Eine der wichtigsten Waffen im Arsenal eines Freelancers ist das wasserdichte und vom Kunden unterschriebene Kostenangebot. Es fungiert als Briefing-Bestätigung, Terminplan und Vertrag. Ohne dieses unterschriebene Angebot gibt es oft Ärger. Einfach weil Freelancer und Auftraggeber das Briefing unterschiedlich interpretieren. Egal wie gut man sich mit dem Auftraggeber versteht, anfangen sollte man immer erst dann, wenn das unterschriebene Angebot vorliegt.
1. ∂ Die Personalvermittler für Kommunikation und Marketing
Beispiel: Kostenangebot
Eine der wichtigsten Waffen im Arsenal eines Freelancers ist das wasserdichte und vom Kunden
unterschriebene Kostenangebot. Es fungiert als Briefing-Bestätigung, Terminplan und Vertrag.
Ohne dieses unterschriebene Angebot gibt es oft Ärger. Einfach weil Freelancer und Auftraggeber
das Briefing unterschiedlich interpretieren. Egal wie gut man sich mit dem Auftraggeber versteht,
anfangen sollte man immer erst dann, wenn das unterschriebene Angebot vorliegt.
Ein Angebot könnte so aufgebaut werden:
1. Projektbeschreibung
(so detailliert wie möglich)
2. Projektaufteilung
Aufteilung in Phasen (z.B. Entwurf + Präsentation, Korrekturen und schriftliche Abnahme)
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3. Terminierung
Es muss nicht zu jeder Phase einen festen Termin geben, zu welchem die Abnahme erfolgt sein muss.
Wenn der Kunde es wünscht, dann kann hier ein Zeitplan in Tagen oder Wochen aufgestellt werden und
ein Datum zur Gesamtfertigstellung benannt werden. Allerdings haftet der Auftragnehmer für die
Folgeschäden, welche aus einer Verzögerung herrühren könnten! Daher sollten Termine sehr sorgfältig
überlegt sein. Es sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich bei einer Verzögerung durch
die Übergabe von notwendigen Unterlagen der Fertigstellungstermin entsprechend verschieben wird.
Auch für die Angebotsannahme sollte eine Frist gesetzt werden. Denn andernfalls nimmt der
Auftragnehmer das Angebot zu einem Zeitpunkt an, wonach die Termine nicht mehr haltbar sind oder
sich die Preise bereits geändert haben.
4. Honorar
Jeder Phase sollte ein Honorar zugeordnet sein. Das ist wichtig für Zwischenrechnungen und auch für
den Fall, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird. Zusätzlich muss festgelegt werden, welche
Nutzungsrechte im Preis enthalten sind (bundesweit, europaweit etc.).
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5. Weitere Nutzungsrechte
Bei einem erweiterten Einsatz der Kreation (z.B. international), fallen zusätzliche Nutzungsrechte an, die
zu einem branchenüblichen Honorar berechnet werden.
6. Autorenkorrektur
Der Stundensatz für zusätzliche Korrekturdurchgänge sollte festgelegt werden.
7. Sonstige Kosten
Sonstige Kosten (Kurierfahrten etc.) werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Es gibt aber auch
die Möglichkeit hier eine Pauschale festzulegen, so z.B. 5% von der Gesamtauftragssumme.
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8. Frühzeitige Beendigung
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen. In diesem Fall sind die Honorare der bereits
abgeschlossenen Phasen in voller Höhe zu berechnen. Für die noch offenen Phasen wird das zukünftige
Honorar ebenfalls fällig. Es ist aber abzuziehen, was an Aufwendungen erspart wurde. Somit ist im Fall
der vorzeitigen Beendigung der Reingewinn durch den Auftraggeber für die offenen Arbeiten zu erstatten
(§ 649 BGB). Der Auftragnehmer dagegen kann den Vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Hier müssen
schon besondere Gründe vorliegen.
9. Änderungen
Ein Hinweis, dass alle Änderungswünsche schriftlich geliefert werden müssen, ist im Streitfall sehr
hilfreich.
10. Schweigepflicht
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11. Zahlungsziele
Abgeschlossene Phasen sollen fristgerecht nach Rechnungseingang bezahlt werden. Bezahlt der Kunde
innerhalb dieser Frist nicht, kann der Freelancer weitere Abgabetermine entsprechend verschieben oder
bei weiterem Ausbleiben der Abschlagsrechnung auch die nächste Tätigkeit bzw. Herausgabe von
Ergebnissen solange zurück halten, bis eine Zahlung erfolgt ist.
Bis alle vereinbarten Zahlungen überwiesen sind, bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei
dem Freelancer.
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Angebotbeispiel
Betr.: Geschäftsausstattung für DESIGNERROCKET
Sehr geehrter Herr Dewhirst,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.12.2011. Wunschgemäss habe ich nachfolgend die von Ihnen
angefragte Leistung kalkuliert. Grundlage des Angebots ist das Briefing-Gespräch vom 2. Januar 2001.
Projektdefinition
Ein Logotype ist vorgesehen. Der Einsatz eines Logos ist nicht auszuschliessen.
Umfang:
Geschäftsausstattung: Briefpapier (erste Seite sowie Folgeseiten), Visitenkarten, Broschüre (20 Seiten),
Infoflyer (A4 Leporello), 4 Postkarten.
Website:
Homepage und 4 Basisseiten (Formular, Information, Grafikbeispiele und Profile, und Praktikumsseite.
2 Farben sind vorgesehen:
Pantone 391 und Schwarz.
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Phase 1.
1. Entwurf + Präsentation
Logo- bzw. Logotypeentwurf, und Ansätze für die in der Projektdefinition beschriebene Ausstattung.
Phase 2.
2. Entwurf + Präsentation
Präsentation aller Elemente der Geschäftsausstattung.
Phase 3.
Korrektur und Reinzeichnung der 2. Phase
Phase 4.
Endkorrekturen, Abgabe der Reinzeichnung und schriftliche Abnahme
Vorgesehen sind die folgende Abgabetermine:
Phase 1. 23.1.2012
Phase 2. 23.2.2012
Phase 3. 10.3.2012
Phase 4. 20.3.2012
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Die Termine der einzelnen Phasen können nur dann eingehalten werden, wenn alle erforderlichen
Unterlagen (Broschüren-Manuskripte, Mitarbeiternamen etc.) sowie folgende technischen Angabe
(Format, Druckart, Farbzahl, Muster) zur Verfügung stehen und eventuelle Änderungswünsche innerhalb
von 3 Arbeitstagen nach der jeweiligen Präsentation vorliegen. Können Sie die erforderlichen Unterlagen
und/oder technischen Angaben nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, verschieben sich die jeweiligen
Termine entsprechend.
Honorar.
Phase 1. (1. Entwurf + Präsentation) 2.000 EUR
Phase 2. (Design + Präsentation) 4.000 EUR
Phase 3. (Korrektur und Reinzeichnung) 2.000 EUR
Phase 4. (Endkorrekturen und Abgabe) 4.000 EUR gesamt: 12.000 EUR
Die europaweiten Nutzungsrechte sind in diesem Preis enthalten. Der internationale Einsatz wird nach
den Tarifen Allianz Deutsche Grafiker berechnet. In dem obigen Honorar ist eine Autorenkorrektur
vorgesehen. Weitere Korrekturgänge werden nach Aufwand berechnet, pro Stunde 60 Euro. Sonstige
Kosten (Kurier etc.) werden getrennt abgerechnet.
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Für den Fall, dass eine oder beide Seiten die gemeinsame Arbeit beenden möchten, werden die
abgeschlossenen Phasen voll berechnet. Wird die Arbeit vom Auftraggeber beendet, bleibt auch das
noch offene Honorar für nicht erbrachte Phasen fällig. Der Auftragnehmer muss sich aber anrechnen
lassen, was er durch die Nichtdurchführung erspart hat.
Ich bitte Sie, mir alle Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Nur so kann ich sie fehlerfrei umsetzen.
Ich erkläre mich zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu verpflichten.
Zahlungsfrist für die oben genannten Phasenhonorare ist 2 Wochen nach Rechnungsdatum. Verspätet
sich die Zahlung, kann ich die folgenden Präsentationstermine entsprechend verschieben und auch die
weiteren Leistungen zurückhalten.
Ich würde mich freuen, diesen Auftrag für Sie zu realisieren. Sie können das Angebot bis zum 31.12.2011
schriftlich annehmen. Danach bin ich an die Preise nicht mehr gebunden und kann auch nicht
garantieren, dass die Kapazität noch gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Mustermann
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