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B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften


B2 Verwandte Schutzrechte




Rechtliche Probleme des Merchandising und
Licensing
Vermarktung und Lizensierung von geschützten Gütern durch
Industrie und Kultureinrichtungen

                                                                                   B
Dr. Bettina C. Goldmann, LL.M. (New York University)                               2.2
Rechtsanwältin in München mit Tätigkeitsschwerpunkt Urheberrecht, gewerbli-        S. 1
cher Rechtsschutz und Recht der Informationstechnologie/Neue Medien


Inhalt                                                                     Seite


1.  Einleitung, Begriffliches                                              3
1.1 Aktuelle Bedeutung des Merchandising                                   3
1.2 Begriffsbestimmung in Bezug auf Merchandising und Licensing            4
1.3 Wichtigste Erscheinungsformen des Merchandising                        5
1.4 Gang der Darstellung                                                   5
2.  Rechtsgrundlagen für den Schutz von Lizenzgegenständen
    nach deutschem Recht                                                   6
2.1 Urheberrecht und Leistungsschutzrechte                                 6
2.2 Geschmacksmusterrecht                                                  7
2.3 Markenrecht                                                            9
2.4 Persönlichkeitsrechte                                                 12
2.5 Wettbewerbsrechtlicher Schutz                                         14
3.  Die einzelnen Lizenzgegenstände und ihre Auswertung im Rahmen von
Merchandising                                                             14
3.1 Schutz von fiktiven Figuren (Character Merchandising)                 15
3.2 Schutz von realen Personen (Personality Merchandising)                17
3.3 Schutz von Namen und Titeln (Brand Licensing)                         17
3.4 Schutz von Logos und Bildzeichen                                      18
3.5 Schutz von Gemälden und Zeichnungen                                   19
3.6 Schutz von Fotografien, Film- und Fernsehausschnitten, Aufzeichnungen
    von Konzerten                                                         19
3.7 Schutz von Designs und Ausstattungselementen                          20
4.  Merchandising und Parodie                                             20
4.1 Markenparodie                                                         20
4.2 Parodie im Urheberrecht                                               21
4.3 Parodie und Persönlichkeitsrechte                                     21
5.  Kernpunkte der lizenzvertraglichen Regelung für
    Merchandisingverträge                                                 22
5.1 Aus wessen Sicht erfolgt die Vertragsgestaltung?                      22
5.2 Ausschließliche oder einfache Rechte?                                 23


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       5.3 Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte                           23
       5.4 Einräumung leistungsschutzrechtlicher Nutzungsrechte                   24
       5.5 Gestattung im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte                       25
       5.6 Einräumung geschmacksmusterrechtlicher Rechtspositionen                26
       5.7 Einräumung markenrechtlicher Rechtspositionen                          27
       5.8 Kombinierte Rechtseinräumungen bzw. Einwilligungen                     28
       5.9 Weitere relevante Punkte der Vertragsgestaltung                        28
B      6. Zusammenfassung                                                         30
2.2
S. 2


            Klauselbeispiele für lizenzvertragliche Regelungen                   24


       Merchandising und Licensing ist eine gute Lösungsstrategie zur Umsatzsteige-
       rung. Neben den ökonomischen Überlegungen sind dabei auch rechtliche zu
       bedenken. Denn beim Merchandising wird das Werk eines Urhebers verwertet.
       Der nachfolgende Beitrag stellt dar, welche rechtlichen Anforderungen erfüllt
       sein müssen, damit die Verwertung im Einklang mit der Gesetzeslage steht. Eine
       Erleichterung für die Rechteeinholung sind die abschließende Klauselformulie-
       rungen, die in die Praxis nach Anpassung auf den Einzelfall direkt übernommen
       werden können.




       17 Kultur & Recht November 2002
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1. Einleitung, Begriffliches
1.1 Aktuelle Bedeutung des Merchandising

Merchandising – was ist darunter zu verstehen? Der aus dem angloamerikanischen
Rechtskreis entlehnte Begriff hat in Deutschland erst in den letzten Jahren eine
mehr oder minder feststehende Bedeutung erlangt, denn im Grunde bedeutet er
nichts anderes als „Absatzförderung“. Dennoch ist meist im Grunde gemeint, dass    B
bestimmte Produktpaletten unter Nutzung eines aus anderen Lebensbereichen          2.2
stammenden Gegenstandes, sei es eines Namens, einer Person oder einer bestimm-     S. 3
ten Figur neu erschlossen werden.

Der Wirtschaftszweig des Merchandising boomt. In allen Bereichen des tagtägli-
chen Lebens wird der Verbraucher mit Produkten konfrontiert, die im weitesten
Sinne unter das Geschäftsfeld des Merchandising fallen. Man denke nur an das
umfangreiche Produktmerchandising, das den Erfolg der Bestseller der Harry
Potter-Reihe und die Verfilmung des ersten Harry Potter-Bandes auch auf die
Spielwaren- und Schreibwarenindustrie ausdehnt: Mehr als 250 Merchandising-
Artikel gab es direkt nach dem Kinostart des ersten Filmes in Anknüpfung an die
Harry Potter-Figuren und mit Illustrationen der Szenarien aus dem Roman und
sie reichten von Gesellschafts- und Computerspielen über Kleidungsstücke bis
hin zu Mouse-Pads. Seit den bescheidenen Anfängen des Merchandising, das die
Verwertung von Disney-Comicfiguren wie Donald Duck und Mickymaus zum
Gegenstand hatte und den ersten Merchandising-Produkten auf der Basis von
Spielfilmen, etwa der Figuren nach der „Star Wars-Trilogie“, deren Lizenzein-
nahmen einen beträchtlichen Teil des Einspielergebnisses ausmachten, haben sich
die durch Merchandising vermarkteten Produktpaletten und die damit erzielten
Umsätze wesentlich vergrößert.

Von vielen Herstellern der Konsumgüterindustrie wird Merchandising gezielt
betrieben, um ihre Produktreihe zu bereichern und die Durchsetzung ihrer Marke
weiter zu vergrößern. Zugleich lassen sich zusätzliche Einnahmen aus Lizenzge-
schäften erzielen: Produktreihen unter dem Namen und den Labels eines Mode-
designers für Brillen, Schuhe, Strümpfe und Wäsche werden typischerweise von
Lizenznehmern gefertigt und stammen nicht aus der ursprünglichen Produktions-
stätte. Auch hierbei handelt es sich um eine Form des Merchandising.

Auch im Kulturbereich hat sich das Merchandising etabliert: Kaum ein Museum
verfügt heute noch nicht über einen Museumsshop, in dem Reproduktionen aus
der jeweiligen Sammlung, Krawatten mit Gemäldeausschnitten, Puzzles mit
Miró-Motiven, Seidentücher mit Ausschnitten aus Picasso-Bildern, Kunstkalen-
der, Regenschirme, Keith-Haring-T-Shirts, Kugelschreiber mit dem Logo des
betreffenden Museums und dergleichen als Souvenirs erworben werden können.
Zum Kulturbereich zu zählen ist auch das Tourmerchandising bei Konzert- und
Musicaltourneen, das z. B. den Verkauf von T-Shirts und Mützen mit dem Kon-


                                                 17 Kultur & Recht November 2002
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       terfei und Namen des jeweiligen Interpreten umfasst und das bereits in den sech-
       ziger Jahren anlässlich der Konzerttourneen der Beatles seine Anfänge nahm.

       Merchandising bekleidet auch im Bereich Sport einen erheblichen Stellenwert,
       man denke nur an die umfangreiche Produktpalette, die etwa Fanartikel von
       Fußballclubs umfassen.

B      Die vorgenannten Beispiele sind nur einzeln herausgegriffene Erscheinungsfor-
2.2    men des Merchandising. Das Spektrum der vom Merchandising umfassten Bran-
       che reicht längst von der Mode über bekannte Produkte des täglichen Lebens,
S. 4
       über die Auswertung von Film- und Fernsehproduktionen bis hin zu Kunst, Mu-
       sik und Sport und deckt damit heute nahezu sämtliche Lebensbereiche ab. In
       Wirtschaft und Handel ist insbesondere die kommerzielle Verwertung von erfolg-
       reichen Logos, Marken, realen und fiktiven Figuren und Personen sowie die
       zugehörige Werbung relevant.


       1.2 Begriffsbestimmung in Bezug auf Merchandising und Licensing

       Merchandising und Licensing – also Lizenzierung – sind in der deutschen
       Rechtspraxis keine feststehenden Begriffe und werden in der Tat höchst unein-
       heitlich verwendet. Bestimmte Ausschnitte des Merchandising, z. B. das so ge-
       nannte „Character Merchandising“, das sich mit der Vermarktung von fiktiven
       bekannten oder berühmten Figuren, insbesondere Comics, befasst, haben eigen-
       ständige Definitionen erfahren.

       Am umfassendsten ist die Definition des Merchandising von Schertz: „Merchan-
       dising ist die Lizenzierung von populären Erscheinungen, insbesondere fiktiven
       Figuren, realen Persönlichkeiten, Namen, Titeln, Signets, Logos, Ausstattungs-
       elementen, Designs und Bildern außerhalb ihres primären Erscheinungsfeldes zur
       wirtschaftlichen Verwertung zum Zwecke des Absatzes von Waren und Dienst-
                                                                    1
       leistungen einschließlich der Verkaufsförderung und Werbung.“ Nicht zu verges-
       sen ist, dass weiterhin auch Kunstgegenstände – wie etwa im Fall von Merchan-
       dising-Artikeln auf der Basis von Kunstreproduktionen – Gegenstand einer Li-
       zenzierung zu Merchandisingzwecken sein können.

       Zum einen kann Merchandising bloß in der Werbung eingesetzt werden, wenn
       etwa bekannte Persönlichkeiten und ihre Abbildung zur Verkaufsförderung einer
       bestimmte Ware dienen. Oftmals ist der zu lizenzierende Gegenstand jedoch auch
       selbst Bestandteil des neuen Produkts, beispielsweise bei Puppen, die nach Zei-
       chentrickfiguren modelliert werden oder T-Shirts, die bestimmte Bilder oder
       Logos tragen. Die Grenzen zwischen bloßer Verkaufsförderung durch den zu
       vermarktenden Gegenstand oder die zu vermarktende Person und dem Produkt
       selbst sind oftmals fließend.




       17 Kultur & Recht November 2002

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Dr. Bettina C. Goldmann_Rechtliche Probleme des Merchandising und Licensing

  • 1. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften B2 Verwandte Schutzrechte Rechtliche Probleme des Merchandising und Licensing Vermarktung und Lizensierung von geschützten Gütern durch Industrie und Kultureinrichtungen B Dr. Bettina C. Goldmann, LL.M. (New York University) 2.2 Rechtsanwältin in München mit Tätigkeitsschwerpunkt Urheberrecht, gewerbli- S. 1 cher Rechtsschutz und Recht der Informationstechnologie/Neue Medien Inhalt Seite 1. Einleitung, Begriffliches 3 1.1 Aktuelle Bedeutung des Merchandising 3 1.2 Begriffsbestimmung in Bezug auf Merchandising und Licensing 4 1.3 Wichtigste Erscheinungsformen des Merchandising 5 1.4 Gang der Darstellung 5 2. Rechtsgrundlagen für den Schutz von Lizenzgegenständen nach deutschem Recht 6 2.1 Urheberrecht und Leistungsschutzrechte 6 2.2 Geschmacksmusterrecht 7 2.3 Markenrecht 9 2.4 Persönlichkeitsrechte 12 2.5 Wettbewerbsrechtlicher Schutz 14 3. Die einzelnen Lizenzgegenstände und ihre Auswertung im Rahmen von Merchandising 14 3.1 Schutz von fiktiven Figuren (Character Merchandising) 15 3.2 Schutz von realen Personen (Personality Merchandising) 17 3.3 Schutz von Namen und Titeln (Brand Licensing) 17 3.4 Schutz von Logos und Bildzeichen 18 3.5 Schutz von Gemälden und Zeichnungen 19 3.6 Schutz von Fotografien, Film- und Fernsehausschnitten, Aufzeichnungen von Konzerten 19 3.7 Schutz von Designs und Ausstattungselementen 20 4. Merchandising und Parodie 20 4.1 Markenparodie 20 4.2 Parodie im Urheberrecht 21 4.3 Parodie und Persönlichkeitsrechte 21 5. Kernpunkte der lizenzvertraglichen Regelung für Merchandisingverträge 22 5.1 Aus wessen Sicht erfolgt die Vertragsgestaltung? 22 5.2 Ausschließliche oder einfache Rechte? 23 17 Kultur & Recht November 2002
  • 2. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften B2 Verwandte Schutzrechte 5.3 Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte 23 5.4 Einräumung leistungsschutzrechtlicher Nutzungsrechte 24 5.5 Gestattung im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte 25 5.6 Einräumung geschmacksmusterrechtlicher Rechtspositionen 26 5.7 Einräumung markenrechtlicher Rechtspositionen 27 5.8 Kombinierte Rechtseinräumungen bzw. Einwilligungen 28 5.9 Weitere relevante Punkte der Vertragsgestaltung 28 B 6. Zusammenfassung 30 2.2 S. 2 Klauselbeispiele für lizenzvertragliche Regelungen 24 Merchandising und Licensing ist eine gute Lösungsstrategie zur Umsatzsteige- rung. Neben den ökonomischen Überlegungen sind dabei auch rechtliche zu bedenken. Denn beim Merchandising wird das Werk eines Urhebers verwertet. Der nachfolgende Beitrag stellt dar, welche rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen, damit die Verwertung im Einklang mit der Gesetzeslage steht. Eine Erleichterung für die Rechteeinholung sind die abschließende Klauselformulie- rungen, die in die Praxis nach Anpassung auf den Einzelfall direkt übernommen werden können. 17 Kultur & Recht November 2002
  • 3. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften B2 Verwandte Schutzrechte 1. Einleitung, Begriffliches 1.1 Aktuelle Bedeutung des Merchandising Merchandising – was ist darunter zu verstehen? Der aus dem angloamerikanischen Rechtskreis entlehnte Begriff hat in Deutschland erst in den letzten Jahren eine mehr oder minder feststehende Bedeutung erlangt, denn im Grunde bedeutet er nichts anderes als „Absatzförderung“. Dennoch ist meist im Grunde gemeint, dass B bestimmte Produktpaletten unter Nutzung eines aus anderen Lebensbereichen 2.2 stammenden Gegenstandes, sei es eines Namens, einer Person oder einer bestimm- S. 3 ten Figur neu erschlossen werden. Der Wirtschaftszweig des Merchandising boomt. In allen Bereichen des tagtägli- chen Lebens wird der Verbraucher mit Produkten konfrontiert, die im weitesten Sinne unter das Geschäftsfeld des Merchandising fallen. Man denke nur an das umfangreiche Produktmerchandising, das den Erfolg der Bestseller der Harry Potter-Reihe und die Verfilmung des ersten Harry Potter-Bandes auch auf die Spielwaren- und Schreibwarenindustrie ausdehnt: Mehr als 250 Merchandising- Artikel gab es direkt nach dem Kinostart des ersten Filmes in Anknüpfung an die Harry Potter-Figuren und mit Illustrationen der Szenarien aus dem Roman und sie reichten von Gesellschafts- und Computerspielen über Kleidungsstücke bis hin zu Mouse-Pads. Seit den bescheidenen Anfängen des Merchandising, das die Verwertung von Disney-Comicfiguren wie Donald Duck und Mickymaus zum Gegenstand hatte und den ersten Merchandising-Produkten auf der Basis von Spielfilmen, etwa der Figuren nach der „Star Wars-Trilogie“, deren Lizenzein- nahmen einen beträchtlichen Teil des Einspielergebnisses ausmachten, haben sich die durch Merchandising vermarkteten Produktpaletten und die damit erzielten Umsätze wesentlich vergrößert. Von vielen Herstellern der Konsumgüterindustrie wird Merchandising gezielt betrieben, um ihre Produktreihe zu bereichern und die Durchsetzung ihrer Marke weiter zu vergrößern. Zugleich lassen sich zusätzliche Einnahmen aus Lizenzge- schäften erzielen: Produktreihen unter dem Namen und den Labels eines Mode- designers für Brillen, Schuhe, Strümpfe und Wäsche werden typischerweise von Lizenznehmern gefertigt und stammen nicht aus der ursprünglichen Produktions- stätte. Auch hierbei handelt es sich um eine Form des Merchandising. Auch im Kulturbereich hat sich das Merchandising etabliert: Kaum ein Museum verfügt heute noch nicht über einen Museumsshop, in dem Reproduktionen aus der jeweiligen Sammlung, Krawatten mit Gemäldeausschnitten, Puzzles mit Miró-Motiven, Seidentücher mit Ausschnitten aus Picasso-Bildern, Kunstkalen- der, Regenschirme, Keith-Haring-T-Shirts, Kugelschreiber mit dem Logo des betreffenden Museums und dergleichen als Souvenirs erworben werden können. Zum Kulturbereich zu zählen ist auch das Tourmerchandising bei Konzert- und Musicaltourneen, das z. B. den Verkauf von T-Shirts und Mützen mit dem Kon- 17 Kultur & Recht November 2002
  • 4. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften B2 Verwandte Schutzrechte terfei und Namen des jeweiligen Interpreten umfasst und das bereits in den sech- ziger Jahren anlässlich der Konzerttourneen der Beatles seine Anfänge nahm. Merchandising bekleidet auch im Bereich Sport einen erheblichen Stellenwert, man denke nur an die umfangreiche Produktpalette, die etwa Fanartikel von Fußballclubs umfassen. B Die vorgenannten Beispiele sind nur einzeln herausgegriffene Erscheinungsfor- 2.2 men des Merchandising. Das Spektrum der vom Merchandising umfassten Bran- che reicht längst von der Mode über bekannte Produkte des täglichen Lebens, S. 4 über die Auswertung von Film- und Fernsehproduktionen bis hin zu Kunst, Mu- sik und Sport und deckt damit heute nahezu sämtliche Lebensbereiche ab. In Wirtschaft und Handel ist insbesondere die kommerzielle Verwertung von erfolg- reichen Logos, Marken, realen und fiktiven Figuren und Personen sowie die zugehörige Werbung relevant. 1.2 Begriffsbestimmung in Bezug auf Merchandising und Licensing Merchandising und Licensing – also Lizenzierung – sind in der deutschen Rechtspraxis keine feststehenden Begriffe und werden in der Tat höchst unein- heitlich verwendet. Bestimmte Ausschnitte des Merchandising, z. B. das so ge- nannte „Character Merchandising“, das sich mit der Vermarktung von fiktiven bekannten oder berühmten Figuren, insbesondere Comics, befasst, haben eigen- ständige Definitionen erfahren. Am umfassendsten ist die Definition des Merchandising von Schertz: „Merchan- dising ist die Lizenzierung von populären Erscheinungen, insbesondere fiktiven Figuren, realen Persönlichkeiten, Namen, Titeln, Signets, Logos, Ausstattungs- elementen, Designs und Bildern außerhalb ihres primären Erscheinungsfeldes zur wirtschaftlichen Verwertung zum Zwecke des Absatzes von Waren und Dienst- 1 leistungen einschließlich der Verkaufsförderung und Werbung.“ Nicht zu verges- sen ist, dass weiterhin auch Kunstgegenstände – wie etwa im Fall von Merchan- dising-Artikeln auf der Basis von Kunstreproduktionen – Gegenstand einer Li- zenzierung zu Merchandisingzwecken sein können. Zum einen kann Merchandising bloß in der Werbung eingesetzt werden, wenn etwa bekannte Persönlichkeiten und ihre Abbildung zur Verkaufsförderung einer bestimmte Ware dienen. Oftmals ist der zu lizenzierende Gegenstand jedoch auch selbst Bestandteil des neuen Produkts, beispielsweise bei Puppen, die nach Zei- chentrickfiguren modelliert werden oder T-Shirts, die bestimmte Bilder oder Logos tragen. Die Grenzen zwischen bloßer Verkaufsförderung durch den zu vermarktenden Gegenstand oder die zu vermarktende Person und dem Produkt selbst sind oftmals fließend. 17 Kultur & Recht November 2002