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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B-Geschäft international
Die wichtigsten Punkte aus rechtlicher Sicht
ecommerce conference - B2B-Special Hamburg, 16.11.2015
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Zuerst die gute Nachricht:
/ B2B-Handel ist nicht so
abmahngefährdet wie der
B2C-Handel.
/ Es gibt rechtlich mehr
Gestaltungsfreiheiten und
kaum Informationspflichten.
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Jetzt die schlechte Nachricht:
/ Es gibt Arbeit, denn beim
Aufbau des B2B-Shops
und den Rechtstexten ist
rechtlich einiges zu
beachten.
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B-Geschäft international
4
Tipp 2:
Fragen Sie die Umsatzsteuer-
identifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
Tipp 4:
Regeln Sie in Ihren AGB auch den
Gerichtsstand!
Tipp 1:
Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen
Sie keine Verbraucher rein!
Tipp 3:
Regeln Sie in Ihren AGB, welche
Rechtsordnung gelten soll!
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Tipp 1: Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
5
Das gilt für national + international bzw. innerhalb
der EU liefernde Shops!
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops!
/ Preisangabenverordnung (PAngV) bzw. VRRLi:
6
Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
B2C B2B
Preise Brutto Netto
Versandkosten Direkt bei jeder
Preisangabe
z. B. erst im
Warenkorb, in
den AGB oder in
der AB usw.
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops!
/ Informationspflichten im Fernabsatz (§§ 312 b ff. BGB/VRRLi):
7
Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
B2C B2B
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Infopflichten + -
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops!
/ Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
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8
Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
So geht´s!
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9
Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
So geht´s!
/ Gestaltung des Registrierungsformulars
10
Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
- Überschrift: z. B. „Registrierung für Geschäftskunden“
- Abfrage von
- Firma, Adresse
- Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG
/ AGB-Klausel: Geltungsbereich der AGB nur B2B-Kunden
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Checkliste
11
Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine
Verbraucher rein!
/ Einrichtung eines Geschäftskundenbereichs oder eines separaten
B2B-Shops
/ Einlass/Verkauf nur nach Registrierung/Kontrolle
/ Registrierungsformular mit Abfrage der Firmendaten
/ AGB-Klausel: Geltungsbereich der AGB nur B2B-Kunden
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
B2B-Geschäft international
12
Tipp 2:
Fragen Sie die Umsatzsteuer-
identifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
Tipp 4:
Regeln Sie in Ihren AGB auch den
Gerichtsstand!
Tipp 1:
Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen
Sie keine Verbraucher rein!
Tipp 3:
Regeln Sie in Ihren AGB, welche
Rechtsordnung gelten soll!
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Wo ist denn da der Unterschied zu Tipp 1?
13
Tipp 2 Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
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/ Beim innerdeutschen
B2B-Shop KÖNNEN
Sie die USt.-ID zur
Prüfung mit abfragen.
/ Beim B2B-Handel
innerhalb der EU sind
Sie dazu steuerrecht-
lich VERPFLICHTET!
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
14
Kriegen Sie das mit der Umsatzsteuer hin?
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
So geht das mit der Umsatzsteuer im internationalen B2B-Geschäft
(Ware):
15
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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
So geht das mit der Umsatzsteuer im internationalen B2B-Geschäft
(Ware):
16
Innergemeinschaftliche Lieferung Ausfuhrlieferung
 Ware muss in einen anderen
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 Gelangensnachweis
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Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
Sie haften für die von Ihrem B2B-Kunden angegebene USt-ID!
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Kostenloses Booklet zum Download
http://www.res-media.net/booklets
http://www.res-media.net/app
FAQ zur Umsatzsteuer im
internationalen Handel
Was Onlinehändler in Cross
Border Shops steuerrechtlich
beachten müssen
September 2015, Format 12 x 12 cm,
42 Seiten, pdf-Datei, 2,0 MB
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Checkliste
19
Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
/ Beim EU-Geschäft muss die Angabe der USt.-ID über ein Pflichtfeld
erfolgen
/ Kontrollieren Sie die Angabe des Kunden über die Webseite des
Bundeszentralamtes für Steuern.
/ Richten Sie Ihre Prozesse und Abläufe darauf ein, dass die
Nachweise und Belege ordnungsgemäß archiviert werden.
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Tipp 2:
Fragen Sie die Umsatzsteuer-
identifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
Tipp 4:
Regeln Sie in Ihren AGB auch den
Gerichtsstand!
Tipp 1:
Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen
Sie keine Verbraucher rein!
Tipp 3:
Regeln Sie in Ihren AGB, welche
Rechtsordnung gelten soll!
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
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Ist deutsches Recht eigentlich immer am besten?
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
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Welche
Rechtsordnung
soll gelten?
Ausländisches Recht
UN-Kaufrecht Landesrecht
Deutsches Recht
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen BGB und dem
UN-Kaufrecht?
23
BGB/HGB CISG*
 Gewährleistungsrechte
 Verschuldensabhängiger
Schadensersatz
 Vertragsauflösung (Rücktritt vom
Vertrag) nur bei einer „wesentlichen
Vertragsverletzung“.
 Verschuldensunabhängiger
Schadensersatz
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Vertragsschluss voraussehbaren
Schaden
*United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
24
/ ABER: Trotz Rechtswahl müssen manchmal zwingende
Rechtsvorschriften einiger Lieferländer beachtet werden.
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
25
©jpgon-Fotolia.comEinkaufswagen,©somartin–Fotolia.comFlagge
©Sashkin–Fotolia.comWaschmaschine,©DanielErnst–Fotolia.comPreis
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Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
26
Beispiel aus Frankreich:
Warenangebote in Webshops sind als
Angebot im rechtlichen Sinne zu
verstehen, das durch den Kunden
lediglich angenommen werden muss;
gilt auch im B2B-Bereich und kann
NICHT anders vereinbart werden
(vgl. Art. 1369-4 C. Civil)
©somartin–Fotolia.com
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Checkliste
27
Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
/ Legen Sie in Ihren AGB die zwischen Ihnen und den Kunden
geltende Rechtsordnung fest.
/ Prüfen Sie dazu, ob deutsches Recht, das Recht des jeweiligen
Lieferlandes oder aber das verkäuferfreundlichere UN-Kaufrecht für
Sie vorteilhafter ist.
/ Prüfen Sie, ob es zwingende gesetzliche Vorschriften in Ihren
Lieferländern gibt, auf die Sie reagieren müssen.
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Tipp 2:
Fragen Sie die Umsatzsteuer-
identifikationsnummer zwingend
mit ab und kontrollieren Sie diese!
Tipp 4:
Regeln Sie in Ihren AGB auch den
Gerichtsstand!
Tipp 1:
Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen
Sie keine Verbraucher rein!
Tipp 3:
Regeln Sie in Ihren AGB, welche
Rechtsordnung gelten soll!
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Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!
29
Sie oder Ihre Mitarbeiter möchten sicherlich nicht weltweit zu
Gerichtsprozessen anreisen…
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Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!
30
/ Im Gegensatz zum B2C-Geschäft können Sie im B2B-Bereich frei
regeln, welches Gericht im Falle von Streitigkeiten mit Ihren Kunden
zuständig sein soll.
/ Beispiel: „Gerichtsstand ist Hamburg.“
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31
Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand!
/ Prüfen Sie, welche Gerichtszuständigkeit für Sie vorteilhafter ist.
/ Möchten Sie Streitigkeiten zentral in Deutschland an Ihrem
Firmensitz führen?
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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B2B-Geschäft international - Die wichtigsten Punkte aus rechtlicher Sicht

  • 1. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz B2B-Geschäft international Die wichtigsten Punkte aus rechtlicher Sicht ecommerce conference - B2B-Special Hamburg, 16.11.2015
  • 2. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Zuerst die gute Nachricht: / B2B-Handel ist nicht so abmahngefährdet wie der B2C-Handel. / Es gibt rechtlich mehr Gestaltungsfreiheiten und kaum Informationspflichten. 2 vadymvdrobot-Fotolia
  • 3. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Jetzt die schlechte Nachricht: / Es gibt Arbeit, denn beim Aufbau des B2B-Shops und den Rechtstexten ist rechtlich einiges zu beachten. 3 DDRockstar-Fotolia
  • 4. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz B2B-Geschäft international 4 Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteuer- identifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand! Tipp 1: Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein! Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
  • 5. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 1: Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein! 5 Das gilt für national + international bzw. innerhalb der EU liefernde Shops! ©EugenioMarongiu-Fotolia.com
  • 6. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops! / Preisangabenverordnung (PAngV) bzw. VRRLi: 6 Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein! B2C B2B Preise Brutto Netto Versandkosten Direkt bei jeder Preisangabe z. B. erst im Warenkorb, in den AGB oder in der AB usw.
  • 7. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops! / Informationspflichten im Fernabsatz (§§ 312 b ff. BGB/VRRLi): 7 Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein! B2C B2B Widerrufsrecht + - Infopflichten + -
  • 8. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz B2B- Shops erfüllen nicht die Anforderungen von B2C-Shops! / Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312 i + j BGB/VRRLi): 8 Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein! u.a. B2C B2B Technische Schritte zum Vertragsschluss + + aber* Bestellbestätigung + + aber* Abrufbarkeit der AGB + + Infos elektr. Geschäftsverkehr vor Bestellung + + aber* * Abweichende Vereinbarung im B2B-Geschäft möglich, § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB
  • 9. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz So geht´s! / Geschäftskundenbereich / reiner B2B-Shop: 9 Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein!  „sprechender“ Link zum Geschäftskundenbereich  „Einlass“ nur nach Registrierung  Hinweis im Head  Bestellung nur nach Registrierung/Prüfung
  • 10. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz So geht´s! / Gestaltung des Registrierungsformulars 10 Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein! - Überschrift: z. B. „Registrierung für Geschäftskunden“ - Abfrage von - Firma, Adresse - Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG / AGB-Klausel: Geltungsbereich der AGB nur B2B-Kunden
  • 11. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Checkliste 11 Tipp 1 Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein! / Einrichtung eines Geschäftskundenbereichs oder eines separaten B2B-Shops / Einlass/Verkauf nur nach Registrierung/Kontrolle / Registrierungsformular mit Abfrage der Firmendaten / AGB-Klausel: Geltungsbereich der AGB nur B2B-Kunden
  • 12. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz B2B-Geschäft international 12 Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteuer- identifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand! Tipp 1: Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein! Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
  • 13. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wo ist denn da der Unterschied zu Tipp 1? 13 Tipp 2 Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! Nagel'sBlickwinkel-Fotolia / Beim innerdeutschen B2B-Shop KÖNNEN Sie die USt.-ID zur Prüfung mit abfragen. / Beim B2B-Handel innerhalb der EU sind Sie dazu steuerrecht- lich VERPFLICHTET!
  • 14. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! 14 Kriegen Sie das mit der Umsatzsteuer hin? TSUNG-LINWU-Fotolia
  • 15. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! So geht das mit der Umsatzsteuer im internationalen B2B-Geschäft (Ware): 15
  • 16. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! So geht das mit der Umsatzsteuer im internationalen B2B-Geschäft (Ware): 16 Innergemeinschaftliche Lieferung Ausfuhrlieferung  Ware muss in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelangen.  Der Kunde ist ein Unternehmer (USt-ID !).  Kunde erwirbt Ware für sein Unternehmen.  Der Kunde unterliegt in seinem EU-Staat der Erwerbsbesteuerung (USt-ID!).  Gelangensnachweis
  • 17. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! Sie haften für die von Ihrem B2B-Kunden angegebene USt-ID! 17
  • 18. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 18 Kostenloses Booklet zum Download http://www.res-media.net/booklets http://www.res-media.net/app FAQ zur Umsatzsteuer im internationalen Handel Was Onlinehändler in Cross Border Shops steuerrechtlich beachten müssen September 2015, Format 12 x 12 cm, 42 Seiten, pdf-Datei, 2,0 MB
  • 19. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Checkliste 19 Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! / Beim EU-Geschäft muss die Angabe der USt.-ID über ein Pflichtfeld erfolgen / Kontrollieren Sie die Angabe des Kunden über die Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern. / Richten Sie Ihre Prozesse und Abläufe darauf ein, dass die Nachweise und Belege ordnungsgemäß archiviert werden.
  • 20. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz B2B-Geschäft international 20 Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteuer- identifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand! Tipp 1: Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein! Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
  • 21. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll! 21 Ist deutsches Recht eigentlich immer am besten? AxelBueckert-Fotolia
  • 22. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll! 22 Welche Rechtsordnung soll gelten? Ausländisches Recht UN-Kaufrecht Landesrecht Deutsches Recht
  • 23. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll! Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen BGB und dem UN-Kaufrecht? 23 BGB/HGB CISG*  Gewährleistungsrechte  Verschuldensabhängiger Schadensersatz  Vertragsauflösung (Rücktritt vom Vertrag) nur bei einer „wesentlichen Vertragsverletzung“.  Verschuldensunabhängiger Schadensersatz  Aber: Schadensersatz auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden *United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods
  • 24. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll! 24 / ABER: Trotz Rechtswahl müssen manchmal zwingende Rechtsvorschriften einiger Lieferländer beachtet werden.
  • 25. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll! 25 ©jpgon-Fotolia.comEinkaufswagen,©somartin–Fotolia.comFlagge ©Sashkin–Fotolia.comWaschmaschine,©DanielErnst–Fotolia.comPreis
  • 26. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll! 26 Beispiel aus Frankreich: Warenangebote in Webshops sind als Angebot im rechtlichen Sinne zu verstehen, das durch den Kunden lediglich angenommen werden muss; gilt auch im B2B-Bereich und kann NICHT anders vereinbart werden (vgl. Art. 1369-4 C. Civil) ©somartin–Fotolia.com
  • 27. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Checkliste 27 Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll! / Legen Sie in Ihren AGB die zwischen Ihnen und den Kunden geltende Rechtsordnung fest. / Prüfen Sie dazu, ob deutsches Recht, das Recht des jeweiligen Lieferlandes oder aber das verkäuferfreundlichere UN-Kaufrecht für Sie vorteilhafter ist. / Prüfen Sie, ob es zwingende gesetzliche Vorschriften in Ihren Lieferländern gibt, auf die Sie reagieren müssen.
  • 28. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz B2B-Geschäft international 28 Tipp 2: Fragen Sie die Umsatzsteuer- identifikationsnummer zwingend mit ab und kontrollieren Sie diese! Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand! Tipp 1: Grenzen Sie Ihren B2B-Shop ab und lassen Sie keine Verbraucher rein! Tipp 3: Regeln Sie in Ihren AGB, welche Rechtsordnung gelten soll!
  • 29. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand! 29 Sie oder Ihre Mitarbeiter möchten sicherlich nicht weltweit zu Gerichtsprozessen anreisen… koya979-Fotolia
  • 30. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand! 30 / Im Gegensatz zum B2C-Geschäft können Sie im B2B-Bereich frei regeln, welches Gericht im Falle von Streitigkeiten mit Ihren Kunden zuständig sein soll. / Beispiel: „Gerichtsstand ist Hamburg.“
  • 31. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Checkliste 31 Tipp 4: Regeln Sie in Ihren AGB auch den Gerichtsstand! / Prüfen Sie, welche Gerichtszuständigkeit für Sie vorteilhafter ist. / Möchten Sie Streitigkeiten zentral in Deutschland an Ihrem Firmensitz führen?
  • 32. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! http://de.slideshare.net/RESMEDIA