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MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ 
PRESSESTELLE 
Kernerplatz 10 · 70182 Stuttgart · Telefon 0711 126-2354 / 2383 / 2476 / 2355 · Fax 0711 126-2379 
pressestelle@mlr.bwl.de · www.mlr.baden-wuerttemberg.de 
PRESSEMITTEILUNG 7. November 2014 
Nr. 212/2014 
Naturschutzminister Alexander Bonde: „Neue Baumschnitt-Prämie für Streuobstbäume kann ab sofort beantragt werden“ 
Antragstellung bis zum 15. Mai 2015 möglich 
Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner Streuobstkonzeption erstmals eine Prämie für den Baumschnitt vorgestellt, um die Pflege von Streuobstwiesen in Baden- Württemberg zu fördern. „Der fachgerechte Baumschnitt ist ein essentieller Beitrag, um den Lebensraum Streuobstwiese für Tiere, Pflanzen, Erholungssuchende und für die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Mit einem fachgerechten Baum- schnitt kann die Lebensdauer der wertvollen Streuobstbestände verlängert werden. Ab sofort sind die Antragsformulare für die neue Fördermaßnahme Baumschnitt unter www.streuobst-bw.info abrufbar“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Freitag (7. November) in Stuttgart. 
Die Antragstellerinnen und Antragsteller melden die zu pflegenden Bäume an und legen ein kleines Schnittkonzept vor, das mehrere zusammenhängende Flurstücke, Gemarkungen oder Gemarkungsteile umfasst. Das Schnittkonzept besteht aus einer Flurstückskarte oder einem Luftbild, in dem man die beantragte Fläche markiert und die Zahl der Bäume angibt, die insgesamt und aufgeteilt in einen Fünfjahreszeitraum geschnitten werden sollen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Schnittkonzept über fünf Jahre erstreckt. Förderfähig sind typische Streuobstbestän- de außerhalb von Hausgärten mit großkronigen, hochstämmigen, starkwüchsigen Obstbäumen in weitläufigen Abständen. Damit der Aufwand bei Antragstellung, Aus- zahlung und Kontrolle der Baumschnitt-Förderung in einem guten Verhältnis zum Nutzen steht, sind nur Sammelanträge von Gruppen, Vereinen, Aufpreisinitiativen,
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Landschaftserhaltungsverbänden, Mostereien und Gemeinden vorgesehen. 
Die zuständigen Regierungspräsidien nehmen die Anträge bis zum 15. Mai 2015 ent- gegen. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung und eventueller Priorisierung der Anträ- ge. Ab Winter 2015/2016 können die ersten Schnittmaßnahmen gefördert werden. Das Land fördert den Schnitt mit 15 Euro pro Streuobstbaum. Die Baumschnittprämie kann zweimal innerhalb von fünf Jahren ausgezahlt werden. Das Land hat bei der EU außerdem für interessierte Gemeinden die Möglichkeit beantragt, diesen Fördersatz um bis zu 10 Euro je Baum zu erhöhen. Die Zustimmung der EU dazu steht noch aus. 
Weitere Informationen zur neuen Baumschnitt-Förderung erhalten Sie unter www.streuobst-bw.info > Förderung > Förderung Baumschnitt oder 0711/126-2185. 
Über die Streuobstkonzeption: 
Im Sommer 2014 stellte Naturschutzminister Alexander Bonde die Streuobstkonzep- tion Baden-Württemberg vor. In dieser werden unter anderem Maßnahmen gebün- delt, mit denen die Streuobstwiesen erhalten werden können und neue Fördermög- lichkeiten angeboten. Weitere Informationen können Sie hier abrufen: 
www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und- oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/aktiv-fuer-reichtum-und-vielfalt-der- streuobstlandschaften-naturschutzminister-alexander-bonde-stel/ 
Die „Streuobstkonzeption Baden-Württemberg – Aktiv für Reichtum und Vielfalt unse- rer Streuobstlandschaften“ kann unter www.mlr-bw.de heruntergeladen und über den Broschürenservice des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de > Unser Service > Broschüren bestellt werden.

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