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Rene Liebald
Gliederung: 
Begriff 
Bedeutung 
Regelungen in Deutschland 
Quellen 
Fragen
Begriff : Datenschutz 
 technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Missbrauch 
von Daten 
 1970 erstmalige Benutzung des Wortes Datenschutz im heutigen 
Sinne 
 1977 deutsches Bundesdatenschutzgesetz (mehrmals 
überarbeitet) 
 Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Bedeutung 
Warum Datenschutz 
 Kundenprofile für Marketing 
 Finanzbehörden sind an Banktransaktionen 
 Unternehmen an Mitarbeiterüberwachung 
 Banken an Zahlungsfähigkeit 
 Gleichgültigkeit bei einem großen Teile der Bevölkerung
Regelung in Deutschland 
 Bundesdatenschutzgesetz 
 1977 Verfasst 
 Letzte Änderung September 2009 
 Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit 
Erlaubnisvorbehalt 
 Die Pflichten der verantwortlichen (verarbeitenden) Stelle fallen 
immer der Geschäftsführung zu 
◦ Gewährung der Betroffenenrechte 
◦ transparente und dokumentierte EDV 
◦ Nachvollziehbarkeit von Zugriffen,
Rechte der Bürger / Betroffenen 
 Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über 
sie gespeichert sind 
 Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und 
zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden 
 Löschung oder Sperrung ihrer Datensätze (Der Anbieter ist nicht 
zwingend zur Löschung verpflichtet) 
 Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
Rechte der Bürger / Betroffenen 
 Auskunft ist von öffentlichen Stellen unentgeltlich zu erteilen 
 private Stellen können unter Umständen ein Entgelt verlangt 
werden 
 Auskunftspflicht bei Polizei und Geheimdienste ausgenommen
Daten bei Facebook 
 Inhalte bleiben im Besitz der Nutzer 
 Facebook kann alle Inhalte kommerziell nutzen 
 Über die Nutzung von Facebook über das Handy können auch 
Daten von Nicht-Mitglieder dauerhaft gespeichert werden 
 Like-Button auf Facebook-fremden Seiten 
 Nutzer stimmen der Nutzung und Verwendung aller 
Personendaten von mit Facebook kooperierenden Partnern zu 
(CIA, deutsche Polizeibehörde,..)
Quellen 
http://www.datenschutz-berlin.de/content/recht 
http://www.kinast-partner.de/datenschutzrecht/ 
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/Rechtsvo 
rschriften.php 
https://www.facebook.com/terms.php?locale=DE 
http://www.gesetze-im-internet. 
de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf
Quellen 
http://www.datenschutz-berlin.de/content/recht 
http://www.kinast-partner.de/datenschutzrecht/ 
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/Rechtsvo 
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Datenschutz

  • 2. Gliederung: Begriff Bedeutung Regelungen in Deutschland Quellen Fragen
  • 3. Begriff : Datenschutz  technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Missbrauch von Daten  1970 erstmalige Benutzung des Wortes Datenschutz im heutigen Sinne  1977 deutsches Bundesdatenschutzgesetz (mehrmals überarbeitet)  Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • 4. Bedeutung Warum Datenschutz  Kundenprofile für Marketing  Finanzbehörden sind an Banktransaktionen  Unternehmen an Mitarbeiterüberwachung  Banken an Zahlungsfähigkeit  Gleichgültigkeit bei einem großen Teile der Bevölkerung
  • 5. Regelung in Deutschland  Bundesdatenschutzgesetz  1977 Verfasst  Letzte Änderung September 2009  Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt  Die Pflichten der verantwortlichen (verarbeitenden) Stelle fallen immer der Geschäftsführung zu ◦ Gewährung der Betroffenenrechte ◦ transparente und dokumentierte EDV ◦ Nachvollziehbarkeit von Zugriffen,
  • 6. Rechte der Bürger / Betroffenen  Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind  Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden  Löschung oder Sperrung ihrer Datensätze (Der Anbieter ist nicht zwingend zur Löschung verpflichtet)  Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
  • 7. Rechte der Bürger / Betroffenen  Auskunft ist von öffentlichen Stellen unentgeltlich zu erteilen  private Stellen können unter Umständen ein Entgelt verlangt werden  Auskunftspflicht bei Polizei und Geheimdienste ausgenommen
  • 8. Daten bei Facebook  Inhalte bleiben im Besitz der Nutzer  Facebook kann alle Inhalte kommerziell nutzen  Über die Nutzung von Facebook über das Handy können auch Daten von Nicht-Mitglieder dauerhaft gespeichert werden  Like-Button auf Facebook-fremden Seiten  Nutzer stimmen der Nutzung und Verwendung aller Personendaten von mit Facebook kooperierenden Partnern zu (CIA, deutsche Polizeibehörde,..)
  • 9. Quellen http://www.datenschutz-berlin.de/content/recht http://www.kinast-partner.de/datenschutzrecht/ https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/Rechtsvo rschriften.php https://www.facebook.com/terms.php?locale=DE http://www.gesetze-im-internet. de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf
  • 10. Quellen http://www.datenschutz-berlin.de/content/recht http://www.kinast-partner.de/datenschutzrecht/ https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/Rechtsvo rschriften.php https://www.facebook.com/terms.php?locale=DE http://www.gesetze-im-internet. de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf