Massenüberwachung erfasst alle – unabhängig von der Frage, ob jemand sich etwas hat zuschulden kommen lassen oder nicht. Dabei geht es nicht um das konkrete Individuum, sondern um die Kontrolle und Manipulation der gesamten Bevölkerung. Das Recht auf Privatsphäre ist aber eine Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte, etwa des Rechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit,
Versammlungsfreiheit oder des Rechts auf Freiheit von Diskriminierung.
Anlasslose Massenüberwachung stellt deshalb einen
fundamentalen Angriff auf die Grundlangen demokratischer Gesellschaften dar.
Bundestrojaner in Österreich (6. Netzpolitischer Abend)Werner Reiter
Alexander Czadilek, Policy Analyst des AKVorrat, und ich haben beim 6. Netzpolitischen Abend über den vom Justizministerium geplanten Bundestrojaner gesprochen.
Vortrag am 05. Mai 2016
Wie können Lehrende bei der alltäglichen Nutzung von Computern und der Kommunikation übers Internet die eigene und fremde Privatsphäre besser schützen und warum das wichtig ist. Der zweite Teil behandelt die aktuellen rechtlichen Änderungen im Bildungsbereich.
Massenüberwachung erfasst alle – unabhängig von der Frage, ob jemand sich etwas hat zuschulden kommen lassen oder nicht. Dabei geht es nicht um das konkrete Individuum, sondern um die Kontrolle und Manipulation der gesamten Bevölkerung. Das Recht auf Privatsphäre ist aber eine Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte, etwa des Rechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit,
Versammlungsfreiheit oder des Rechts auf Freiheit von Diskriminierung.
Anlasslose Massenüberwachung stellt deshalb einen
fundamentalen Angriff auf die Grundlangen demokratischer Gesellschaften dar.
Bundestrojaner in Österreich (6. Netzpolitischer Abend)Werner Reiter
Alexander Czadilek, Policy Analyst des AKVorrat, und ich haben beim 6. Netzpolitischen Abend über den vom Justizministerium geplanten Bundestrojaner gesprochen.
Vortrag am 05. Mai 2016
Wie können Lehrende bei der alltäglichen Nutzung von Computern und der Kommunikation übers Internet die eigene und fremde Privatsphäre besser schützen und warum das wichtig ist. Der zweite Teil behandelt die aktuellen rechtlichen Änderungen im Bildungsbereich.
20. Echtes Sicherheitspaket statt Überwachungspaket
• mehr spezifisch ausgebildete Polizeikräfte statt mehr Kameras
• verbesserte Analysekapazitäten für Sicherheitsbehörden: Mehr
speziell ausgebildete Datenanalysten statt mehr Daten
• mehrsprachige Polizeikräfte bzw. mehr Dolmetscherkapazitäten
• mehr Präventionsarbeit gegen Radikalisierungstendenzen
• bessere Vernetzung mit Communities als vertrauensbildende
Maßnahmen und zur frühzeitigen Erkennung radikaler Tendenzen
• ein Ablaufdatum für neue Überwachungsgesetze ("Sunset Clauses"
mit wissenschaftlicher Evaluierung und Rücknahme wirkungsloser
Maßnahmen)
• Evaluierung aller bestehenden Überwachungsgesetze auf ihre
Verfassungskonformität
21. Einschränkung der
Meinungsfreiheiheit
Status:
Einschränkung des Versammlungsrechts wurde mit
irreführenden Zahlen begründet
Mit der Strafgesetznovelle zu "staatsfeindlichen
Bewegungen“ wird erstmals in der zweiten Republik
ein Gesinnungsstraftatbestand geschaffen.