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Vorschläge zur Energiewende (Wind und PV) in Bayern
für den energiepolitischen Dialog mit StMin. Ilse Aigner am 10. November 2016
EEG 2017 - Länderöffnungsklauseln in Bayern großzügig umsetzen
1. Länderklausel Wind auf Basis der Bürgerwindregeln im EEG 2017 § 36 g
„§ 36 g (6) Die Länder können weitergehende Regelungen zur Bürgerbeteiligung und zur
Steigerung der Akzeptanz für den Bau von neuen Anlagen erlassen, sofern § 80a [Kumu-
lierungsverbot: Förderung darf Erzeugungskosten nicht überschreiten] nicht beeinträch-
tigt ist.“
Das EEG 2017 enthält erstmals eine klare und eng gefasste Definition von „Bürgerenergie“
(s. untenstehender Kasten). Bundesländer können Bürgerwindparks zusätzlich fördern, in-
dem sie zum Beispiel landeseigene Flächen zu Sonderkonditionen verpachten. Die Bayeri-
sche Staatsregierung fördert im existierenden Programm „Nachhaltige Stromerzeugung
durch Kommunen und Bürgeranlagen“ bereits erfolgreich Bürgerenergieprojekte. Wir re-
gen an, dieses Programm fortzuführen und auszubauen.
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2. Länderklausel Solar: Bundesländer können Flächenkulisse auf Grünland und Ackerflächen
selbst festlegen
„§ 37c Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungser-
mächtigung für die Länder“
(1) Die Bundesnetzagentur darf Gebote für Freiflächenanlagen auf Flächen nach § 37
Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h [Ackerland in benachteiligten Gebieten] und i [Grün-
land in benachteiligten Gebieten] bei dem Zuschlagsverfahren für Solaranlagen nur be-
rücksichtigen, wenn und soweit die Landesregierung für Gebote auf den entsprechen-
den Flächen eine Verordnung nach Absatz 2 erlassen hat.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln, dass
Gebote für Freiflächenanlagen auf Flächen nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h
oder i in ihrem Landesgebiet bezuschlagt werden können.“
Bundesländer können in benachteiligten Gebieten (Karte siehe unten; Quelle:
http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/tabellen-karten/files/k20.pdf) eigene Regeln für
die Flächenauswahl festlegen. Ein Ansatz wäre, die Gemeinden Flächen in die Regionalpla-
nung einbringen zu lassen.