Das Dokument präsentiert aktuelle rechtliche Entscheidungen in Form von Verbrauchertipps der ARAG, unter anderem zu Themen wie Kündigungsschutz, Arbeitsvermittlung für Bordelle, und die Weiterveräußertung von Softwarelizenzzertifikaten. Es stellt klar, dass keine Kündigung für den Missbrauch einer Kantinenkarte ohne vorherige Abmahnung rechtens ist, und dass Bordellbetreiber keine Vermittlungsaufträge bei der Arbeitsagentur erwarten können. Zudem darf ein Erstkäufer von Software mit Echtheitszertifikaten diese nur mit Zustimmung des Herstellers weiterveräußern und bei einer Hüftoperation ist ein Beinlängenunterschied von bis zu 1,5 cm rechtlich nicht als Behandlungsfehler anzusehen.