Wie viel muss ich eigentlich arbeiten? Bezahlte und unbezahlte Überstunden gehören schließlich für immer mehr Arbeitnehmer zum Alltag. Aber was ist eigentlich Teil der Arbeitszeit? Wo fängt sie an und wo hört sie auf? Und was passiert, wenn vor lauter Arbeit das ganze Jahr kein Urlaub in Sicht ist?
Marketing to Millennials and the new Marketing PlaybookJeff Ernst
The traditional methods and rules of marketing need to be thrown out when it comes to Millennials - those under 35 value trust, tribe, authenticity, co-creation and ensuring companies are doing their part to give back. To succeed, you need to engage, energize, provide experiences and approach your strategy differently, using social word-of-mouth, brand advocacy, customer experience and user generated content as cornerstones to build on.
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BTO 2015 Side ONE | Mercoledì 2 dicembre
# 1 Focus Hall
Millennials in fuga: no, in viaggio.
Ritratto di una generazione che si vive nel mondo.
10.40 : 11.25
www.buytourismonline.com
www.buytourismonline.com/eventi/millenials-in-fuga/
Keynote Speaker
Monica Fabris - Presidente Episteme
Soutěž mladých kreativců Young Lions 2012 - soutěžní prezentaceJan Valuštík
Prezentace pro soutěž mladých kreativců z reklamních agentur Young Lions 2012, se kterou jsme se s Lukášem Krčilem umístili na 4.-7. místě v konkurenci 22 agentur. Od zadání briefu po odevzdání kampaně jsme měli 24 hodin.
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"DESIGNERDOCK
Ein guter Werbeslogan fällt nicht vom Himmel. Auch für sehr kreative Texter kann die Findung eines aussagestarken Slogans eine sehr harte Nuss bedeuten. Einmal gefunden, kann ein packender Slogan ein sehr wertvoller Bestandteil der Corporate Identity eines Unternehmens sein. Umso spannender erweist sich die Frage, ob ein Werbeslogan oder Claim vor Nachahmungen durch andere Marktteilnehmer geschützt werden kann.
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen DESIGNERDOCK
Das Datenschutzrecht gilt nicht gerade als das Rock´n Roll-Thema des Rechtswesens und fristete in der Juristenszene lange Zeit ein bescheidenes Hintertreppendasein. Durch die stetig wachsende Datenlastigkeit des Internets und des Marketings ist hier jedoch ein deutlicher Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Die Gewinnung und Nutzung personenbezogener Daten steht im Focus eines jeden Unternehmens, das über das Internet kommuniziert, vermarktet, akquiriert und netzwerkt, oder das entsprechende Dienstleistungen an werbende Unternehmen anbietet. Entsprechend hohe Bedeutung kommt dem Schutz personenbezogener Daten durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und durch ergänzende Gesetze zu, wobei im Internet das Telemediengesetz (TMG) die wichtigsten Vorschriften für den Schutz der online erhobenen Daten enthält.
Leiharbeit war und ist noch immer eine vieldiskutierte Arbeitsform. Jedem wird der Ausruf „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ der DGB-Kampagne noch in den Ohren klingen. Doch was ist dran an der Forderung und wie funktioniert Leiharbeit überhaupt? Diese Fragen werden bei den allgemeinen Diskussionen über höhere Löhne oft nicht angesprochen. Häufig fallen auch die Vorteile, die Leiharbeit bietet, unter den Tisch. Insbesondere Unternehmen können noch immer vom Einsatz der Leiharbeit profitieren, denn sie gewinnen hierdurch eine enorme Flexibilität. So kann Leiharbeit bei unvorhersehbaren Ausfälle und zur Bewältigung von Auftragsspitzen ein unentbehrliches Instrument sein. Unternehmen bekommen schnell zusätzliche, qualifizierte Arbeitnehmer ohne zeitaufwändigen Bewerbungsprozess und ohne die allgemeinen Arbeitgeberpflichten. Beides übernimmt die Leiharbeitsfirma. Der Leiharbeitnehmer ist trotzdem nicht schutzlos, da er bei der Leiharbeitsfirma angestellt ist und gegenüber dieser alle Ansprüche eines normalen Arbeitnehmers inklusive des allgemeinen Kündigungsschutzes hat.
Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die 11 wichtigsten Fragen zur Leiharbeit.
Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDESIGNERDOCK
Kaum ein Designer hat seine Agentur-Laufbahn ohne ein Praktikum begonnen, kaum ein Texter, der nicht als Praktikant seine ersten professionellen Schritte gemacht hat.
Während in der Kreativbranche reguläre Arbeitsplätze kaum von den Änderungen durch das Mindestlohngesetz betroffen sind, trifft es die Praktikanten um so härter - und die Agenturen, die bislang oft viel Leistung für wenig Geld erhalten haben. Betroffen sind vor allem Bachelor-Absolventen, die sich nach ihrem Studium orientieren oder die Zeit bis zum Beginn des Master-Studiums überbrücken wollen, sowie Quereinsteiger wie Geisteswissenschaftler. Ihnen wird der Einstieg in die Kommunikationsbranche durch die neue Regelung für Praktika erschwert. Welche Praktikanten sind nun von den Regelungen ausgenommen, und wer darf (oder muss) mit dem Mindestlohn rechnen?
Personal beschäftigen – So geht’s richtig! ebuero AG
Wie einstellen? Eine kleine Entscheidungshilfe für Arbeitgeber. Bei der Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten ist es nicht immer einfach, sich für eine Variante zu entscheiden. Besonders, wenn man noch am Anfang des Unternehmertums steht.
Bevor wir Ihnen also im Detail die eben genannten
Vertragsarten vorstellen, möchten wir Ihnen hier
einen kurzen Überblick geben, welche Vor‐ und
Nachteile sich aus einzelnen Beschäftigungsverhältnissen für Sie als Arbeitgeber ergeben. Diverse Sonderfälle sind hier nicht berücksichtigt, um Ihnen die erste Übersicht zu
erleichtern.
BTO 2015 Side ONE | Mercoledì 2 dicembre
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Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen DESIGNERDOCK
Das Datenschutzrecht gilt nicht gerade als das Rock´n Roll-Thema des Rechtswesens und fristete in der Juristenszene lange Zeit ein bescheidenes Hintertreppendasein. Durch die stetig wachsende Datenlastigkeit des Internets und des Marketings ist hier jedoch ein deutlicher Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Die Gewinnung und Nutzung personenbezogener Daten steht im Focus eines jeden Unternehmens, das über das Internet kommuniziert, vermarktet, akquiriert und netzwerkt, oder das entsprechende Dienstleistungen an werbende Unternehmen anbietet. Entsprechend hohe Bedeutung kommt dem Schutz personenbezogener Daten durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und durch ergänzende Gesetze zu, wobei im Internet das Telemediengesetz (TMG) die wichtigsten Vorschriften für den Schutz der online erhobenen Daten enthält.
Leiharbeit war und ist noch immer eine vieldiskutierte Arbeitsform. Jedem wird der Ausruf „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ der DGB-Kampagne noch in den Ohren klingen. Doch was ist dran an der Forderung und wie funktioniert Leiharbeit überhaupt? Diese Fragen werden bei den allgemeinen Diskussionen über höhere Löhne oft nicht angesprochen. Häufig fallen auch die Vorteile, die Leiharbeit bietet, unter den Tisch. Insbesondere Unternehmen können noch immer vom Einsatz der Leiharbeit profitieren, denn sie gewinnen hierdurch eine enorme Flexibilität. So kann Leiharbeit bei unvorhersehbaren Ausfälle und zur Bewältigung von Auftragsspitzen ein unentbehrliches Instrument sein. Unternehmen bekommen schnell zusätzliche, qualifizierte Arbeitnehmer ohne zeitaufwändigen Bewerbungsprozess und ohne die allgemeinen Arbeitgeberpflichten. Beides übernimmt die Leiharbeitsfirma. Der Leiharbeitnehmer ist trotzdem nicht schutzlos, da er bei der Leiharbeitsfirma angestellt ist und gegenüber dieser alle Ansprüche eines normalen Arbeitnehmers inklusive des allgemeinen Kündigungsschutzes hat.
Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die 11 wichtigsten Fragen zur Leiharbeit.
Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDESIGNERDOCK
Kaum ein Designer hat seine Agentur-Laufbahn ohne ein Praktikum begonnen, kaum ein Texter, der nicht als Praktikant seine ersten professionellen Schritte gemacht hat.
Während in der Kreativbranche reguläre Arbeitsplätze kaum von den Änderungen durch das Mindestlohngesetz betroffen sind, trifft es die Praktikanten um so härter - und die Agenturen, die bislang oft viel Leistung für wenig Geld erhalten haben. Betroffen sind vor allem Bachelor-Absolventen, die sich nach ihrem Studium orientieren oder die Zeit bis zum Beginn des Master-Studiums überbrücken wollen, sowie Quereinsteiger wie Geisteswissenschaftler. Ihnen wird der Einstieg in die Kommunikationsbranche durch die neue Regelung für Praktika erschwert. Welche Praktikanten sind nun von den Regelungen ausgenommen, und wer darf (oder muss) mit dem Mindestlohn rechnen?
Personal beschäftigen – So geht’s richtig! ebuero AG
Wie einstellen? Eine kleine Entscheidungshilfe für Arbeitgeber. Bei der Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten ist es nicht immer einfach, sich für eine Variante zu entscheiden. Besonders, wenn man noch am Anfang des Unternehmertums steht.
Bevor wir Ihnen also im Detail die eben genannten
Vertragsarten vorstellen, möchten wir Ihnen hier
einen kurzen Überblick geben, welche Vor‐ und
Nachteile sich aus einzelnen Beschäftigungsverhältnissen für Sie als Arbeitgeber ergeben. Diverse Sonderfälle sind hier nicht berücksichtigt, um Ihnen die erste Übersicht zu
erleichtern.
Neuregelung von ArbeitnehmerüberlassungDESIGNERDOCK
Am 16. November 2015 veröffentlichte das Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles einen Entwurf zur Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung und anderer Gesetze. Kernstück des Gesetzes ist eine umfassende Reform der Arbeitnehmerüberlassung, in deren Kielwasser sollen allerdings auch Dienst- und Werkverträge gesetzlich genauer definiert werden.
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015DESIGNERDOCK
Zum 1. Juli 2015 werden neben der Neuregelung des Elterngeldes durch das ElterngeldPlus weitere Änderungen zur Elternzeit in Kraft treten. Es wird dann möglich sein, die Elternzeit in drei – statt bisher nur zwei - Blöcke aufzuteilen.
Die Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) werden für Eltern gelten, deren Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wird.
Ob ein Jobwechsel ansteht, die befristete Zeit in einer Agentur zu Ende geht oder "sicherheitshalber" ein Zwischenzeugnis angefordert wird - irgendwann sind die meisten Arbeitnehmer in der Situation, ein Arbeitszeugnis entschlüsseln zu müssen. Doch die "Übersetzung" der Formulierungen im Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer nicht offensichtlich: Die meisten Bewertungen wirken auf den ersten Blick wohlwollend. Oft steckt der Unterschied zwischen zwei Noten im Detail: während "ausgezeichnet" der Bestnote entspricht, ist schon "hervorragend" "nur noch" eine zwei... Vorsicht ist geboten, wenn die Formulierungen "im Wesentlichen oder "in der Regel" verwendet werden, denn diese deuten darauf hin, dass die Beurteilung zum unteren Ende der Skala tendiert. Auf welche Schlüsselwörter muss man also achten? Welchen "Schulnoten" entsprechen diese?
Alkohol am Arbeitsplatz – ein DauerbrennerDESIGNERDOCK
In Bayern ist die Maß zu Mittag ein Grundrecht. In Skandinavien wird erwartet, dass der Chef an Betriebsfeiern betrunkener als seine Angestellten ist. Und auf den Geburtstag wird mit einem Gläschen Sekt angestoßen. Diese Beispiele zeigen, dass Alkohol wie auch im "echten Leben" am Arbeitsplatz ein umstrittenes Thema ist.
Die Kanzlei Mayr & Mayr hat im Folgenden überblicksartig dargestellt, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hinblick auf Alkoholkonsum im Arbeitsverhältnis haben.
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?DESIGNERDOCK
Waren es anfangs vor allem Bands, Schauspieler oder sonstige Promis, die soziale Netzwerke wie facebook und twitter als Marketing-Tool entdeckt haben, um mit ihren realen Fans in Kontakt zu treten und positive Imagepflege zu betreiben, gibt es heutzutage kaum eine Branche mehr, in der die Teilnahme an sozialen Netzwerken nicht längst selbstverständlicher Bestandteil des Öffentlichkeitsauftritts ist. Dabei eine möglichst große Zahl an Usern zu gewinnen, die per "gefällt mir"-Button mit der Unternehmensseite in Verbindung bleiben oder als "Follower" die je aktuellen tweets verfolgen, erhöht natürlich den Wert der Selbstdarstellung.
Eine der wichtigsten Waffen im Arsenal eines Freelancers ist das wasserdichte und vom Kunden unterschriebene Kostenangebot. Es fungiert als Briefing-Bestätigung, Terminplan und Vertrag. Ohne dieses unterschriebene Angebot gibt es oft Ärger. Einfach weil Freelancer und Auftraggeber das Briefing unterschiedlich interpretieren. Egal wie gut man sich mit dem Auftraggeber versteht, anfangen sollte man immer erst dann, wenn das unterschriebene Angebot vorliegt.
Die Frage, für welche Inhalte auf einer Website der Anbieter nach welchen Regeln haftet, hat die Gerichte bereits seit den ersten Tagen des Internets beschäftigt. Die Rechtslage ist insofern klar und eindeutig, als dass der Anbieter einer Website uneingeschränkt für Inhalte haftet, die er selbst in seine Website eingestellt hat, und die deshalb als eigene Inhalte gelten. Werden die Inhalte hingegen von Dritten in die Website eingegeben, kommt es darauf an, ob der Anbieter der Website sich diese Inhalte zu eigen macht, z.B. indem er sich umfangreiche Rechte an diesen Inhalten ausbedingt, indem er die Inhalte mit einem eigenen Label versieht, oder indem er die Inhalte vor ihrerFreischaltung überprüft und redaktionell kontrolliert, um sie seiner Seite anzupassen.
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von MarkenDESIGNERDOCK
In diesem Monat stellen wir ein aktuelles Urteil des LG Berlin vor, das unsere Kanzlei für einen Designer erwirkt hat. In dem Fall ging es um die für Designer spannende Frage, ob man im Rahmen seiner Referenzen mit Designleistungen aus früheren Aufträgen werben darf, wenn hierbei die Marken des Auftraggebers wiedergegeben werden.
Die Sieger des DESIGNERDOCK-Award 2010 stehen fest: Der erste Preis geht an Jana Allerding aus Berlin. Statt mit einer Anzeige auf den “Artenschutz der Meeresbewohner“ aufmerksam zu machen, schlägt sie vor, eine Zeitschrift wie z.B. den exklusiven Medienpartner des Awards “mare”, mit einer leeren Titelseite erscheinen zu lassen. Ist das Meer erst einmal leer gefischt, gibt es nichts mehr zu zeigen. Der zweite und auch der dritte Preis gehen an das Team Tatiana van Houten (AD) und Daniela Müller (Text) aus Stuttgart. Einen zusätzlichen 2.Platz hat die Jury für die beste Anzeige aus der Kategorie „Finning“ an eine Arbeit von Nadine Bein und Pierre Marcel Karge aus Köln als Sonderpreis vergeben.
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
1. ∂
Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 E-Mail presse@designerdock.com www.designerdock.com
good staff makes good stuff
Sommerzeit ist Urlaubszeit.
Das gilt leider nicht für alle von uns. Aber auch für die, die arbeiten müssen, stellt sich in Zeiten von
Fußballeuropameisterschaft und Badewetter die Frage: Wie viel muss ich eigentlich arbeiten?
Bezahlte und unbezahlte Überstunden gehören schließlich für immer mehr Arbeitnehmer zum
Alltag. Aber was ist eigentlich Teil der Arbeitszeit? Wo fängt sie an und wo hört sie auf? Und was
passiert, wenn vor lauter Arbeit das ganze Jahr kein Urlaub in Sicht ist?
1.
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit exklusive der Ruhepausen.
Die Arbeitszeit beginnt und endet im Normalfall mit dem Beginn und dem Ende der Arbeitsleistung
am Arbeitsplatz, z.B. dem Schreibtisch oder Computer. Alles andere kann nur durch eine
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geregelt werden, zum Beispiel kann die Arbeitszeit schon in dem
Moment beginnen, in dem der Arbeitnehmer das Betriebsgelände/Bürogebäude/Büro betritt. Der
Regelfall ist das allerdings nicht.
Pausen, die nicht zur Arbeitszeit gerechnet werden, sind die Zeiten im Voraus festgesetzter
Unterbrechungen der Arbeit. Eine Pause ist es also nur dann, wenn der Arbeitnehmer vorher weiß,
dass er nicht für Arbeiten herangezogen werden kann.
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
2. ∂
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2.
Nachdem die Arbeitszeit erst beginnt, wenn der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz sitzt oder
steht, kann der Eindruck entstehen: Auch die Fahrt von zu Hause an den Arbeitsplatz ist
logischerweise keine Arbeitszeit. Das ist zwar meistens, aber eben nicht immer richtig. Es gilt
nämlich nur, wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz im Betrieb hat und seinen Arbeitstag auch
dort beginnt und beendet. Fahrten zwischen Büro und Kunden sind immer Arbeitszeit.
Fährt der Arbeitnehmer direkt zu einem Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, ist es Arbeitszeit,
sobald der Arbeitnehmer sein Haus verlässt. Das ist insbesondere bei Mitarbeitern im Außendienst
wichtig, weil diese selten im Betrieb anzutreffen sind. Auch bei ihnen gilt: Die Fahrt zum ersten
Kunden und die Fahrt zurück vom letzten Kunden sind Arbeitszeit.
Etwas anderes kann bei Dienstreisen gelten, die nicht zu den Kerntätigkeiten des Arbeitnehmers
gehören und die außerhalb der normalen Arbeitszeit stattfinden.
3. ∂
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3.
Hat der Arbeitnehmer seine vertragliche Arbeitszeit erfüllt, tauchen in vielen Büros am Horizont die
ersten Überstunden auf. Aber was ist das? Kann der Arbeitgeber sie einfach so anordnen? Und
falls ja: muss er sie bezahlen?
Überstunden sind zunächst sämtliche über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden
Arbeitszeiten. Sind in einem Arbeitsvertrag z.B. 40 Wochenstunden vereinbart, ist die 41.
Wochenstunde die erste Überstunde. Und plötzlich ändern sich manche Dinge ganz erheblich.
Anders als die Erfüllung der regulären Arbeitszeit kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer
grundsätzlich nicht verlangen, Überstunden zu leisten. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
Entweder handelt es sich um einen echten Notfall (für den der Arbeitgeber nichts kann) oder es gibt
im Arbeitsvertrag eine Klausel, die dem Arbeitgeber erlaubt, Überstunden anzuordnen. Das ist
meistens der Fall und die Ausnahme wird so zur Regel. Sobald eine solche Klausel im Vertrag
steht, kann der Arbeitgeber – im gesetzlich maximal zulässigen Umfang (10 Stunden täglich und
pro halbem Jahr nicht mehr als 48 Wochenstunden im Schnitt) – Überstunden anordnen.
Sind die Überstunden einmal angeordnet, stellt sich für den Arbeitnehmer schon die nächste Frage:
Bekomme ich meine Arbeit auch bezahlt, oder schenke ich sie meinem Arbeitgeber?
4. ∂
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Einfach gesagt gilt auch hier: keine Arbeit ohne Lohn. Allerdings können Überstunden auch in
Freizeit abgegolten werden. Das ist z.B. für Arbeitgeber interessant, bei denen zu bestimmten
Zeiten besonders viel Arbeit anfällt, und zu anderen sehr wenig.
Auch bei der Bezahlung gibt es die Möglichkeit, zu Lasten der Arbeitnehmer abweichende
Regelungen in Arbeitsverträge einzubauen. Diese Regelungen sind zwar bei weitem nicht so häufig
wie die Erlaubnis für den Arbeitgeber überhaupt Überstunden anzuordnen, ihre Auswirkungen
können aber umso gravierender sein.
Eine mögliche und früher sehr gebräuchliche Formulierung ist: „Vom Arbeitnehmer zu leistende
Überstunden sind im gesetzlich zulässigen Umfang von der vereinbarten Vergütung umfasst.“
Diese Klausel ist unwirksam, weil der Arbeitnehmer nicht wissen kann, wie viele Stunden er für sein
Gehalt tatsächlich arbeiten muss. Trotzdem kommt sie auch heute noch vor. Klauseln, nach denen
10-20% Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, können aber wirksam sein. Dabei kommt es
darauf an, dass die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird und der
Arbeitnehmer ein überdurchschnittliches Gehalt bekommt. Wie hoch das sein muss, entscheiden
die Gerichte im Einzelfall.
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4.
Zu guter Letzt hat jeder Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf Erholungsurlaub. Der gesetzliche
Mindestanspruch beträgt bei einer Fünftagewoche 20 Urlaubstage pro Jahr. Arbeitet der
Arbeitnehmer an mehr oder weniger Wochentagen, ist der Anspruch entsprechend anzupassen.
Üblich ist es jedoch, dass dem Arbeitnehmer 25 bis 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr gewährt
werden. Kann der Urlaub ausnahmsweise nicht bis zum Jahresende genommen werden, verfällt er
nicht direkt. Er kann noch bis zum 31. März des Folgejahres aufgebraucht werden. In einzelnen
Tarifverträgen sind auch längere Zeiträume vereinbart.