SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 2
Downloaden Sie, um offline zu lesen
Für das Kennzeichnen der Bewerber
und Bewerberinnen gilt:
•	 Es gilt die sogenannte positive Kennzeichnungspflicht.
Das bedeutet, dass ein Bewerber ausdrücklich als ge-
wählt gekennzeichnet werden muss – ein Ausstreichen
der Namen anderer Bewerber reicht nicht aus!
•	 Ein Bewerber/eine Bewerberin, der/die eine Stimme
erhalten soll, wird mit einem Kreuz oder mit einer „1“
gekennzeichnet.
•	 Bewerber/Bewerberinnen, die zwei oder drei Stim-
men erhalten sollen, werden mit einer „2“ oder „3“
gekennzeichnet.
•	 Um Bewerbern unterschiedlicher Listen Stimmen zu
geben, wird eine Liste als Grundlage genommen.
Weitere Namen von anderen Listen können dann
handschriftlich hinzugefügt werden.
•	 Wer alle Stimmen einer Partei oder Wählervereini-
gung zukommen lassen möchte, kann deren Liste
ohne weitere Kennzeichnung unverändert abgeben.
Es erhält dann jeder Bewerber/jede Bewerberin eine
Stimme. Enthält eine Liste weniger Bewerber als Kan-
didaten zu wählen sind, verschenkt man bei einem
unveränderten Stimmzettel allerdings einen Teil seiner
Stimmen!
Ortschaftsräte
Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem glei-
chen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemein-
deräte.
Kreistagswahl
Bei den Kreistagwahlen wird der Landkreis in Wahlkreise
eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahl-
kreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und -kreisräte
im Wahlkreis zu wählen sind.
Regionalwahl Stuttgart
In der Region Stuttgart wählen die Bürgerinnen und
Bürger die Regionalversammlung direkt. Jede/r Wähler/
in besitzt nur eine Stimme, mit der direkt eine Wähler-
vereinigung bzw. Partei gewählt wird. Kumulieren und
Panaschieren sind daher nicht möglich.
So wählen Sie richtig:
•	 Sie können nur so viele Stimmen, wie Rät/-innen in
der Kommune (Gemeinderat) oder dem Wahlkreis
(Kreistag) zu wählen sind abgeben.
•	 Sie können einem Bewerber/einer Bewerberin bis zu
drei Stimmen geben (Kumulieren).*
•	 Sie können auf eine ausgesuchte Liste eines Wahlvor-
schlages Bewerber/-innen anderer Listen übertragen
(Panaschieren).
kumuliert
panaschiert
Hier wurden sechs Stimmen auf vier Kandidaten verteilt.
Mehrheitswahl
Wenn es keine oder nur eine Liste gibt, findet Mehrheits-
wahl statt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die das passive
Wahlrecht haben, sind wählbar auch wenn sie sich nicht
kandidiert haben. Kumulieren ist bei Mehrheitswahl nicht
möglich.
Wann wird gewählt?
Am 25. Mai 2014 finden in den 1101 Gemeinden und
Städten Baden-Württembergs die Kommunalwahlen statt.
Wer wird gewählt?
•	die Mitglieder der Gemeinderäte
•	die Mitglieder der Ortschaftsräte
•	die Mitglieder der Kreistage
•	die Mitglieder des Regionalparlaments
in der Region Stuttgart
Wählbar sind alle Deutschen und EU-Bürger/-innen der
jeweiligen Kommune, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben (passives Wahlrecht) und nicht von der Wählbar-
keit ausgeschlossen wurden.
Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht haben alle Deutsche und EU-Bür-
ger/-innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit
mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der
jeweiligen Gemeinde haben.
Wo wird gewählt?
Gewählt wird in den von den Gemeinden eingerichteten
Wahllokalen am Wahltag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr.
Die Adresse des zuständigen Wahllokals ist auf der
Wahlbenachrichtigung vermerkt. Diese geht allen Wahl-
berechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag
zu.
Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit,
Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt anzufor-
dern.
Hinweise zum Wahlverlauf
Information einholen über Parteien, Wählerver-
einigungen, Kandidatinnen und Kandidaten
Kommunalwahl-Termin merken
Wahlbenachrichtigungskarte erhalten?
Antrag stellen beim
Wahl­amt der Gemein-
de auf Eintragung in
das Wählerverzeichnis
Am Wahltag verhindert?
Wahlschein für Brief-
wahl bei der Gemein-
de beantragen
•	 Stimmzettel ausfüllen
•	 Eidesstattliche Versiche-
rung unterschreiben
•	 Stimmzettel in Umschlag
stecken und verschliessen
•	 Umschlag und Wahl-
schein an den Wahlleiter
per Post senden
•	 Posteingang spätestens
am Wahltag bis
18:00 Uhr
Zum Wahllokal gehen,
Stimmzettel und Wahl-
benachrichtigungskarte
sowie Personalausweis
oder Reisepass mitneh-
men.
Bis 18:00 Uhr wählen
nein
ja
Eintragung
janein
Stimmzettel und ein
Merkblatt mit Hinweisen
zur Stimmabgabe wird
etwa eine Woche vor
der Wahl zugestellt.
Weitere Informationen
Die Kommunen und Landkreise stellen auf ihren Home-
pages zahlreiche Informationen rund um die Kommunal-
wahl bereit. Informationen erteilen auch die örtlichen
Wahlämter.
Angebote der Landeszentrale für politische
Bildung Baden-Württemberg:
•	 Handbuch Kommunalpolitik
Siegfried Frech und Reinhold Weber (Hrsg.)
Stuttgart 2014; 5,00 EUR
•	 Info-Poster „mach’s klar“
Plakat in A2 oder A3, kostenlos
•	 Kommunalwahl in Baden-Württemberg:
in leichter Sprache
Broschüre für Menschen mit Handicap, 24 Seiten,
A4, kostenlos
•	 mach’s klar 1/2014
„Kommunalwahl 2014 in Baden-Württemberg“
Politik einfach erklärt, 4 Seiten A4, kostenlos
•	 Postkarten zur Kommunal- und Europawahl
4 verschiedene Motive, kostenlos
Zu bestellen bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Stafflenbergstr. 38, 70184 Stuttgart
Fax 0711.16 40 99 77
marketing@lpb.bwl.de
www.lpb-bw.de/shop
Hotline zur Kommunalwahl 2014:
www.kommunalwahl-bw.de/hotline.htm
Wahlportal:
Das Wahlportal der Landeszentrale bietet umfassende
Informationen zu den Aufgaben von Gemeinden und
Kreisen sowie zum Wahlrecht:
www.kommunalwahl-bw.de
www.waehlenab16-bw.de
STICHTAG 25. Mai
SIE HABEN DIE WAHL.
Kommunalwahlen und Europawahl
in Baden-Württemberg
Info zur
Kommunalwahl
25. Mai 2014
Wahlschein mit
Stimmzettel wird
postalisch zugestellt
oder selbst abgeholt
Impressum:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Redaktion: Robby Geyer, Karl-Ulrich Templ
Titelbild: © Fotolia/Christian Schwier
Die Gemeindeordnung sieht verschiedene Möglichkeiten
vor, um Ortsteilen ein größeres Mitwirkungsrecht an Ent-
scheidungen der gesamten Gemeinde einzuräumen:
•	 In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen
kann die Ortschaftsverfassung eingeführt werden. Der
von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte
Ortschaftsrat hat ein Vorschlagsrecht und berät die
örtliche Verwaltung. Ihm können Entscheidungsrechte
übertragen werden.
•	 In Großstädten und Gemeinden mit räumlich getrenn-
ten Ortsteilen können Bezirksbeiräte gebildet werden,
deren Mitglieder vom Gemeinderat bestellt werden.
In Großstädten können die Bezirksbeiräte auch direkt
gewählt werden. Der Bezirksbeirat berät die örtliche
Verwaltung und hat ein Anhörungsrecht, jedoch keine
Entscheidungsrechte.
•	 Die Unechte Teilortswahl ist ein besonderes Wahlver-
fahren für den Gemeinderat der Gesamtgemeinde,
durch das die Vertretung der Orts- oder Stadtteile
gewährleistet werden soll. Dabei erhalten Teilorte eine
festgelegte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er
ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Aufgaben
•	 Aufstellung des Haushaltsplans der Gemeinde
•	 Satzungsrecht-, Planungs- und Personalhoheit
•	 Kontrolle der Gemeindeverwaltung
•	 Kontrolle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Zusammensetzung und Arbeit
•	 Die Anzahl der Mitglieder richtet sich in der Regel
nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
•	 Die Mitglieder des Gemeinderates werden über die
Listen von Parteien und Wählervereinigungen gewählt.
•	 Der Gemeinderat kann beschließende und beratende
Ausschüsse einsetzen.
•	 Vorsitzende/r des Gemeinderats und seiner Ausschüs-
se ist mit Stimmrecht der Bürgermeister/die Bürgermei-
sterin.
Ortschafts- und Bezirksbeiräte
Unechte Teilortswahl
Der Gemeinderat Die Verwaltung
Die Gemeindeverwaltung untersteht dem Bürgermeister/
der Bürgermeisterin. Sie setzt sich aus mehreren Ämtern
zusammen, ihre Struktur ist oftmals auf die Arbeitsweise
des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin zugeschnitten.
Aufgaben
•	 Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen
•	 Planungen im Auftrag des Gemeinderats
•	 Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderates
•	 Durchführung von Weisungs- und Pflichtaufgaben.
Zahlreiche Vorschriften der Europäischen Union sowie
80 Prozent der Bundes- und der Landesgesetze werden
von den Gemeinden vollzogen.
•	 Die Gemeindeverwaltung ist an die Vorgaben des
Gemeinderates gebunden, insbesondere an den im
Haushalt vorgegebenen finanziellen Rahmen.
Der/Die Bürgermeister/in
Das Gemeindeoberhaupt wird auf acht Jahre in direkter
Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und ist
in der Regel hauptamtlich tätig.
Aufgaben
•	 Leitung der Gemeindeverwaltung
•	 Vorsitz im Gemeinderat
•	 Formale Rechtsvertretung der Gemeinde
•	 Vertretung der Gemeinde nach außen
Allein der Bürgermeister/die Bürgermeisterin ist an allen
drei Phasen des politischen Geschehens beteiligt:
•	 bei der Entscheidungsvorbereitung in den Ämtern der
Gemeindeverwaltung
•	 bei der Beratung und Entscheidung im Gemeinderat
•	 bei der Umsetzung der Beschlüsse durch die Gemein-
deverwaltung.
Gemeinden ab 20 000 Einwohnern haben einen Ober-
bürgermeister/eine Oberbürgermeisterin.
Die Bürgerinnen und Bürger
Die direkten Beteiligungsmöglichkeiten in der Kommune
sind einzigartig. Als bürgernahe politische Ebene fördern
Städte und Gemeinden die Mitsprache der Menschen.
Wahlberechtigt sind bei der Kommunalwahl Deutsche
sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ab dem 16. Lebensjahr
mit Erstwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde.
Demokratische Einflussmöglichkeiten der Bürger und
Bürgerinnen auf kommunaler Ebene sind:
•	 Wahl von Gemeinderat und Kreistag
•	 Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
•	 Die Bürgerversammlung
•	 Einbringen eines Bürgerantrags im Gemeinderat
•	 Durchführung und Teilnahme an Bürgerentscheiden
Nicht nur für Bürgerinnen und Bürger, sondern für alle
Einwohnerinnen und Einwohner besteht, unabhängig von
Alter und Nationalität, die Möglichkeit, sich einzubrin-
gen. Beispiele für gelungene Beteiligung sind: Auslän-
derbeiräte, Jugendgemeinderäte, Gruppen der Lokalen
Agenda, Bürgerinitiativen,Seniorenbeiräte, Parteien und
Vereine.
Die Aufgaben der Gemeinden gehen über reine Selbst-
verwaltungsaufgaben hinaus. Zu bestimmten Aufgaben
sind sie verpflichtet, Staatsaufgaben kommen hinzu.
•	 Freiwillige Aufgaben, deren Erfüllung gänzlich in die
Entscheidung des Gemeinderats gestellt ist: Dazu zäh-
len u.a. der Bau eines Schwimmbades, die Einrichtung
eines Theaters oder Zuschüsse an Vereine.
•	 Pflichtaufgaben ohne Weisung: Sie müssen erfüllt
werden, über das „Wie“ entscheidet der Gemeinderat.
Dazu gehören Kindergärten, Schulen, Friedhöfe, Klär-
anlagen. Allerdings sind die Entscheidungsspielräume
durch Vorgaben eingeengt.
•	 Pflichtaufgaben nach Weisung: Hier wird per Gesetz
vorgeschrieben, wie die Aufgabe zu erledigen ist.
Dazu gehört z. B. das Ausstellen von Personalausweis
oder Reisepass.
Aufgaben von Städten und Gemeinden
Gemeinderat Bürgermeister
Bürgerinnen und Bürger
Verwaltung
besetzt leitet
wählen
kontrolliert
© 8421medien.de
Mitspracherecht über …
Ausschüsse
• Bürgerversammlung
• Bürgerantrag
• Bürgerbegehren
• Bürgerentscheid

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

Erklärung des OGVs WiFri
Erklärung des OGVs WiFriErklärung des OGVs WiFri
Erklärung des OGVs WiFriWandelBarCamp
 
Arsen in Böden und Gesteinen im Regierungspräsidium Karlsruhe
Arsen in Böden und Gesteinen im Regierungspräsidium KarlsruheArsen in Böden und Gesteinen im Regierungspräsidium Karlsruhe
Arsen in Böden und Gesteinen im Regierungspräsidium KarlsruheWandelBarCamp
 
Typisierungsaktion Marleen
Typisierungsaktion MarleenTypisierungsaktion Marleen
Typisierungsaktion MarleenWandelBarCamp
 
bund chemie quecksilberstudie
bund chemie quecksilberstudiebund chemie quecksilberstudie
bund chemie quecksilberstudieWandelBarCamp
 
Arsen, Die Arsenlüge über die Braunkohle
Arsen, Die Arsenlüge über die BraunkohleArsen, Die Arsenlüge über die Braunkohle
Arsen, Die Arsenlüge über die BraunkohleWolfgang Geiler
 
Stellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf
Stellungnahmen und Bedenken zum BebauungsplanentwurfStellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf
Stellungnahmen und Bedenken zum BebauungsplanentwurfWandelBarCamp
 
Klimaabkühlung durch die CO2 Kanone, Konvektionskreislauf,Klimaabkühlung stat...
Klimaabkühlung durch die CO2 Kanone, Konvektionskreislauf,Klimaabkühlung stat...Klimaabkühlung durch die CO2 Kanone, Konvektionskreislauf,Klimaabkühlung stat...
Klimaabkühlung durch die CO2 Kanone, Konvektionskreislauf,Klimaabkühlung stat...Wolfgang Geiler
 
Kohle,Braunkohle, Braunkohle als sinnvolle Energiequelle
Kohle,Braunkohle, Braunkohle als sinnvolle EnergiequelleKohle,Braunkohle, Braunkohle als sinnvolle Energiequelle
Kohle,Braunkohle, Braunkohle als sinnvolle EnergiequelleWolfgang Geiler
 

Andere mochten auch (8)

Erklärung des OGVs WiFri
Erklärung des OGVs WiFriErklärung des OGVs WiFri
Erklärung des OGVs WiFri
 
Arsen in Böden und Gesteinen im Regierungspräsidium Karlsruhe
Arsen in Böden und Gesteinen im Regierungspräsidium KarlsruheArsen in Böden und Gesteinen im Regierungspräsidium Karlsruhe
Arsen in Böden und Gesteinen im Regierungspräsidium Karlsruhe
 
Typisierungsaktion Marleen
Typisierungsaktion MarleenTypisierungsaktion Marleen
Typisierungsaktion Marleen
 
bund chemie quecksilberstudie
bund chemie quecksilberstudiebund chemie quecksilberstudie
bund chemie quecksilberstudie
 
Arsen, Die Arsenlüge über die Braunkohle
Arsen, Die Arsenlüge über die BraunkohleArsen, Die Arsenlüge über die Braunkohle
Arsen, Die Arsenlüge über die Braunkohle
 
Stellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf
Stellungnahmen und Bedenken zum BebauungsplanentwurfStellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf
Stellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf
 
Klimaabkühlung durch die CO2 Kanone, Konvektionskreislauf,Klimaabkühlung stat...
Klimaabkühlung durch die CO2 Kanone, Konvektionskreislauf,Klimaabkühlung stat...Klimaabkühlung durch die CO2 Kanone, Konvektionskreislauf,Klimaabkühlung stat...
Klimaabkühlung durch die CO2 Kanone, Konvektionskreislauf,Klimaabkühlung stat...
 
Kohle,Braunkohle, Braunkohle als sinnvolle Energiequelle
Kohle,Braunkohle, Braunkohle als sinnvolle EnergiequelleKohle,Braunkohle, Braunkohle als sinnvolle Energiequelle
Kohle,Braunkohle, Braunkohle als sinnvolle Energiequelle
 

Mehr von WandelBarCamp

Allianz für Beteiligung
Allianz für BeteiligungAllianz für Beteiligung
Allianz für BeteiligungWandelBarCamp
 
Bürgerbeteiligung Chancen Risiken GElingen
Bürgerbeteiligung Chancen Risiken GElingenBürgerbeteiligung Chancen Risiken GElingen
Bürgerbeteiligung Chancen Risiken GElingenWandelBarCamp
 
Pressemitteilung Antragsstart Streuobst
Pressemitteilung  Antragsstart StreuobstPressemitteilung  Antragsstart Streuobst
Pressemitteilung Antragsstart StreuobstWandelBarCamp
 
Bürgerantrag amtliches Mitteilungsblatt online
Bürgerantrag amtliches Mitteilungsblatt onlineBürgerantrag amtliches Mitteilungsblatt online
Bürgerantrag amtliches Mitteilungsblatt onlineWandelBarCamp
 
Unsere wichtigsten Bedenken
Unsere wichtigsten BedenkenUnsere wichtigsten Bedenken
Unsere wichtigsten BedenkenWandelBarCamp
 
Informationsblatt BI 2
Informationsblatt BI 2Informationsblatt BI 2
Informationsblatt BI 2WandelBarCamp
 
WBC12 Session Szenario Planung
WBC12 Session Szenario PlanungWBC12 Session Szenario Planung
WBC12 Session Szenario PlanungWandelBarCamp
 
Work Life Balance WBC12
Work Life Balance WBC12Work Life Balance WBC12
Work Life Balance WBC12WandelBarCamp
 
WBC12 Philosophische Session - Ich und Du
WBC12 Philosophische Session - Ich und DuWBC12 Philosophische Session - Ich und Du
WBC12 Philosophische Session - Ich und DuWandelBarCamp
 
Prozess-Skript 2.0 D
Prozess-Skript 2.0 DProzess-Skript 2.0 D
Prozess-Skript 2.0 DWandelBarCamp
 
Yokoten Magazin 01-2012
Yokoten Magazin 01-2012Yokoten Magazin 01-2012
Yokoten Magazin 01-2012WandelBarCamp
 
WandelBarCamp 2011 - Auftakt
WandelBarCamp 2011 - AuftaktWandelBarCamp 2011 - Auftakt
WandelBarCamp 2011 - AuftaktWandelBarCamp
 

Mehr von WandelBarCamp (19)

Allianz für Beteiligung
Allianz für BeteiligungAllianz für Beteiligung
Allianz für Beteiligung
 
Bürgerbeteiligung Chancen Risiken GElingen
Bürgerbeteiligung Chancen Risiken GElingenBürgerbeteiligung Chancen Risiken GElingen
Bürgerbeteiligung Chancen Risiken GElingen
 
Pressemitteilung Antragsstart Streuobst
Pressemitteilung  Antragsstart StreuobstPressemitteilung  Antragsstart Streuobst
Pressemitteilung Antragsstart Streuobst
 
Bürgerantrag amtliches Mitteilungsblatt online
Bürgerantrag amtliches Mitteilungsblatt onlineBürgerantrag amtliches Mitteilungsblatt online
Bürgerantrag amtliches Mitteilungsblatt online
 
Unsere wichtigsten Bedenken
Unsere wichtigsten BedenkenUnsere wichtigsten Bedenken
Unsere wichtigsten Bedenken
 
biw flyer
biw flyerbiw flyer
biw flyer
 
Informationsblatt BI 2
Informationsblatt BI 2Informationsblatt BI 2
Informationsblatt BI 2
 
Wirks Fülle
Wirks FülleWirks Fülle
Wirks Fülle
 
WBC12 Session Szenario Planung
WBC12 Session Szenario PlanungWBC12 Session Szenario Planung
WBC12 Session Szenario Planung
 
Work Life Balance WBC12
Work Life Balance WBC12Work Life Balance WBC12
Work Life Balance WBC12
 
WBC12 Philosophische Session - Ich und Du
WBC12 Philosophische Session - Ich und DuWBC12 Philosophische Session - Ich und Du
WBC12 Philosophische Session - Ich und Du
 
Stoneageoffice
StoneageofficeStoneageoffice
Stoneageoffice
 
Prozess-Skript 2.0 D
Prozess-Skript 2.0 DProzess-Skript 2.0 D
Prozess-Skript 2.0 D
 
Yokoten 02-2012
Yokoten 02-2012Yokoten 02-2012
Yokoten 02-2012
 
Yokoten Magazin 01-2012
Yokoten Magazin 01-2012Yokoten Magazin 01-2012
Yokoten Magazin 01-2012
 
Netcycler
NetcyclerNetcycler
Netcycler
 
SL- Büroeffizienz
SL- BüroeffizienzSL- Büroeffizienz
SL- Büroeffizienz
 
DB - burnout
DB - burnoutDB - burnout
DB - burnout
 
WandelBarCamp 2011 - Auftakt
WandelBarCamp 2011 - AuftaktWandelBarCamp 2011 - Auftakt
WandelBarCamp 2011 - Auftakt
 

Infoblatt Kommunalwahl 2014

  • 1. Für das Kennzeichnen der Bewerber und Bewerberinnen gilt: • Es gilt die sogenannte positive Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass ein Bewerber ausdrücklich als ge- wählt gekennzeichnet werden muss – ein Ausstreichen der Namen anderer Bewerber reicht nicht aus! • Ein Bewerber/eine Bewerberin, der/die eine Stimme erhalten soll, wird mit einem Kreuz oder mit einer „1“ gekennzeichnet. • Bewerber/Bewerberinnen, die zwei oder drei Stim- men erhalten sollen, werden mit einer „2“ oder „3“ gekennzeichnet. • Um Bewerbern unterschiedlicher Listen Stimmen zu geben, wird eine Liste als Grundlage genommen. Weitere Namen von anderen Listen können dann handschriftlich hinzugefügt werden. • Wer alle Stimmen einer Partei oder Wählervereini- gung zukommen lassen möchte, kann deren Liste ohne weitere Kennzeichnung unverändert abgeben. Es erhält dann jeder Bewerber/jede Bewerberin eine Stimme. Enthält eine Liste weniger Bewerber als Kan- didaten zu wählen sind, verschenkt man bei einem unveränderten Stimmzettel allerdings einen Teil seiner Stimmen! Ortschaftsräte Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem glei- chen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemein- deräte. Kreistagswahl Bei den Kreistagwahlen wird der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahl- kreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und -kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Regionalwahl Stuttgart In der Region Stuttgart wählen die Bürgerinnen und Bürger die Regionalversammlung direkt. Jede/r Wähler/ in besitzt nur eine Stimme, mit der direkt eine Wähler- vereinigung bzw. Partei gewählt wird. Kumulieren und Panaschieren sind daher nicht möglich. So wählen Sie richtig: • Sie können nur so viele Stimmen, wie Rät/-innen in der Kommune (Gemeinderat) oder dem Wahlkreis (Kreistag) zu wählen sind abgeben. • Sie können einem Bewerber/einer Bewerberin bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren).* • Sie können auf eine ausgesuchte Liste eines Wahlvor- schlages Bewerber/-innen anderer Listen übertragen (Panaschieren). kumuliert panaschiert Hier wurden sechs Stimmen auf vier Kandidaten verteilt. Mehrheitswahl Wenn es keine oder nur eine Liste gibt, findet Mehrheits- wahl statt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die das passive Wahlrecht haben, sind wählbar auch wenn sie sich nicht kandidiert haben. Kumulieren ist bei Mehrheitswahl nicht möglich. Wann wird gewählt? Am 25. Mai 2014 finden in den 1101 Gemeinden und Städten Baden-Württembergs die Kommunalwahlen statt. Wer wird gewählt? • die Mitglieder der Gemeinderäte • die Mitglieder der Ortschaftsräte • die Mitglieder der Kreistage • die Mitglieder des Regionalparlaments in der Region Stuttgart Wählbar sind alle Deutschen und EU-Bürger/-innen der jeweiligen Kommune, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht) und nicht von der Wählbar- keit ausgeschlossen wurden. Wer darf wählen? Das aktive Wahlrecht haben alle Deutsche und EU-Bür- ger/-innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Wo wird gewählt? Gewählt wird in den von den Gemeinden eingerichteten Wahllokalen am Wahltag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr. Die Adresse des zuständigen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Diese geht allen Wahl- berechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt anzufor- dern. Hinweise zum Wahlverlauf Information einholen über Parteien, Wählerver- einigungen, Kandidatinnen und Kandidaten Kommunalwahl-Termin merken Wahlbenachrichtigungskarte erhalten? Antrag stellen beim Wahl­amt der Gemein- de auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Am Wahltag verhindert? Wahlschein für Brief- wahl bei der Gemein- de beantragen • Stimmzettel ausfüllen • Eidesstattliche Versiche- rung unterschreiben • Stimmzettel in Umschlag stecken und verschliessen • Umschlag und Wahl- schein an den Wahlleiter per Post senden • Posteingang spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr Zum Wahllokal gehen, Stimmzettel und Wahl- benachrichtigungskarte sowie Personalausweis oder Reisepass mitneh- men. Bis 18:00 Uhr wählen nein ja Eintragung janein Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe wird etwa eine Woche vor der Wahl zugestellt. Weitere Informationen Die Kommunen und Landkreise stellen auf ihren Home- pages zahlreiche Informationen rund um die Kommunal- wahl bereit. Informationen erteilen auch die örtlichen Wahlämter. Angebote der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: • Handbuch Kommunalpolitik Siegfried Frech und Reinhold Weber (Hrsg.) Stuttgart 2014; 5,00 EUR • Info-Poster „mach’s klar“ Plakat in A2 oder A3, kostenlos • Kommunalwahl in Baden-Württemberg: in leichter Sprache Broschüre für Menschen mit Handicap, 24 Seiten, A4, kostenlos • mach’s klar 1/2014 „Kommunalwahl 2014 in Baden-Württemberg“ Politik einfach erklärt, 4 Seiten A4, kostenlos • Postkarten zur Kommunal- und Europawahl 4 verschiedene Motive, kostenlos Zu bestellen bei: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Stafflenbergstr. 38, 70184 Stuttgart Fax 0711.16 40 99 77 marketing@lpb.bwl.de www.lpb-bw.de/shop Hotline zur Kommunalwahl 2014: www.kommunalwahl-bw.de/hotline.htm Wahlportal: Das Wahlportal der Landeszentrale bietet umfassende Informationen zu den Aufgaben von Gemeinden und Kreisen sowie zum Wahlrecht: www.kommunalwahl-bw.de www.waehlenab16-bw.de STICHTAG 25. Mai SIE HABEN DIE WAHL. Kommunalwahlen und Europawahl in Baden-Württemberg Info zur Kommunalwahl 25. Mai 2014 Wahlschein mit Stimmzettel wird postalisch zugestellt oder selbst abgeholt Impressum: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Redaktion: Robby Geyer, Karl-Ulrich Templ Titelbild: © Fotolia/Christian Schwier
  • 2. Die Gemeindeordnung sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um Ortsteilen ein größeres Mitwirkungsrecht an Ent- scheidungen der gesamten Gemeinde einzuräumen: • In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen kann die Ortschaftsverfassung eingeführt werden. Der von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Ortschaftsrat hat ein Vorschlagsrecht und berät die örtliche Verwaltung. Ihm können Entscheidungsrechte übertragen werden. • In Großstädten und Gemeinden mit räumlich getrenn- ten Ortsteilen können Bezirksbeiräte gebildet werden, deren Mitglieder vom Gemeinderat bestellt werden. In Großstädten können die Bezirksbeiräte auch direkt gewählt werden. Der Bezirksbeirat berät die örtliche Verwaltung und hat ein Anhörungsrecht, jedoch keine Entscheidungsrechte. • Die Unechte Teilortswahl ist ein besonderes Wahlver- fahren für den Gemeinderat der Gesamtgemeinde, durch das die Vertretung der Orts- oder Stadtteile gewährleistet werden soll. Dabei erhalten Teilorte eine festgelegte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat. Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Aufgaben • Aufstellung des Haushaltsplans der Gemeinde • Satzungsrecht-, Planungs- und Personalhoheit • Kontrolle der Gemeindeverwaltung • Kontrolle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin Zusammensetzung und Arbeit • Die Anzahl der Mitglieder richtet sich in der Regel nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. • Die Mitglieder des Gemeinderates werden über die Listen von Parteien und Wählervereinigungen gewählt. • Der Gemeinderat kann beschließende und beratende Ausschüsse einsetzen. • Vorsitzende/r des Gemeinderats und seiner Ausschüs- se ist mit Stimmrecht der Bürgermeister/die Bürgermei- sterin. Ortschafts- und Bezirksbeiräte Unechte Teilortswahl Der Gemeinderat Die Verwaltung Die Gemeindeverwaltung untersteht dem Bürgermeister/ der Bürgermeisterin. Sie setzt sich aus mehreren Ämtern zusammen, ihre Struktur ist oftmals auf die Arbeitsweise des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin zugeschnitten. Aufgaben • Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen • Planungen im Auftrag des Gemeinderats • Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderates • Durchführung von Weisungs- und Pflichtaufgaben. Zahlreiche Vorschriften der Europäischen Union sowie 80 Prozent der Bundes- und der Landesgesetze werden von den Gemeinden vollzogen. • Die Gemeindeverwaltung ist an die Vorgaben des Gemeinderates gebunden, insbesondere an den im Haushalt vorgegebenen finanziellen Rahmen. Der/Die Bürgermeister/in Das Gemeindeoberhaupt wird auf acht Jahre in direkter Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und ist in der Regel hauptamtlich tätig. Aufgaben • Leitung der Gemeindeverwaltung • Vorsitz im Gemeinderat • Formale Rechtsvertretung der Gemeinde • Vertretung der Gemeinde nach außen Allein der Bürgermeister/die Bürgermeisterin ist an allen drei Phasen des politischen Geschehens beteiligt: • bei der Entscheidungsvorbereitung in den Ämtern der Gemeindeverwaltung • bei der Beratung und Entscheidung im Gemeinderat • bei der Umsetzung der Beschlüsse durch die Gemein- deverwaltung. Gemeinden ab 20 000 Einwohnern haben einen Ober- bürgermeister/eine Oberbürgermeisterin. Die Bürgerinnen und Bürger Die direkten Beteiligungsmöglichkeiten in der Kommune sind einzigartig. Als bürgernahe politische Ebene fördern Städte und Gemeinden die Mitsprache der Menschen. Wahlberechtigt sind bei der Kommunalwahl Deutsche sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ab dem 16. Lebensjahr mit Erstwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde. Demokratische Einflussmöglichkeiten der Bürger und Bürgerinnen auf kommunaler Ebene sind: • Wahl von Gemeinderat und Kreistag • Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin • Die Bürgerversammlung • Einbringen eines Bürgerantrags im Gemeinderat • Durchführung und Teilnahme an Bürgerentscheiden Nicht nur für Bürgerinnen und Bürger, sondern für alle Einwohnerinnen und Einwohner besteht, unabhängig von Alter und Nationalität, die Möglichkeit, sich einzubrin- gen. Beispiele für gelungene Beteiligung sind: Auslän- derbeiräte, Jugendgemeinderäte, Gruppen der Lokalen Agenda, Bürgerinitiativen,Seniorenbeiräte, Parteien und Vereine. Die Aufgaben der Gemeinden gehen über reine Selbst- verwaltungsaufgaben hinaus. Zu bestimmten Aufgaben sind sie verpflichtet, Staatsaufgaben kommen hinzu. • Freiwillige Aufgaben, deren Erfüllung gänzlich in die Entscheidung des Gemeinderats gestellt ist: Dazu zäh- len u.a. der Bau eines Schwimmbades, die Einrichtung eines Theaters oder Zuschüsse an Vereine. • Pflichtaufgaben ohne Weisung: Sie müssen erfüllt werden, über das „Wie“ entscheidet der Gemeinderat. Dazu gehören Kindergärten, Schulen, Friedhöfe, Klär- anlagen. Allerdings sind die Entscheidungsspielräume durch Vorgaben eingeengt. • Pflichtaufgaben nach Weisung: Hier wird per Gesetz vorgeschrieben, wie die Aufgabe zu erledigen ist. Dazu gehört z. B. das Ausstellen von Personalausweis oder Reisepass. Aufgaben von Städten und Gemeinden Gemeinderat Bürgermeister Bürgerinnen und Bürger Verwaltung besetzt leitet wählen kontrolliert © 8421medien.de Mitspracherecht über … Ausschüsse • Bürgerversammlung • Bürgerantrag • Bürgerbegehren • Bürgerentscheid