Das Mindestlohngesetz, das am 1. Januar 2015 in Deutschland in Kraft tritt, betrifft etwa 13,7 Prozent der Arbeitnehmer, wobei die Auswirkungen im Osten erheblicher sind als im Westen. Kritiker warnen vor möglichen Beschäftigungseinbußen und fordern Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen, wie Berufseinsteiger und Langzeitarbeitslose. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Anpassung des Mindestlohns an die Arbeitsmarktentwicklung und eine wissenschaftliche Evaluierung gebunden werden sollte.