1. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C1 Organisationsstrukturen
Rechtsformen
kommunaler Kultureinrichtungen
Dr. jur. Oliver Scheytt
Dezernent für Bildung und Kultur der Stadt Essen;
seit 1997 Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft
C
Dietrich Koska
Büroleiter des Kulturdezernenten der Stadt Frankfurt am Main
1.2
S. 1
Inhalt Seite
1. Einleitung 4
1.1 Übersicht 4
1.2 Unterschiede zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht 5
1.3 Wahlfreiheit 7
2. Kommunaler Regiebetrieb 8
2.1 Rechtsform 8
2.2 Organisation/Führungs- und Leitungsstruktur 9
2.3 Haushaltsführung 9
2.4 Personalrecht 10
2.5 Besondere Vor- und Nachteile 10
3. Optimierter Regiebetrieb 11
4. Kommunaler Eigenbetrieb 12
4.1 Rechtsform 12
4.2 Organisation/Führungs- und Leitungsstruktur 12
4.3 Haushaltsführung 13
4.4 Personalrecht 13
4.5 Besondere Vor- und Nachteile 13
5. Kommunaler Zweckverband 14
5.1 Rechtsform 14
5.2 Organe/Führungs- und Leitungsstruktur 15
5.3 Haushaltsführung 15
5.4 Personalrecht 16
5.5 Besondere Vor- und Nachteile 16
6. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 16
6.1 Rechtsform 16
6.2 Organe/Führungs- und Leitungsstruktur 20
6.3 Haushaltsführung/Steuer 22
6.4 Personalrecht 23
21 Kultur & Recht September 2003
2. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C1 Organisationsstrukturen
6.5 Besondere Vor- und Nachteile 23
7. Eingetragener Verein (e.V.) 24
7.1 Rechtsform 24
7.2 Organe/Führungs- und Leitungsstruktur 26
7.3 Haushaltsführung 27
7.4 Personalrecht 27
7.5 Besondere Vor- und Nachteile 27
8. Stiftung 28
8.1 Rechtsform 28
8.2 Organe/Führungs- und Leitungsstruktur 30
8.3 Haushaltsführung/Steuer 30
C 8.4 Personalrecht 30
1.2 8.5 Beispiele 31
S. 2 8.6 Besondere Vor- und Nachteile 31
9. Aktiengesellschaft 31
9.1 Rechtsform 31
9.2 Organe/Führungs- und Leitungsstruktur 34
9.3 Haushaltsführung 35
9.4 Personalrecht 35
9.5 Bilanz (Vor- und Nachteile) 35
10. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 36
10.1 Rechtsform 36
10.2 Besondere Vor- und Nachteile 37
21 Kultur & Recht September 2003
3. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C1 Organisationsstrukturen
Inhalt Seite
Gründung eines kommunalen Zweckverbandes 14
Gründung einer GmbH 17
Weiterer Ablauf zur Gründung einer Gesellschaft 19
Gründung eines Vereins 25
C
Inhalt der Satzung einer Aktiengesellschaft 32 1.2
S. 3
Weiterer Ablauf zur Gründung einer Aktiengesellschaft 33
Früher war alles einfacher. Da gab es das Stadttheater und das städtische Muse-
um. Jedem war klar, dass es sich um einen Teil der Stadtverwaltung handelte,
wenn auch um einen schillernden. Seit längerem treten aber Kultureinrichtungen
auch als GmbH, eingetragener Verein oder auch als Stiftung auf. Hierzu gesellen
sich „Kulturbetriebe“, „Zweckverbände“ und „optimierte Regiebetriebe“. Der
folgende Beitrag bringt ein wenig Licht ins Dunkel und dem Leser die Vor- und
Nachteile der einzelnen Rechtsformen nahe. Kommunalrechtliche Probleme sind
jeweils in das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen eingebunden. Die in diesem
Beitrag dargestellten groben Linien sind aber ohnehin in allen Bundesländern
inhaltlich nahezu identisch.
21 Kultur & Recht September 2003
4. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C1 Organisationsstrukturen
1. Einleitung
1.1 Übersicht
Grundsätzlich wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechts-
formen unterschieden. Zu den öffentlich-rechtlichen Formen, die für Kulturein-
richtungen in Frage kommen, zählen der Regiebetrieb, der optimierte Regiebe-
trieb, der Eigenbetrieb und der Zweckverband. An privatrechtlichen Rechtsfor-
men sollen der eingetragene Verein, die GmbH, die Aktiengesellschaft und die
Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorgestellt werden. Zwischen öffentlichem und
C privatem Recht steht die Stiftung, auf die auch eingegangen wird. Vorab sind die
1.2 Hauptunterschiede in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
S. 4
Öffentlich- Regiebetrieb Optimierter Kommunaler Kommunaler
rechtliche Regiebetrieb Eigenbetrieb Zweckverband
Rechtsformen
Definition Unselbständiger z.B. Amt mit Wirtschaftliche Zusammenschluss
Teil der Verwal- Wirtschafts- Unternehmung von Gemeinden
tung/Amt planung ohne Rechts- zur
fähigkeit Zweckerfüllung
Rechtsgrundlage Gemeinde- Gemeinde- Kommunalrecht, Landesgesetz,
ordnung ordnung EigenbetriebsR Kommunalverf.
Führung und Amtsleitung, z.B. Amtsleitung Werkleitung, Verbandsvor-
Leitung Führung und als Intendant, Werksausschuss stand,
Leitung durch ansonsten siehe der Gemeinde Verbandsver-
HVB, Beig., Rat Regiebetrieb sammlung
Haushaltswirt- Kameralistik Betriebliches Betriebliches Kameralistik/
schaft Rechnungswesen Rechnungswesen betr. Rechnungs-
möglich wesen
Private GmbH e.V. AG GbR
Rechtsformen
Definition Rechtsfähige Körperschaftliche Rechtsfähige Durch Vertrag
Kapitalgesell- Vereinigung, Kapitalgesell- begründete
schaft, Haftungs- unabhängig vom schaft, Haftungs- Personenver-
beschränkung Mitglieder- begrenzung. In einigung mit
auf Stammkapital wechsel Aktien zerlegtes Rechtsfähigkeit
Grundkapital
Rechtsgrundlage GmbHG §§ 21ff, 55ff BGB AktienG §§ 705ff. BGB
Organe Geschäftsführung, Vorstand, Vorstand, Keine vorge-
Gesellschafter- Mitgliedervers., Aufsichtsrat, schriebenen
vers., Aufsichtsrat Aufsichtsrat Hauptvers. Organe
möglich u.a. möglich
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