Am 27.3.2017 durfte ich im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Sparkasse OÖ und der Jungen Wirtschaft Wels zum Thema 'Cybercrime und Datenklau' einen Vortrag halten. Hier finden Sie nun die Folien zum Vortrag, welche sich auf die strafrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte konzentrieren.
Datenschutz bei Mobile Banking und Mobile Device ManagementSascha Kremer
Slides zu Datenschutz bei Mobile Banking und Mobile Device Management (MDM), Vortrag beim Verband der Auslandsbanken in Frankfurt/Main am 6.10.2014, 1, Block Mobile Banking: Begriff, Transaktionen, AGB, User-Tracking; 2. Block: Mobile Device Management: Begriff, Datenschutz, Datensicherheit, Cloud, Bring Your Own Device (BYOD), Corporate Owned, Personally Enabled (COPE)
Auftragsdatenverarbeitung in der Praxis - Hinweise zur VertragsgestaltungSascha Kremer
Vortrag zur Vertragsgestaltung bei der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG mit praktischen Hinweisen und Musterklauseln zur Vertragsgestaltung (Update zum Vortrag bei den Infotagen der GDD im Sommer 2014)
Am 27.3.2017 durfte ich im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Sparkasse OÖ und der Jungen Wirtschaft Wels zum Thema 'Cybercrime und Datenklau' einen Vortrag halten. Hier finden Sie nun die Folien zum Vortrag, welche sich auf die strafrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte konzentrieren.
Datenschutz bei Mobile Banking und Mobile Device ManagementSascha Kremer
Slides zu Datenschutz bei Mobile Banking und Mobile Device Management (MDM), Vortrag beim Verband der Auslandsbanken in Frankfurt/Main am 6.10.2014, 1, Block Mobile Banking: Begriff, Transaktionen, AGB, User-Tracking; 2. Block: Mobile Device Management: Begriff, Datenschutz, Datensicherheit, Cloud, Bring Your Own Device (BYOD), Corporate Owned, Personally Enabled (COPE)
Auftragsdatenverarbeitung in der Praxis - Hinweise zur VertragsgestaltungSascha Kremer
Vortrag zur Vertragsgestaltung bei der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG mit praktischen Hinweisen und Musterklauseln zur Vertragsgestaltung (Update zum Vortrag bei den Infotagen der GDD im Sommer 2014)
Am 23.1. habe ich für die Grüne Wirtschaft im Axis Coworking Loft Linz einen Crashkurs zum Datenschutz gehalten, Bilder sind zB hier zu finden: https://www.facebook.com/media/set/?set=ms.c.eJxFk9uRxTAIQzva4Q3uv7GdoGv5M2dAyKCo2VS6hWSNZ~%3BwpgKsf0Rq5wLzNU0wJAhV9Qcpq2FADFd0PrIZSNGpb3C5o~_BD6iEYFx3aiwn8gejVMrkZmt3k0jWX5V6GaBP0Zi~_CUHogKKwYtF4TYvkUOQX5Tjl~%3BwfX6i~%3BioGLXSqOzbPHRu2G7McAt~_KGYoWRJOvnW~%3BsVLFiQRPE2Fo~%3BBGeNpdLYCYAmgGhQVNeYFn3oGovzwADcxyWsx7NuWGFyhe67MVWCPaUFF~_Tr4wh9uK5G0GmsqDlF46z1w9sGrDt3mnhtUqMUgBq1xmausZzAThmHsK14GTuyFfxfAoExBibPJlkmCHBKprBkx3YoAYLr12nhDMIzlO4p~%3BRyCAHgttRr8CTM2p82WTOTDuORECy9XiKXkA3DKf78ModP6B~%3Bnz2~%3BI~-.bps.a.1228651777235167.1073741842.483650688401950&type=1
Thematisch drehte sich die Veranstaltung natürlich um die kommende DSGVO. Ich darf mich an dieser Stelle auch für den sehr interessanten Abend mit spannenden Fragen bedanken.
Auf den Folien finden Sie Informationen zum Datenschutz derzeit, zur DSGVO, praktische Hinweise und die vorab gestellten Fragen.
Zeit für ein Privacy-Programm. Datenschutz-Entwicklung in Europa (GDPR) und das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz: Was bedeutet das für mein Unternehmen?
In diesem Referat zeigten wir Ihnen auf, was die Entwicklung des Datenschutzes in Europa für uns bedeutet und was auf die Schweiz zukommt.
Im Mai 2018 tritt die EU Datenschutz-Grundverordnung (GDPR – general data protection regulation) in Kraft. Über die enthaltenen Neuerungen wurden bereits in verschiedenen Veranstaltungen berichtet. An diesem Referat gaben wir Ihnen als Erstes eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse zur Orientierung.
Vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatte ich viermal die Gelegenheit für den Rechtsanwaltsverein Vorträge zum Thema Datenschutz in der Rechtsanwaltskanzlei zu halten. Sowohl in Graz, als auch in Salzburg und zweimal in Wien hatte ich so die Möglichkeit ca. 200 RechtsanwältInnen und Kanzleiangestellte zu informieren und Fragen zu beantworten.
Digital Marketing - Akademischer Handelsmanager 2017Michael Lanzinger
Vergangene Woche war ich erneut am WiFi in Linz im Einsatz, diesmal für den Bereich Akademischer Handelsmanager.
Neben Informationen zu Pflichten für Website-Betreiber finden sich in den Folien auch Hinweise zum aktuellen und kommenden Datenschutzrecht
Bundestrojaner in Österreich (6. Netzpolitischer Abend)Werner Reiter
Alexander Czadilek, Policy Analyst des AKVorrat, und ich haben beim 6. Netzpolitischen Abend über den vom Justizministerium geplanten Bundestrojaner gesprochen.
Vortrag am 05. Mai 2016
FU Berlin, Praesentation zu LegalTech - Tom BraegelmannTom Braegelmann
Slides meiner Präsentation zu LegalTech an der juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin, am 23. April 2018 - im Rahmen der Vorlesung von Prof. Felix Hartmann
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Anwaltliche Beratung heute und morgenSascha Kremer
Update zur EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO, allgemeine Datenschutzordnung) nach dem Entwurf von Anfang Juni 2015, insbesondere Stand der Gesetzgebung, Beratungsthemen im Datenschutz heute und Beratungsthemen im Datenschutz morgen, wesentliche Änderungen seit dem ersten Entwurf vom Januar 2012
Das Überwachungspaket der BundesregierungWerner Reiter
Talk beim 13. Netzpolitischen Abend am 2. Februar 2017 gemeinsam mit Alexander Czadilek, Policy Analyst bei epicenter.works
https://www.überwachungspaket.at
DSGVO – Veränderungen und Folgen für den Hochschulbereich (Slides Prof. Dr. T...e-teaching.org
Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbar sein. Dabei ergeben sich einige Änderungen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit, die auch für den Hochschulbereich relevant sind. Im Webinar (https://www.e-teaching.org/dvuffdh), zu dem diese Folien gehören, wurden wesentliche Veränderungen und die konkreten Folgen der Verordnung vorgestellt.
Am 5.9.2017 hatte ich das Vergnügen erstmals im Rahmen des Lehrgangs für Schulbibliotheken bei Buch.Zeit (http://www.buchzeit.at) zum Thema Recht vorzutragen.
Hier finden Sie nun die Folien, die sich mit den Themen Datenschutzrecht, Urheberrecht (inklusive freie Werknutzung, CC und OER) sowie Jugendrecht beschäftigen.
Cloud computing und Datenschutz im Gesundheitssektor 2016ehlaw
Datenschutz im Gesundheitssektor, Präsentation von Dr. Andreas Zellhofer, Rechtsanwalt und Datenschutzexperte bei Eisenberger & Herzog in Wien, beim Roundtable "Cloud Computing & Datenschutz im Gesundheitssektor"
Wie können Lehrende bei der alltäglichen Nutzung von Computern und der Kommunikation übers Internet die eigene und fremde Privatsphäre besser schützen und warum das wichtig ist. Der zweite Teil behandelt die aktuellen rechtlichen Änderungen im Bildungsbereich.
Am 23.1. habe ich für die Grüne Wirtschaft im Axis Coworking Loft Linz einen Crashkurs zum Datenschutz gehalten, Bilder sind zB hier zu finden: https://www.facebook.com/media/set/?set=ms.c.eJxFk9uRxTAIQzva4Q3uv7GdoGv5M2dAyKCo2VS6hWSNZ~%3BwpgKsf0Rq5wLzNU0wJAhV9Qcpq2FADFd0PrIZSNGpb3C5o~_BD6iEYFx3aiwn8gejVMrkZmt3k0jWX5V6GaBP0Zi~_CUHogKKwYtF4TYvkUOQX5Tjl~%3BwfX6i~%3BioGLXSqOzbPHRu2G7McAt~_KGYoWRJOvnW~%3BsVLFiQRPE2Fo~%3BBGeNpdLYCYAmgGhQVNeYFn3oGovzwADcxyWsx7NuWGFyhe67MVWCPaUFF~_Tr4wh9uK5G0GmsqDlF46z1w9sGrDt3mnhtUqMUgBq1xmausZzAThmHsK14GTuyFfxfAoExBibPJlkmCHBKprBkx3YoAYLr12nhDMIzlO4p~%3BRyCAHgttRr8CTM2p82WTOTDuORECy9XiKXkA3DKf78ModP6B~%3Bnz2~%3BI~-.bps.a.1228651777235167.1073741842.483650688401950&type=1
Thematisch drehte sich die Veranstaltung natürlich um die kommende DSGVO. Ich darf mich an dieser Stelle auch für den sehr interessanten Abend mit spannenden Fragen bedanken.
Auf den Folien finden Sie Informationen zum Datenschutz derzeit, zur DSGVO, praktische Hinweise und die vorab gestellten Fragen.
Zeit für ein Privacy-Programm. Datenschutz-Entwicklung in Europa (GDPR) und das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz: Was bedeutet das für mein Unternehmen?
In diesem Referat zeigten wir Ihnen auf, was die Entwicklung des Datenschutzes in Europa für uns bedeutet und was auf die Schweiz zukommt.
Im Mai 2018 tritt die EU Datenschutz-Grundverordnung (GDPR – general data protection regulation) in Kraft. Über die enthaltenen Neuerungen wurden bereits in verschiedenen Veranstaltungen berichtet. An diesem Referat gaben wir Ihnen als Erstes eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse zur Orientierung.
Vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatte ich viermal die Gelegenheit für den Rechtsanwaltsverein Vorträge zum Thema Datenschutz in der Rechtsanwaltskanzlei zu halten. Sowohl in Graz, als auch in Salzburg und zweimal in Wien hatte ich so die Möglichkeit ca. 200 RechtsanwältInnen und Kanzleiangestellte zu informieren und Fragen zu beantworten.
Digital Marketing - Akademischer Handelsmanager 2017Michael Lanzinger
Vergangene Woche war ich erneut am WiFi in Linz im Einsatz, diesmal für den Bereich Akademischer Handelsmanager.
Neben Informationen zu Pflichten für Website-Betreiber finden sich in den Folien auch Hinweise zum aktuellen und kommenden Datenschutzrecht
Bundestrojaner in Österreich (6. Netzpolitischer Abend)Werner Reiter
Alexander Czadilek, Policy Analyst des AKVorrat, und ich haben beim 6. Netzpolitischen Abend über den vom Justizministerium geplanten Bundestrojaner gesprochen.
Vortrag am 05. Mai 2016
FU Berlin, Praesentation zu LegalTech - Tom BraegelmannTom Braegelmann
Slides meiner Präsentation zu LegalTech an der juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin, am 23. April 2018 - im Rahmen der Vorlesung von Prof. Felix Hartmann
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Anwaltliche Beratung heute und morgenSascha Kremer
Update zur EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO, allgemeine Datenschutzordnung) nach dem Entwurf von Anfang Juni 2015, insbesondere Stand der Gesetzgebung, Beratungsthemen im Datenschutz heute und Beratungsthemen im Datenschutz morgen, wesentliche Änderungen seit dem ersten Entwurf vom Januar 2012
Das Überwachungspaket der BundesregierungWerner Reiter
Talk beim 13. Netzpolitischen Abend am 2. Februar 2017 gemeinsam mit Alexander Czadilek, Policy Analyst bei epicenter.works
https://www.überwachungspaket.at
DSGVO – Veränderungen und Folgen für den Hochschulbereich (Slides Prof. Dr. T...e-teaching.org
Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbar sein. Dabei ergeben sich einige Änderungen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit, die auch für den Hochschulbereich relevant sind. Im Webinar (https://www.e-teaching.org/dvuffdh), zu dem diese Folien gehören, wurden wesentliche Veränderungen und die konkreten Folgen der Verordnung vorgestellt.
Am 5.9.2017 hatte ich das Vergnügen erstmals im Rahmen des Lehrgangs für Schulbibliotheken bei Buch.Zeit (http://www.buchzeit.at) zum Thema Recht vorzutragen.
Hier finden Sie nun die Folien, die sich mit den Themen Datenschutzrecht, Urheberrecht (inklusive freie Werknutzung, CC und OER) sowie Jugendrecht beschäftigen.
Cloud computing und Datenschutz im Gesundheitssektor 2016ehlaw
Datenschutz im Gesundheitssektor, Präsentation von Dr. Andreas Zellhofer, Rechtsanwalt und Datenschutzexperte bei Eisenberger & Herzog in Wien, beim Roundtable "Cloud Computing & Datenschutz im Gesundheitssektor"
Datenschutz im Spannungsfeld von Politik, Recht und Gesellschaft.
Ähnlich wie [2018-02-25] epicenter.works Koordinationstreffen: Regierungsprogramm und Überwachungspaket 2.0 Analyse aus netzpolitischer Perspektive (20)
Wie können Lehrende bei der alltäglichen Nutzung von Computern und der Kommunikation übers Internet die eigene und fremde Privatsphäre besser schützen und warum das wichtig ist. Der zweite Teil behandelt die aktuellen rechtlichen Änderungen im Bildungsbereich.
3. Die wichtigsten Punkte
• Staat als
ungebremster
Datensammler
• Unterwanderung
von EU-Regelungen
• Netzpolitik für die
Industrie statt die
Menschen
• Kein
Transparenzgesetz
6. …eine digitale „durchgehende Bildungs- und
Leistungsdokumentation für jede Schülerin
und jeden Schüler“ vom Kindergarten bis zum
Ende der Ausbildung
12. Was?
• Anordnung der Staatsanwaltschaft (StA + gerichtl. Bewilligung
• Prüfung und Kontrolle des RSB
• Anwendung:
• Entführung
• > 6 Monate + Zustimmung v. Inhabers d. Geräts
• > 10 Jahre Strafdrohung
• kriminelle o. terroristische Vereinigung
• ab 5 Jahren Strafdrohung bei Gefahr
• Eindringen in Wohnungen (mit gerichtl. Genehmigung)
• Sunset-Clause
In Kraft treten 1. April 2020 - Außer Kraft Treten 31. März 2025
13. Unterschied zum ÜPA1?
• Die Hürde ist höher (schwere der Verbrechen)
• M2M Kommunikation soll ausgenommen werden
• "Nachrichten und Informationen von einer natürlichen Person„
• Datenübermittlungen mit Cloud-Server + Abspeichern von E-Mail-
Entwürfen sollen aber erfasst werden
Etwas besser als der letzte Entwurf.
14. Unsere Kritik:
• Gefahr für die Sicherheit aller Computersysteme!
• Kaum von der Online Durchsuchung zu unterscheiden
• Kann auch an der Straftat völlig unbeteiligte Personen treffen
16. Was?
• Bei "begründetem Anfangsverdacht"
• > 6 Monate Strafdrohung zur Überführung
• > 1 Jahr Strafdrohung um den Aufenthaltsort festzustellen
• „Amts-und Rechtshilfe“?
• Zeitraum bis 12 Monate
• Betroffene Daten:
Nachrichtenübermittlung, Verkehrsdaten, Zugangsdaten, Standortdaten
• Sunset-Clause
In Kraft treten 1. April 2020 - Außer Kraft Treten 31. März 2025
17. Unterschied zum ÜPA1?
• Quick-Freeze ist jetzt in der StPO geregelt, nicht im TKG
• „Amts und Rechtshilfe“ als zusätzlicher Anwendungsfall unklar
18. Unsere Kritik:
• Keine Pflicht fälschlicherweise überwachte Personen zu informieren
• keine gerichtliche Bewilligung für die Speicherung - nur für Auskunft
• es sollen nur „bestimmte Kategorien“ gespeichert werden
– im Gesetz aber nicht definiert
Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
21. Was?
• bisher schon über die Auskunft bei Telkoms möglich
• jetzt aber auch mit IMSI-Catcher ohne deren Mitwirkung
• Ermittelte Daten:
• Standortdaten,
• IMSI (international mobile subscriber identity),
• NICHT: Gesprächsüberwachung
• Bei Anordnung durch die StA, (keine richterl. Bewilligung
notwendig)
Kaum Unterschied zum ÜPA1
22. Unsere Kritik:
• Keine gerichtliche Bewilligung oder Genehmigung durch
RSB erforderlich
• kann faktisch mehr als er darf
• schon bei nicht so schweren Straftaten möglich
• Streubreite, unbeteiligte sind mitbetroffen
• Zeitspanne muss daher möglichst kurz sein
24. Unsere Kritik:
• Massenüberwachung
• Vorratsdatenspeicherung
• Keine gerichtl. Bewilligung, oder Anordnung der StA
Unterschied zum ÜPA1?
• statt 48 h Frist - 2 Wochen
Verschlechterung
26. Unsere Kritik:
• Massenüberwachung
• Vorratsdatenspeicherung
• Für extrem viele Zwecke, kaum eine Einschränkung, und schon zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und
Sicherheit, was ein extrem offener Begriff ist
Unterschied zum ÜPA1?
• Aufbewahrungsverpflichtung von zwei auf vier Wochen verlängert
• Länger als drei Tage vorher nur mit Genehmigung d. RSB -
weggefallen
Eindeutige Verschlechterung!
28. Unsere Kritik:
• Studien und Erfahrungen anderer Länder lassen daran zweifeln,
dass das sinnvoll ist (Bspe in alter SN)
• anonyme SIM-Karten wichtig für investigativen Journalismus
Unterschied zum ÜPA1?
• inhaltlich hat sich nichts geändert
• Es wurde konkretisiert und klargestellt, sodass v. Unternehmen besser
durchführbar ist
• Strafe wurde niedriger gemacht (von 58.000)
29. Sicherheitsforen
Die Datenweitergabe ist nicht mehr drin, also eindeutig eine
Verbesserung.
• Die Polizei kann Plattformen einrichten, um
(Sicherheits)Maßnahmen zu erarbeiten und zu koordinieren.
• Vereine, NGOs, Wohnpartner und Menschen die sich engagieren
wollen. Es soll zu einer gemeinschaftlichen Lösungsfindung
kommen.
Unterschied zum ÜPA1?
30. • BuTro höhere Voraussetzungen
• Lauschangriff Voraussetzungen tw erhöht u. Fahrzeuge sind raus
• Netzsperren sind raus
• PUK-Code-Herausgabe ist raus
• Datenweitergabe in den Sicherheitsforen ist raus
Positives (im Vergleich zum letzten Entwurf):
• Kfz-Kennzeichenspeicherung länger
• Videoüberwachung länger
• Lauschangriff tw. erweitert
Negatives (im Vergleich zum letzten Entwurf):
31. Aktuell:
• keine Begutachtung geplant
• nächste Woche noch nicht im Parlament
• weiter Debatte, bis die Politik verstanden hat, was die Gefahren sind,
bis dahin fängt die Debatte eigentlich gar nicht erst an