. Köln, 20.04.2011 Ulrike Langer
  • 53. Vernetzung? Auf eine Plattform klicken: medialdigital.de mail@medialdigital.de medialdigital Facebook-Seite @mauisurfer25 (Twitter) Xing, LinkedIn Friendfeed, Vimeo