Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg hat eine neue Baumschnitt-Prämie für Streuobstbäume eingeführt, die ab sofort bis zum 15. Mai 2015 beantragt werden kann. Ziel ist, die Pflege von Streuobstwiesen zu fördern und die Lebensdauer dieser wertvollen Bestände zu verlängern. Antragsteller müssen ein fünfjähriges Schnittkonzept vorlegen, und die Förderung beträgt 15 Euro pro Streuobstbaum, wobei die Prämie zweimal innerhalb von fünf Jahren ausgezahlt werden kann.