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Iran-Sanktionen: Engagement des Bankenverbands
Nach Implementation DayVor Implementation Day
Aug
Sep
Nov
2015 2016 2017 2018
Treffen BMWi
mit DK
Positionspapier
BdB für BMWi
Gesammelte
Fragen für US-
Guidance ans
BMWi
Treffen
BMWi mit DK
Treffen mit
US State
Department
Treffen
BMWi mit
DK,
deutschen
und iran.
Banken
BdB-Telco
OFAC
BdB-Treffen
OFAC und
Treasury
Treffen BMWi mit
DK, deutschen und
iranischen Banken
und deutscher
Wirtschaft
DK-Papier zu
Hindernissen
DK-Papier zu iran.
Projektliste
Jan
Feb
Mär
Apr
Sep Okt
DK-BMF-
Konferenz
mit iranischen
Banken
Teil-
nahme
(HGF für
DK) an
der
Reise
von
Minister
Gabriel
in den
Iran
Verbände-
gespräch
im BMWi
zum Iran
Jun
US-Präsidentschaftswahl
Nov NovFeb
Mai
Juni
Aug
BdB mit
US-
Kongress
DK-
OFAC
1. Stufe US-
Sanktionen
2. Stufe
US-
Sanktionen
Aufkündigung des Nuklearabkommens durch Präsident Trump
3. ©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Allgemeine Rahmenbedingungen
3
Im Umfeld des Irans
Korrespondenzbankbeziehungen
werden weltweit verringert
anstatt ausgebaut
Steigende Risiken
Höhere Eigenkapital- und
Liquiditätsanforderungen
Gestiegene AML/CFT-Vorschriften
2016: Bestehende,
abweichende US- und EU-
Sanktionen
2018: Wiederaufleben weiterer
US-Nuklear-Sanktionen
Einstufung auf „Hell-Schwarze
Liste“ (FATF) zur Geldwäsche
Fehlende Informationen
Global
Compliance-Risiken mit nicht
quantifizierbaren Folgen
Mangelnde Attraktivität vor
allem in Ländern mit schwacher
Regulierung und Aufsicht
4. ©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Besonderheiten bei US-Sanktionen
Alt-Geschäft
Keine Schutzklauseln wie in EU (Grandfathering), sondern
Rückabwicklung in festem Zeitrahmen gefordert. Ausnahmen
sehr vom Goodwill der US-Aufsichtsbehörden abhängig.
Rechtsrahmen
Sehr komplex/vielschichtig durch unpräzise US-Gesetze
(Kongress), OFAC-Auslegungen (FAQs), Executive Orders
oder Ausnahmen/befristete Aufhebungen des Präsidenten
(Waiver) und (General- oder Einzel-)Lizenzen.
Extraterritorialität
Differenzierung zwischen Primärsanktionen (US-Nexus: US-
Person, US-Dollar, US-Warenanteil etc.) und darüber hinaus
wirkenden Sekundärsanktionen (nicht in allen Sanktions-
regimen vorhanden, aber speziell Iran, Russland).
Verschiedene
Aufsichtsbehörden
Bund und Staat
Regulierung und Aufsicht findet nicht nur auf Bundes-
sondern auch auf Staatenebene statt. Z. B. für in NY
ansässige Banken: OFAC, DoJ, FED NY, DFS (NY), DANY*.
4
*Office of Foreign Assets Control (U.S. Treasury), U.S. Department of Justice, Federal Reserve Bank of New York,
New York State Department of Financial Services, District Attorney New York
5. ©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Ausgewählte US-Strafzahlungen/Vergleiche
5
8,9
1,9
1,45
0,787 0,669 0,619 0,536 0,25
Strafzahlungen u.a. wegen Iran-Geschäften
(in Mrd. US-$)
Quellen: Financial Times, 02/2016, eigene Recherchen
7. ©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Aktuelle Entwicklung im Bankgeschäft mit dem Iran
7
Korrespondenz-
bankbeziehungen
vereinzelter Aufbau von Korrespondenzbankbeziehungen
zum Erliegen gekommen
Finanzierungs-
zusagen
Hermes seit 20. Juni 2016 verfügbar, offiziell auch
weiterhin
Seit 2016 Deckungen ausschließlich im Kurzfristbereich
Seit Juni 2018 haben faktisch sämtliche Banken ihr
„Trade and Export Finance“-Geschäft eingestellt
Zahlungsverkehr
u. Akkreditive
Zahlungsverkehr schleppend und störungsanfällig, kommt
zunehmend zum Erliegen
Einzelne Akkreditive – kein Neugeschäft
Hohe Anfangsinvestitionen bei zunächst geringer Profitabilität und (hohem)
Risiko begründeten das zurückhaltende Engagement deutscher Banken
8. ©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Wie geht es weiter?
8
Irangeschäft bleibt für Banken eine große
Herausforderung – unter Kosten-Nutzen-Aspekten
wenig attraktiv
Alle Banken – bis auf wenige Ausnahmen – zeigen
Zurückhaltung bzw. stellen Geschäft ein
Humanitäres Geschäft wird nach Einzelfallprüfung
weiter begleitet
Nachfrage ebenfalls rückläufig – Iran schont
Devisen, deutsche Unternehmen ziehen sich zurück
Keine Anstrengungen in Iran zu erkennen,
Finanzinfrastruktur zu verbessern
Fazit: Fortschritte nur durch Iran zu erzielen