Am 5.9.2017 hatte ich das Vergnügen erstmals im Rahmen des Lehrgangs für Schulbibliotheken bei Buch.Zeit (http://www.buchzeit.at) zum Thema Recht vorzutragen.
Hier finden Sie nun die Folien, die sich mit den Themen Datenschutzrecht, Urheberrecht (inklusive freie Werknutzung, CC und OER) sowie Jugendrecht beschäftigen.
Im April 2017 habe ich zum zweiten Mal im Rahmen des Kurses 'Content Marketing' am WiFi in Linz zum Thema Rechtsfragen vorgetragen. Anbei finden Sie die Folien, welche sich unter anderem mit Themen wie Datenschutzrecht, Domainrecht, Content-Haftung und Informationspflichten befassen.
Der 25. Mai ist ein wichtiger Tag für die IT-Abteilungen und Datenschutzbeauftragten vieler Unternehmen – denn dann tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Das Datenschutzrecht wird damit europaweit umfassend reformiert und harmonisiert.
Die Neuerungen treffen branchenübergreifend alle Unternehmen und Organisationen. Bis zum 25. Mai sollte der Bereich Datenschutz daher von jedem Unternehmen in seiner Gesamtheit überprüft und angepasst werden. Und fast überall müssen bis dahin neue Prozesse geschaffen und existierende Datenschutzerklärungen, Checklisten sowie Vertragsdokumente überarbeitet werden. Ganz besonders trifft dies auch den Mobile-Sektor, da hier mitunter auch besonders umfangreiche und sensible Daten betroffen sein können.
In dieser Session vermittelt Markus Laymann den Teilnehmern die Grundstruktur der EU-Datenschutz-Grundverordnung und zeigt die wichtigsten Änderungen zur bisherigen Gesetzeslage auf.
Unter anderem werden folgende Themen besprochen:
Anwendungsbereich und Grundprinzipien der DSGVO/ Erlaubnistatbestände nach neuem und altem Recht
Datenschutzfolgeabschätzung
Auftragsdatenverarbeitung und Drittstaatentransfers
Neue Ansätze und Werkzeuge (u.a. Recht auf Vergessenwerden, Datenportabilität, Accountability)
Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und mögliche Sanktionen
Anpassungsbedarf bei bestehenden Regelungen
Auswirkungen der DSGVO auf Social Media und Anbieter mobiler Dienste.
Am 23.1. habe ich für die Grüne Wirtschaft im Axis Coworking Loft Linz einen Crashkurs zum Datenschutz gehalten, Bilder sind zB hier zu finden: https://www.facebook.com/media/set/?set=ms.c.eJxFk9uRxTAIQzva4Q3uv7GdoGv5M2dAyKCo2VS6hWSNZ~%3BwpgKsf0Rq5wLzNU0wJAhV9Qcpq2FADFd0PrIZSNGpb3C5o~_BD6iEYFx3aiwn8gejVMrkZmt3k0jWX5V6GaBP0Zi~_CUHogKKwYtF4TYvkUOQX5Tjl~%3BwfX6i~%3BioGLXSqOzbPHRu2G7McAt~_KGYoWRJOvnW~%3BsVLFiQRPE2Fo~%3BBGeNpdLYCYAmgGhQVNeYFn3oGovzwADcxyWsx7NuWGFyhe67MVWCPaUFF~_Tr4wh9uK5G0GmsqDlF46z1w9sGrDt3mnhtUqMUgBq1xmausZzAThmHsK14GTuyFfxfAoExBibPJlkmCHBKprBkx3YoAYLr12nhDMIzlO4p~%3BRyCAHgttRr8CTM2p82WTOTDuORECy9XiKXkA3DKf78ModP6B~%3Bnz2~%3BI~-.bps.a.1228651777235167.1073741842.483650688401950&type=1
Thematisch drehte sich die Veranstaltung natürlich um die kommende DSGVO. Ich darf mich an dieser Stelle auch für den sehr interessanten Abend mit spannenden Fragen bedanken.
Auf den Folien finden Sie Informationen zum Datenschutz derzeit, zur DSGVO, praktische Hinweise und die vorab gestellten Fragen.
Vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatte ich viermal die Gelegenheit für den Rechtsanwaltsverein Vorträge zum Thema Datenschutz in der Rechtsanwaltskanzlei zu halten. Sowohl in Graz, als auch in Salzburg und zweimal in Wien hatte ich so die Möglichkeit ca. 200 RechtsanwältInnen und Kanzleiangestellte zu informieren und Fragen zu beantworten.
Open Data Vorlesung Termin 3: Rechtliche Aspekte von geistigem Eigentum und O...Matthias Stürmer
Agenda:
1. Informationsfreiheitsgesetze global
2. Öffentlichkeitsgesetz auf Bundesebene
3. Öffentlichkeitsgesetze in den Kantonen
4. EDÖB und Beispiele von Schlichtungsverfahren
5. Medienschaffende und das Öffentlichkeitsgesetz
Vorlesung "Open Data: Datenmanagement und Visualisierung" an der Universität Bern im Frühlingssemester 2014:
http://www.iwi.unibe.ch/content/studium/veranstaltungen/resource/open_data_datenmanagement_und_visualisierung/index_ger.html
Am 5.9.2017 hatte ich das Vergnügen erstmals im Rahmen des Lehrgangs für Schulbibliotheken bei Buch.Zeit (http://www.buchzeit.at) zum Thema Recht vorzutragen.
Hier finden Sie nun die Folien, die sich mit den Themen Datenschutzrecht, Urheberrecht (inklusive freie Werknutzung, CC und OER) sowie Jugendrecht beschäftigen.
Im April 2017 habe ich zum zweiten Mal im Rahmen des Kurses 'Content Marketing' am WiFi in Linz zum Thema Rechtsfragen vorgetragen. Anbei finden Sie die Folien, welche sich unter anderem mit Themen wie Datenschutzrecht, Domainrecht, Content-Haftung und Informationspflichten befassen.
Der 25. Mai ist ein wichtiger Tag für die IT-Abteilungen und Datenschutzbeauftragten vieler Unternehmen – denn dann tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Das Datenschutzrecht wird damit europaweit umfassend reformiert und harmonisiert.
Die Neuerungen treffen branchenübergreifend alle Unternehmen und Organisationen. Bis zum 25. Mai sollte der Bereich Datenschutz daher von jedem Unternehmen in seiner Gesamtheit überprüft und angepasst werden. Und fast überall müssen bis dahin neue Prozesse geschaffen und existierende Datenschutzerklärungen, Checklisten sowie Vertragsdokumente überarbeitet werden. Ganz besonders trifft dies auch den Mobile-Sektor, da hier mitunter auch besonders umfangreiche und sensible Daten betroffen sein können.
In dieser Session vermittelt Markus Laymann den Teilnehmern die Grundstruktur der EU-Datenschutz-Grundverordnung und zeigt die wichtigsten Änderungen zur bisherigen Gesetzeslage auf.
Unter anderem werden folgende Themen besprochen:
Anwendungsbereich und Grundprinzipien der DSGVO/ Erlaubnistatbestände nach neuem und altem Recht
Datenschutzfolgeabschätzung
Auftragsdatenverarbeitung und Drittstaatentransfers
Neue Ansätze und Werkzeuge (u.a. Recht auf Vergessenwerden, Datenportabilität, Accountability)
Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und mögliche Sanktionen
Anpassungsbedarf bei bestehenden Regelungen
Auswirkungen der DSGVO auf Social Media und Anbieter mobiler Dienste.
Am 23.1. habe ich für die Grüne Wirtschaft im Axis Coworking Loft Linz einen Crashkurs zum Datenschutz gehalten, Bilder sind zB hier zu finden: https://www.facebook.com/media/set/?set=ms.c.eJxFk9uRxTAIQzva4Q3uv7GdoGv5M2dAyKCo2VS6hWSNZ~%3BwpgKsf0Rq5wLzNU0wJAhV9Qcpq2FADFd0PrIZSNGpb3C5o~_BD6iEYFx3aiwn8gejVMrkZmt3k0jWX5V6GaBP0Zi~_CUHogKKwYtF4TYvkUOQX5Tjl~%3BwfX6i~%3BioGLXSqOzbPHRu2G7McAt~_KGYoWRJOvnW~%3BsVLFiQRPE2Fo~%3BBGeNpdLYCYAmgGhQVNeYFn3oGovzwADcxyWsx7NuWGFyhe67MVWCPaUFF~_Tr4wh9uK5G0GmsqDlF46z1w9sGrDt3mnhtUqMUgBq1xmausZzAThmHsK14GTuyFfxfAoExBibPJlkmCHBKprBkx3YoAYLr12nhDMIzlO4p~%3BRyCAHgttRr8CTM2p82WTOTDuORECy9XiKXkA3DKf78ModP6B~%3Bnz2~%3BI~-.bps.a.1228651777235167.1073741842.483650688401950&type=1
Thematisch drehte sich die Veranstaltung natürlich um die kommende DSGVO. Ich darf mich an dieser Stelle auch für den sehr interessanten Abend mit spannenden Fragen bedanken.
Auf den Folien finden Sie Informationen zum Datenschutz derzeit, zur DSGVO, praktische Hinweise und die vorab gestellten Fragen.
Vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatte ich viermal die Gelegenheit für den Rechtsanwaltsverein Vorträge zum Thema Datenschutz in der Rechtsanwaltskanzlei zu halten. Sowohl in Graz, als auch in Salzburg und zweimal in Wien hatte ich so die Möglichkeit ca. 200 RechtsanwältInnen und Kanzleiangestellte zu informieren und Fragen zu beantworten.
Open Data Vorlesung Termin 3: Rechtliche Aspekte von geistigem Eigentum und O...Matthias Stürmer
Agenda:
1. Informationsfreiheitsgesetze global
2. Öffentlichkeitsgesetz auf Bundesebene
3. Öffentlichkeitsgesetze in den Kantonen
4. EDÖB und Beispiele von Schlichtungsverfahren
5. Medienschaffende und das Öffentlichkeitsgesetz
Vorlesung "Open Data: Datenmanagement und Visualisierung" an der Universität Bern im Frühlingssemester 2014:
http://www.iwi.unibe.ch/content/studium/veranstaltungen/resource/open_data_datenmanagement_und_visualisierung/index_ger.html
DSGVO – Veränderungen und Folgen für den Hochschulbereich (Slides Prof. Dr. T...e-teaching.org
Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbar sein. Dabei ergeben sich einige Änderungen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit, die auch für den Hochschulbereich relevant sind. Im Webinar (https://www.e-teaching.org/dvuffdh), zu dem diese Folien gehören, wurden wesentliche Veränderungen und die konkreten Folgen der Verordnung vorgestellt.
Am 27.3.2017 durfte ich im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Sparkasse OÖ und der Jungen Wirtschaft Wels zum Thema 'Cybercrime und Datenklau' einen Vortrag halten. Hier finden Sie nun die Folien zum Vortrag, welche sich auf die strafrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte konzentrieren.
Was tun bei einer Datenpanne? Das verlangt die DSGVOMichael Rohrlich
Bei Vorliegen einer Datenpanne verlangt die EU-Datenschutzgrundverordnung unter bestimmten Voraussetzungen eine Meldung an die Datenschutzaufsichtsbehörde und ggf. auch an die betroffenen Personen.
2018 hatte ich mehrmals das Vergnügen 'quer durch Österreich' für den Österreichischen Rechtsanwaltsverein - https://www.rechtsanwaltsverein.at - vortragen zu dürfen. Konkret ging es um die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Rechtsanwaltskanzlei. Hier finden Sie nun die aktuellen Vortragsfolien zum Thema. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Präsentation vom 22.4.2013 auf der Konferenz "Recht im Netz" von ELSA Heidelberg: Kurzer Abriss der Geschichte des Datenschutzrechts in Deutschland und der EU, Einführung in wesentliche Begriffe des Datenschutzes, Darstellung des Alternativentwurfs von Härting/Schneider, Diskussionspunkte für ein Alternativmodell zum Datenschutz fernab von BDSG, Datenschutzrichtlinie und Datenschutz-Grundverordnung
OSDC 2011 | E-Mail Marketing, Spam, E-Mail-Filterung und Datenschutz - was i...NETWAYS
E-Mails stellen den verantwortungsvollen Admin nicht nur vor eine technische, sondern auch vor eine juristische Herausforderung, denn nicht alles was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Zwar haftet in der Regel der Geschäftsführer oder der Vorstand, aber auch der Admin sollte wissen wie er Schwierigkeiten am besten vermeidet oder zumindest beim Management darauf hinweisen kann.
Deswegen dreht sich in diesem Vortrag alles um das Thema E-Mail und zwar die juristischen Grundfragen. Zuerst beim Versenden von E-Mails: Wie darf ich per E-Mail werben? Was ist verbotenes Spamming, was nicht? Welche Konsequenzen können drohen. Auf der anderen Seite stehen die Empfänger von E-Mails. Als Serviceprovider stellt sich die Frage: Darf ich die E-Mails meiner Kunden filtern? Nur bei Viren oder vielleicht auch bei Spam, schließlich verursacht jede verarbeitete Mail Aufwand an CPU- und Storage Kapazität.
Was ändert sich bei der unternehmensinternen Filterung? Kann man die E-Mails der Kollegen filtern? Gibt es einen Unterschied ob die Firma die Privatnutzung des E-Mail Accounts erlaubt oder nicht?
Ich bin nunmehr - neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im IT-Recht - auch für die O.P.P.-Beratungsgruppe GmbH (http://www.opp-beratung.com) als Senior Berater im Bereich Datenschutz tätig. Und im Rahmen dieser Tätigkeit konnte ich für das Unternehmen Nimbusec (https://nimbusec.com/index.html) im Juli und im August 2017 jeweils einen Vortrag zum Thema Datenschutz halten. Es wäre zwei tolle Termine, jeweils am Flugplatz in Wels und beim zweiten Termin sogar inklusive einem Rundflug.
EU-DSGVO Self Assesment in unter 4,5 MinutenDamir Mrgic
Das NTT Security Self-Assessment gibt
Ihnen einen Überblick über den Reifegrad
Ihrer Datenschutzkonformität unter
Berücksichtigung wichtiger Aspekte der
neuen EU-DSGVO.
Der Service ist kostenfrei und ananoym.
Bis zum 26.05.2018 müssen alle rechtlichen Anforderungen der EU-DSGVO umgesetzt sein. Es drohen heftige Strafen, die bis zu 20 Millionen Euro betragen.
Digital Marketing - Akademischer Handelsmanager 2017Michael Lanzinger
Vergangene Woche war ich erneut am WiFi in Linz im Einsatz, diesmal für den Bereich Akademischer Handelsmanager.
Neben Informationen zu Pflichten für Website-Betreiber finden sich in den Folien auch Hinweise zum aktuellen und kommenden Datenschutzrecht
DSGVO – Veränderungen und Folgen für den Hochschulbereich (Slides Prof. Dr. T...e-teaching.org
Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbar sein. Dabei ergeben sich einige Änderungen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit, die auch für den Hochschulbereich relevant sind. Im Webinar (https://www.e-teaching.org/dvuffdh), zu dem diese Folien gehören, wurden wesentliche Veränderungen und die konkreten Folgen der Verordnung vorgestellt.
Am 27.3.2017 durfte ich im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Sparkasse OÖ und der Jungen Wirtschaft Wels zum Thema 'Cybercrime und Datenklau' einen Vortrag halten. Hier finden Sie nun die Folien zum Vortrag, welche sich auf die strafrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte konzentrieren.
Was tun bei einer Datenpanne? Das verlangt die DSGVOMichael Rohrlich
Bei Vorliegen einer Datenpanne verlangt die EU-Datenschutzgrundverordnung unter bestimmten Voraussetzungen eine Meldung an die Datenschutzaufsichtsbehörde und ggf. auch an die betroffenen Personen.
2018 hatte ich mehrmals das Vergnügen 'quer durch Österreich' für den Österreichischen Rechtsanwaltsverein - https://www.rechtsanwaltsverein.at - vortragen zu dürfen. Konkret ging es um die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Rechtsanwaltskanzlei. Hier finden Sie nun die aktuellen Vortragsfolien zum Thema. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Präsentation vom 22.4.2013 auf der Konferenz "Recht im Netz" von ELSA Heidelberg: Kurzer Abriss der Geschichte des Datenschutzrechts in Deutschland und der EU, Einführung in wesentliche Begriffe des Datenschutzes, Darstellung des Alternativentwurfs von Härting/Schneider, Diskussionspunkte für ein Alternativmodell zum Datenschutz fernab von BDSG, Datenschutzrichtlinie und Datenschutz-Grundverordnung
OSDC 2011 | E-Mail Marketing, Spam, E-Mail-Filterung und Datenschutz - was i...NETWAYS
E-Mails stellen den verantwortungsvollen Admin nicht nur vor eine technische, sondern auch vor eine juristische Herausforderung, denn nicht alles was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Zwar haftet in der Regel der Geschäftsführer oder der Vorstand, aber auch der Admin sollte wissen wie er Schwierigkeiten am besten vermeidet oder zumindest beim Management darauf hinweisen kann.
Deswegen dreht sich in diesem Vortrag alles um das Thema E-Mail und zwar die juristischen Grundfragen. Zuerst beim Versenden von E-Mails: Wie darf ich per E-Mail werben? Was ist verbotenes Spamming, was nicht? Welche Konsequenzen können drohen. Auf der anderen Seite stehen die Empfänger von E-Mails. Als Serviceprovider stellt sich die Frage: Darf ich die E-Mails meiner Kunden filtern? Nur bei Viren oder vielleicht auch bei Spam, schließlich verursacht jede verarbeitete Mail Aufwand an CPU- und Storage Kapazität.
Was ändert sich bei der unternehmensinternen Filterung? Kann man die E-Mails der Kollegen filtern? Gibt es einen Unterschied ob die Firma die Privatnutzung des E-Mail Accounts erlaubt oder nicht?
Ich bin nunmehr - neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im IT-Recht - auch für die O.P.P.-Beratungsgruppe GmbH (http://www.opp-beratung.com) als Senior Berater im Bereich Datenschutz tätig. Und im Rahmen dieser Tätigkeit konnte ich für das Unternehmen Nimbusec (https://nimbusec.com/index.html) im Juli und im August 2017 jeweils einen Vortrag zum Thema Datenschutz halten. Es wäre zwei tolle Termine, jeweils am Flugplatz in Wels und beim zweiten Termin sogar inklusive einem Rundflug.
EU-DSGVO Self Assesment in unter 4,5 MinutenDamir Mrgic
Das NTT Security Self-Assessment gibt
Ihnen einen Überblick über den Reifegrad
Ihrer Datenschutzkonformität unter
Berücksichtigung wichtiger Aspekte der
neuen EU-DSGVO.
Der Service ist kostenfrei und ananoym.
Bis zum 26.05.2018 müssen alle rechtlichen Anforderungen der EU-DSGVO umgesetzt sein. Es drohen heftige Strafen, die bis zu 20 Millionen Euro betragen.
Digital Marketing - Akademischer Handelsmanager 2017Michael Lanzinger
Vergangene Woche war ich erneut am WiFi in Linz im Einsatz, diesmal für den Bereich Akademischer Handelsmanager.
Neben Informationen zu Pflichten für Website-Betreiber finden sich in den Folien auch Hinweise zum aktuellen und kommenden Datenschutzrecht
Das Thema Datenschutz und Datensicherheit nehmen wir sehr ernst. Da nur die Daten von Firmeninteressenten mit Fokus auf den B2B Bereich generiert werden, wird durch den Lead Inspector das Datenschutzgesetz nicht verletzt. Privatpersonen werden nicht erfasst. Unsere Kunden können sicher sein, dass mit dem Einsatz des Lead Inspectors alle Gesetze und Vorgaben des Telemediengesetz und des Bundesdatenschutzgesetz erfüllt sind. Auch folgen wir den Empfehlungen des Düsseldorfer Kreises.
Webinar: Wappnen sie sich mit panagenda für die EU-DSGVOpanagenda
Webinar Aufnahme: http://pan.news/MfXX30kabvm
Abstrakt: Worauf Europäische Unternehmen künftig gesetzlich achtgeben müssen.
Arbeitnehmer, Kunden, bzw. jeder EU-Bürger hat durch die neue Gesetzgebung zum Schutz der eigenen Person neue Rechte, die sie jederzeit geltend machen können. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und ist die bisher einflussreichste Änderung im Bereich Privatsphäre und Datenschutz.
In diesem Webinar möchten wir die wichtigsten Gesetzesänderungen zusammenfassen. Und wir zeigen Ihnen Anhand des Einsatzes unserer Lösungen, wie IBM Domino-Kunden Ihren Dokumentationsverpflichtungen nachkommen können und effizient den gesetzlichen Anforderungen entsprechen können.
Grundlagen zum Datenschutz. Wie sichere ich meine Daten? Externe Festplatten oder/und cloud. Wie schütze ich mich vor Schnüfflern? Wie verschlüssele ich meine Daten und meine Mails?
Am 24.4.2017 konnte ich im Rahmen der Big Data 2017 (veranstaltet von Seidler Consulting; https://www.seidlerconsulting.at/konferenzen/archiv/big-data-2017-1/) einen Vortrag zum Datenschutz halten. Thematisch habe ich versucht einen Überblick sowohl über die aktuelle Rechtslage wie auch die kommende Datenschutzgrundverordnung zu geben.
Anläßlich der Novelle des BDSG 2009 richtet sich diese Folie an Online-Händler und Online-Dienstleister und widmet sich dem Vortragsthema: Was hat sich geändert (insbesondere dem § 34 BDSG) und Wie weit reicht die Auskunftspflicht gegenüber den Kunden?
Zeit für ein Privacy-Programm. Datenschutz-Entwicklung in Europa (GDPR) und das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz: Was bedeutet das für mein Unternehmen?
In diesem Referat zeigten wir Ihnen auf, was die Entwicklung des Datenschutzes in Europa für uns bedeutet und was auf die Schweiz zukommt.
Im Mai 2018 tritt die EU Datenschutz-Grundverordnung (GDPR – general data protection regulation) in Kraft. Über die enthaltenen Neuerungen wurden bereits in verschiedenen Veranstaltungen berichtet. An diesem Referat gaben wir Ihnen als Erstes eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse zur Orientierung.
Droidcon 2010: Datenschutz in mobilen Anwendungen speziell beim Betriebssyste...Droidcon Berlin
Datenschutz in mobilen Anwendungen - speziell beim Betriebssystem Android
Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Gegenüber den Datenschutzfragen bei festen Internet-Verbindungen potenzieren sich die Themen beim Einsatz von Mobilgeräten. Es geht um nichts anderes als die rechtliche, technische und organisatorische Umsetzung des Auftrages des Bundesverfassungsgerichtes, die Totalüberwachung hierbei zu verhindern, mehr noch: die informationelle Selbstbestimmung von Nutzenden und Dritten zu ermöglichen und sicherzustellen. In der Keynote werden hierzu die Mindestanforderungen dargestellt sowie das, was aus Datenschutzsicht wünschenswert wäre -adressiert an Google, Entwickler, nutzende Unternehmen und Anwender.
Mehr unter : https://www.datenschutzzentrum.de/
Mit Mai 2018 wird dass neue EU Datenschutzrecht auch in Deutschland wirksam. Die Ausarbeitung gibt einen Überblick über die Auswirkungen aus der Sicht eines Versicherungsunternehmens.
4. Datenschutz
• Datenschutz bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch
personenbezogener Daten
• Jeder soll grundsätzlich selbst entscheiden können, wem wann welche seiner
persönlichen Daten zugänglich sein sollen
• Datenverarbeitung, Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und
Datenanalyse werden immer einfacher
• Überwachung:
– Telekommunikationsüberwachung zur Verbrechensbekämpfung
– Überwachung von Banktransaktionen zur Aufdeckung von Steuerdelikten
– Mitarbeiterüberwachung zur Effizienzsteigerung
– Handel: Kundenprofile, Zahlungsfähigkeit
28.04.2012 Nancy Weber 4
5. Vorratsdatenspeicherung
• Dezember 2007: Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations-
überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen: Es
verpflichtet alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden
haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern.
• Speicherung der Rufnummern der Gesprächsteilnehmer, Uhrzeit des
Telefonats, Absender und Empfänger von SMS, der ungefähre Standort von
Handy-Nutzern bei Telefonaten, sowie Nutzerinformationen beim Surfen im
Internet und beim Versand von E-Mails
• 31.12.2007: 35.000 Gegner reichen Verfassungsbeschwerde ein
• März 2010: Das Bundesverfassungsgericht kippt das bestehende Gesetz: nicht
mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar, Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt
Vorratsdatenspeicherung trotzdem unter bestimmten Bedingungen durchaus
mit den Grundgesetz vereinbar
28.04.2012 Nancy Weber 5
6. Vorratsdatenspeicherung
• 2011: „Quick-freeze“-Verfahren: vorübergehende Unterbrechung der
routinemäßigen Löschung der Telekommunikationsdaten per Antrag für
die Strafverfolgung, Vorlage eines richterlichen Beschluss,
Aushändigung der gespeicherten Daten an die Strafverfolgungsbehörde
• EU – Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland: EU-Richtlinie
nicht bis Jahresende umgesetzt hohe Geldstrafen
• Hauptkritikpunkt: jeder Bürger ist potenziell verdächtig wird
überwacht, Unschuldsvermutung wird damit abgeschafft
• Handlungsmuster, Abweichungen hiervon feststellbar
• Profil: Gewohnheiten und Vorlieben, menschliche Beziehungen,
Bewegungsprofil
28.04.2012 Nancy Weber 6
8. Öffentlichkeitsfahndung via Facebook?
Die Konferenz der Innenminister der Länder (IMK) beschäftigt sich
mit der Frage, ob Polizeibehörden bundesweit ihre
Fahndungsmeldungen auch über Facebook verbreiten sollen.
Schon seit einiger Zeit betreibt die Polizei der niedersächsischen
Landeshauptstadt Hannover eine entsprechende Fanpage. In einer
kürzlich vorgestellten Bilanz kommt die Hannoveraner Polizei zu
einer positiven Bewertung: die Polizei-Seite stoße auf reges
Interesse und habe bereits jetzt mehr als 80.000 registrierte "Fans".
Vor allem aber sei es durch die Fahndungsausschreibungen in
Facebook möglich gewesen, mehrere Straftaten aufzuklären,
darunter auch den Mord an einer jungen Frau.
28.04.2012 Nancy Weber 9
9. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
• regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen
oder manuell verarbeitet werden
• regelt Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung
• personenbezogenen Daten: Name, sowie Daten, die Personen
bestimmbar machen (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse beim
Surfen, Personalnummer)
• Abschnitt 1 (§§ 1–11): allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
• Abschnitt 2 (§§ 12–26):Datenverarbeitung für öffentliche Stellen
• Abschnitt 3 (§§ 27–38a) Datenverarbeitung für private Stellen
• Abschnitt 4 (§§ 39–42) Sondervorschriften
• Abschnitt 5 (§§ 43–44) Straf- und Bußgeldvorschriften
• Abschnitt 6 (§§ 45–46) Übergangsvorschriften
28.04.2012 Nancy Weber 10
10. Datensicherheit - Anlage zu § 9 BDSG Satz 1
1. Zutrittskontrolle: Unbefugten ist der Zutritt zu entsprechenden
Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren
2. Zugangskontrolle: keine Nutzung der Datenverarbeitungsanlagen durch Unbefugte
(i.d.R. durch Login und Passwort)
3. Zugriffskontrolle: Einsatz einer Berechtigungsstruktur (z.B. Benutzerrechte)
4. Weitergabekontrolle: keine Veränderung, Einsichtnahme, Löschung von Daten bei
ihrer elektronischen Übertragung, ihres Transports oder Speicherung
5. Eingabekontrolle: es muss nachträglich festgestellt werden können, ob und von wem
personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder entfernt wurden
6. Auftragskontrolle: personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet würden,
dürfen nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden
7. Verfügbarkeitskontrolle: personenbezogene Daten sind gegen (mutwillige o. zufällige)
Zerstörung oder Verlust zu schützen (insbesondere durch Sicherungskopien)
8. Trennungsgebot: personenbezogene Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken
erhoben wurden, müssen getrennt verarbeitet werden
28.04.2012 Nancy Weber 11
11. Kosten des Datenschutzes
• Datenschutzbeauftragter
• betriebliche Datenverarbeitung: Zugriffsrechtverwaltung, Lösch-,
Archivierungs- und Sperrfunktionen
• Anfragen von Dritten über gespeicherte Daten und Korrektur-
bzw. Löschforderungen
• Dokumentation und Prüfung der vorgenommenen Maßnahmen
des Datenschutzes
28.04.2012 Nancy Weber 12
Jede nichtöffentliche Stelle (z. B. Unternehmen), in der zehn oder mehr Personen ständig
mit der Bearbeitung personenbezogener Daten mittels elektronischer Datenverarbeitung
beschäftigt sind, benötigt einen Datenschutzbeauftragten
12. Datenschutzbestimmungen Online-Shop
28.04.2012 Nancy Weber 13
„Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen
schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können
wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung bei Bestellungen Adress- und Bonitätsdaten an
andere Konzernversandhandelsunternehmen sowie ggf. an die SCHUFA 65203
Wiesbaden weitergeben und anfragen.“
Bei Erstbestellungen auf Rechnung und Ratenkäufen nutzen wir neben anderen
Bonitätsdaten auch Anschriftendaten, um das Risiko von Zahlungsausfällen im
Einzelfall abschätzen zu können.
Webtracking:
Auf dieser Webseite werden Informationen über das Surfverhalten der Webseiten-
Besucher zu Marketingzwecken in anonymisierter Form gesammelt und gespeichert. Diese
Daten werden mithilfe von so genannten Cookie-Textdateien auf Ihrem Computer
gespeichert und erlauben es uns, in anonymisierter Form das Surfverhalten zu analysieren.
Sie können der vollkommen anonymen Analyse Ihres Surfverhaltens hier widersprechen.
13. 28.04.2012 Nancy Weber 14
Facebook Social Plugins: Wenn Sie eine Seite von www.otto.de besuchen, die ein
solches Plug-in enthält, stellt Ihr Browser eine Verbindung zu Facebook her und die
Inhalte werden von Facebook geladen. Ihr Besuch auf den Seiten von www.otto.de
kann dadurch ggf. von Facebook nachverfolgt werden, wenn Sie einen Account bei
Facebook besitzen oder schon einmal eine Seite mit Facebook Social Plug-ins
besucht haben. Darüber hinaus bekommt Facebook direkt Informationen von
Ihnen, wenn sie ein solches Social Plug-in nutzen (z.B. Klick auf den LIKE-Button)
Dieses ist notwendig, um die Informationen mit Ihren Freunden zu teilen.
Des Weiteren haben sie die Möglichkeit der Anzeige von Facebook Social Plugins hier
zu widersprechen.
Retargeting Technologien: Diese Website verwendet im Internet Retargeting-
Technologie. Diese ermöglicht es, auf Websites unserer Partner gezielt jene Internet
User mit Werbung anzusprechen, die sich bereits für unseren Shop und unsere
Produkte interessiert haben. Aus Studien wissen wir, dass die Einblendung
personalisierter, interessenbezogener Werbung für den Internet User interessanter ist
als Werbung, die keinen solchen persönlichen Bezug hat. Die Einblendung der
Werbemittel erfolgt beim Retargeting auf der Basis einer Cookie-basierten Analyse des
vorherigen Nutzerverhaltens.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihnen interessenbezogene Werbung angezeigt wird,
können Sie diese Funktion hier deaktivieren.
14. Werbekontaktaufnahmen: Opt-in/Opt-Out?
• Verfahren, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen vorher
explizit bestätigen muss
• Der BGH hat für Einwilligungen von Verbrauchern in den Empfang von SMS-
oder E-Mail-Werbung im Urteil vom 16. Juli 08 ein klares „Opt-in“-Prinzip
festgelegt.
• „Double-Opt-In-Verfahren" vs. „Confirmed Opt-in“
• In Deutschland sind bestimmte Werbemaßnahmen nur nach erklärter oder
mutmaßlicher Einwilligung zulässig. Dies ist vor allem im Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb, § 7, Absatz 2, Nummer 2 und 3 von 2004 geregelt.
– Das Opt-In Zustimmungskästchen darf nicht vorausgefüllt sein
– Das Opt-In Zustimmungskästchen darf kein Pflichtfeld sein
– Das Opt-In Zustimmungskästchen muss eine transparente Textformulierung haben
– Sie müssen genau darüber belehren, welche Datenmerkmale Sie speichern, wozu und
was Sie damit machen
– Pauschale Einwilligungen für eine allgemeine Weitergabe aller Daten an Dritte ist
unwirksam.
28.04.2012 Nancy Weber 15
15. Suchmaschinen
28.04.2012 Nancy Weber 16
• Interessen
• Familien-
verhältnisse
• Politische
Überzeugung
• Gesundheits-
zustand, etc.
• Suchbegriffe
• Zeitpunkt des
Besuchs
• ausgewählte
Links
• IP Adresse
www.google.com/ads/preferences
18. Facebook
• Sammlung von Daten von Nicht-Mitgliedern über Adressbücher
• durchschaubare Gruppenstrukturen
• Mögliche Rückschlüsse über nicht angegebene Daten über
Freunde, Interessen durch die Berechnung statistischer
Wahrscheinlichkeiten
28.04.2012 Nancy Weber 19
20. Social Media Buttons
Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-
öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis am 08. Dezember 2011)
• „Das direkte Einbinden von Social Plugins in Websites deutscher Anbieter,
wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des Social Plugins
ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und
-nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu
unterbinden, unzulässig.“
28.04.2012 Nancy Weber 21
23. ACTA
• internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und
Urheberrechtsverletzungen
• Durchsetzung von Schutzrechten für das geistige Eigentum als
Mindeststandards
• Abschnitt 5 Artikel 27: Grundsätzlich soll geistiges Eigentum im digitalen
Umfeld genauso behandelt werden wie außerhalb
• ACTA-Unterzeichner: Kanada, Australien, Japan, Marokko, Neuseeland,
Südkorea, Singapur, USA, EU, Österreich, Belgien, Bulgarien, die
Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen,
Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte
Königreich
• In-Kraft-treten: Ratifizierung von ACTA durch 6 Staaten
28.04.2012 Nancy Weber 24
24. ACTA – pro & contra
Diskussion
28.04.2012 Nancy Weber 25
38. Ein Blick in die Zukunft
28.04.2012 Nancy Weber 39
39. Suche wird sozial
• Google+ als Kern der sozialen Suche
• alle Suchanfragen angereichert mit Informationen aus dem persönlichen
Google+ Netzwerk, auch von Google+ Seiten
• Suchergebnisse zugeschnitten auf die eigenen Vorlieben und die von Freunden
• Empfehlungen zu Nutzern passend zur Suchanfrage
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42. Suche wird semantisch
• Daten werden für Maschinen lesbar gemacht
• Inhalte automatisch auslesen: Angaben unterschiedlich formatiert und
an verschiedenen Stellen eingebettet
• Beziehung von Daten zu anderen Informationen
• einheitliche Formate und Auszeichnungen notwendig
• Beliebige Kombination vereinheitlichter Daten – quellenunabhängig
• Daten nicht mehr nur isoliert pro Webseite verfügbar
• Erkennen von Synonymen
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47. Mobile Facts
• Rund ein Drittel der Internet-Nutzer (34,9 Prozent) surfen
inzwischen auch mobil im Netz
• Knapp 80% der Befragten surfen täglich bis zu einer Stunde mobil
im Netz
• Abrufen und Empfang von E-Mails (23%)
• Checken von Wetterseiten (19%)
• Social Media (18%)
• News (16%)
• Suche (16%)
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50. Mobiles Marketing mit Website oder App?
Mobile Website
Pro
• wird von Suchmaschinen gefunden
• gelerntes Surf-Erlebnis
• vergleichsweise kostengünstig
• kann wie gewohnt verlinken
Contra
• leicht eingeschränkte Usability
• noch geringe Reichweite
• wird im Vergleich zur App als weniger hochwertig
wahrgenommen
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51. Mobiles Marketing mit Website oder App?
App
Pro
• native Apps bieten hervorragende Usability
• bei Nutzern sehr beliebt
• einfache Integration von Telefonfunktionen
• viele Funktionen sind auch offline nutzbar
Contra
• für jedes Smartphone-Betriebssystem wird in der Regel eine eigene App
benötigt
• Optimierung ist an ein Update des Nutzers gekoppelt
• muss heruntergeladen werden
• kann nicht über einen Link angesteuert werden
• vergleichsweise teuer (Entwicklung, Pflege, App- Vermarktung)
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53. Mobile Payment
• Paypal Express Mobile
• Near Field Communication (NFC): kontaktloser Datenaustausch
zwischen zwei Geräten auf kurze Distanz
• Kunde bezahlt seine Ware quasi im Vorbeigehen
• Smartphone kurz an ein entsprechendes Lesegerät halten, die für
die Transaktion nötigen Daten werden übermittelt, die Zahlung
erfolgt automatisch
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59. Parallax Scrolling
• Pseudo-3D Technik
• Nutzer zum scrollen animieren
• 80% der Aufmerksamkeit Inhalten über dem Fold, nur 20% unterhalb
• Effekt, der durch Scrollen ausgelöst wird
• Seite kann ohne Klick navigiert werden
• das Statische einer Website wird ohne Video oder Flash aufgebrochen
• Wow-Effekt beim Nutzer auslösen
• Wiedererkennungswert einer Seite steigern
• „ Joy of Use“
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