Was ändert sich für Finanzanlagenvermittler durch die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)? Hier gibt es alle Änderungen auf einen Blick.
2. 1. Anforderungen an Interessenskonfliktmanagement konkretisiert
Finanzanlagenvermittler müssen künftig Maßnahmen ergreifen, um das Risiko einer Beeinträchtigung der
Anlegerinteressen zu vermeiden.
2. Erhöhte Informationspflicht vor Abschluss
Dies gilt insbesondere vor Abschluss eines Vermittlungsvertrages.
3. Erhöhung der Kostentransparenz
Anleger müssen detailliert über alle Kosten und Nebenkosten informiert werden. Das gilt sowohl vor als auch
nach einer getätigten Investition.
3. 4. Werbemitteilungen und Anlegerinformation kenntlicher gestalten
So müssen z.B. in Werbemitteilungen gut erkennbare Risikohinweise aufgenommen werden.
5. Product Governance – “Know Your Product“
Finanzanlagenvermittler dürfen nur noch solche Produkte vertreiben, mit denen sie nachweislich und
dokumentiert auseinandergesetzt haben.
6. Einführung der Taping-Pflichten
Die telefonische und elektronische Kommunikation in Form von Vermittlungs- und Beratungsgesprächen muss
künftig aufgezeichnet und jederzeit zugänglich sein.
4. Was bedeutet das für Finanzanlagenvermittler?
Höherer Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand
steigende administrative Kosten
weniger Zeit für intensive Kundenberatung