Referat im Rahmen der Veranstaltung "Energiestrategie 2050: Informationen, Meinungen, Fragen"
- Drei Referenten präsentieren Ihren Standpunkt aus einer technischen Sichtweise.
Referent: Dr. Kurt Bisang, Bundesamt für Energie BFE
Organisator: Studiengang Energie- und Umwelttechnik, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW, Hochschule für Technik
Energiestrategie 2050 - Erstes Massnahmenpaket und Ausblick
1. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
ENERGIESTRATEGIE 2050. ERSTES
MASSNAHMENPAKET UND AUSBLICK
2. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 2
INHALT
1. Energieverbrauch und Stromproduktion 2015 – und 2050?
2. Energiestrategie 2050: Wo stehen wir?
3. Erstes Massnahmenpaket: Vorlage nach der Beratung im
Parlament
4. Erstes Massnahmenpaket: Wie geht es weiter?
5. Weitere energiepolitische Geschäfte
3. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 3
INHALT
1. Energieverbrauch und Stromproduktion 2015 – und 2050?
2. Energiestrategie 2050: Wo stehen wir?
3. Erstes Massnahmenpaket: Vorlage nach der Beratung im
Parlament
4. Erstes Massnahmenpaket: Wie geht es weiter?
5. Weitere energiepolitische Geschäfte
4. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 4
ENERGIEVERBRAUCH SCHWEIZ 2015 – 1980
Quelle: Überblick über den Energieverbrauch der
Schweiz im Jahr 2015
(Auszug aus der Gesamtenergiestatistik 2015,
BFE)
Verbrauch 2015: ca 830’000 TJ = 230 TWh
5. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 5
ENERGIE: IMPORT UND EIGENPRODUKTION
6. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 6
STROMPRODUKTION SCHWEIZ 2015 IN %
Insgesamt 63.7 TWh
Quelle: BFE. Schweizerische
Elektrizitätsstatistik 2015, Fig. 1 und 7
8. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
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2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
TWh
bestehende Wasserkraftwerke neue Wasserkraftwerke bestehende Kernkraftwerke
bestehende fossile KW bestehende Bezugsrechte bestehende Erneuerbare*
neue fossile WKK neue Erneuerbare* neue Kombikraftwerke
neue Kernkraftwerke neue Importe Bruttonachfrage
Hydrologisches Jahr*) gekoppelt und ungekoppelt
(c) Prognos 2012
8
ENTWICKLUNG STROMPRODUKTION
Quelle: Prognos, Energieperspektiven,
Elektrizitätsangebot Szenario Politische
Massnahmen, Variante C&E
9. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 9
ZUBAU DER STROMPRODUKTION:
NEUE ERNEUERBARE
Heute:
4.5% neue Erneuerbare
2050:
40% neue Erneuerbare
(neue Erneuerbare = ohne
Wasserkraft)
Quelle: Prognos, Energieperspektiven,
Elektrizitätsangebot Szenario Politische
Massnahmen, Variante C&E
10. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 10
INHALT
1. Energieverbrauch und Stromproduktion 2015 – und 2050?
2. Energiestrategie 2050: Wo stehen wir?
3. Erstes Massnahmenpaket: Vorlage nach der Beratung im
Parlament
4. Erstes Massnahmenpaket: Wie geht es weiter?
5. Weitere energiepolitische Geschäfte
11. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 11
ENERGIESTRATEGIE 2050
WO STEHEN WIR?
4. September 2013 Bundesrat verabschiedet Botschaft
zum ersten Massnahmenpaket
30. September 2016 Schlussabstimmung
21. Mai 2017 Volksabstimmung
1. Januar 2018 Inkrafttreten Gesetzesrevisionen
und Verordnungen
12. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 12
ENERGIESTRATEGIE 2050
WAS LÄUFT BEREITS?
Energieforschung
Aktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz» –
Swiss Competence Centers for Energy Research
Innovationsförderung
Förderung von Pilot-, Demonstrations- und
Leuchtturmprojekten durch das BFE
Unterstützung bei Markteinführung durch EnergieSchweiz
Wettbewerbliche Ausschreibungen
Parlamentarische Initiative 12.400
Erhöhung Netzzuschlag auf 1.5 Rp./kWh
Teilweise bis vollständige Rückerstattung für
stromintensive Unternehmen
Eigenverbrauchsregelung
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2001
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2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
GWh
Erneuerbare Energien - Strom (ohne Wasserkraft)
Sonne (PV)
Geothermie
Wind
Holz
Biogas
Abfall (50% EE)
13. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 13
INHALT
1. Energieverbrauch und Stromproduktion 2015 – und 2050?
2. Energiestrategie 2050: Wo stehen wir?
3. Erstes Massnahmenpaket: Vorlage nach der Beratung im
Parlament
4. Erstes Massnahmenpaket: Wie geht es weiter?
5. Weitere energiepolitische Geschäfte
14. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 14
ERSTES MASSNAHMENPAKET
DREI STOSSRICHTUNGEN
Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Gebäude
Mobilität
Industrie
Geräte
Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien
Förderung
Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen
Atomausstieg
Keine neuen Rahmenbewilligungen
Schrittweiser Ausstieg – Sicherheit als einziges Kriterium
15. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Durchschnittlicher Energieverbrauch pro Person
Senkung gegenüber Stand im Jahr 2000
- 16% im Jahr 2020
- 43% im Jahr 2035
Durchschnittlicher Stromverbrauch pro Person
Senkung gegenüber Stand im Jahr 2000
- 3% im Jahr 2020
- 13% im Jahr 2035
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
ENERGIEEFFIZIENZ: ZIELE/RICHTWERTE
16. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Durchschnittliche inländische Produktion
erneuerbare Energien ohne Wasserkraft
im Jahr 2020: 4’400 GWh
im Jahr 2035: 11’400 GWh
Wasserkraft
37’400 GWh im Jahr 2035
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
ERNEUERBARE ENERGIEN: ZIELE/RICHTWERTE
17. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Netzzuschlag für die Förderung der
Stromproduktion aus erneuerbaren Energien,
Energieeffizienz und Gewässersanierungen
neu 2.3 Rp./kWh
inkl. 0.2 Rp. für Marktprämien an die bestehende
Grosswasserkraft
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
NETZZUSCHLAG
18. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Verwendung der 2.3 Rappen Netzzuschlag
Zeitraum: Während der Dauer der Marktprämie
für die Grosswasserkraft (2018 - 2022), d.h.
gekürzte Einmalvergütungen, Geothermie-
Beiträge und Investitionsbeiträge Kleinwasserkraft
und Biomasse
18
ERSTES MASSNAHMENPAKET
NETZZUSCHLAG – VERWENDUNG
Einspeisevergütungen
1.3 Rp./kWh
Einmalvergütungen PV
0.2 Rp./kWh
Investitionsbeiträge
Kleinwasserkraft und Biomasse
0.03 Rp./kWh
Investitionsbeiträge neue
Grosswasserkraft
0.1 Rp./kWh
Marktprämien
bestehende
Grosswasserkraft
0.2 Rp./kWh
Gewässersanierungen
0.1 Rp./kWh
Rückerstattung Netzzuschlag
0.2 Rp./kWh
Wettbewerbliche Ausschreibungen
0.1 Rp./kWh
Geothermie-Erkundungsbeiträge und -Garantien
0.07 Rp./kWh
19. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Tiefere Voraussetzungen für Rückerstattung an
stromintensive Unternehmen
Aufhebung der Verpflichtung, den rückerstatteten Netz-
zuschlag teilweise für Energieeffizienz-Massnahmen
einzusetzen
Geltendes Energiegesetz:
Mindestens 20% des Rückerstattungsbetrags müssen für Effizienz-
Massnahmen eingesetzt werden.
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
NETZZUSCHLAG – RÜCKERSTATTUNG
20. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Umbau der heutigen KEV zu einem Einspeise-
vergütungssystem mit Direktvermarktung
Bessere Marktintegration
Direktvermarktung als Grundsatz, Ausnahmen für kleine
Anlagen
20
ERSTES MASSNAHMENPAKET
FÖRDERSYSTEM – DIREKTVERMARKTUNG
21. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Befristung der Förderung im Gesetz
Ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des ersten
Massnahmenpakets keine neuen Verpflichtungen im
Einspeiseprämiensystem
Ab dem Jahr 2031 keine neuen Investitionsbeiträge /
Einmalvergütungen
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
BEFRISTUNG FÖRDERUNG
22. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Marktprämie für bestehende Kraftwerke
Ausgleich Differenz zwischen Gestehungskosten und
tieferem Marktpreis
Kraftwerke erhalten für Elektrizität, die sie im freien Markt
unter den Gestehungskosten verkaufen, eine Prämie von
maximal 1 Rp./kWh
Finanzierung über Netzzuschlag (0.2 Rp./kWh)
Investitionsbeiträge für neue Kraftwerke
Beitrag wird im Einzelfall bestimmt, max. 40% der
anrechenbaren Investitionskosten
Finanzierung über Netzzuschlag (max. 0.1 Rp./kWh)
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
GROSSWASSERKRAFT
23. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Förderuntergrenze Kleinwasserkraft bei 1 MW
Nur Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mindestens
1 MW können neu in das Einspeisevergütungssystem
aufgenommen werden.
Ausnahmen für Anlagen mit geringen Umweltauswirkungen
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
KLEINWASSERKRAFT
24. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Nutzung und Ausbau der erneuerbaren Energien
liegen im nationalen Interesse
Bessere Ausgangslage bei der Interessenabwägung
Akzentverschiebung zugunsten der erneuerbaren Energien
Ausschluss von Neuanlagen in Biotopen von nationaler
Bedeutung und gewissen Reservaten
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
NATIONALES INTERESSE
25. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Erneuerbare Energien: Verkürzung + Vereinfachung
Kantone müssen rasche Bewilligungsverfahren vorsehen
«Guichet unique» beim Bund
Frist für Gutachten der Eidgenössischen Natur- und
Heimatschutzkommission
Netze: Verfahrensbeschleunigung
Verkürzung des Rechtsmittelverfahrens dank Beschränkung
Zugang ans Bundesgericht
Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungs-
verfahren
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
BEWILLIGUNGSVERFAHREN
26. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Teilzweckbindung CO2-Abgabe für energetische
Gebäudesanierung
Maximalgrenze von heute 300 Millionen auf 450 Millionen
Franken pro Jahr erhöht (weiterhin 1/3 des Ertrags)
Erhöhung CO2-Abgabe wie bis anhin bei Nichterreichen der
Zwischenziele (heute 84 Fr./t CO2)
Anpassungen Gebäudeprogramm
Ausschüttung in Form von Globalbeiträgen, Verantwortung
für die Umsetzung liegt bei den Kantonen
neue Auflagen an Kantone
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
GEBÄUDEPROGRAMM
27. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Ausweitung der steuerlichen Anreize zur
energetischen Gebäudesanierung
Übertragbarkeit von energetischen Investitionskosten auf
zwei nachfolgende Steuerperioden
Abzug der Rückbaukosten eines Ersatzneubaus
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
STEUERANREIZE ZU GEBÄUDESANIERUNGEN
28. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Emissionsvorschriften: Verschärfung bei
Personenwagen
Absenkung bis Ende 2020 auf 95 g CO2/km
Übereinstimmung mit EU
Ausweitung auf Lieferwagen und leichte
Sattelschlepper
Absenkung bis Ende 2020 auf 147 g CO2/km
Geltendes CO2-Gesetz:
Absenkung Emissionen von Personenwagen auf 130g CO2/km bis Ende 2015
28
ERSTES MASSNAHMENPAKET
MOBILITÄT
29. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Grundlagen für die Einführung von Smart Metering
Klare Rahmenbedingungen für die Einführung des Smart
Meterings
Insbesondere auch der intelligenten Steuer- und
Regelsysteme
29
ERSTES MASSNAHMENPAKET
SMART METERING
30. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
Keine neuen Rahmenbewilligungen für
Kernkraftwerke
Kein Technologieverbot
Bestehende Kraftwerke: Betrieb so lange, als Sicherheit
gewährleistet ist
Bestimmungen zum Langzeitbetrieb auf Verordnungsstufe
Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe
Verbot löst geltendes Moratorium ab
Verlängerung des Moratoriums bis im Juni 2020 (separate
Vorlage in Kraft)
30
ERSTES MASSNAHMENPAKET
KERNENERGIE – ATOMAUSSTIEG
31. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 31
INHALT
1. Energieverbrauch und Stromproduktion 2015 – und 2050?
2. Energiestrategie 2050: Wo stehen wir?
3. Erstes Massnahmenpaket: Vorlage nach der Beratung im
Parlament
4. Erstes Massnahmenpaket: Wie geht es weiter?
5. Weitere energiepolitische Geschäfte
32. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 32
ERSTES MASSNAHMENPAKET
WIE GEHT ES WEITER?
21. Mai 2017 Volksabstimmung
1. Januar 2018 Inkrafttreten
33. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 33
ERSTES MASSNAHMENPAKET
WIE GEHT ES WEITER?
Umfangreicher Revisionsbedarf auf Verordnungs-
stufe als Folge des ersten Massnahmenpakets
Totalrevision der Energieverordnung
Teilrevisionen insbesondere der CO2-Verordnung und der
Stromversorgungsverordnung
Fahrplan
Vernehmlassung 1. Februar bis 8. Mai 2017
Inkrafttreten am 1. Januar 2018
34. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 34
ERSTES MASSNAHMENPAKET
ARGUMENTE DES BUNDESRATES
Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie
2050
stärkt die Versorgungssicherheit.
fördert eine saubere Energieversorgung der Schweiz.
schafft Investitionen und Arbeitsplätze im Inland.
gestaltet die Förderung von erneuerbaren Energie
marktnäher und befristet sie.
führt zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie.
Die Energiestrategie 2050 wird schrittweise umgesetzt. Das
gibt der Schweiz die für den Umbau nötige Zeit.
35. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 35
INHALT
1. Energieverbrauch und Stromproduktion 2015 – und 2050?
2. Energiestrategie 2050: Wo stehen wir?
3. Erstes Massnahmenpaket: Vorlage nach der Beratung im
Parlament
4. Erstes Massnahmenpaket: Wie geht es weiter?
5. Weitere energiepolitische Geschäfte
36. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
WEITERE ENERGIEPOLITISCHE GESCHÄFTE
AUSWAHL AUS AGENDA
6
2017 2018 2019 2020 2021
ES 2050: 1. Massnahmen-
paket
ES 2050: 2. Etappe (KELS)
Strategie Stromnetze
(inkl. Art. 6 Abs. 5 StromVG)
Wasserzins: Revision
Wasserrechtsgesetz
CO2-Gesetz: Totalrevision
Revision StromVG:
1. Paket
Revision StromVG:
2. Paket
Parl.
Inkrafttreten 1.1.2018
Parl. Inkrafttreten geplant 1.1.2019
VL Parl. Inkrafttreten 2020
VL Parl. Inkraft. 2021 (?)
Start Arbeiten nach Abschluss 1. Paket
Parl.
37. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
STROM: MARKTGESTALTUNG
FRAGESTELLUNGEN
Versorgungssicherheit: insbesondere auch Winterhalbjahr
Wasserkraft: Erhalt/Stärkung der Substanz und Wettbewerbsfähigkeit
Bedeutung und mögliche Integration eines vollliberalisierten Marktes
Stromproduktion aus erneuerbaren Energien: Ausbau und Integration in das
Energieversorgungssystem
Beitrag der Kernkraft an die schweizerische Stromversorgung bis zur
Stilllegung der Kraftwerke
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38. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017
STROM: MARKTGESTALTUNG
ZU FORMULIERENDE THESEN
Eigenversorgungsgrad der Schweiz
Lösung der Versorgungssituation im Winter
Strommarktöffnung
Kompatibilität mit Klimazielen
Kompatibilität mit internationalen Herausforderungen
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39. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ KURT BISANG ▪ FHNW WINDISCH 5. MAI 2017 39
WEITERE INFORMATIONEN
ENERGIESTRATEGIE2050.CH
BFE.ADMIN.CH