Die Rechtsanwältin Katja Schubert erläutert in einem aktuellen Urteil des LG Berlin, dass Designer Marken aus früheren Aufträgen in ihren Referenzen zeigen dürfen, solange dies klar als Präsentation ihrer Designleistungen erkennbar ist. Das Gericht entschied, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt, da es keine Verwechslungsgefahr zwischen den angebotenen Produkten gab. Designer sollten jedoch sicherstellen, dass ihre Präsentation eindeutig als Referenz gekennzeichnet ist, um mögliche Konflikte zu vermeiden.