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15.09.06
„Energiepolitik für Europa“ während der deutschen EU-Präsidentschaft im 1. Hj. 2007
- Positionspapier der Bundesregierung -
Eine sichere, umweltverträgliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung ist Grundvorausset-
zung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung Europas. Angesichts der bestehenden Heraus-
forderungen (Endlichkeit fossiler Energieträger, weltweit wachsende Energienachfrage, anhal-
tend hohe Preise für Öl und Gas, wachsende Instabilitäten in bestimmten Weltregionen und
Auswirkungen des Klimawandels) wird unter deutscher EU-Präsidentschaft die Verabschiedung
des nach Prioritäten gestaffelten Aktionsplans zu einer Energiepolitik für Europa auf Basis des
von der Europäischen Kommission (KOM) für Anfang 2007 angekündigten „Energiepakets“ ein
Schwerpunkt des Europäischen Rats im Frühjahr 2007 sein. Dieser Aktionsplan sollte die Ziele
des Lissabon-Prozesses voranbringen und den Herausforderungen des Klimawandels Rechnung
tragen. Im Nachfolgenden wird aufgeführt, wo die Bundesregierung die Rolle der EU im Rah-
men einer Energiepolitik für Europa mit Blick auf die deutsche Ratspräsidentschaft sieht:
Liberalisierung
Wettbewerbsfähige Strom- und Gaspreise sind für Wachstum und Beschäftigung in Europa von
hoher Bedeutung. Der Wettbewerb bei Strom und Gas muss deshalb konsequent weiter gestärkt
werden. Daher hat die Vollendung des Binnenmarkts für Energie höchste Priorität. Die Binnen-
marktrichtlinien für Strom und Gas sehen vor, dass spätestens zum 01.07.2007 der Strom- und
Gasmarkt in der Europäischen Union allen Verbrauchern offen stehen muss.
Vor diesem Hintergrund hat die KOM unsere volle Unterstützung, wenn sie mit Nachdruck dafür
Sorge trägt, dass tatsächlich in allen Mitgliedstaaten ein „level playing field“ für die Energie-
wirtschaft und die Energieverbraucher geschaffen wird. Die Marktintegration muss mit Ent-
schlossenheit vorangetrieben werden. Die nationalen Teilmärkte müssen im Interesse der
Verbraucher zu einem funktionierenden europäischen Gesamtmarkt zusammenwachsen. Die
Voraussetzungen für eine Intensivierung des grenzüberschreitenden Handels müssen unverzüg-
lich geschaffen werden. Das Management der Grenzkuppelstellen muss optimiert und deren
Ausbau im erforderlichen Umfang vorangetrieben werden. Insgesamt brauchen wir in der Euro-
päischen Union eine Netzinfrastruktur, die gleichermaßen den grenzüberschreitenden Wettbe-
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werb erleichtert und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Neue Investitionen in Kraftwerke
werden zu mehr Wettbewerb auf der Angebotsseite führen. Hierfür müssen in der Europäischen
Union adäquate Rahmenbedingungen geschaffen werden. Insbesondere muss sichergestellt wer-
den, dass neue Kraftwerksbetreiber in allen Ländern der Europäischen Union einen Anspruch auf
einen diskriminierungsfreien Anschluss an die Netze erhalten.
Die Netzbetreiber müssen jetzt ihre Funktion als neutrale Marktmittler erfüllen; die wettbe-
werbliche Aufsicht über die Energiemärkte muss gestärkt werden.
KOM ist jetzt gefordert, ihre Befugnisse zu nutzen, um diese Ziele durchzusetzen. Die Binnen-
marktrichtlinien müssen nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Sinn nach von den Mit-
gliedstaaten und Marktbeteiligten erfüllt werden:
- Der Umsetzungsbericht der KOM zum 2. Binnenmarktpaket und der Abschlussbericht zur
Sektorenüberprüfung werden Anfang 2007 offen legen, wo Defizite bestehen, wo die Mit-
gliedstaaten nacharbeiten müssen und wo eventuell ergänzende neue Weichenstellungen nö-
tig sind.
Die deutsche Ratspräsidentschaft wird in den Ratsgremien die sorgfältige Analyse dieser
Berichte mit dem Ziel vorantreiben, bereits auf dem Energierat im Juni 2007 zu Schlussfol-
gerungen zu kommen.
- Bestehende Barrieren für einen europäischen Energiebinnenmarkt müssen identifiziert und
Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu beseitigen.
Die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden untereinander und mit der KOM
muss zu diesem Zweck weiter intensiviert werden. Ebenso gilt es, EU-weit die Unabhängig-
keit der Regulatoren zu gewährleisten und zu stärken. Beides hat eindeutig Vorrang vor Ü-
berlegungen, einen europäischen Regulator zu schaffen. Jetzt geht es in erster Linie darum,
durch konsequente Umsetzung schnelle und sichtbare Erfolge für den Binnenmarkt und die
Verbraucher zu erzielen. Wenn die gewünschten Ergebnisse allerdings ausbleiben, müssen
neue legislative Maßnahmen auf europäischer Ebene mit Entschlossenheit angegangen wer-
den.
- Zur inhaltlichen Aufarbeitung und Vorbereitung des Energieministerrates im Juni 2007 wird
das BMWi Ende März/Anfang April 2007 einen High level Workshop unter Beteiligung der
KOM und Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten durchführen („Vollendung des Strom-
und Gasbinnenmarktes - Versorgungssicherheit im Spannungsfeld von Markt und Regulie-
rung“).
3
Versorgungssicherheit
Die KOM hat zu Recht auf die Herausforderung hingewiesen, eine Antwort auf die steigende
Energieimportabhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten zu finden. Die Gewährleistung der Versor-
gungssicherheit umfasst sowohl interne als auch externe Aspekte. Derzeit ist die weltweite Situa-
tion geprägt durch den rapiden Anstieg des Verbrauchs fossiler Energien in vielen Industrie- und
vor allem in den Schwellenländern. Zusätzlich zu den nachfolgend genannten Maßnahmen müs-
sen (1) innerhalb der EU erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung zuneh-
mend zur weiteren Entkoppelung von Wachstum und Energieverbrauch sowie CO2-Emissionen
und zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten beitragen (Maßnahmen hierzu s.
Abschnitt „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz“). Die Nutzung einheimischer und aus
stabilen Regionen importierter Kohle vor allem in der Verstromung muss auch in Zukunft einen
wichtigen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit in Europa leisten können. Europäische Initi-
ativen müssen dazu beitragen, technologische Verbesserungen zu Gunsten einer nachhaltigen
Kohlenutzung voranzutreiben. Gasspeicher leisten einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren
Gasversorgung. Im Falle einer Versorgungskrise können deutsche Speicherreserven auf kom-
merzieller Basis zum Ausgleich von Mangellagen auch in anderen Mitgliedstaaten genutzt wer-
den und einen solidarischen Beitrag leisten. Um den Grad der Versorgungssicherheit zu erhöhen,
müssen aber auch andere Mitgliedstaaten Speicherkapazitäten ausbauen oder erstmalig errichten.
Errichtung und Betrieb dieser Speicher einschließlich der Frage ihrer Nutzung bei Nachfrage-
spitzen innerhalb der EU müssen dabei auch weiterhin der unternehmerischen Entscheidung un-
terliegen. (2) Außerhalb der EU müssen u.a. die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und
Verbrauch fossiler Energien durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und die Steigerung
der Energieeffizienz von der Erzeugung über den Transport bis zum Verbrauch unterstützt wer-
den (Maßnahmen hierzu s. Abschnitt „Internationale Energiebeziehungen“).
Einzelne Maßnahmenvorschläge:
- Profil und Inhalte der auf Basis der Richtlinie 2004/67/EG über Maßnahmen zur Ge-
währleistung der sicheren Erdgasversorgung eingesetzten EU-Koordinierungs-
gruppe schärfen und regelmäßige Sitzungen vorsehen.
- Diversifikation von Versorgungswegen voranbringen. Wahrnehmung neuer Optionen
sind Sache der Unternehmen und sollten politisch begleitet werden. Angekündigter Inf-
rastrukturplan darf lediglich empfehlenden Charakter haben.
- Nuklearenergie: Prüfung des Berichtes zum europäischen Kernenergieprogramm gem.
Art. 40 Euratom-Vertrag (PINC), Verbesserung der Sicherheit nuklearer Anlagen.
4
- Ölkrisenvorsorge: (1) Verbesserung der Datenlage durch (a) Einhaltung monatlicher
Meldungsfrist durch Mitgliedstaaten und (b) Festlegung von Daten, die über die bereits
vorhandenen (EU, IEA, Euroilstocks) hinaus erhoben werden könnten (im Rahmen
EMOS – Energy Market Observation System der KOM). Hierzu sollte KOM zunächst
eine Bürokratiekostenschätzung vorlegen. (2) Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten:
KOM-Analyse der nationalen Bevorratungssysteme der Mitgliedstaaten zur Erkennung
eventueller Asymmetrien zwischen den Mitgliedstaaten; anschließend ggf. Ratsschluss-
folgerungen in Richtung einer gerechteren Lastenverteilung. KOM-Prüfung inwieweit
neben bestehendem IEA-Mechanismus Bedarf für EU-internen Umverteilungsmecha-
nismus (regionale Versorgungskrisen denkbar?) besteht; ebenfalls anschließende Rats-
schlussfolgerungen.
Energieeffizienz
Der Energieeffizienz kommt mit Hinblick auf die Verfolgung der drei gleichrangigen Ziele Ver-
sorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit (insbes. Klimaschutz) be-
sondere Bedeutung zu.
Der Gebäude- und Verkehrssektor verbrauchen in der EU ca. 70% der Endenergie und sind da-
mit die größten Energienachfrager. Angesichts der Preisentwicklung und der globalen Konkur-
renz um fossile Energieträger sind Fortschritte bei Forschung und Entwicklung sowie Einfüh-
rung energieeffizienter Technologien (innovative Antriebe, alternative Kraftstoffe) im Verkehrs-
bereich essenziell, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Europa und die internati-
onale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten. Im Wohnungsbau und im
Gewerbebereich ist es dringend erforderlich, die Energienachfrage trotz zunehmender Flächen-
inanspruchnahme zu drosseln. Dazu ist die Energieeffizienz im Gebäudebestand weiter zu
verbessern und erneuerbare Energien sind stärker in die Versorgung einzubinden. Schließlich
sollen die Rahmenbedingungen für stromeffiziente Produkte weiterentwickelt werden.
Einzelne Maßnahmenvorschläge:
- Revision, Verbesserung und insbesondere Dynamisierung der EU-weiten Energie-
verbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeräten (Richtlinie 92/75 EWG) als Anreiz zur
Entwicklung hocheffizienter Geräte. Parallel zur Umsetzung der Durchführungsmaß-
nahmen zur Ökodesign-Richtlinie können Synergieeffekte beider Instrumente so effek-
tiv genutzt werden. Eintreten für schnelle Umsetzung der Durchführungsmaßnahme in
Ratsschlussfolgerung.
- Konsequente Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie durch Maßnahmen zur Begrenzung
des Energiebedarfs von Produkten und Geräten, insbesondere anspruchsvolle Standards,
5
basierend auf einem dynamischen Ansatz zur Durchsetzung der effizientesten Geräte
auf dem Markt. Reduktion der Leerlaufverluste, insbesondere des Stand-by-Verbrauchs,
u.a . durch eine zügige Umsetzung der entsprechenden Durchführungsmaßnahme der
Ökodesign-Richtlinie. Eintreten für schnelle Umsetzung der Durchführungsmaßnah-
men. in Ratsschlussfolgerung.
- Anspruchsvolle Umsetzung des sektorübergreifenden Aktionsplans Energieeffizienz der
KOM in Bezug auf Erzeugung und Nachfrage bei Orientierung am von KOM geschätz-
ten Energieeinsparungspotenzial von 20% bis 2020. Dazu gehören Maßnahmen im Be-
reich Industrie (Prozesswärme und Antriebe) und Energieumwandlung (inkl. Kraft-
Wärme-Kopplung). Schwerpunkte sollten der Gebäudebereich und der Verkehrssektor
sein, da hier hohe Effizienzpotenziale bestehen. Dies kann im Detail erst nach Kenntnis
des Aktionsplans Energieeffizienz der KOM entschieden werden (September/Oktober
2006). Von Bedeutung sind dabei auch die Vorschläge der KOM zur Verhandlung eines
internationalen Abkommens zur Energieeffizienz.
Erneuerbare Energien
Mit einem verstärkten, am Erreichen ihrer Wirtschaftlichkeit orientierten Ausbau der erneuerba-
ren Energien wird ein deutliches Bekenntnis zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten E-
nergiepolitik der EU abgegeben, die technologischen Fortschritt, Klimaschutz und Wirtschafts-
wachstum vereint. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung das Vorhaben der
KOM, im Januar 2007 als Teil des Energiepakets einen „Fahrplan Erneuerbare Energien“ vorzu-
legen.
- Fortführung des EU-weiten Ausbaus erneuerbarer Energien durch Maßnahmen, die si-
cherstellen, dass sämtliche Mitgliedstaaten innerhalb der nächsten vier Jahre ihre beste-
henden nationalen Richtziele bis 2010 umsetzen. Im Rahmen dieser Diskussion ist zu
erwägen, Ziele verbindlich festzulegen und nicht nur als indikative Ziele vorzugeben,
um stärkere Anreize zu ihrer Umsetzung zu setzen. Eine weitere Möglichkeit wären
Empfehlungen für Mindestanforderungen an effektive nationale Fördersysteme sowie
der Abbau von Hemmnissen. Erörterung im Rat auf Basis des KOM-Berichts zur Um-
setzung der Richtlinie 2001/77/EG für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.
- EU-weite Fortschreibung der Ausbauziele für erneuerbare Energien für das Jahr 2020 in
den verschiedenen Anwendungsbereichen, bei deren Festlegung die bereits bestehende
nationale langfristige Zielsetzung und die gegenwärtige tatsächliche Umsetzung (vgl.
KOM-Bericht zur Umsetzung der RL Erneuerbare Energien) sowie die jeweiligen nati-
6
onalen technisch nutzbaren Erneuerbaren-Potenziale zu berücksichtigen sind. Dies wird
auch dem Bedürfnis der Wirtschaft nach Planungs- und Investitionssicherheit gerecht.
- Voranbringen im Rat des Vorschlags der KOM für eine Richtlinie für Heizen und Küh-
len mit erneuerbaren Energien. Die Richtlinie sollte den Mitgliedstaaten – ähnlich wie
die RL Erneuerbaren Energien – zunächst die Wahl der Mittel überlassen, wie der Aus-
bau der erneuerbaren Energien in diesem Bereich gefördert werden soll. Dabei ist auf
Kostenfolgen zu achten; ebenso auf die Minimierung zusätzlicher Bürokratie im Rah-
men des zu beschließenden Fördersystems. Die Ergebnisse des für November 2006 ge-
planten Amsterdam-Forums, das sich mit diesem Thema intensiv befassen will, sollten
in diesen Prozess einfließen.
- Ziel der geplanten Revision der Biokraftstoff-Richtlinie sollten verbindliche Biokraft-
stoffziele auf Ebene der Mitgliedstaaten sein. Dies ist notwendig, um Investitionssi-
cherheit herzustellen und um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten
zu vermeiden. Deutschland befürwortet einen starken Anstieg in der Biokraftstoffver-
wendung. Für das Jahr 2015 soll ein Ziel von 8 % bezogen auf den Energiegehalt fest-
gelegt werden. Außerdem wurde die KOM von der Bundesregierung gebeten, für das
Jahr 2020 ein Ziel in Höhe von 12,5 % zu prüfen. Vor der Festlegung eines neuen Ziels
für 2020 sollte ungeachtet der Möglichkeit der Verwendung von Biomasse aus Dritt-
staaten (z.B. Kanada, GUS-Staaten), die bei der Gesamtpotenzialabschätzung zu be-
rücksichtigen ist, geklärt werden, welches Erzeugungspotential für Biokraftstoffe die
EU hat und welcher Teil dieses Potenzials sich wirtschaftlich und umweltgerecht aus-
schöpfen lässt, ggf. unter Berücksichtigung verschiedener Ölpreis-Szenarien.
- Fortentwicklung des „Egmond-Kopenhagen-Prozesses“ zur Förderung der Offshore-
Windenergie. Würdigung der Fortschritte der „Copenhagen Strategy“ und der Koopera-
tion der Nordseeanrainerstaaten zum Abbau von Hemmnissen für die Nutzung der
Offshore-Windenergie. Dabei Berücksichtigung der Ergebnisse des „EU Policy Work-
shop on Offshore Wind Power Deployment 2007“. Ziel ist Aufforderung an KOM, ei-
nen Aktionsplan Offshore-Windenergie zu erarbeiten.
- Aufforderung an KOM, weitere im Rahmen des EU-Biomasse-Aktionsplans und der
Biokraftstoff-Strategie angekündigte Vorschläge für Maßnahmen zu konkretisieren, um
die Verwendung der Biomasse weiter zu steigern.
7
Forschung und Entwicklung im Energiebereich
Nach Auffassung der Bundesregierung sollten bei der Weiterentwicklung der europäischen E-
nergieforschungspolitik (Forschungsrahmenprogramm, Strategischer Energietechnologieplan)
auch besondere Aufmerksamkeit auf die Forschung und Entwicklung innovativer und energieef-
fizienter Technologien einschließlich deren Markteinführung gelegt werden. Folgende Themen
sollten Priorität erhalten:
- Moderne Kraftwerkstechnik auf der Basis von Kohle und Gas: Ausschöpfung von Effi-
zienzpotenzialen klassischer Kraftwerkskonzepte in einer Größenordnung von 20 % ge-
genüber dem Stand der Technik; Entwicklung neuer Kraftwerkskonzepte mit dem Ziel
"Null-Emissionskraftwerk" inkl. CO2-Abtrennung und –speicherung.
- Energieoptimierte Gebäude: Weniger Entwicklung von Einzelkomponenten, sondern v.
a. Demonstration von Gesamtsystemen und Einsatz innovativer technischer Gebäude-
ausrüstung sowie Nutzung erneuerbarer Energien.
- Erneuerbare Energien: Sonnenenergie (Photovoltaik, Niedertemperatur-Solarthermie
und solarthermische Kraftwerke), Windenergie (insbesondere Offshore), Geothermie,
Biomasse v. a. zur Kraftstofferzeugung (Biokraftstoffe der 2. Generation).
- Brennstoffzelle und Wasserstoff: Entwicklung der Schlüsselkomponenten von Brenn-
stoffzellensystemen bei stationären und mobilen Anwendungen, Forschungs- und Ent-
wicklungsarbeiten bei der Herstellung, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff, ins-
besondere mit dem Ziel der Kostensenkung, Realisierung von Leuchtturmprojekten zur
praxisnahen Demonstration der Wasserstoff Infrastruktur, der Erprobung von Wasser-
stoff betriebenen Fahrzeugen und Brennstoffzellen zur effizienten Strom- und Wärme-
versorgung.
- Stromverteilung und Stromspeicherung: Entwicklung von grenzüberschreitenden intel-
ligenten Stromnetzen unter Berücksichtigung dezentraler Energieressourcen, Entwick-
lung innovativer Stromspeichersysteme, Fortentwicklung und Optimierung der Strom-
netze im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energienquellen.
- Nukleare Energieforschung: Umsetzen des 7. Forschungsprogramms Euratom zur
höchst möglichen Sicherheit bei der Kernenergienutzung sowie zur Endlagerung radio-
aktiver Abfälle; Mitarbeit an internationalen Forschungsprogrammen in Richtung auf
weiter erhöhte Sicherheit, Entsorgung, Umweltverträglichkeit, mehr Wirtschaftlichkeit,
Proliferationsresistenz sowie Verringerung des radioaktiven Abfalls.
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- Fusionsforschung: Beteiligung an der Fusionsforschung im Rahmen des Euratom-
Vertrages und des ITER-Abkommens am Bau der internationalen Versuchsanlage ITER
in Frankreich.
Internationale Energiebeziehungen
In dem sich weltweit verschärfenden Wettbewerb um Energieressourcen können die Mitglied-
staaten der EU ihre Chancen besser wahren, wenn die EU ihr gebündeltes wirtschaftliches und
politisches Gewicht voll zur Geltung bringt. Dazu bedarf es einer Strategie, bei der die Gemein-
schaftsinteressen gestärkt und die Position einzelner Mitgliedstaaten aus bilateralen Beziehungen
gefestigt wird.
Die Gemeinschaft muss auf internationaler Ebene als ein bedeutender Akteur stärker sichtbar
werden, um in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten mittels gemeinsamer Nachfragemacht
Europa den Zugang zu wichtigen Rohstoffen zu sichern.
Zu den gemeinsamen Zielen gehören vor allem die nachhaltige Sicherung des Zugangs zu Ener-
gieressourcen in den Partnerländern, die Öffnung für Investitionen von Unternehmen aus der
Gemeinschaft und deren Sicherung durch einen bindenden rechtlichen Rahmen, die Sicherung
und weitere Diversifizierung von Bezugsquellen und Transitwegen.
Wir wollen privilegierte Partnerschaften begründen, die über enge und umfassende Dialoge ver-
folgt werden. Dadurch wird ein Geflecht von Energiebeziehungen aufgebaut, in dem sich die
Energiepolitiken der Partner einander annähern. Die Steigerung der Energieeffizienz und die
gemeinsame Entwicklung von alternativen Energiequellen sind dabei fester Bestandteil. Die
deutsche Präsidentschaft will im Rahmen dieser Agenda folgende Schwerpunkte setzen:
- Eintreten für einen zügigen Abschluss des Energiekapitels mit Russland im Rahmen des
Partnerschafts- und Kooperationsfolgeabkommens (PKA). Basis dafür sind die Prinzi-
pien des Energiechartavertrages sowie der G8-Aktionsplan zu Versorgungssicherheit.
Wir wollen eine Diskussion unter den Mitgliedstaaten darüber, wie die Verhandlungen
zum Transitprotokoll und Ratifizierung des Energiechartavertrages durch RUS fortge-
setzt werden sollen.
- Schaffen von einheitlichen Regelungsräumen und Erleichterung von EU-Investitionen
in Wachstumsmärkten durch Anwendung der Regeln des EU-Binnenmarkts auch in
Nachbarregionen (z.B. durch eine mögliche Ausweitung der Energiegemeinschaft). Für
uns spielen folgende Länder eine besonders wichtige Rolle:
o Norwegen, das eine Aufnahme in die Energiegemeinschaft anstrebt und als Ener-
gieproduzent einen wichtigen Beitrag zur Diversifizierung der Energiegemein-
schaft leistet. Wir wollen darüber hinaus mit Norwegen frühzeitige Konsultatio-
9
nen im Vorfeld bilateraler Dialoge der EU mit anderen Produzentenregionen und
Gespräche über die Erleichterung von EU-Investitionen in die Öl- und Gasför-
derung.
o Algerien, mit dem wir den Energiedialog auf Basis eines „Memorandums of Un-
derstanding“ ausbauen wollen. Dabei treten wir auch für eine Stärkung des Ener-
giedialogs mit Nordafrika insgesamt ein.
o Fortführung und Weiterentwicklung der Integration der Energiemärkte der EU
und der Region des Kaspischen und des Schwarzen Meeres auf Basis der „Energy
Road Map“ im Rahmen der BAKU-Initiative.
o Allgemein besondere Berücksichtigung von Energiethemen im Rahmen der Eu-
ropäischen Nachbarschaftspolitik.
- Ausbau der Kooperationen mit wichtigen Produzenten-, Transit- und Verbraucher-
ländern zu Ausbau und Erhaltung von Energieinfrastrukturen, Diversifizierung von Be-
zugsquellen und Transportwegen, Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau erneuer-
barer Energien. Dabei soll Europa mit einer Stimme sprechen. In den Beziehungen zu
den Verbraucherländern streben wir an:
o Realisierung der strategischen Kooperation im Energiebereich mit den USA, wie
sie in der Wiener Gipfelerklärung vom 21. Juni 2006 angelegt ist. Das Ziel ist ei-
ne langfristige strategische Partnerschaft;
o stärkere Berücksichtigung energiepolitischer Aspekte in den bestehenden strategi-
schen Partnerschaften mit China und Indien sowie in bilateralen Beziehungen zu
anderen Schwellenländern.
- Stärkung der Kohärenz der Energieaußenbeziehungen mit der Entwicklungs- und Han-
delspolitik (u.a. Zugang zu sicherer, bezahlbarer und umweltverträglicher Energiever-
sorgung - einschließlich Technologiekooperationen - als notwendige Ergänzung zum
Dialog über Ressourcenkonflikte und Klimaanstrengungen; Verzahnung von Ent-
wicklungs-, Energie- und Klimapolitik).
- Nuklearenergie: Verbesserung des Verhältnisses Euratom-Safeguards zur IAEO, Voran-
treiben der Nuklearabkommen Euratom mit RUS, Usbekistan und Kasachstan.

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  • 1. 1 15.09.06 „Energiepolitik für Europa“ während der deutschen EU-Präsidentschaft im 1. Hj. 2007 - Positionspapier der Bundesregierung - Eine sichere, umweltverträgliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung ist Grundvorausset- zung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung Europas. Angesichts der bestehenden Heraus- forderungen (Endlichkeit fossiler Energieträger, weltweit wachsende Energienachfrage, anhal- tend hohe Preise für Öl und Gas, wachsende Instabilitäten in bestimmten Weltregionen und Auswirkungen des Klimawandels) wird unter deutscher EU-Präsidentschaft die Verabschiedung des nach Prioritäten gestaffelten Aktionsplans zu einer Energiepolitik für Europa auf Basis des von der Europäischen Kommission (KOM) für Anfang 2007 angekündigten „Energiepakets“ ein Schwerpunkt des Europäischen Rats im Frühjahr 2007 sein. Dieser Aktionsplan sollte die Ziele des Lissabon-Prozesses voranbringen und den Herausforderungen des Klimawandels Rechnung tragen. Im Nachfolgenden wird aufgeführt, wo die Bundesregierung die Rolle der EU im Rah- men einer Energiepolitik für Europa mit Blick auf die deutsche Ratspräsidentschaft sieht: Liberalisierung Wettbewerbsfähige Strom- und Gaspreise sind für Wachstum und Beschäftigung in Europa von hoher Bedeutung. Der Wettbewerb bei Strom und Gas muss deshalb konsequent weiter gestärkt werden. Daher hat die Vollendung des Binnenmarkts für Energie höchste Priorität. Die Binnen- marktrichtlinien für Strom und Gas sehen vor, dass spätestens zum 01.07.2007 der Strom- und Gasmarkt in der Europäischen Union allen Verbrauchern offen stehen muss. Vor diesem Hintergrund hat die KOM unsere volle Unterstützung, wenn sie mit Nachdruck dafür Sorge trägt, dass tatsächlich in allen Mitgliedstaaten ein „level playing field“ für die Energie- wirtschaft und die Energieverbraucher geschaffen wird. Die Marktintegration muss mit Ent- schlossenheit vorangetrieben werden. Die nationalen Teilmärkte müssen im Interesse der Verbraucher zu einem funktionierenden europäischen Gesamtmarkt zusammenwachsen. Die Voraussetzungen für eine Intensivierung des grenzüberschreitenden Handels müssen unverzüg- lich geschaffen werden. Das Management der Grenzkuppelstellen muss optimiert und deren Ausbau im erforderlichen Umfang vorangetrieben werden. Insgesamt brauchen wir in der Euro- päischen Union eine Netzinfrastruktur, die gleichermaßen den grenzüberschreitenden Wettbe-
  • 2. 2 werb erleichtert und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Neue Investitionen in Kraftwerke werden zu mehr Wettbewerb auf der Angebotsseite führen. Hierfür müssen in der Europäischen Union adäquate Rahmenbedingungen geschaffen werden. Insbesondere muss sichergestellt wer- den, dass neue Kraftwerksbetreiber in allen Ländern der Europäischen Union einen Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Anschluss an die Netze erhalten. Die Netzbetreiber müssen jetzt ihre Funktion als neutrale Marktmittler erfüllen; die wettbe- werbliche Aufsicht über die Energiemärkte muss gestärkt werden. KOM ist jetzt gefordert, ihre Befugnisse zu nutzen, um diese Ziele durchzusetzen. Die Binnen- marktrichtlinien müssen nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Sinn nach von den Mit- gliedstaaten und Marktbeteiligten erfüllt werden: - Der Umsetzungsbericht der KOM zum 2. Binnenmarktpaket und der Abschlussbericht zur Sektorenüberprüfung werden Anfang 2007 offen legen, wo Defizite bestehen, wo die Mit- gliedstaaten nacharbeiten müssen und wo eventuell ergänzende neue Weichenstellungen nö- tig sind. Die deutsche Ratspräsidentschaft wird in den Ratsgremien die sorgfältige Analyse dieser Berichte mit dem Ziel vorantreiben, bereits auf dem Energierat im Juni 2007 zu Schlussfol- gerungen zu kommen. - Bestehende Barrieren für einen europäischen Energiebinnenmarkt müssen identifiziert und Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu beseitigen. Die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden untereinander und mit der KOM muss zu diesem Zweck weiter intensiviert werden. Ebenso gilt es, EU-weit die Unabhängig- keit der Regulatoren zu gewährleisten und zu stärken. Beides hat eindeutig Vorrang vor Ü- berlegungen, einen europäischen Regulator zu schaffen. Jetzt geht es in erster Linie darum, durch konsequente Umsetzung schnelle und sichtbare Erfolge für den Binnenmarkt und die Verbraucher zu erzielen. Wenn die gewünschten Ergebnisse allerdings ausbleiben, müssen neue legislative Maßnahmen auf europäischer Ebene mit Entschlossenheit angegangen wer- den. - Zur inhaltlichen Aufarbeitung und Vorbereitung des Energieministerrates im Juni 2007 wird das BMWi Ende März/Anfang April 2007 einen High level Workshop unter Beteiligung der KOM und Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten durchführen („Vollendung des Strom- und Gasbinnenmarktes - Versorgungssicherheit im Spannungsfeld von Markt und Regulie- rung“).
  • 3. 3 Versorgungssicherheit Die KOM hat zu Recht auf die Herausforderung hingewiesen, eine Antwort auf die steigende Energieimportabhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten zu finden. Die Gewährleistung der Versor- gungssicherheit umfasst sowohl interne als auch externe Aspekte. Derzeit ist die weltweite Situa- tion geprägt durch den rapiden Anstieg des Verbrauchs fossiler Energien in vielen Industrie- und vor allem in den Schwellenländern. Zusätzlich zu den nachfolgend genannten Maßnahmen müs- sen (1) innerhalb der EU erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung zuneh- mend zur weiteren Entkoppelung von Wachstum und Energieverbrauch sowie CO2-Emissionen und zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten beitragen (Maßnahmen hierzu s. Abschnitt „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz“). Die Nutzung einheimischer und aus stabilen Regionen importierter Kohle vor allem in der Verstromung muss auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit in Europa leisten können. Europäische Initi- ativen müssen dazu beitragen, technologische Verbesserungen zu Gunsten einer nachhaltigen Kohlenutzung voranzutreiben. Gasspeicher leisten einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren Gasversorgung. Im Falle einer Versorgungskrise können deutsche Speicherreserven auf kom- merzieller Basis zum Ausgleich von Mangellagen auch in anderen Mitgliedstaaten genutzt wer- den und einen solidarischen Beitrag leisten. Um den Grad der Versorgungssicherheit zu erhöhen, müssen aber auch andere Mitgliedstaaten Speicherkapazitäten ausbauen oder erstmalig errichten. Errichtung und Betrieb dieser Speicher einschließlich der Frage ihrer Nutzung bei Nachfrage- spitzen innerhalb der EU müssen dabei auch weiterhin der unternehmerischen Entscheidung un- terliegen. (2) Außerhalb der EU müssen u.a. die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Verbrauch fossiler Energien durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz von der Erzeugung über den Transport bis zum Verbrauch unterstützt wer- den (Maßnahmen hierzu s. Abschnitt „Internationale Energiebeziehungen“). Einzelne Maßnahmenvorschläge: - Profil und Inhalte der auf Basis der Richtlinie 2004/67/EG über Maßnahmen zur Ge- währleistung der sicheren Erdgasversorgung eingesetzten EU-Koordinierungs- gruppe schärfen und regelmäßige Sitzungen vorsehen. - Diversifikation von Versorgungswegen voranbringen. Wahrnehmung neuer Optionen sind Sache der Unternehmen und sollten politisch begleitet werden. Angekündigter Inf- rastrukturplan darf lediglich empfehlenden Charakter haben. - Nuklearenergie: Prüfung des Berichtes zum europäischen Kernenergieprogramm gem. Art. 40 Euratom-Vertrag (PINC), Verbesserung der Sicherheit nuklearer Anlagen.
  • 4. 4 - Ölkrisenvorsorge: (1) Verbesserung der Datenlage durch (a) Einhaltung monatlicher Meldungsfrist durch Mitgliedstaaten und (b) Festlegung von Daten, die über die bereits vorhandenen (EU, IEA, Euroilstocks) hinaus erhoben werden könnten (im Rahmen EMOS – Energy Market Observation System der KOM). Hierzu sollte KOM zunächst eine Bürokratiekostenschätzung vorlegen. (2) Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten: KOM-Analyse der nationalen Bevorratungssysteme der Mitgliedstaaten zur Erkennung eventueller Asymmetrien zwischen den Mitgliedstaaten; anschließend ggf. Ratsschluss- folgerungen in Richtung einer gerechteren Lastenverteilung. KOM-Prüfung inwieweit neben bestehendem IEA-Mechanismus Bedarf für EU-internen Umverteilungsmecha- nismus (regionale Versorgungskrisen denkbar?) besteht; ebenfalls anschließende Rats- schlussfolgerungen. Energieeffizienz Der Energieeffizienz kommt mit Hinblick auf die Verfolgung der drei gleichrangigen Ziele Ver- sorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit (insbes. Klimaschutz) be- sondere Bedeutung zu. Der Gebäude- und Verkehrssektor verbrauchen in der EU ca. 70% der Endenergie und sind da- mit die größten Energienachfrager. Angesichts der Preisentwicklung und der globalen Konkur- renz um fossile Energieträger sind Fortschritte bei Forschung und Entwicklung sowie Einfüh- rung energieeffizienter Technologien (innovative Antriebe, alternative Kraftstoffe) im Verkehrs- bereich essenziell, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Europa und die internati- onale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten. Im Wohnungsbau und im Gewerbebereich ist es dringend erforderlich, die Energienachfrage trotz zunehmender Flächen- inanspruchnahme zu drosseln. Dazu ist die Energieeffizienz im Gebäudebestand weiter zu verbessern und erneuerbare Energien sind stärker in die Versorgung einzubinden. Schließlich sollen die Rahmenbedingungen für stromeffiziente Produkte weiterentwickelt werden. Einzelne Maßnahmenvorschläge: - Revision, Verbesserung und insbesondere Dynamisierung der EU-weiten Energie- verbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeräten (Richtlinie 92/75 EWG) als Anreiz zur Entwicklung hocheffizienter Geräte. Parallel zur Umsetzung der Durchführungsmaß- nahmen zur Ökodesign-Richtlinie können Synergieeffekte beider Instrumente so effek- tiv genutzt werden. Eintreten für schnelle Umsetzung der Durchführungsmaßnahme in Ratsschlussfolgerung. - Konsequente Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie durch Maßnahmen zur Begrenzung des Energiebedarfs von Produkten und Geräten, insbesondere anspruchsvolle Standards,
  • 5. 5 basierend auf einem dynamischen Ansatz zur Durchsetzung der effizientesten Geräte auf dem Markt. Reduktion der Leerlaufverluste, insbesondere des Stand-by-Verbrauchs, u.a . durch eine zügige Umsetzung der entsprechenden Durchführungsmaßnahme der Ökodesign-Richtlinie. Eintreten für schnelle Umsetzung der Durchführungsmaßnah- men. in Ratsschlussfolgerung. - Anspruchsvolle Umsetzung des sektorübergreifenden Aktionsplans Energieeffizienz der KOM in Bezug auf Erzeugung und Nachfrage bei Orientierung am von KOM geschätz- ten Energieeinsparungspotenzial von 20% bis 2020. Dazu gehören Maßnahmen im Be- reich Industrie (Prozesswärme und Antriebe) und Energieumwandlung (inkl. Kraft- Wärme-Kopplung). Schwerpunkte sollten der Gebäudebereich und der Verkehrssektor sein, da hier hohe Effizienzpotenziale bestehen. Dies kann im Detail erst nach Kenntnis des Aktionsplans Energieeffizienz der KOM entschieden werden (September/Oktober 2006). Von Bedeutung sind dabei auch die Vorschläge der KOM zur Verhandlung eines internationalen Abkommens zur Energieeffizienz. Erneuerbare Energien Mit einem verstärkten, am Erreichen ihrer Wirtschaftlichkeit orientierten Ausbau der erneuerba- ren Energien wird ein deutliches Bekenntnis zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten E- nergiepolitik der EU abgegeben, die technologischen Fortschritt, Klimaschutz und Wirtschafts- wachstum vereint. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung das Vorhaben der KOM, im Januar 2007 als Teil des Energiepakets einen „Fahrplan Erneuerbare Energien“ vorzu- legen. - Fortführung des EU-weiten Ausbaus erneuerbarer Energien durch Maßnahmen, die si- cherstellen, dass sämtliche Mitgliedstaaten innerhalb der nächsten vier Jahre ihre beste- henden nationalen Richtziele bis 2010 umsetzen. Im Rahmen dieser Diskussion ist zu erwägen, Ziele verbindlich festzulegen und nicht nur als indikative Ziele vorzugeben, um stärkere Anreize zu ihrer Umsetzung zu setzen. Eine weitere Möglichkeit wären Empfehlungen für Mindestanforderungen an effektive nationale Fördersysteme sowie der Abbau von Hemmnissen. Erörterung im Rat auf Basis des KOM-Berichts zur Um- setzung der Richtlinie 2001/77/EG für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. - EU-weite Fortschreibung der Ausbauziele für erneuerbare Energien für das Jahr 2020 in den verschiedenen Anwendungsbereichen, bei deren Festlegung die bereits bestehende nationale langfristige Zielsetzung und die gegenwärtige tatsächliche Umsetzung (vgl. KOM-Bericht zur Umsetzung der RL Erneuerbare Energien) sowie die jeweiligen nati-
  • 6. 6 onalen technisch nutzbaren Erneuerbaren-Potenziale zu berücksichtigen sind. Dies wird auch dem Bedürfnis der Wirtschaft nach Planungs- und Investitionssicherheit gerecht. - Voranbringen im Rat des Vorschlags der KOM für eine Richtlinie für Heizen und Küh- len mit erneuerbaren Energien. Die Richtlinie sollte den Mitgliedstaaten – ähnlich wie die RL Erneuerbaren Energien – zunächst die Wahl der Mittel überlassen, wie der Aus- bau der erneuerbaren Energien in diesem Bereich gefördert werden soll. Dabei ist auf Kostenfolgen zu achten; ebenso auf die Minimierung zusätzlicher Bürokratie im Rah- men des zu beschließenden Fördersystems. Die Ergebnisse des für November 2006 ge- planten Amsterdam-Forums, das sich mit diesem Thema intensiv befassen will, sollten in diesen Prozess einfließen. - Ziel der geplanten Revision der Biokraftstoff-Richtlinie sollten verbindliche Biokraft- stoffziele auf Ebene der Mitgliedstaaten sein. Dies ist notwendig, um Investitionssi- cherheit herzustellen und um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden. Deutschland befürwortet einen starken Anstieg in der Biokraftstoffver- wendung. Für das Jahr 2015 soll ein Ziel von 8 % bezogen auf den Energiegehalt fest- gelegt werden. Außerdem wurde die KOM von der Bundesregierung gebeten, für das Jahr 2020 ein Ziel in Höhe von 12,5 % zu prüfen. Vor der Festlegung eines neuen Ziels für 2020 sollte ungeachtet der Möglichkeit der Verwendung von Biomasse aus Dritt- staaten (z.B. Kanada, GUS-Staaten), die bei der Gesamtpotenzialabschätzung zu be- rücksichtigen ist, geklärt werden, welches Erzeugungspotential für Biokraftstoffe die EU hat und welcher Teil dieses Potenzials sich wirtschaftlich und umweltgerecht aus- schöpfen lässt, ggf. unter Berücksichtigung verschiedener Ölpreis-Szenarien. - Fortentwicklung des „Egmond-Kopenhagen-Prozesses“ zur Förderung der Offshore- Windenergie. Würdigung der Fortschritte der „Copenhagen Strategy“ und der Koopera- tion der Nordseeanrainerstaaten zum Abbau von Hemmnissen für die Nutzung der Offshore-Windenergie. Dabei Berücksichtigung der Ergebnisse des „EU Policy Work- shop on Offshore Wind Power Deployment 2007“. Ziel ist Aufforderung an KOM, ei- nen Aktionsplan Offshore-Windenergie zu erarbeiten. - Aufforderung an KOM, weitere im Rahmen des EU-Biomasse-Aktionsplans und der Biokraftstoff-Strategie angekündigte Vorschläge für Maßnahmen zu konkretisieren, um die Verwendung der Biomasse weiter zu steigern.
  • 7. 7 Forschung und Entwicklung im Energiebereich Nach Auffassung der Bundesregierung sollten bei der Weiterentwicklung der europäischen E- nergieforschungspolitik (Forschungsrahmenprogramm, Strategischer Energietechnologieplan) auch besondere Aufmerksamkeit auf die Forschung und Entwicklung innovativer und energieef- fizienter Technologien einschließlich deren Markteinführung gelegt werden. Folgende Themen sollten Priorität erhalten: - Moderne Kraftwerkstechnik auf der Basis von Kohle und Gas: Ausschöpfung von Effi- zienzpotenzialen klassischer Kraftwerkskonzepte in einer Größenordnung von 20 % ge- genüber dem Stand der Technik; Entwicklung neuer Kraftwerkskonzepte mit dem Ziel "Null-Emissionskraftwerk" inkl. CO2-Abtrennung und –speicherung. - Energieoptimierte Gebäude: Weniger Entwicklung von Einzelkomponenten, sondern v. a. Demonstration von Gesamtsystemen und Einsatz innovativer technischer Gebäude- ausrüstung sowie Nutzung erneuerbarer Energien. - Erneuerbare Energien: Sonnenenergie (Photovoltaik, Niedertemperatur-Solarthermie und solarthermische Kraftwerke), Windenergie (insbesondere Offshore), Geothermie, Biomasse v. a. zur Kraftstofferzeugung (Biokraftstoffe der 2. Generation). - Brennstoffzelle und Wasserstoff: Entwicklung der Schlüsselkomponenten von Brenn- stoffzellensystemen bei stationären und mobilen Anwendungen, Forschungs- und Ent- wicklungsarbeiten bei der Herstellung, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff, ins- besondere mit dem Ziel der Kostensenkung, Realisierung von Leuchtturmprojekten zur praxisnahen Demonstration der Wasserstoff Infrastruktur, der Erprobung von Wasser- stoff betriebenen Fahrzeugen und Brennstoffzellen zur effizienten Strom- und Wärme- versorgung. - Stromverteilung und Stromspeicherung: Entwicklung von grenzüberschreitenden intel- ligenten Stromnetzen unter Berücksichtigung dezentraler Energieressourcen, Entwick- lung innovativer Stromspeichersysteme, Fortentwicklung und Optimierung der Strom- netze im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energienquellen. - Nukleare Energieforschung: Umsetzen des 7. Forschungsprogramms Euratom zur höchst möglichen Sicherheit bei der Kernenergienutzung sowie zur Endlagerung radio- aktiver Abfälle; Mitarbeit an internationalen Forschungsprogrammen in Richtung auf weiter erhöhte Sicherheit, Entsorgung, Umweltverträglichkeit, mehr Wirtschaftlichkeit, Proliferationsresistenz sowie Verringerung des radioaktiven Abfalls.
  • 8. 8 - Fusionsforschung: Beteiligung an der Fusionsforschung im Rahmen des Euratom- Vertrages und des ITER-Abkommens am Bau der internationalen Versuchsanlage ITER in Frankreich. Internationale Energiebeziehungen In dem sich weltweit verschärfenden Wettbewerb um Energieressourcen können die Mitglied- staaten der EU ihre Chancen besser wahren, wenn die EU ihr gebündeltes wirtschaftliches und politisches Gewicht voll zur Geltung bringt. Dazu bedarf es einer Strategie, bei der die Gemein- schaftsinteressen gestärkt und die Position einzelner Mitgliedstaaten aus bilateralen Beziehungen gefestigt wird. Die Gemeinschaft muss auf internationaler Ebene als ein bedeutender Akteur stärker sichtbar werden, um in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten mittels gemeinsamer Nachfragemacht Europa den Zugang zu wichtigen Rohstoffen zu sichern. Zu den gemeinsamen Zielen gehören vor allem die nachhaltige Sicherung des Zugangs zu Ener- gieressourcen in den Partnerländern, die Öffnung für Investitionen von Unternehmen aus der Gemeinschaft und deren Sicherung durch einen bindenden rechtlichen Rahmen, die Sicherung und weitere Diversifizierung von Bezugsquellen und Transitwegen. Wir wollen privilegierte Partnerschaften begründen, die über enge und umfassende Dialoge ver- folgt werden. Dadurch wird ein Geflecht von Energiebeziehungen aufgebaut, in dem sich die Energiepolitiken der Partner einander annähern. Die Steigerung der Energieeffizienz und die gemeinsame Entwicklung von alternativen Energiequellen sind dabei fester Bestandteil. Die deutsche Präsidentschaft will im Rahmen dieser Agenda folgende Schwerpunkte setzen: - Eintreten für einen zügigen Abschluss des Energiekapitels mit Russland im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsfolgeabkommens (PKA). Basis dafür sind die Prinzi- pien des Energiechartavertrages sowie der G8-Aktionsplan zu Versorgungssicherheit. Wir wollen eine Diskussion unter den Mitgliedstaaten darüber, wie die Verhandlungen zum Transitprotokoll und Ratifizierung des Energiechartavertrages durch RUS fortge- setzt werden sollen. - Schaffen von einheitlichen Regelungsräumen und Erleichterung von EU-Investitionen in Wachstumsmärkten durch Anwendung der Regeln des EU-Binnenmarkts auch in Nachbarregionen (z.B. durch eine mögliche Ausweitung der Energiegemeinschaft). Für uns spielen folgende Länder eine besonders wichtige Rolle: o Norwegen, das eine Aufnahme in die Energiegemeinschaft anstrebt und als Ener- gieproduzent einen wichtigen Beitrag zur Diversifizierung der Energiegemein- schaft leistet. Wir wollen darüber hinaus mit Norwegen frühzeitige Konsultatio-
  • 9. 9 nen im Vorfeld bilateraler Dialoge der EU mit anderen Produzentenregionen und Gespräche über die Erleichterung von EU-Investitionen in die Öl- und Gasför- derung. o Algerien, mit dem wir den Energiedialog auf Basis eines „Memorandums of Un- derstanding“ ausbauen wollen. Dabei treten wir auch für eine Stärkung des Ener- giedialogs mit Nordafrika insgesamt ein. o Fortführung und Weiterentwicklung der Integration der Energiemärkte der EU und der Region des Kaspischen und des Schwarzen Meeres auf Basis der „Energy Road Map“ im Rahmen der BAKU-Initiative. o Allgemein besondere Berücksichtigung von Energiethemen im Rahmen der Eu- ropäischen Nachbarschaftspolitik. - Ausbau der Kooperationen mit wichtigen Produzenten-, Transit- und Verbraucher- ländern zu Ausbau und Erhaltung von Energieinfrastrukturen, Diversifizierung von Be- zugsquellen und Transportwegen, Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau erneuer- barer Energien. Dabei soll Europa mit einer Stimme sprechen. In den Beziehungen zu den Verbraucherländern streben wir an: o Realisierung der strategischen Kooperation im Energiebereich mit den USA, wie sie in der Wiener Gipfelerklärung vom 21. Juni 2006 angelegt ist. Das Ziel ist ei- ne langfristige strategische Partnerschaft; o stärkere Berücksichtigung energiepolitischer Aspekte in den bestehenden strategi- schen Partnerschaften mit China und Indien sowie in bilateralen Beziehungen zu anderen Schwellenländern. - Stärkung der Kohärenz der Energieaußenbeziehungen mit der Entwicklungs- und Han- delspolitik (u.a. Zugang zu sicherer, bezahlbarer und umweltverträglicher Energiever- sorgung - einschließlich Technologiekooperationen - als notwendige Ergänzung zum Dialog über Ressourcenkonflikte und Klimaanstrengungen; Verzahnung von Ent- wicklungs-, Energie- und Klimapolitik). - Nuklearenergie: Verbesserung des Verhältnisses Euratom-Safeguards zur IAEO, Voran- treiben der Nuklearabkommen Euratom mit RUS, Usbekistan und Kasachstan.