Der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, von der UN-Generalversammlung 1966 verabschiedet, legt die grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen fest, darunter das Recht auf Arbeit, Bildung und soziale Sicherheit. Seit seiner Inkraftsetzung 1976 wurde er von 160 Staaten ratifiziert und die Einhaltung wird durch einen UN-Ausschuss überwacht. Ein Zusatzprotokoll zur individuellen Beschwerdemöglichkeit wurde 2008 verabschiedet, benötigt jedoch weitere Ratifizierungen für das Inkrafttreten.