Die Nutzung von Social-Media-Kanälen ist aus der Kommunikation von Unternehmen nicht mehr wegzudenken, denn sie bieten schnelle und kostengünstige Möglichkeiten auf sich und seine Produkte aufmerksam zu machen. Doch welche rechtlichen Risiken ergeben sich bei der Nutzung der Firmen-Website mit Newsletter, Blog & Co. aber auch auf Plattformen wie Facebook, Twitter oder XING? Nicht nur die sozialen Medien, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich sind in einem ständigen Wandel.
Mit seinem Vortrag „Rechtssicher durchs Web 2.0!?! – Haftungsfalle Social Media Marketing“ gibt Rechtsanwalt Tim Günther einen Überblick über die rechtlichen Fallstricke bei der Nutzung von Social Media in Marketing und Kommunikation. Der Vortrag informiert sowohl über den aktuellen Stand bei Themen wie Hinweispflichten, Social-Media-Nutzung am Arbeitsplatz, Link-Haftung und rechtskonformer Newsletter-Versand als auch über Abmahnfallen und urheber- sowie markenrechtliche Fragestellungen.
Tim Günther ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und bei der Wirtschaftsrechts-Kanzlei Römermann Rechtsanwälte AG mit Standorten in Hannover, Hamburg und Berlin tätig. Weitere Informationen unter: https://www.roemermann.com/de/kanzlei/rechtsanwaelte/tim-guenther.html
5 Double Opt-in Fehler die Geld kosten und Ihrem Ruf schadenInxmail GmbH
Sie setzen das Double Opt-In-Verfahren (DOI) für Ihre Newsletteranmeldung ein? Dann haben Sie bereits einen großen Schritt in Richtung rechtssicheres E-Mail-Marketing getan. Aber auch im DOI-Prozess lauern für den erfahrenen Marketingprofi noch einige Gefahren und Stolperfallen. So riskieren manche E-Mail-Marketer unbewusst hohe Schadensersatzforderungen, weil ihr DOI-Prozess bei näherer Betrachtung „nicht so ganz wasserdicht“ ist.
Rechtsanwalt Frank Stiegler zeigt die einschlägigen Rechtsverhältnisse zwischen E-Mail-Marketer, Versender und den Whitelisting-Anbietern und bespricht Praxisfälle.
«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...SOMshare
Charlene Kramer, Rechtsanwältin und Mediatorin, Partnerin bei de la cruz beranek Rechtsanwälte AG
Die Nutzung von Social Media bringt viele Unternehmen in den Zwiespalt: Fantastisch für Marketing – aber riskant aus Legal und Compliance Sicht… Dennoch ist unter den Experten klar, dass ein Business heutzutage kaum mehr ohne die neuen Medien auskommen kann. Was gilt es zu beachten? Wie kann man als Unternehmen den bestehenden Risiken am besten begegnen?
OSDC 2011 | E-Mail Marketing, Spam, E-Mail-Filterung und Datenschutz - was i...NETWAYS
E-Mails stellen den verantwortungsvollen Admin nicht nur vor eine technische, sondern auch vor eine juristische Herausforderung, denn nicht alles was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Zwar haftet in der Regel der Geschäftsführer oder der Vorstand, aber auch der Admin sollte wissen wie er Schwierigkeiten am besten vermeidet oder zumindest beim Management darauf hinweisen kann.
Deswegen dreht sich in diesem Vortrag alles um das Thema E-Mail und zwar die juristischen Grundfragen. Zuerst beim Versenden von E-Mails: Wie darf ich per E-Mail werben? Was ist verbotenes Spamming, was nicht? Welche Konsequenzen können drohen. Auf der anderen Seite stehen die Empfänger von E-Mails. Als Serviceprovider stellt sich die Frage: Darf ich die E-Mails meiner Kunden filtern? Nur bei Viren oder vielleicht auch bei Spam, schließlich verursacht jede verarbeitete Mail Aufwand an CPU- und Storage Kapazität.
Was ändert sich bei der unternehmensinternen Filterung? Kann man die E-Mails der Kollegen filtern? Gibt es einen Unterschied ob die Firma die Privatnutzung des E-Mail Accounts erlaubt oder nicht?
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen DESIGNERDOCK
Das Datenschutzrecht gilt nicht gerade als das Rock´n Roll-Thema des Rechtswesens und fristete in der Juristenszene lange Zeit ein bescheidenes Hintertreppendasein. Durch die stetig wachsende Datenlastigkeit des Internets und des Marketings ist hier jedoch ein deutlicher Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Die Gewinnung und Nutzung personenbezogener Daten steht im Focus eines jeden Unternehmens, das über das Internet kommuniziert, vermarktet, akquiriert und netzwerkt, oder das entsprechende Dienstleistungen an werbende Unternehmen anbietet. Entsprechend hohe Bedeutung kommt dem Schutz personenbezogener Daten durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und durch ergänzende Gesetze zu, wobei im Internet das Telemediengesetz (TMG) die wichtigsten Vorschriften für den Schutz der online erhobenen Daten enthält.
Google AdWords, Facebook & Brand Bidding - Zur Nutzung fremder Marken als Ke...Thomas Schwenke
In der Präsentation geht es um die Frage, ob man fremde Marken und Unternehmensnamen als Keywords bei Anzeigenschaltung verwenden darf. Es gibt viele Punkte, die es zu beachten gibt. Genau genommen zeigt die Präsentation, wie schwer die Einschätzung ist. Entsprechend meinen praktischen Erfahrungen habe ich daher (eher vorsichtig) statt "ja" und "nein", eher eine Risikoeinschätzung vorgenommen.
Rechtliche Fallstricke auf Facebook – Das müssen Sie beachten Thomas Schwenke
Folien zum Vortrag beim Facebook Day vom 13.04.2011 im Rahmen der Internet World 2011 in München.
Mehr Informationen zu Facebook & Recht:
http://spreerecht.de/category/facebook
http://www.facebook.com/schwenke.dramburg
5 Double Opt-in Fehler die Geld kosten und Ihrem Ruf schadenInxmail GmbH
Sie setzen das Double Opt-In-Verfahren (DOI) für Ihre Newsletteranmeldung ein? Dann haben Sie bereits einen großen Schritt in Richtung rechtssicheres E-Mail-Marketing getan. Aber auch im DOI-Prozess lauern für den erfahrenen Marketingprofi noch einige Gefahren und Stolperfallen. So riskieren manche E-Mail-Marketer unbewusst hohe Schadensersatzforderungen, weil ihr DOI-Prozess bei näherer Betrachtung „nicht so ganz wasserdicht“ ist.
Rechtsanwalt Frank Stiegler zeigt die einschlägigen Rechtsverhältnisse zwischen E-Mail-Marketer, Versender und den Whitelisting-Anbietern und bespricht Praxisfälle.
«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...SOMshare
Charlene Kramer, Rechtsanwältin und Mediatorin, Partnerin bei de la cruz beranek Rechtsanwälte AG
Die Nutzung von Social Media bringt viele Unternehmen in den Zwiespalt: Fantastisch für Marketing – aber riskant aus Legal und Compliance Sicht… Dennoch ist unter den Experten klar, dass ein Business heutzutage kaum mehr ohne die neuen Medien auskommen kann. Was gilt es zu beachten? Wie kann man als Unternehmen den bestehenden Risiken am besten begegnen?
OSDC 2011 | E-Mail Marketing, Spam, E-Mail-Filterung und Datenschutz - was i...NETWAYS
E-Mails stellen den verantwortungsvollen Admin nicht nur vor eine technische, sondern auch vor eine juristische Herausforderung, denn nicht alles was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Zwar haftet in der Regel der Geschäftsführer oder der Vorstand, aber auch der Admin sollte wissen wie er Schwierigkeiten am besten vermeidet oder zumindest beim Management darauf hinweisen kann.
Deswegen dreht sich in diesem Vortrag alles um das Thema E-Mail und zwar die juristischen Grundfragen. Zuerst beim Versenden von E-Mails: Wie darf ich per E-Mail werben? Was ist verbotenes Spamming, was nicht? Welche Konsequenzen können drohen. Auf der anderen Seite stehen die Empfänger von E-Mails. Als Serviceprovider stellt sich die Frage: Darf ich die E-Mails meiner Kunden filtern? Nur bei Viren oder vielleicht auch bei Spam, schließlich verursacht jede verarbeitete Mail Aufwand an CPU- und Storage Kapazität.
Was ändert sich bei der unternehmensinternen Filterung? Kann man die E-Mails der Kollegen filtern? Gibt es einen Unterschied ob die Firma die Privatnutzung des E-Mail Accounts erlaubt oder nicht?
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen DESIGNERDOCK
Das Datenschutzrecht gilt nicht gerade als das Rock´n Roll-Thema des Rechtswesens und fristete in der Juristenszene lange Zeit ein bescheidenes Hintertreppendasein. Durch die stetig wachsende Datenlastigkeit des Internets und des Marketings ist hier jedoch ein deutlicher Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Die Gewinnung und Nutzung personenbezogener Daten steht im Focus eines jeden Unternehmens, das über das Internet kommuniziert, vermarktet, akquiriert und netzwerkt, oder das entsprechende Dienstleistungen an werbende Unternehmen anbietet. Entsprechend hohe Bedeutung kommt dem Schutz personenbezogener Daten durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und durch ergänzende Gesetze zu, wobei im Internet das Telemediengesetz (TMG) die wichtigsten Vorschriften für den Schutz der online erhobenen Daten enthält.
Google AdWords, Facebook & Brand Bidding - Zur Nutzung fremder Marken als Ke...Thomas Schwenke
In der Präsentation geht es um die Frage, ob man fremde Marken und Unternehmensnamen als Keywords bei Anzeigenschaltung verwenden darf. Es gibt viele Punkte, die es zu beachten gibt. Genau genommen zeigt die Präsentation, wie schwer die Einschätzung ist. Entsprechend meinen praktischen Erfahrungen habe ich daher (eher vorsichtig) statt "ja" und "nein", eher eine Risikoeinschätzung vorgenommen.
Rechtliche Fallstricke auf Facebook – Das müssen Sie beachten Thomas Schwenke
Folien zum Vortrag beim Facebook Day vom 13.04.2011 im Rahmen der Internet World 2011 in München.
Mehr Informationen zu Facebook & Recht:
http://spreerecht.de/category/facebook
http://www.facebook.com/schwenke.dramburg
Es ist nun bereits eine Zeit her, dass ich den ersten Teil der drei Foliensätze von Digital Marketing online gestellt habe: https://www.slideshare.net/MichaelLanzinger/digital-marketing-teil-i-von-iii
Daher darf ich nun Teil II von III zur Verfügung stellen.
Teil I der Folien beschäftigt sich primär mit dem Vertragsrecht und gibt überdies einen Überblick über jene Gesetze und Normen, die es in diesem Bereich zu beachten gibt
Unternehmen in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Diese Vorschriften erstrecken sich unter anderem auf den Onlinehandel und E-Shops, die allen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden müssen. Die überall im Internet abrufbaren Angebote führen im Ergebnis dazu, dass die rechtlichen Hürden sogar noch wesentlich höher liegen als beim „klassischen“ Verkauf und Marketing über ein stationäres Ladengeschäft. Hinzu kommt, dass durch die Rechtsfiguren der Abmahnung und der daran anknüpfenden einstweiligen Verfügung die Verfolgung von Verstößen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht gerade durch potentielle Konkurrenten sehr einfach gemacht wird. Abmahnanwälte haben diesen „Markt“ als Einnahmequelle für sich entdeckt. Dies führt in der Praxis dazu, dass gerade im Bereich des Onlinehandels und Onlinemarketings sehr häufig abgemahnt wird.
Es ist allerdings leichter gesagt als getan, Marketingmaßnahmen der sich ständig ändernden aktuellen Rechtslage anzupassen. Der Vortrag vermittelt praxisnah und auf den Punkt gebracht die wichtigsten 10 Tipps für die Umsetzung des täglichen Onlinemarketings im Onlineshop, um Abmahnrisiken auszuschalten.
Im Sommersemester 2016 habe ich an der Johannes-Kepler-Universität Linz (OÖ) einmal mehr die Lehrveranstaltung 'Verträge im Web' abgehalten.
Hier finden Sie den ersten Foliensatz zu der LVA, der sich thematisch mit den Grundbegriffen des österreichischen Zivilrechtes sowie dem Vertragsrecht (bezogen auf das Web) beschäftigt
Thorsten Beck, Deutscher Dialogmarketing e.V.
Das Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens:
http://connected.messefrankfurt.com/de/
Mindestanforderungen an die rechtssichere Nutzung von Website, Social Media &...eBusiness-Lotse Potsdam
Der Umgang mit dem Internet sowie den verschiedenen Social Media Kanälen sorgt immer wieder für Unsicherheiten in rechtlichen Fragen - Sitichwort Impressum oder Urheberrecht. Karsten U. Bartels von HK2 Rechtsanwälte schildert Ihnen, wie Sie Ihren Aufenthalt im World Wide Web vollkommen rechtssicher gestalten können...
Rechtsanwalt Dr. Markus Robak erläutert rechtliche Aspekte des Social Media Marketing. Worauf müssen Unternehmen achten, um Abmahnungen und Klagen zu vermeiden?
Alle Vorträge des Kölner Marketingtags 2011 finden Sie unter http://www.koelner-marketingtag.de.
Erfolgreiches und datenschutzkonformes Dialogmarketing erfordert zumindest juristisches Basiswissen.
Denn bei vielfältigen Werbemaßnahmen sind nicht nur datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, sondern insbesondere auch die Vorschriften des Gesetzes zum unlauteren Wettbewerb (UWG), das Telemediengesetz (TMG) oder das Telekommunikationsgesetz (TKG).
Künftig wird auch ein europäisches Datenschutzgesetz die Rahmenbedingungen für gesetzeskonformen Datenschutz im Dialogmarketing bestimmen.
Der Vortrag beschäftigt sich insbesondere mit Verbraucherdaten. Für Geschäftskunden oder Mitarbeiterdaten gelten ähnliche Bestimmungen.
- -
Bernd Fuhlert steht für Expertise in den Bereichen Datenschutz und Haftungsmanagement.
Bernd Fuhlert ist als Marketingexperte mit profunden Kenntnissen der juristischen Landschaft stets auf dem neuesten Stand. Sein Ziel ist es, Risiken für seine Kunden zu minimieren und Kosten einzusparen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum
Versenden von E-Mails und Newsletter:
E-Mailmarketing ist ein gern und oft eingesetztes Mittel, um Leads zu generieren und Kunden an das eigene Unternehmen zu binden. Beim Versenden der Mails ist rechtlich jedoch einiges zu beachten. Unerwünschte E-Mail-Werbung ist verboten. Dazu gehört auch das Versenden von Newslettern, denn jede einzelne Newsletter-Ausgabe ist als Werbemail einzustufen und reicht bereits für eine Abmahnung aus.
Werbe-E-Mails bergen aus Sicht des Gesetzgebers ein hohes Belästigungspotential, denn sie verursachen kaum Kosten und können daher massenweise verschickt werden. An die Versendung sind daher gesetzlich besonders hohe Anforderungen geknüpft, die wir in dem neuen Booklet vorstellen.
In dem Booklet wurden die wichtigsten FAQ auf insgesamt 28 Seiten für Unternehmen zusammen gestellt. In der kleinen informativen Broschüre geben wir kurz und knapp Antworten auf die wichtigsten Fragen. Themen sind u.a.:
Warum erfordert die Versendung von E-Mails das vorherige Einverständnis?
Was ist die Konsequenz, wenn ich mich nicht an das Gesetz halte?
Was “kostet” eine Abmahnung?
Wie holt man das Einverständnis korrekt ein?
Ist das Double Opt-In noch zulässig?
Contact Center spüren den immer stärker wachsenden Druck, sich gegen Gesetzesverstosse aus dem BDSG oder UWG aktuell und präventiv zu wappnen. Welche Daten darf ich aus dem Social Media verwenden und welche Daten darf ich speichern und nutzen?
Zugleich lodern mit dem neuen Beschäftigtendatenschutz sowie im Outbound nach dem Ende der Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum 31.08.2012 beim Permission Marketing in vielen Contract Centern noch risikoreiche Brandherde, die identifiziert und eliminiert werden müssen.
Das Thema Datenschutz und Datensicherheit nehmen wir sehr ernst. Da nur die Daten von Firmeninteressenten mit Fokus auf den B2B Bereich generiert werden, wird durch den Lead Inspector das Datenschutzgesetz nicht verletzt. Privatpersonen werden nicht erfasst. Unsere Kunden können sicher sein, dass mit dem Einsatz des Lead Inspectors alle Gesetze und Vorgaben des Telemediengesetz und des Bundesdatenschutzgesetz erfüllt sind. Auch folgen wir den Empfehlungen des Düsseldorfer Kreises.
Es ist nun bereits eine Zeit her, dass ich den ersten Teil der drei Foliensätze von Digital Marketing online gestellt habe: https://www.slideshare.net/MichaelLanzinger/digital-marketing-teil-i-von-iii
Daher darf ich nun Teil II von III zur Verfügung stellen.
Teil I der Folien beschäftigt sich primär mit dem Vertragsrecht und gibt überdies einen Überblick über jene Gesetze und Normen, die es in diesem Bereich zu beachten gibt
Unternehmen in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Diese Vorschriften erstrecken sich unter anderem auf den Onlinehandel und E-Shops, die allen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden müssen. Die überall im Internet abrufbaren Angebote führen im Ergebnis dazu, dass die rechtlichen Hürden sogar noch wesentlich höher liegen als beim „klassischen“ Verkauf und Marketing über ein stationäres Ladengeschäft. Hinzu kommt, dass durch die Rechtsfiguren der Abmahnung und der daran anknüpfenden einstweiligen Verfügung die Verfolgung von Verstößen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht gerade durch potentielle Konkurrenten sehr einfach gemacht wird. Abmahnanwälte haben diesen „Markt“ als Einnahmequelle für sich entdeckt. Dies führt in der Praxis dazu, dass gerade im Bereich des Onlinehandels und Onlinemarketings sehr häufig abgemahnt wird.
Es ist allerdings leichter gesagt als getan, Marketingmaßnahmen der sich ständig ändernden aktuellen Rechtslage anzupassen. Der Vortrag vermittelt praxisnah und auf den Punkt gebracht die wichtigsten 10 Tipps für die Umsetzung des täglichen Onlinemarketings im Onlineshop, um Abmahnrisiken auszuschalten.
Im Sommersemester 2016 habe ich an der Johannes-Kepler-Universität Linz (OÖ) einmal mehr die Lehrveranstaltung 'Verträge im Web' abgehalten.
Hier finden Sie den ersten Foliensatz zu der LVA, der sich thematisch mit den Grundbegriffen des österreichischen Zivilrechtes sowie dem Vertragsrecht (bezogen auf das Web) beschäftigt
Thorsten Beck, Deutscher Dialogmarketing e.V.
Das Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens:
http://connected.messefrankfurt.com/de/
Mindestanforderungen an die rechtssichere Nutzung von Website, Social Media &...eBusiness-Lotse Potsdam
Der Umgang mit dem Internet sowie den verschiedenen Social Media Kanälen sorgt immer wieder für Unsicherheiten in rechtlichen Fragen - Sitichwort Impressum oder Urheberrecht. Karsten U. Bartels von HK2 Rechtsanwälte schildert Ihnen, wie Sie Ihren Aufenthalt im World Wide Web vollkommen rechtssicher gestalten können...
Rechtsanwalt Dr. Markus Robak erläutert rechtliche Aspekte des Social Media Marketing. Worauf müssen Unternehmen achten, um Abmahnungen und Klagen zu vermeiden?
Alle Vorträge des Kölner Marketingtags 2011 finden Sie unter http://www.koelner-marketingtag.de.
Erfolgreiches und datenschutzkonformes Dialogmarketing erfordert zumindest juristisches Basiswissen.
Denn bei vielfältigen Werbemaßnahmen sind nicht nur datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, sondern insbesondere auch die Vorschriften des Gesetzes zum unlauteren Wettbewerb (UWG), das Telemediengesetz (TMG) oder das Telekommunikationsgesetz (TKG).
Künftig wird auch ein europäisches Datenschutzgesetz die Rahmenbedingungen für gesetzeskonformen Datenschutz im Dialogmarketing bestimmen.
Der Vortrag beschäftigt sich insbesondere mit Verbraucherdaten. Für Geschäftskunden oder Mitarbeiterdaten gelten ähnliche Bestimmungen.
- -
Bernd Fuhlert steht für Expertise in den Bereichen Datenschutz und Haftungsmanagement.
Bernd Fuhlert ist als Marketingexperte mit profunden Kenntnissen der juristischen Landschaft stets auf dem neuesten Stand. Sein Ziel ist es, Risiken für seine Kunden zu minimieren und Kosten einzusparen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum
Versenden von E-Mails und Newsletter:
E-Mailmarketing ist ein gern und oft eingesetztes Mittel, um Leads zu generieren und Kunden an das eigene Unternehmen zu binden. Beim Versenden der Mails ist rechtlich jedoch einiges zu beachten. Unerwünschte E-Mail-Werbung ist verboten. Dazu gehört auch das Versenden von Newslettern, denn jede einzelne Newsletter-Ausgabe ist als Werbemail einzustufen und reicht bereits für eine Abmahnung aus.
Werbe-E-Mails bergen aus Sicht des Gesetzgebers ein hohes Belästigungspotential, denn sie verursachen kaum Kosten und können daher massenweise verschickt werden. An die Versendung sind daher gesetzlich besonders hohe Anforderungen geknüpft, die wir in dem neuen Booklet vorstellen.
In dem Booklet wurden die wichtigsten FAQ auf insgesamt 28 Seiten für Unternehmen zusammen gestellt. In der kleinen informativen Broschüre geben wir kurz und knapp Antworten auf die wichtigsten Fragen. Themen sind u.a.:
Warum erfordert die Versendung von E-Mails das vorherige Einverständnis?
Was ist die Konsequenz, wenn ich mich nicht an das Gesetz halte?
Was “kostet” eine Abmahnung?
Wie holt man das Einverständnis korrekt ein?
Ist das Double Opt-In noch zulässig?
Contact Center spüren den immer stärker wachsenden Druck, sich gegen Gesetzesverstosse aus dem BDSG oder UWG aktuell und präventiv zu wappnen. Welche Daten darf ich aus dem Social Media verwenden und welche Daten darf ich speichern und nutzen?
Zugleich lodern mit dem neuen Beschäftigtendatenschutz sowie im Outbound nach dem Ende der Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum 31.08.2012 beim Permission Marketing in vielen Contract Centern noch risikoreiche Brandherde, die identifiziert und eliminiert werden müssen.
Das Thema Datenschutz und Datensicherheit nehmen wir sehr ernst. Da nur die Daten von Firmeninteressenten mit Fokus auf den B2B Bereich generiert werden, wird durch den Lead Inspector das Datenschutzgesetz nicht verletzt. Privatpersonen werden nicht erfasst. Unsere Kunden können sicher sein, dass mit dem Einsatz des Lead Inspectors alle Gesetze und Vorgaben des Telemediengesetz und des Bundesdatenschutzgesetz erfüllt sind. Auch folgen wir den Empfehlungen des Düsseldorfer Kreises.
Vortrag zum Urheberrecht und Datenschutzrechtandresheyn
Für die Herbsttagung des DSRI habe ich den anliegenden Vortrag "HATERS GONNA HATE" verfasst. Der Essay für den Tagungsband "Internet of Things" (ab Sept./15) findet sich unter http://rechtsanwalt-heyn.de/news/
6. „Guidelines“ (= Reputation Management)
Regelung von privater und beruflicher Nutzung
• Keine Pflicht zur Anmeldung bei Facebook od. XING
• Datenlöschung nach Ausscheiden
(LAG Hessen, CCZ 2012, 198)
• Keine Nutzung während Krankheit
• Geheimhaltung (XING-Kontakte = Geschäftsgeheimnisse?)
und Herabsetzung
7. Kündigung
„Boah kotzen die mich an von 02, da sperren sie einfach
das Handy, obwohl schon man schon bezahlt hat ... und
dann behaupten die es wären keine Zahlungen da. Solche
Penner ... Naja ab nächsten Monat habe ich einen neuen
Anbieter ...“
(VGH München, Beschluss vom 29.2.2012)
8. Kündigung
• „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“
(ArbG Düsseldorf, 7 Ca 2591/11)
• Beleidigende Äußerungen gegen Ausbilder
„Menschenschinder“ und „Ausbeuter“
(LAG Hamm, Urt. V. 10.10.2011, Az. 5 S 451/12)
• Keine Kündigung wegen grober Beleidigung von
Kollegen auf Facebook bei Handlung im Affekt
(ArbG Duisburg 26.9.2012, 5 Ca 949/12)
9. Suspendierung
„Erst wenn der eigene Bürostuhl brennt, wird Herr Elbers
erkennen, dass man mit Infopavillons keine Brände löscht.“
„Dass es im Rathaus ,im richtigen Flügel‘ brenne und der
Hausherr nicht in fernen Ländern weile, sei ,so
unwahrscheinlich wie ein 6er im Lotto‘.“
10. Suspendierung
Zurechnung von Handlungen des MA für das Unternehmen,
wenn „Förderung des Werbeabsatzes des Unternehmens“
gewollt war
(Landgericht Freiburg GRUR-RR 2014, 256)
Näher zu „Social Media im Arbeitsverhältnis“:
Fuhlrott/Oltmanns, NZA 2016, im Erscheinen
https://www.roemermann.com/de/
aktuelles/blog/social-media-im-
arbeitsverhaltnis.html
12. Mailings
Die Zusendung einer Werbe-E-Mail (oder Werbung bei
Twitter, Facebook, etc.) ohne Einwilligung des Empfängers
verstößt gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.
Einwilligung muss
• vorher
• ausdrücklich
• klar und
• unzweideutig
erfolgen.
14. Mailings
Ein Geschäftsführer haftet persönlich auf Unterlassung,
wenn dieser im Unternehmen keine geeigneten
Maßnahmen ergreift, um unlautere E-Mail-Werbung wegen
der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen
Adressbestände zu verhindern.
(OLG Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2009)
15. Mailings
AGB-Ausschluss unwirksam!
• „Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden,
dass die von mir oben angegebenen Daten für an mich
gerichtete Werbung (z.B. Informationen über
Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels
ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-
Newsletter) ...“
• Verstoß gegen Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB):
„wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen
Regelung“
(BGH, Urteil v. 16.7.2008)
16. UWG – Unlauterer Wettbewerb
• Gekaufte Nutzermeinungen unlauter nach § 4 Nr. 3 UWG
und nach Nr. 11 „black list“
(vgl. LG Stuttgart Beschl. v. 6.8.2014 – 37 O 34/14)
• Ebenso Astroturfing („Fake-Bewertungen“) bei Dritten
• Gleiches gilt für die Verschleierung des werblichen
Charakters eines Lobes durch MA („Beste RSV“)
(Landgericht Hamburg GRUR-RR 2012, 400)
• AG haftet für Post des Arbeitnehmers auf privater Seite
auch ohne Kenntnis
(LG Freiburg Urt. v. 4.11.2013 – 12 O 83/13)
17. UWG – Unlauterer Wettbewerb
Das Abwerben über XING ist unlauter, wenn
Formulierungen wie „Sie wissen ja hoffentlich, was Sie sich
da angetan haben?“ und „Sie wissen ja hoffentlich, in was für
einem Unternehmen Sie gelandet sind?“ verwendet werden.
Kontaktaufnahme = „geschäftliche Handlung“
(LG Heidelberg, Urt. v. 23.5.2012)
18. Werbeaussagen
• Keine Anmaßung
• Keine Irreführung
• Keine Unwahrheiten
• Keine Selbstverständlichkeiten
• Preiswerbung nur unter Angaben der PAngV
• Vorsicht vor Gewinnspielen
(Kopplung, Druck, Transparenz)
20. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
• Datenschutzerklärung immer dann, wenn selbst Daten
erfasst werden
• Nach § 4 Abs. 1 BDSG sind die Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig,
soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift
dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt
hat. Nach Abs. 2 sind personenbezogene Daten beim
Betroffenen (unter dessen Mitwirkung) zu erheben.
21. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
• Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des
Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der
Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
sowie über die Verarbeitung seiner Daten […] in allgemein
verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche
Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
(KG Beschl. v. 29.4.2011)
(LG Dü, Urt. v. 11.3.2016 -12 O 151/15)
22. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
sog. „Follow up-“ und „After Sales“-Kontakte, d. h. Anrufe, in
denen bspw. angefragt wird, ob angefordertes
Informationsmaterial oder die bestellte Ware zufrieden
stellend waren, oder warum der Kunde die
Geschäftsbeziehung beendet hat, nur zulässig, wenn jeweils
eine den Gegenstand des Anrufs betreffende Einwilligung
vorliegt.
26. Markenrecht
Vorsicht bei Verwendung des
Benutzung geschützter Kennzeichen innerhalb eines
Benutzerkontos in einem sozialen Netzwerk kann
kennzeichenrelevante Nutzerhandlung darstellen
(KG GRUR-RR 2011, 215)
®
27. Markenrecht
• „Vanity-URLs“ (bspw. facebook.com/„Nutzer“) mit
fremden Namen und Marken = Kennzeichenverletzung!
• „Brand Tagging“ birgt die Gefahr der Missbrauchs durch
Wettbewerber (Bekanntheitsschutz)
29. Impressum
Notwendiger Inhalt (nach § 5 Abs. 1 TMG) muss auf der
jeweiligen Internetseite erkennbar, unmittelbar erreichbar und
ständig verfügbar sein.
2-Klick-Regel (BGH Urt. v. 20.7.2006 – I ZR 228/03)
Insbesondere:
• Name und Anschrift der Niederlassung
• Adresse zur Kontaktaufnahme (einschließlich Mail-Adresse)
• zuständige Aufsichtsbehörde
30. Impressum
• Handelsregister (o.ä.) + Registernummer
• Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
(§ 27a UStG) oder der Wirtschaftsidentifikations-
nummer (§ 139c AO)
• Beachte: bei juristischen Personen die Angabe der
Rechtsform sowie des Vertretungsberechtigten
31. Impressum
Römermann Rechtsanwälte Aktiengesellschaft
Ballindamm 38
20095 Hamburg
Tel.: (040) 300 619 340
Fax: (040) 300 619 341
kanzlei@roemermann.com
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Claus-Dieter Schwab
Vertreten durch den Vorstand:
Prof. Dr. Volker Römermann (Vorstandsmitglied)
Ioannis Zaimis (Vorstandsmitglied)
Registergericht des Amtsgericht Hamburg
Registernummer HRB 108795
UmsatzsteuerIDNr: DE815064691
32. Impressum bei Facebook
Der Impressumspflicht des § 5 TMG ist nicht genügt, wenn
ein gewerblicher Facebook-Auftritt kein eigenes Impressum
enthält, sondern dieses lediglich über einen dort
vorhandenen Link auf die eigentliche Website und dort auf
das Impressum erreichbar ist.
LG Aschaffenburg, Urteil v. 19.8.2011 sowie
LG Regensburg, Urteil v. 31.1.2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.8.2013
„kommunikationsbezogene Eigenständigkeit“
33. Blog
„Rechnung vom Anwalt bekommen - 3.500 € für so ‘ne blöde
Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter
wäre … eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu
sein.“
(AG Bergisch-Gladbach, Urteil v. 16.6.2011)
Gleiches gilt für Fotos mit verächtliche Kommentaren (u.a.
„Pack“)
(LG Köln, Urteil v. 11.1.2012)
Vorsicht vor getarnter Werbung in redaktionellen
Inhalten!
34. Pinnwände
„Dummes Stück Scheiße, was ihre geistige Verwirrung zum
Ausdruck bringen muss“ und „Gehirntote in der
Merkelpropaganda“
(Landgericht Hamburg, Beschl. aus 01/2016)
35. Pinnwände
Haftung für Beiträge, wenn keine „ausdrückliche,
unmissverständliche und ernsthafte Distanzierung“ erfolgt.
(KG, Urt. v. 1.12.2009)
Pauschale Distanzierung (bspw. durch Disclaimer)
genügt nicht!
36. Links
Haftung für Links, wenn die fremde Meinung und der Inhalt
zu eigen gemacht wird (= Identifizierung)
(bspw. Twitter-Link: BGH MMR 2008, 400).
Auch Hinweis auf „sehr interessant“
(Landgericht Frankfurt Beschl. v. 20.04.2010)
Aber: Lediglich Verbreitung durch „Teilen“ unschädlich
(OLG Ffm. Urt. v. 26.11.2015 – 16 U 64/15)
37. Bewertungsportale
Grundsatz: Keine Herausgabepflicht der Daten
(BGH Urt. v. 1.7.2014 – VI ZR 345/13)
Kein „zu Eigen machen“ des
Portalbetreibers
Frage: Zumutbare Prüfpflichten?
Bei Bewertungsportalen hoch,
da durch Anonymität hohes
Verletzerpotential
(BGH Urt. v. 1.3.2016 – VI ZR 34/15)
38. Rechtssicher durchs
Web 2.0!?! Haftungsfalle
Social Media
XING Hannover Networking-Event,
06.06.2016
Rechtsanwalt Tim Günther
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dozent der Fresenius Hochschule HH für Wettbewerbs- und Kartellrecht
Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover/Berlin
E-Mail: tim.guenther@roemermann.com
Tel: 0511 / 32 66 0-0, www.roemermann.com
Vielen Dank.