Seit 1. Dezember 2009 ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Teil des Primärrechts verbindlich für die Europäische Union. Die Grundrechte-Charta enthält als moderner Menschenrechts-Katalog in Art 41 ein "Recht auf eine gute Verwaltung" und in Art 42 ein "Recht auf Zugang zu Dokumenten". [evtl. verzichtbar, falls zu lang: Auch wenn die Grundrechte-Charta zunächst nur Rechtsverbindlichkeit im Bereich des EU-Rechts und dessen Vollzug durch die Mitgliedsstaaten entfaltet, sollten die die einzelnen EU Mitgliedsstaaten in ihrem eigenen Wirkungsbereich nicht hinter dem Niveau der Union zurückbleiben.] Das noch relativ junge Feld des E-Government bietet nun die große Chance, die tragenden Grundsätze einer transparenten Verwaltung bereits in der Konzeption neuer Anwendungen zu implementieren. Ähnlich dem modernen Datenschutzkonzept "Privacy by Design" sollte das Leitmotiv hier "Transparency by Design" lauten. Aus der Perspektive der Grundrechte ist die Notwendigkeit einer transparenten Verwaltung und der Veröffentlichung von Daten jedoch keinesfalls neu. Vielmehr ist die ausdrückliche Normierung des Transparenzgrundsatzes in der EU Grundrechte-Charta Ausfluss der langjährigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassbourg. [evtl. weglassen, falls sonst zu lang: So hat der EGMR beispielsweise bereits in den 1980er Jahren im Fall "Guerra gegen Italien" entschieden, dass aus dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auch die Verpflichtung der Staaten erwächst, Anrainern alle Informationen über die Emissionswerte einer Industrieanlage offen zu legen.] Gleichzeitig ist darauf bedacht zu nehmen, dass durch die Offenlegung von Daten im Rahmen der öffentlichen Verwaltung nicht eine Verletzung der Privatsphäre einzelner Menschen resultiert. Dort wo die Gefahr einer Kollission mit dem Grundrecht auf Datenschutz besteht, ist eine Abwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen. Der Vortrag wird den Bogen über die relevanten Grundrechte als Eckpfeiler der praktischen Lösungsansätze zum Open Government Data Konzept spannen.