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Die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung
tritt ab dem 1. August in Kraft.
Welche Änderungen kommen auf Finanzanlagenvermittler zu?
1. Anforderungen an Interessenskonfliktmanagement konkretisiert
Finanzanlagenvermittler müssen künftig Maßnahmen ergreifen, um das Risiko einer Beeinträchtigung der
Anlegerinteressen zu vermeiden.
2. Erhöhte Informationspflicht vor Abschluss
Dies gilt insbesondere vor Abschluss eines Vermittlungsvertrages.
3. Erhöhung der Kostentransparenz
Anleger müssen detailliert über alle Kosten und Nebenkosten informiert werden. Das gilt sowohl vor als auch
nach einer getätigten Investition.
4. Werbemitteilungen und Anlegerinformation kenntlicher gestalten
So müssen z.B. in Werbemitteilungen gut erkennbare Risikohinweise aufgenommen werden.
5. Product Governance – “Know Your Product“
Finanzanlagenvermittler dürfen nur noch solche Produkte vertreiben, mit denen sie nachweislich und
dokumentiert auseinandergesetzt haben.
6. Einführung der Taping-Pflichten
Die telefonische und elektronische Kommunikation in Form von Vermittlungs- und Beratungsgesprächen muss
künftig aufgezeichnet und jederzeit zugänglich sein.
Was bedeutet das für Finanzanlagenvermittler?
Höherer Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand
steigende administrative Kosten
weniger Zeit für intensive Kundenberatung

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Änderungen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

  • 1. Die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung tritt ab dem 1. August in Kraft. Welche Änderungen kommen auf Finanzanlagenvermittler zu?
  • 2. 1. Anforderungen an Interessenskonfliktmanagement konkretisiert Finanzanlagenvermittler müssen künftig Maßnahmen ergreifen, um das Risiko einer Beeinträchtigung der Anlegerinteressen zu vermeiden. 2. Erhöhte Informationspflicht vor Abschluss Dies gilt insbesondere vor Abschluss eines Vermittlungsvertrages. 3. Erhöhung der Kostentransparenz Anleger müssen detailliert über alle Kosten und Nebenkosten informiert werden. Das gilt sowohl vor als auch nach einer getätigten Investition.
  • 3. 4. Werbemitteilungen und Anlegerinformation kenntlicher gestalten So müssen z.B. in Werbemitteilungen gut erkennbare Risikohinweise aufgenommen werden. 5. Product Governance – “Know Your Product“ Finanzanlagenvermittler dürfen nur noch solche Produkte vertreiben, mit denen sie nachweislich und dokumentiert auseinandergesetzt haben. 6. Einführung der Taping-Pflichten Die telefonische und elektronische Kommunikation in Form von Vermittlungs- und Beratungsgesprächen muss künftig aufgezeichnet und jederzeit zugänglich sein.
  • 4. Was bedeutet das für Finanzanlagenvermittler? Höherer Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand steigende administrative Kosten weniger Zeit für intensive Kundenberatung