2. 26. Januar 2015
Agenda
Zielsetzung
Heutige Regelung des Konsumentenrechts im Versicherungsbereich
Öffentliches Recht
Privates Recht
Eigene Massnahmen der Versicherungswirtschaft
Entwicklung der letzten 20 Jahre
Reformen
| 2Jahresmedienkonferenz
3. 26. Januar 2015
Zielsetzung
| 3Jahresmedienkonferenz
• Recht auf Sicherheit
• Recht auf umfassende Information
• Das Recht auf Anhörung
• Das Recht auf Auswahl
Versicherungsregulierung ist im Kern Konsumentenschutz
Art 1. VAG: Das VAG bezweckt insbesondere den Schutz der
Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen
und vor Missbräuchen
Grundrechte der Konsumenten nach Kennedy und
Regulierung in der Assekuranz
5. 26. Januar 2015
Warum braucht es Konsumentenschutz in der
Assekuranz?
• Kunde ist nicht in der Lage die Produktqualität und das Verhalten des
Versicherers angemessen zu beurteilen
• Schutzbedürftigkeit hängt stark vom Versicherungszweig ab (Geschäft mit
Privathaushalten vs. Grossunternehmen)
Informationsasymmetrie zwischen
Kunde und Produktanbieter
Gefahr einer Risikoerhöhung und des
Missbrauchs (schädliche Marktpraktiken)
Vor Vertragsabschluss (ex ante) Nach Vertragsabschluss (ex post)
Jahresmedienkonferenz | 5
6. 26. Januar 2015 | 6
Konsumentenschutz in der Privatassekuranz:
Öffentliches und privates Recht
Regulierung sorgt für
hohe Sicherheit
VAG / AVO / VVG
Schutz der Versicherten insbesondere in folgenden Bereichen:
Solvenz der Versicherer
Schutz vor Missbrauch der Versicherer und Vermittler
Vertrieb: Register für Versicherungsvermittler und
Informationspflichten der Vermittler
zahlreiche Schutznormen, wie z.B. Produktinformation nach
Art. 3 VVG oder Vorgaben zur Tarifierung
Niederlassungspflicht für ausländische Versicherer
Jahresmedienkonferenz
7. 26. Januar 2015 | 7
Konsumentenschutz in der Privatassekuranz:
Eigene Massnahmen der Versicherungswirtschaft
Massnahmen der
Versicherungswirtschaft
Kompetente Beratung durch geschulte Aussendienstmitarbeiter
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Zahlreiche Broschüren
Zahlreiche Informationen über die Internetseiten der
Gesellschaften
Informationsveranstaltungen der Versicherungsgesellschaften
Dienstleistungen des Schweizerischen Versicherungsverbandes
Unabhängige Ombudsstelle
Jahresmedienkonferenz
8. 26. Januar 2015
Entwicklung der letzten 20 Jahre, in der
Beziehung Versicherer–Versicherte
Einflüsse auf Beziehung
Versicherer–Versicherte
Technische Entwicklung
(Digitale Wirtschaft
und Gesellschaft)
Social
Media
Finanzkrisen
und
Regulierung
Harter Wettbewerb
innerhalb der
Branche
Rechtsentwicklung
und
Gerichtsentscheide
Einflüsse und
Entwicklungen
aus der EU
Bewusstsein der
Versicherungsnehmer
| 8Jahresmedienkonferenz
9. 26. Januar 2015
Reformen auf einfache Weise umsetzen:
Studie zu den Bedürfnissen der Konsumenten
«Was genau
benötigt der
Konsument?»
| 9
Ausgangslage und Forschungsbedarf:
• Welche Faktoren beeinflussen das Schutzbedürfnis
der Kunden im Versicherungsbereich?
• Wie ist das Schutzbedürfnis der Kunden seit der
Finanzkrise?
• Inwiefern kann das Schutzbedürfnis durch
Regulierung bedient werden?
Ziel der Studie:
• Vorschläge für einen fundierten politischen Dialog
• Erarbeitung einer effektiven und effizienten
Regulierung im Bereich Konsumentenschutz
Jahresmedienkonferenz
10. 26. Januar 2015
Reformen auf einfache Weise umsetzen:
Bedarfsgerechte gesetzliche Regelung
| 10
Bisherige Gesetzeswerke nutzen (VVG, VAG)
Keine neuen Gesetze schaffen
1
Gesetzliche Regelungen aus einem Guss2
Am Bewährten festhalten3
Wichtige Entwicklungen berücksichtigen4
Objektiv berechtigte Kundenanliegen umsetzen5
Eigenverantwortung und Subsidiarität einbeziehen6
Jahresmedienkonferenz
11. 26. Januar 2015
Reformen auf einfache Weise umsetzen:
Reformbereitschaft SVV
1 Einführung Widerrufsrecht
2 Gesetzliche Regelung der vorläufigen Deckung
3 Zulassung der Rückwärtsversicherung
4 Angemessene Verlängerung der Verjährungsfristen
5 Beseitigung der konsumentenfeindlichen Genehmigungsfiktion
7
Beratungs- und Dokumentationspflicht mit Differenzierung zwischen
gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlern
6 Einführung eines ordentlichen Kündigungsrechts
| 11Jahresmedienkonferenz
12. 26. Januar 2015
Reformen auf einfache Weise umsetzen:
Hoher Bildungsstandard in der Assekuranz
| 12
Berufsqualifikation und
Weiterbildung mit Registerpflicht
in der Schweiz durch den SVV
Branchenregister mit Gütesiegel
für Versicherungsvermittler in der
Schweiz durch den SVV
Marke für Beratungskompetenz
Informationen zur Kompetenz
ihres persönlichen Beraters
Kompetenznachweis des
Beraters mit persönlichem
Registerprofil
Stärkung des Qualitätsniveaus
der Versicherungsvermittler
Hintergrund Nutzen
Jahresmedienkonferenz
13. 26. Januar 2015
Reformen auf einfache Weise umsetzen:
Zusammenarbeit mit Konsumentenorganisationen
| 13
Verstärkung der Kontakte in allen Sprachregionen
Gemeinsame Bearbeitung von Konsumentenbelangen
Regelmässige Gespräche und Informationsaustausch
Gemeinsame Publikationen
Gemeinsame Veranstaltungen
Jahresmedienkonferenz
14. 26. Januar 2015 | 14Jahresmedienkonferenz
1
2
Wie sollte Konsumentenschutz in der Assekuranz aussehen?
Reflexion der Grundrechte
• Strenge Solvenzanforderungen und einfache Informationen helfen den Kunden
• Zunehmende Anforderungen im Bereich Transparenz zu erwarten
• Recht auf Sicherheit: International anerkannte, strenge Solvenzanforderungen (SST) →
• Recht auf umfassende Information: Gegenstand aktueller Initiativen → auf dem Weg
• Recht auf Anhörung: Wirksames und effizientes Ombudswesen →
• Recht auf Auswahl: Regulierungskosten, Nebenwirkungen,… → in Gefahr
3
Empfehlung
• Keine unreflektierte Übernahme von EU-Regulierung (erst analysieren, was sich bewährt)
• Proaktives Vorgehen; eigene Vorschläge für Selbstregulierung, z.B. bezüglich Transparenz
Fazit: