"Listerien-Referenzlabor: Akademischer Luxus oder Public Health Erfordernis?", 19. Oktober 2012 (AGES, Graz)
Das Nationale Listerien-Referenzlabor ist innerhalb der AGES an das "Zentrum für lebensmittelbedingte Infektionskrankheiten" / Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene in Graz übersiedelt. Zum Auftakt am neuen Standort veranstaltete die AGES dieses Fachgespräch, bei dem verschiedene Aspekte in Zusammenhang mit dem potentiellen Auftreten von Listerien aktuell beleuchtet wurden. Erstmals wurden zudem die neuen Richtlinien des Europäischen Referenzlabors (EU-RL) für Listeria monocytogenes zur Harmonisierung der Probennahme vorgestellt.
Dokumentation der Fachtagung mit Präsentationen:
http://www.ages.at/ages/ages-akademie/stakeholderveranstaltungen/graz-listerien-referenzlabor/
Ähnlich wie „Lebensmittelsicherheit in der EU: Verantwortung des Herstellers oder der Behörde?“ - Ulrich Herzog (Bundesministerium für Gesundheit) (20)
"Methoden und Herausforderungen der Risikokommunikation bei der Thematik Nahr...
„Lebensmittelsicherheit in der EU: Verantwortung des Herstellers oder der Behörde?“ - Ulrich Herzog (Bundesministerium für Gesundheit)
1. Lebensmittelsicherheit in der EU:
Verantwortung des Herstellers oder der
Behörde?
Listerien-Referenzlabor:
Akademischer Luxus oder Public Health Erfordernis?
AGES – Graz 19.10.2012
Dr. Ulrich Herzog
3. Lebensmittelskandal !?
• In der Vergangenheit
– BSE bei Rindern - in den neunziger Jahren
– Arzneimittelmissbrauch in der Schweinemast - 2001
– Pestizide / Kontaminanten – Dauerthema
– Dioxin im Schweinefleisch – 2008
– Listerien im Quargel – 2010
– Dioxin in Geflügelprodukten – Anfang 2011
– Lebensmittel und Radioaktivität - 2011
– EHEC und Gemüse - 2011
– Erdbeern aus China - 2012
4. Warum?
• Europäischer / globaler Wirtschaftsraum
• Kontrolle vom “Feld bis zum Teller” seit 2002
– Mehr Transparenz im System und gegenüber der Öffentlichkeit
– Vernetzung der Kontrollsysteme z.B. Futtermittel / Lebensmittel
– Verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden
• Zoonosengesetzgebung aus dem Jahre 2003
– Intensivierung der Überwachung von Erkrankungen beim
Menschen
– Vernetzung der Informationen zwischen den Human-
Lebensmittel- und Veterinärkontrollsystemen
6. Ziel der europäischen Union
Entsprechend dem Prinzip der Kontrolle „vom Feld
bis zum Teller“ soll eine durchgehende Kontrolle
den freien Warenverkehr mit sicheren
Lebensmitteln im Binnenmarkt gewährleisten!
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7. Grundsätze der
Verordnung 178/2002
• Allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts
- Risikoanalyse
- Vorsorgeprinzip
- Schutz der Verbraucher/inneninteressen
• Grundsätze der Transparenz
- Konsultation der Öffentlichkeit
- Information der Öffentlichkeit
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8. Rechtliche Aspekte I
• Einsatz der Risikoanalyse
– Risikobewertung,
– Risikomanagement,
– Risikokommunikation
• Transparenz
– QM – Maßnahmen für die amtl. Kontrolle
• Effizienzsteigerung
– Strategisch ausgerichtete und integrierte Kontrollkonzepte
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9. Rechtliche Aspekte II
• Organisation der amtlichen Kontrolle
– Grundlegendes Prinzip der Kontrolle ist
„vom Feld bis zum Teller“
– Integrierter Kontrollplan: Vernetzen der Kontrollen aus den
Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit, Futtermittel und Hygiene
– Delegation von amtl. Kontrollen an private Kontrollstellen
– Organisation eines europ. Krisenmanagements für
Lebensmittelkrisen
– Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)
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10. Unternehmerverantwortung
Artikel 19
• „Erkennt ein Unternehmer oder hat er den Grund zur
Annahme, dass….“
• Abs. 1: Wenn es nicht entspricht:
– Rücknahme vom Markt,
– Information der Behörde
– effektive Information der Verbraucher.
• Abs. 2: Weitergabe der notwendigen Informationen
betreffend „Rückverfolgbarkeit“.
• Abs.3: Gesundheit schädigt:
– Unverzügliche Information der Behörde über sämtliche gesetzte
Maßnahmen um die Risiken für den Endverbraucher zu mindern.
11. Information durch den
Unternehmer
• LMSVG § 38 Abs. 4
• seit 01.01.2011 gilt:
– Der Bundesminister kann mit Verordnung nähere Vorschriften
über die von Unternehmern zu treffenden Maßnahmen gemäß
Abs.1 Z 5 lit. a erlassen
– Abs. 1 Z 5 lit. a stellt die Verbindung zu Artikel 19 der Verordnung
(EG) Nr. 178/2002 dar.
12. Konsequenzen für den
Unternehmer
• Eigenkontrollsystem
– HACCP
• Rückverfolgbarkeit
• Zusammenarbeit mit den Behörden
• Information der Öffentlichkeit
• Mehr Transparenz ist gefordert
• Regressforderung der Geschädigten
– Sozialversicherungen
– Betroffene
13. Was kann der Unternehmer
tun?
• Vor Aufnahme der Tätigkeit sich mit den Risiken des
Produkts auseinander setzen.
• Keine Kompromisse zwischen Wirtschaftlichkeit und
Lebensmittelsicherheit eingehen.
• Bei der Herstellung von sensiblen Produkten wie z.b.
Rohmilchkäse oder Rohwürsten sich der Verantwortung
bewusst sein.
• „Über das was man tut reden“
• Im Anlassfall pro aktiv die Öffentlichkeit informieren.
14. Information der Verbraucher
• Kühlen
• Sauber arbeiten
• Durcherhitzen
• Küchenhygiene
• Ziel dieser Maßnahme:
– Der Verbraucherschaft seine
Verantwortung betreffend
Lebensmittelsicherheit nahebringen.
16. Wahrnehmung der
Öffentlichkeit
• „bad / extraordinary news are good news“
– Berichterstattung von sehr komplexen Zusammenhängen
• Lebensmittelrechtliche Beurteilung
• Wunsch nach Nulltoleranz und 100% Sicherheit
• Werbung - Handel
– Suggeriert absolute Sicherheit
– Mehrfach kontrolliert – welchen Nutzen hat es?
• Kunde / Verbraucher
– Nur mehr ein sehr geringer Bezug zur Lebensmittelproduktion
– Falsche Vorstellung über die Produktionsabläufe
17. Wie sicher sind unser
Lebensmittel?
• Es besteht eine gefühlte Unsicherheit, weil
– mehr Transparenz besteht und öffentliche Kommunikation erfolgt.
– jeder einzelne bei Lebensmitteln eine sehr persönliche Risikowahrnehmung hat.
– Informationen im Zeitalter des Internets und der neuen Social-Networks ohne
Plausibilisierung zugänglich sind.
• Die Lebensmittel sind so sicher wie noch nie, weil
– alle Stufen der Lebensmittelkette als Unternehmer verantwortlich zeichnen und
Kontrollen durchführen.
– Untersuchungsmethoden durch neue Verfahren vereinfacht und wirtschaftlicher
wurden.
– durch die Vernetzung der Kontrollsystem eine risikobasierte und integrierte
Kontrolle zielgerichtet umgesetzt werden kann.