Herausforderung User Generated Content  Chance oder Risiko ? 09.02.2008
Der Referent: RA Dr.Carsten Ulbricht  IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz Beratung von Start-Ups aus dem Bereich „Web 2.0“ Blog „Web 2.0 & Recht“ unter www.rechtzweinull.de
Die Kanzlei Diem & Partner Hauptsitz Stuttgart Niederlassung in Istanbul 15 Rechtsanwälte Spezialisierung im Wirtschaftsrecht Eigener Anspruch:
Thema Herausforderung User Generated Content  Chance oder Risiko ?
Überblick Grundlagen Haftung für User Generated Content Verwertung von User Generated Content  D. Resümee
Grundlagen  Definition:  User Generated Content  Inhalte (Content), die von einem oder mehreren Benutzern (Usern) selbst erzeugt (generiert) werden   Quelle : www.wikipedia.de   Texte Musik / Podcasts Bilder Videos Ratings Tags etc.
Grundlagen Erscheinungsformen Blogs (in der Regel Kommentare) Foren Elektronische Handelsplattformen Video-Community-Portale Sonstige Online Communities, bei denen Nutzer eigene Beiträge leisten
Grundlagen                 Plattformbetreiber (Blogger) Rechteinhaber Plattform Community § Urheberrechte Markenrechte Wettbewerbsrecht Persönlichkeitsrechte =  Diensteanbieter Störer
A. Grundlagen Ansprüche gegen den User  Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch Schadenersatzanspruch Auskunftsanspruch Kostenerstattung ABER: Anonymität im Internet Datenschutz Solvenz
B. Haftung für User Generated Content                 Plattformbetreiber Rechteinhaber Plattform Community § Störer Mitstörer Urheberrechte Markenrechte Wettbewerbsrecht Persönlichkeitsrechte =  Diensteanbieter ACHTUNG !!!   Persönliche Haftung der Geschäftsführer  (Organisations-verschulden)
B. Haftung für User Generated Content Grundsätze Haftungsprivilegierung des § 10 TMG betrifft nur Schadenersatzansprüche bzw strafrechtliche Verantwortlichkeit Unterlassungsanspruch möglich Betreiber können für die rechtswidrige Handlung einer anderen Person verantwortlich gemacht werden, weil die tatsächliche Möglichkeit bestand, die Rechtsverletzung zu verhindern Mitstörerhaftung ist grundsätzlich verschuldensunabhängig
B. Haftung für User Generated Content Handeln im geschäftlichen Verkehr  Soweit Rechtsverletzung nicht evident, Verantwortlichkeit erst ab Kenntnis „ notice & take down“  Prüfungspflichten ab Kenntnis    Einrichtung von technisch  möglichen und zumutbaren  Prüfungsmechanismen (z.B.  Filtersysteme)
B.  Haftung für User Generated Content Rechtsprechung „im Fluss“ „ Rolex“ (BGH) „ heise.de“ (LG bzw. OLG Hamburg) „ Pleitier & Pornokönig“ (OLG Düsseldorf) „ ebay“ (BGH) „ Supernature-Forum“ (LG Hamburg)
B. Haftung für User Generated Content Praxistipps: 1. Hinweise auf rechtsverletzende Inhalte auf Begründetheit prüfen.  2. Bei plausiblen Rechtsverletzung, Content unverzüglich löschen („notice & takedown“) 3. Danach Kontroll- und Überwachungspflichten beachten  Bei Abmahnungen muss weder die strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben werden, noch die Abmahnungskosten getragen
C. Verwertung von User Generated Content Plattformbetreiber = Lizenznehmer Nutzer = Lizenzgeber § § § § §      Wertschöpfung
Urheberrecht § 1 UrhG Schutz von Werken der Literatur,  Kunst & Wissenschaft  § 2 UrhG  Sprachwerke Werke der Musik Lichtbildwerke Filmwerke    Hinreichende Schöpfungshöhe C. Verwertung von User Generated Content
Rechte des Urhebers C. Verwertung von User Generated Content § 16 UrhG Vervielfältigungsrecht § 17 UrhG Verbreitungsrecht § 12 UrhG Veröffentlichungsrecht § 15 III UrhG Recht der öffentlichen Wiedergabe § 14, 39 UrhG Enstellungs- und Änderungsverbot  Umfassendes Verwertungsrechte
Verwendung nur mit Zustimmung des Urhebers Beschränkung: Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht Zeitliche und räumliche Beschränkung Umfang des Nutzungsrechts (z.B. CC) Nutzung in verschiedenen Medien Vergütung    Vielzahl zu klärender Fragen C. Verwertung von User Generated Content
C. Verwertung von User Generated Content Plattformbetreiber = Lizenznehmer Nutzer = Lizenzgeber § § § § §      Lizenzvertrag (in der Regel über AGB)
AGB von  www.clipfish.de : VI. Rechteeinräumung Der Nutzer gestattet Clipfish, die eingestellten Inhalte für die Erbringung der unter clipfish.de abrufbaren Dienst- leistungen zu nutzen und räumt Clipfish die hierfür erforderlichen Rechte an den Inhalten  unentgeltlich  ein. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte über clipfish.de oder gegebenenfalls  andere Medien   weltweit öffentlich zugänglich  zu machen, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten und  auf Dritte zu übertragen .   C. Verwertung von User Generated Content Zweckübertragungsregel Überaschende Klausel 305 c BGB
Wertschöpfung durch Aggregation oder Eingliederung in ein Ordnungssystem Transparente Gestaltung Faire „Vergütung“ Verteilung der rechtlichen Risiken C. Verwertung von User Generated Content
D. Resümee Haftungsrisiko für Plattformbetreiber und unter Umständen auch GF ABER: Mit richtiger Gestaltung der Plattform, entsprechenden AGB und der richtigen Reaktion ist das Risiko kontrollier- und kalkulierbar
D. Resümee Verwertung von UGC möglich  ABER:  klarer und transparente Gestaltung    fairer Vergütung  Ausgewogene Risikotragung
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit... RA Dr. Carsten Ulbricht M.C.L. Hölderlinplatz 5  D-70193 Stuttgart Tel. +49 711 228545-0  Fax +49 711 2265570 [email_address] www.rechtzweinull.de

Herausforderung User Generated Content - Chance oder Risiko ?

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    Herausforderung User GeneratedContent Chance oder Risiko ? 09.02.2008
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    Der Referent: RADr.Carsten Ulbricht IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz Beratung von Start-Ups aus dem Bereich „Web 2.0“ Blog „Web 2.0 & Recht“ unter www.rechtzweinull.de
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    Die Kanzlei Diem& Partner Hauptsitz Stuttgart Niederlassung in Istanbul 15 Rechtsanwälte Spezialisierung im Wirtschaftsrecht Eigener Anspruch:
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    Thema Herausforderung UserGenerated Content Chance oder Risiko ?
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    Überblick Grundlagen Haftungfür User Generated Content Verwertung von User Generated Content D. Resümee
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    Grundlagen Definition: User Generated Content Inhalte (Content), die von einem oder mehreren Benutzern (Usern) selbst erzeugt (generiert) werden Quelle : www.wikipedia.de Texte Musik / Podcasts Bilder Videos Ratings Tags etc.
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    Grundlagen Erscheinungsformen Blogs(in der Regel Kommentare) Foren Elektronische Handelsplattformen Video-Community-Portale Sonstige Online Communities, bei denen Nutzer eigene Beiträge leisten
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    Grundlagen                Plattformbetreiber (Blogger) Rechteinhaber Plattform Community § Urheberrechte Markenrechte Wettbewerbsrecht Persönlichkeitsrechte = Diensteanbieter Störer
  • 9.
    A. Grundlagen Ansprüchegegen den User Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch Schadenersatzanspruch Auskunftsanspruch Kostenerstattung ABER: Anonymität im Internet Datenschutz Solvenz
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    B. Haftung fürUser Generated Content                 Plattformbetreiber Rechteinhaber Plattform Community § Störer Mitstörer Urheberrechte Markenrechte Wettbewerbsrecht Persönlichkeitsrechte = Diensteanbieter ACHTUNG !!! Persönliche Haftung der Geschäftsführer (Organisations-verschulden)
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    B. Haftung fürUser Generated Content Grundsätze Haftungsprivilegierung des § 10 TMG betrifft nur Schadenersatzansprüche bzw strafrechtliche Verantwortlichkeit Unterlassungsanspruch möglich Betreiber können für die rechtswidrige Handlung einer anderen Person verantwortlich gemacht werden, weil die tatsächliche Möglichkeit bestand, die Rechtsverletzung zu verhindern Mitstörerhaftung ist grundsätzlich verschuldensunabhängig
  • 12.
    B. Haftung fürUser Generated Content Handeln im geschäftlichen Verkehr Soweit Rechtsverletzung nicht evident, Verantwortlichkeit erst ab Kenntnis „ notice & take down“ Prüfungspflichten ab Kenntnis  Einrichtung von technisch möglichen und zumutbaren Prüfungsmechanismen (z.B. Filtersysteme)
  • 13.
    B. Haftungfür User Generated Content Rechtsprechung „im Fluss“ „ Rolex“ (BGH) „ heise.de“ (LG bzw. OLG Hamburg) „ Pleitier & Pornokönig“ (OLG Düsseldorf) „ ebay“ (BGH) „ Supernature-Forum“ (LG Hamburg)
  • 14.
    B. Haftung fürUser Generated Content Praxistipps: 1. Hinweise auf rechtsverletzende Inhalte auf Begründetheit prüfen. 2. Bei plausiblen Rechtsverletzung, Content unverzüglich löschen („notice & takedown“) 3. Danach Kontroll- und Überwachungspflichten beachten  Bei Abmahnungen muss weder die strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben werden, noch die Abmahnungskosten getragen
  • 15.
    C. Verwertung vonUser Generated Content Plattformbetreiber = Lizenznehmer Nutzer = Lizenzgeber § § § § §      Wertschöpfung
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    Urheberrecht § 1UrhG Schutz von Werken der Literatur, Kunst & Wissenschaft § 2 UrhG Sprachwerke Werke der Musik Lichtbildwerke Filmwerke  Hinreichende Schöpfungshöhe C. Verwertung von User Generated Content
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    Rechte des UrhebersC. Verwertung von User Generated Content § 16 UrhG Vervielfältigungsrecht § 17 UrhG Verbreitungsrecht § 12 UrhG Veröffentlichungsrecht § 15 III UrhG Recht der öffentlichen Wiedergabe § 14, 39 UrhG Enstellungs- und Änderungsverbot  Umfassendes Verwertungsrechte
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    Verwendung nur mitZustimmung des Urhebers Beschränkung: Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht Zeitliche und räumliche Beschränkung Umfang des Nutzungsrechts (z.B. CC) Nutzung in verschiedenen Medien Vergütung  Vielzahl zu klärender Fragen C. Verwertung von User Generated Content
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    C. Verwertung vonUser Generated Content Plattformbetreiber = Lizenznehmer Nutzer = Lizenzgeber § § § § §      Lizenzvertrag (in der Regel über AGB)
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    AGB von www.clipfish.de : VI. Rechteeinräumung Der Nutzer gestattet Clipfish, die eingestellten Inhalte für die Erbringung der unter clipfish.de abrufbaren Dienst- leistungen zu nutzen und räumt Clipfish die hierfür erforderlichen Rechte an den Inhalten unentgeltlich ein. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte über clipfish.de oder gegebenenfalls andere Medien weltweit öffentlich zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten und auf Dritte zu übertragen . C. Verwertung von User Generated Content Zweckübertragungsregel Überaschende Klausel 305 c BGB
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    Wertschöpfung durch Aggregationoder Eingliederung in ein Ordnungssystem Transparente Gestaltung Faire „Vergütung“ Verteilung der rechtlichen Risiken C. Verwertung von User Generated Content
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    D. Resümee Haftungsrisikofür Plattformbetreiber und unter Umständen auch GF ABER: Mit richtiger Gestaltung der Plattform, entsprechenden AGB und der richtigen Reaktion ist das Risiko kontrollier- und kalkulierbar
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    D. Resümee Verwertungvon UGC möglich ABER:  klarer und transparente Gestaltung  fairer Vergütung  Ausgewogene Risikotragung
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    Vielen Dank fürEure Aufmerksamkeit... RA Dr. Carsten Ulbricht M.C.L. Hölderlinplatz 5 D-70193 Stuttgart Tel. +49 711 228545-0 Fax +49 711 2265570 [email_address] www.rechtzweinull.de

Hinweis der Redaktion

  • #2 In den letzten anderthalb tagen viel interessantes zum aufbau von communities gehört. All diesen ist gemein, dass communities nicht zum selbstzweck aufgebaut werden, sondern regelmässig dafür, dass die user als bestandteile der community inhalte auf ihren plattformen einstellen. Das sogenannte user generated content Darüber dass dieses User Generated Content auch für die Plattformbetreiber Risiken insbesondere haftungsrisiken trägft, darübefr möchtge ich heute reden.