Compliance & Revisionssicherheit Archivierung von RechnungeninPuncto GmbH
Hilfreiche Informationen zu den Compliance Richtlinien & Revisionssicherheit finden Sie in dieser Präsentation.
Wir klären folgende Fragestellungen: Was ist Compliance, die Compliance Übersetzung, welche Bedeutung dahinter steht und wie Compliance Anforderungen aussehen. Sie erhalten außerdem Informationen zum Thema Revisionssicherheit und wie sie revisionssicher Archivieren am Beispiel von Rechnungen.
Außerdem geben wir Ihnen rechtliche, technische und praktische Compliance Anforderungen, sowie deren Risiken mit auf dem Weg. Hierzu zählt, wie man Rechnungen archivieren kann und darf und wie Sie in Ihrem Unternehmen eine revisionssichere Archivierung gestalten und somit sämtliche Compliance Regeln einhalten.
Die inPuncto GmbH bietet in Zusammenarbeit mit dem AuditCoach Beratungsunternehmen Intensiv-Seminare zu den Themen: „Compliance: elektronische Archivierung & Revisionssicherheit“ und „SAP-integrierte Software-Lösung für die automatische Rechnungsverarbeitung & Archivierung““. Unsere Software-Lösungen wurden gemäß Institut der Wirtschaftsprüfer PS 880 nach aktuellsten Kriterien geprüft und zertifiziert. Mehr unter: http://www.inpuncto.com/de/loesungen/prozessoptimierung-in-sap/compliance-anforderungen.html
Datenschutz bei elektronischer Personalakte & DatensicherheitinPuncto GmbH
Hilfreiche Informationen über „Datenschutz & Datensicherheit bei elektronischer Personalakte“ finden Sie in dieser Präsentation.
Sie erhalten u.a. Informationen über den Datenschutz, der in Verbindung mit der digitalen Personalakte eingehalten werden muss. Aber auch zu den Aufbewahrungsfristen ihrer elektronisch vorliegenden Personalakte und Einsichtsrechte der jeweiligen Arbeitnehmer in die Personalakte.
Rechtlich gibt es keine Unterscheidungen zwischen dem Datenschutz der Personalakte in Papierform und der elektronischen Personalakte.
Zusätzlich informieren wir Sie über besondere Risiken im Datenschutz, über verschiedene technische Maßnahmen innerhalb der digitalen Personalakte, wie beispielsweise den Berechtigungsstrukturen. Außerdem erklären wir Ihnen das Thema Revisionssicherheit und was Sie hierzu wissen sollten und welche Risiken aus der elektronischen Personalakte entstehen.
Die inPuncto GmbH bietet in Zusammenarbeit mit dem AuditCoach Beratungsunter-nehmen Intensiv-Seminare zu den Themen: „Datenschutz und Datensicherheit bei elektronischer Personalakte“ und „Software-Lösung für die Personalakte – voll-integriert in SAP HCM“.
Unsere Software-Lösungen wurden gemäß Institut der Wirtschaftsprüfer PS 880 nach aktuellsten Kriterien geprüft und zertifiziert. Mehr unter: http://www.inpuncto.com/de/loesungen/prozessoptimierung-in-sap/compliance-anforderungen.html
Weitere Infos über die elektronische Lösung für die Personalakte finden Sie auf unsere Webseite: http://www.inpuncto.com/de/loesungen/digitalisierung-und-eakte-in-sap/personalakte.html
Zeit für ein Privacy-Programm. Datenschutz-Entwicklung in Europa (GDPR) und das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz: Was bedeutet das für mein Unternehmen?
In diesem Referat zeigten wir Ihnen auf, was die Entwicklung des Datenschutzes in Europa für uns bedeutet und was auf die Schweiz zukommt.
Im Mai 2018 tritt die EU Datenschutz-Grundverordnung (GDPR – general data protection regulation) in Kraft. Über die enthaltenen Neuerungen wurden bereits in verschiedenen Veranstaltungen berichtet. An diesem Referat gaben wir Ihnen als Erstes eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse zur Orientierung.
Am 27.3.2017 durfte ich im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Sparkasse OÖ und der Jungen Wirtschaft Wels zum Thema 'Cybercrime und Datenklau' einen Vortrag halten. Hier finden Sie nun die Folien zum Vortrag, welche sich auf die strafrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte konzentrieren.
Am 23.1. habe ich für die Grüne Wirtschaft im Axis Coworking Loft Linz einen Crashkurs zum Datenschutz gehalten, Bilder sind zB hier zu finden: https://www.facebook.com/media/set/?set=ms.c.eJxFk9uRxTAIQzva4Q3uv7GdoGv5M2dAyKCo2VS6hWSNZ~%3BwpgKsf0Rq5wLzNU0wJAhV9Qcpq2FADFd0PrIZSNGpb3C5o~_BD6iEYFx3aiwn8gejVMrkZmt3k0jWX5V6GaBP0Zi~_CUHogKKwYtF4TYvkUOQX5Tjl~%3BwfX6i~%3BioGLXSqOzbPHRu2G7McAt~_KGYoWRJOvnW~%3BsVLFiQRPE2Fo~%3BBGeNpdLYCYAmgGhQVNeYFn3oGovzwADcxyWsx7NuWGFyhe67MVWCPaUFF~_Tr4wh9uK5G0GmsqDlF46z1w9sGrDt3mnhtUqMUgBq1xmausZzAThmHsK14GTuyFfxfAoExBibPJlkmCHBKprBkx3YoAYLr12nhDMIzlO4p~%3BRyCAHgttRr8CTM2p82WTOTDuORECy9XiKXkA3DKf78ModP6B~%3Bnz2~%3BI~-.bps.a.1228651777235167.1073741842.483650688401950&type=1
Thematisch drehte sich die Veranstaltung natürlich um die kommende DSGVO. Ich darf mich an dieser Stelle auch für den sehr interessanten Abend mit spannenden Fragen bedanken.
Auf den Folien finden Sie Informationen zum Datenschutz derzeit, zur DSGVO, praktische Hinweise und die vorab gestellten Fragen.
Webinar: Neues Datenschutzgesetz und Microsoft 365 - das müssen Sie wissenA. Baggenstos & Co. AG
Erfahren Sie, was die Revision des Datenschutzgesetzes für Ihre Organisation bedeutet und wie Sie deren Anforderungen mit Microsoft 365 erfüllen können. Am Webinar werden die juristischen, organisatorischen und technischen Aspekte behandelt.
Aufzeichnung des Webinars hier: https://www.baggenstos.ch/de/news/dsg
Kunden- und Mitarbeiterdaten sind ein wertvolles Gut, die ein Unternehmen schon aus Eigeninteresse schützen muss. Auch die Interessen der betroffenen Personen müssen vom Unternehmen gewahrt und die Daten insbesondere vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Durch die Digitalisierung von Daten entstehen zahlreiche rechtliche Spannungsfelder, die es zu beachten gilt. Dies gilt umso mehr, wenn das Unternehmen Cloud-Dienste nutzt, die bekanntlich aus dem unternehmerischen Alltag nicht mehr wegzudenken sind und wie selbstverständlich genutzt werden. Der Vortrag gibt einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Problemfelder.
Compliance & Revisionssicherheit Archivierung von RechnungeninPuncto GmbH
Hilfreiche Informationen zu den Compliance Richtlinien & Revisionssicherheit finden Sie in dieser Präsentation.
Wir klären folgende Fragestellungen: Was ist Compliance, die Compliance Übersetzung, welche Bedeutung dahinter steht und wie Compliance Anforderungen aussehen. Sie erhalten außerdem Informationen zum Thema Revisionssicherheit und wie sie revisionssicher Archivieren am Beispiel von Rechnungen.
Außerdem geben wir Ihnen rechtliche, technische und praktische Compliance Anforderungen, sowie deren Risiken mit auf dem Weg. Hierzu zählt, wie man Rechnungen archivieren kann und darf und wie Sie in Ihrem Unternehmen eine revisionssichere Archivierung gestalten und somit sämtliche Compliance Regeln einhalten.
Die inPuncto GmbH bietet in Zusammenarbeit mit dem AuditCoach Beratungsunternehmen Intensiv-Seminare zu den Themen: „Compliance: elektronische Archivierung & Revisionssicherheit“ und „SAP-integrierte Software-Lösung für die automatische Rechnungsverarbeitung & Archivierung““. Unsere Software-Lösungen wurden gemäß Institut der Wirtschaftsprüfer PS 880 nach aktuellsten Kriterien geprüft und zertifiziert. Mehr unter: http://www.inpuncto.com/de/loesungen/prozessoptimierung-in-sap/compliance-anforderungen.html
Datenschutz bei elektronischer Personalakte & DatensicherheitinPuncto GmbH
Hilfreiche Informationen über „Datenschutz & Datensicherheit bei elektronischer Personalakte“ finden Sie in dieser Präsentation.
Sie erhalten u.a. Informationen über den Datenschutz, der in Verbindung mit der digitalen Personalakte eingehalten werden muss. Aber auch zu den Aufbewahrungsfristen ihrer elektronisch vorliegenden Personalakte und Einsichtsrechte der jeweiligen Arbeitnehmer in die Personalakte.
Rechtlich gibt es keine Unterscheidungen zwischen dem Datenschutz der Personalakte in Papierform und der elektronischen Personalakte.
Zusätzlich informieren wir Sie über besondere Risiken im Datenschutz, über verschiedene technische Maßnahmen innerhalb der digitalen Personalakte, wie beispielsweise den Berechtigungsstrukturen. Außerdem erklären wir Ihnen das Thema Revisionssicherheit und was Sie hierzu wissen sollten und welche Risiken aus der elektronischen Personalakte entstehen.
Die inPuncto GmbH bietet in Zusammenarbeit mit dem AuditCoach Beratungsunter-nehmen Intensiv-Seminare zu den Themen: „Datenschutz und Datensicherheit bei elektronischer Personalakte“ und „Software-Lösung für die Personalakte – voll-integriert in SAP HCM“.
Unsere Software-Lösungen wurden gemäß Institut der Wirtschaftsprüfer PS 880 nach aktuellsten Kriterien geprüft und zertifiziert. Mehr unter: http://www.inpuncto.com/de/loesungen/prozessoptimierung-in-sap/compliance-anforderungen.html
Weitere Infos über die elektronische Lösung für die Personalakte finden Sie auf unsere Webseite: http://www.inpuncto.com/de/loesungen/digitalisierung-und-eakte-in-sap/personalakte.html
Zeit für ein Privacy-Programm. Datenschutz-Entwicklung in Europa (GDPR) und das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz: Was bedeutet das für mein Unternehmen?
In diesem Referat zeigten wir Ihnen auf, was die Entwicklung des Datenschutzes in Europa für uns bedeutet und was auf die Schweiz zukommt.
Im Mai 2018 tritt die EU Datenschutz-Grundverordnung (GDPR – general data protection regulation) in Kraft. Über die enthaltenen Neuerungen wurden bereits in verschiedenen Veranstaltungen berichtet. An diesem Referat gaben wir Ihnen als Erstes eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse zur Orientierung.
Am 27.3.2017 durfte ich im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Sparkasse OÖ und der Jungen Wirtschaft Wels zum Thema 'Cybercrime und Datenklau' einen Vortrag halten. Hier finden Sie nun die Folien zum Vortrag, welche sich auf die strafrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekte konzentrieren.
Am 23.1. habe ich für die Grüne Wirtschaft im Axis Coworking Loft Linz einen Crashkurs zum Datenschutz gehalten, Bilder sind zB hier zu finden: https://www.facebook.com/media/set/?set=ms.c.eJxFk9uRxTAIQzva4Q3uv7GdoGv5M2dAyKCo2VS6hWSNZ~%3BwpgKsf0Rq5wLzNU0wJAhV9Qcpq2FADFd0PrIZSNGpb3C5o~_BD6iEYFx3aiwn8gejVMrkZmt3k0jWX5V6GaBP0Zi~_CUHogKKwYtF4TYvkUOQX5Tjl~%3BwfX6i~%3BioGLXSqOzbPHRu2G7McAt~_KGYoWRJOvnW~%3BsVLFiQRPE2Fo~%3BBGeNpdLYCYAmgGhQVNeYFn3oGovzwADcxyWsx7NuWGFyhe67MVWCPaUFF~_Tr4wh9uK5G0GmsqDlF46z1w9sGrDt3mnhtUqMUgBq1xmausZzAThmHsK14GTuyFfxfAoExBibPJlkmCHBKprBkx3YoAYLr12nhDMIzlO4p~%3BRyCAHgttRr8CTM2p82WTOTDuORECy9XiKXkA3DKf78ModP6B~%3Bnz2~%3BI~-.bps.a.1228651777235167.1073741842.483650688401950&type=1
Thematisch drehte sich die Veranstaltung natürlich um die kommende DSGVO. Ich darf mich an dieser Stelle auch für den sehr interessanten Abend mit spannenden Fragen bedanken.
Auf den Folien finden Sie Informationen zum Datenschutz derzeit, zur DSGVO, praktische Hinweise und die vorab gestellten Fragen.
Webinar: Neues Datenschutzgesetz und Microsoft 365 - das müssen Sie wissenA. Baggenstos & Co. AG
Erfahren Sie, was die Revision des Datenschutzgesetzes für Ihre Organisation bedeutet und wie Sie deren Anforderungen mit Microsoft 365 erfüllen können. Am Webinar werden die juristischen, organisatorischen und technischen Aspekte behandelt.
Aufzeichnung des Webinars hier: https://www.baggenstos.ch/de/news/dsg
Kunden- und Mitarbeiterdaten sind ein wertvolles Gut, die ein Unternehmen schon aus Eigeninteresse schützen muss. Auch die Interessen der betroffenen Personen müssen vom Unternehmen gewahrt und die Daten insbesondere vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Durch die Digitalisierung von Daten entstehen zahlreiche rechtliche Spannungsfelder, die es zu beachten gilt. Dies gilt umso mehr, wenn das Unternehmen Cloud-Dienste nutzt, die bekanntlich aus dem unternehmerischen Alltag nicht mehr wegzudenken sind und wie selbstverständlich genutzt werden. Der Vortrag gibt einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Problemfelder.
OSMC 2017 | Monitoring - dos and don'ts by Markus ThielNETWAYS
Which monitoring- responsible does not know this or similar questions? How could a CRM fall-out remain undetected for hours, despite profound monitoring? Why do we have 3000 events in the console even if everything works? In monitoring- projects there are always multi-layered problems and challenges, and the causes may be of technical or non-technical nature. The goal of this talk is to present field-tested approaches and tips on how to identify the causes by analysing the environment and thereby deducing countermeasures and strategies.
OSMC 2022 | Monitoring & Betriebsrat by Pascal LangeNETWAYS
In vielen Betrieben Deutschlands gibt es Betriebsräte, die bei der Einführung neuer technischer Tools ein Mitbestimmungsrecht haben. Bisherige Gespräche mit IT-Kolleg*innen haben gezeigt, dass dieses Recht bei der Einführung nicht immer beachtet wird, was im Nachgang zu vermeidbaren Komplikationen und Streits führen kann. Diese Präsentation soll einen kurzen Einstieg in die Grundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung sowie Eckpunkte mitgeben, an welchen Stellen beim Monitoring Betriebsräte einzubinden sein können.
Webcast Security & Data Privacy: AnonymizationPatric Dahse
Wir stellen Ihnen eine zertifizierte Softwarelösung zum konsistenten und gesetzeskonformen Pseudonymisieren von SAP Systemen sowie ganzen SAP Systemlandschaften vor. In unserem Webinar zeigen wir Ihnen auf, warum Daten überhaupt anonymisiert werden müssen und auf welche Funktionen man bei der Lösungsauswahl achten sollte.
Das Webinar bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihr Verständnis für die Sicherheitsanforderungen von Cloud- und Onlineanwendungen zu vertiefen und wertvolle Erkenntnisse aus erster Hand zu gewinnen.
Die fortschreitende Entwicklung von Cloud-Technologien und Onlineanwendungen ermöglicht es Unternehmen, Anwendungen direkt über den Webbrowser zu nutzen – eine äußerst praktische Innovation. In diesem Kontext haben zahlreiche Anbieter eine Vielzahl von Diensten entwickelt, die Unternehmen schnell und kosteneffizienten Zugang zu wertvollen Software-Tools bieten. Diese Bandbreite reicht von weit verbreiteten Office-Anwendungen bis hin zu maßgeschneiderten Speziallösungen.
Doch wie steht es um die Sicherheit dieser Cloudbasierenden Onlineanwendungen?
Im Webinar wird Florian Laumer von der Passion4IT GmbH eine umfassende Darstellung über entscheidende Sicherheitsaspekte geben, die bei der Auswahl und Nutzung von Cloud- und Onlineanwendungen besonders beachtet werden sollten. Zu den thematisierten Punkten gehören:
Standort und Betrieb der Cloud-Anwendung: Welche Auswirkungen hat der Standort auf die Sicherheit?
Robuste Zugangs- und Datenabsicherung: Wie ist der Zugriff auf die Anwendung gesichert und wie werden enthaltene Daten geschützt?
Datenschutz, Backups und Verschlüsselung: Welche Rolle spielen diese Aspekte für eine umfassende Sicherheit?
webinar(at)id-netsolutions zeigte am 25. Mai 2018 (dem Tag der DS-GVO) Wissenswertes über die "digitale Personalakte". Besonders interessant vor dem aktuellen Hintergrund auch die Ausführungen zum "Datenschutz im Personalbüro".
Das Webinar wurde aufgezeichnet und steht auf Anforderung zur Verfügung.
Digital Marketing - Akademischer Handelsmanager 2017Michael Lanzinger
Vergangene Woche war ich erneut am WiFi in Linz im Einsatz, diesmal für den Bereich Akademischer Handelsmanager.
Neben Informationen zu Pflichten für Website-Betreiber finden sich in den Folien auch Hinweise zum aktuellen und kommenden Datenschutzrecht
Sie können Ihre Sicherheit in Ihrer Office-Infrastruktur bewerten und Einstellungen ganz einfach optimieren. Wie das geht? Das Verwalten von Sicherheit und Compliance ist eine partnerschaftliche Aufgabe und wir unterstützten Sie und erklären Ihnen in diesem Webinar:
Office 365 Secure Score
Zugriff auf Office 365
Informationen in Office 365 sichern
Sicherheits- und ComplianceCenter nutzen & verwenden
nteam Security Paket
Durchsetzung von Privacy Policies in DienstenetzenSven Wohlgemuth
Die Diensteorientierung der zukünftigen Netznutzung erzeugt individualisierte Dienste, die die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung und damit die Grundlage der gesetzlichen Regelungen aushebeln werden. So sind bei den Kundenkarten europaweit nur wenige Anbieter festzustellen, während aus Nutzersicht scheinbar zahllose, verschiedene Kundenkarten existieren. Trotz aller Vereinbarungen kann die informationelle Selbstbestimmung nicht automatisiert eingefordert werden. Dasselbe gilt in abgewandelter Form für die JobCard und die Gesundheitskarte. Das Projektziel ist die Erweiterung des aktuellen, einseitigen Vertrauensmodells, in dem Nutzer den Diensteanbietern bei einer Erhebung und Weitergabe persönlicher Daten zwingend vertrauen müssen. Es soll ein Identitätsmanagementsystem entwickelt werden, mit dem Nutzer nach der informationellen Selbstbestimmung Profilbildungen bei der Nutzung von Dienstleistungen mit einem Datendienst kontrollieren und Anbieter von Datendiensten das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen können.
"Effiziente Informationsverwaltung mit dem neuen europäischen Records-Management-Standard"
Teil 2 von 3
Dr. Ulrich Kampffmeyer
Vortrag von der MoReq2 Roadshow vom 27. Mai – 05. Juni 2008 in Zürich, Wien, Frankfurt und Berlin
Inhalt von MoReq2
- „Requirements“ – der eigentliche Standard
- Datenmodell (Anhang 9)
- Test Framework
- Zertifizierung
Ergebnisse des DLM Forum in Ljubliana
- Kritik am Umfang von MoReq2
- Governance
Inhalt:
- Einführung: Compliance, Records Management und Archivierung
- Sicherung bei Speicherung und Zugriff
- Funktionalität von Records Management, elektronischer Archivierung und ILM Information Lifecycle Management
- Organisatorische und technische Anforderungen an die sichere Speicherung von Informationen
- Zukunft: Sicherheit und Zugriffskontrolle in der Langzeitarchivierung
In diesem Vortrag werden die Zusammenhänge zwischen, und die Anforderungen an Records Management, Compliance und Archvierung betrachtet, sowie die Anforderungen an den Datenschutz innerhalb dieser Prozesse, und warum es naturgemäß zu Konflikten zwischen Datenschutz und Archivierung kommt.
Existenzgründung im Nebenerwerb (Präsentation)bit-hwk-koblenz
Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit
Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine selbstständige Existenz aufzubauen, um damit Selbstverwirklichung, Verantwortung und nicht zuletzt auch mehr Verdienst anzustreben? Gleichzeitig wissen Sie aber auch um die Gefahren eines solchen Schrittes.
Um Ihre Geschäftsidee am Markt zu testen, bietet sich zunächst eine Existenzgründung im Nebenberuf an, damit Sie einen ersten Eindruck von der Selbstständigkeit erhalten.
Das bedeutet, Sie haben weiterhin Ihr geregeltes Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis und nebenher – in der noch frei verfügbaren Zeit – üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus. Sie können somit Ihr Geschäftsmodell testen, Kontakte knüpfen, Erfahrungen sammeln und ganz offiziell für Ihre selbstständige Tätigkeit werben.
Wenn Sie feststellen, dass Sie sich zum Unternehmer eignen und sich mit den Anforderungen für eine Selbstständigkeit auseinander gesetzt haben, steht dem entscheidenden Schritt in diese Richtung nichts mehr im Wege.
Auch bei der Existenzgründung im Nebenberuf sind einige Regeln zu beachten. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen dazu Hinweise und Anregungen.
Nutzen Sie im Hinblick auf einen erfolgreichen Gründungsverlauf unseren kostenfreien Beratungsservice.
Offene Fragen werden geklärt und Ihr Unternehmenskonzept von neutraler und unabhängiger Seite durchleuchtet.
Wir geben Ihnen Hinweise bezüglich Stärken und möglichen Schwachstellen bei Ihrem geplanten Vorhaben und sind gerne bei der Umsetzung geeigneter Lösungswege behilflich.
Neben der Beratung bieten wir Ihnen ein zusätzliches „Fitnesstraining“ über unsere Weiterbildung an.
In unseren Existenzgründungslehrgängen und Fachseminaren zu Finanzierung, Kalkulation, Marketing, EDV werden Sie intensiv und gezielt auf die Daueraufgabe „Unternehmerin“ bzw. „Unternehmer“ vorbereitet.
Mit Ihrer Absicht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu unternehmen, beweisen Sie Leistungswillen und Bereitschaft, Verantwortung zu tragen. Eine Existenzgründung führt zu umfangreichen Veränderungen in Ihrem Leben und sollte daher trotz anfänglichem Start im Nebenberuf sehr sorgfältig vorbereitet werden. Die Handwerkskammer Koblenz unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.
Existenzgründung im Nebenberuf (Merkblatt der HwK Koblenz)bit-hwk-koblenz
Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit
Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine selbstständige Existenz aufzubauen, um damit Selbstverwirklichung, Verantwortung und nicht zuletzt auch mehr Verdienst anzustreben? Gleichzeitig wissen Sie aber auch um die Gefahren eines solchen Schrittes.
Um Ihre Geschäftsidee am Markt zu testen, bietet sich zunächst eine Existenzgründung im Nebenberuf an, damit Sie einen ersten Eindruck von der Selbstständigkeit erhalten.
Das bedeutet, Sie haben weiterhin Ihr geregeltes Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis und nebenher – in der noch frei verfügbaren Zeit – üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus. Sie können somit Ihr Geschäftsmodell testen, Kontakte knüpfen, Erfahrungen sammeln und ganz offiziell für Ihre selbstständige Tätigkeit werben.
Wenn Sie feststellen, dass Sie sich zum Unternehmer eignen und sich mit den Anforderungen für eine Selbstständigkeit auseinander gesetzt haben, steht dem entscheidenden Schritt in diese Richtung nichts mehr im Wege.
Auch bei der Existenzgründung im Nebenberuf sind einige Regeln zu beachten. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen dazu Hinweise und Anregungen.
Nutzen Sie im Hinblick auf einen erfolgreichen Gründungsverlauf unseren kostenfreien Beratungsservice.
Offene Fragen werden geklärt und Ihr Unternehmenskonzept von neutraler und unabhängiger Seite durchleuchtet.
Wir geben Ihnen Hinweise bezüglich Stärken und möglichen Schwachstellen bei Ihrem geplanten Vorhaben und sind gerne bei der Umsetzung geeigneter Lösungswege behilflich.
Neben der Beratung bieten wir Ihnen ein zusätzliches „Fitnesstraining“ über unsere Weiterbildung an.
In unseren Existenzgründungslehrgängen und Fachseminaren zu Finanzierung, Kalkulation, Marketing, EDV werden Sie intensiv und gezielt auf die Daueraufgabe „Unternehmerin“ bzw. „Unternehmer“ vorbereitet.
Mit Ihrer Absicht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu unternehmen, beweisen Sie Leistungswillen und Bereitschaft, Verantwortung zu tragen. Eine Existenzgründung führt zu umfangreichen Veränderungen in Ihrem Leben und sollte daher trotz anfänglichem Start im Nebenberuf sehr sorgfältig vorbereitet werden. Die Handwerkskammer Koblenz unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.
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Which monitoring- responsible does not know this or similar questions? How could a CRM fall-out remain undetected for hours, despite profound monitoring? Why do we have 3000 events in the console even if everything works? In monitoring- projects there are always multi-layered problems and challenges, and the causes may be of technical or non-technical nature. The goal of this talk is to present field-tested approaches and tips on how to identify the causes by analysing the environment and thereby deducing countermeasures and strategies.
OSMC 2022 | Monitoring & Betriebsrat by Pascal LangeNETWAYS
In vielen Betrieben Deutschlands gibt es Betriebsräte, die bei der Einführung neuer technischer Tools ein Mitbestimmungsrecht haben. Bisherige Gespräche mit IT-Kolleg*innen haben gezeigt, dass dieses Recht bei der Einführung nicht immer beachtet wird, was im Nachgang zu vermeidbaren Komplikationen und Streits führen kann. Diese Präsentation soll einen kurzen Einstieg in die Grundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung sowie Eckpunkte mitgeben, an welchen Stellen beim Monitoring Betriebsräte einzubinden sein können.
Webcast Security & Data Privacy: AnonymizationPatric Dahse
Wir stellen Ihnen eine zertifizierte Softwarelösung zum konsistenten und gesetzeskonformen Pseudonymisieren von SAP Systemen sowie ganzen SAP Systemlandschaften vor. In unserem Webinar zeigen wir Ihnen auf, warum Daten überhaupt anonymisiert werden müssen und auf welche Funktionen man bei der Lösungsauswahl achten sollte.
Das Webinar bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihr Verständnis für die Sicherheitsanforderungen von Cloud- und Onlineanwendungen zu vertiefen und wertvolle Erkenntnisse aus erster Hand zu gewinnen.
Die fortschreitende Entwicklung von Cloud-Technologien und Onlineanwendungen ermöglicht es Unternehmen, Anwendungen direkt über den Webbrowser zu nutzen – eine äußerst praktische Innovation. In diesem Kontext haben zahlreiche Anbieter eine Vielzahl von Diensten entwickelt, die Unternehmen schnell und kosteneffizienten Zugang zu wertvollen Software-Tools bieten. Diese Bandbreite reicht von weit verbreiteten Office-Anwendungen bis hin zu maßgeschneiderten Speziallösungen.
Doch wie steht es um die Sicherheit dieser Cloudbasierenden Onlineanwendungen?
Im Webinar wird Florian Laumer von der Passion4IT GmbH eine umfassende Darstellung über entscheidende Sicherheitsaspekte geben, die bei der Auswahl und Nutzung von Cloud- und Onlineanwendungen besonders beachtet werden sollten. Zu den thematisierten Punkten gehören:
Standort und Betrieb der Cloud-Anwendung: Welche Auswirkungen hat der Standort auf die Sicherheit?
Robuste Zugangs- und Datenabsicherung: Wie ist der Zugriff auf die Anwendung gesichert und wie werden enthaltene Daten geschützt?
Datenschutz, Backups und Verschlüsselung: Welche Rolle spielen diese Aspekte für eine umfassende Sicherheit?
webinar(at)id-netsolutions zeigte am 25. Mai 2018 (dem Tag der DS-GVO) Wissenswertes über die "digitale Personalakte". Besonders interessant vor dem aktuellen Hintergrund auch die Ausführungen zum "Datenschutz im Personalbüro".
Das Webinar wurde aufgezeichnet und steht auf Anforderung zur Verfügung.
Digital Marketing - Akademischer Handelsmanager 2017Michael Lanzinger
Vergangene Woche war ich erneut am WiFi in Linz im Einsatz, diesmal für den Bereich Akademischer Handelsmanager.
Neben Informationen zu Pflichten für Website-Betreiber finden sich in den Folien auch Hinweise zum aktuellen und kommenden Datenschutzrecht
Sie können Ihre Sicherheit in Ihrer Office-Infrastruktur bewerten und Einstellungen ganz einfach optimieren. Wie das geht? Das Verwalten von Sicherheit und Compliance ist eine partnerschaftliche Aufgabe und wir unterstützten Sie und erklären Ihnen in diesem Webinar:
Office 365 Secure Score
Zugriff auf Office 365
Informationen in Office 365 sichern
Sicherheits- und ComplianceCenter nutzen & verwenden
nteam Security Paket
Durchsetzung von Privacy Policies in DienstenetzenSven Wohlgemuth
Die Diensteorientierung der zukünftigen Netznutzung erzeugt individualisierte Dienste, die die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung und damit die Grundlage der gesetzlichen Regelungen aushebeln werden. So sind bei den Kundenkarten europaweit nur wenige Anbieter festzustellen, während aus Nutzersicht scheinbar zahllose, verschiedene Kundenkarten existieren. Trotz aller Vereinbarungen kann die informationelle Selbstbestimmung nicht automatisiert eingefordert werden. Dasselbe gilt in abgewandelter Form für die JobCard und die Gesundheitskarte. Das Projektziel ist die Erweiterung des aktuellen, einseitigen Vertrauensmodells, in dem Nutzer den Diensteanbietern bei einer Erhebung und Weitergabe persönlicher Daten zwingend vertrauen müssen. Es soll ein Identitätsmanagementsystem entwickelt werden, mit dem Nutzer nach der informationellen Selbstbestimmung Profilbildungen bei der Nutzung von Dienstleistungen mit einem Datendienst kontrollieren und Anbieter von Datendiensten das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen können.
"Effiziente Informationsverwaltung mit dem neuen europäischen Records-Management-Standard"
Teil 2 von 3
Dr. Ulrich Kampffmeyer
Vortrag von der MoReq2 Roadshow vom 27. Mai – 05. Juni 2008 in Zürich, Wien, Frankfurt und Berlin
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- Datenmodell (Anhang 9)
- Test Framework
- Zertifizierung
Ergebnisse des DLM Forum in Ljubliana
- Kritik am Umfang von MoReq2
- Governance
Inhalt:
- Einführung: Compliance, Records Management und Archivierung
- Sicherung bei Speicherung und Zugriff
- Funktionalität von Records Management, elektronischer Archivierung und ILM Information Lifecycle Management
- Organisatorische und technische Anforderungen an die sichere Speicherung von Informationen
- Zukunft: Sicherheit und Zugriffskontrolle in der Langzeitarchivierung
In diesem Vortrag werden die Zusammenhänge zwischen, und die Anforderungen an Records Management, Compliance und Archvierung betrachtet, sowie die Anforderungen an den Datenschutz innerhalb dieser Prozesse, und warum es naturgemäß zu Konflikten zwischen Datenschutz und Archivierung kommt.
Existenzgründung im Nebenerwerb (Präsentation)bit-hwk-koblenz
Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit
Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine selbstständige Existenz aufzubauen, um damit Selbstverwirklichung, Verantwortung und nicht zuletzt auch mehr Verdienst anzustreben? Gleichzeitig wissen Sie aber auch um die Gefahren eines solchen Schrittes.
Um Ihre Geschäftsidee am Markt zu testen, bietet sich zunächst eine Existenzgründung im Nebenberuf an, damit Sie einen ersten Eindruck von der Selbstständigkeit erhalten.
Das bedeutet, Sie haben weiterhin Ihr geregeltes Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis und nebenher – in der noch frei verfügbaren Zeit – üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus. Sie können somit Ihr Geschäftsmodell testen, Kontakte knüpfen, Erfahrungen sammeln und ganz offiziell für Ihre selbstständige Tätigkeit werben.
Wenn Sie feststellen, dass Sie sich zum Unternehmer eignen und sich mit den Anforderungen für eine Selbstständigkeit auseinander gesetzt haben, steht dem entscheidenden Schritt in diese Richtung nichts mehr im Wege.
Auch bei der Existenzgründung im Nebenberuf sind einige Regeln zu beachten. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen dazu Hinweise und Anregungen.
Nutzen Sie im Hinblick auf einen erfolgreichen Gründungsverlauf unseren kostenfreien Beratungsservice.
Offene Fragen werden geklärt und Ihr Unternehmenskonzept von neutraler und unabhängiger Seite durchleuchtet.
Wir geben Ihnen Hinweise bezüglich Stärken und möglichen Schwachstellen bei Ihrem geplanten Vorhaben und sind gerne bei der Umsetzung geeigneter Lösungswege behilflich.
Neben der Beratung bieten wir Ihnen ein zusätzliches „Fitnesstraining“ über unsere Weiterbildung an.
In unseren Existenzgründungslehrgängen und Fachseminaren zu Finanzierung, Kalkulation, Marketing, EDV werden Sie intensiv und gezielt auf die Daueraufgabe „Unternehmerin“ bzw. „Unternehmer“ vorbereitet.
Mit Ihrer Absicht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu unternehmen, beweisen Sie Leistungswillen und Bereitschaft, Verantwortung zu tragen. Eine Existenzgründung führt zu umfangreichen Veränderungen in Ihrem Leben und sollte daher trotz anfänglichem Start im Nebenberuf sehr sorgfältig vorbereitet werden. Die Handwerkskammer Koblenz unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.
Existenzgründung im Nebenberuf (Merkblatt der HwK Koblenz)bit-hwk-koblenz
Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit
Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine selbstständige Existenz aufzubauen, um damit Selbstverwirklichung, Verantwortung und nicht zuletzt auch mehr Verdienst anzustreben? Gleichzeitig wissen Sie aber auch um die Gefahren eines solchen Schrittes.
Um Ihre Geschäftsidee am Markt zu testen, bietet sich zunächst eine Existenzgründung im Nebenberuf an, damit Sie einen ersten Eindruck von der Selbstständigkeit erhalten.
Das bedeutet, Sie haben weiterhin Ihr geregeltes Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis und nebenher – in der noch frei verfügbaren Zeit – üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus. Sie können somit Ihr Geschäftsmodell testen, Kontakte knüpfen, Erfahrungen sammeln und ganz offiziell für Ihre selbstständige Tätigkeit werben.
Wenn Sie feststellen, dass Sie sich zum Unternehmer eignen und sich mit den Anforderungen für eine Selbstständigkeit auseinander gesetzt haben, steht dem entscheidenden Schritt in diese Richtung nichts mehr im Wege.
Auch bei der Existenzgründung im Nebenberuf sind einige Regeln zu beachten. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen dazu Hinweise und Anregungen.
Nutzen Sie im Hinblick auf einen erfolgreichen Gründungsverlauf unseren kostenfreien Beratungsservice.
Offene Fragen werden geklärt und Ihr Unternehmenskonzept von neutraler und unabhängiger Seite durchleuchtet.
Wir geben Ihnen Hinweise bezüglich Stärken und möglichen Schwachstellen bei Ihrem geplanten Vorhaben und sind gerne bei der Umsetzung geeigneter Lösungswege behilflich.
Neben der Beratung bieten wir Ihnen ein zusätzliches „Fitnesstraining“ über unsere Weiterbildung an.
In unseren Existenzgründungslehrgängen und Fachseminaren zu Finanzierung, Kalkulation, Marketing, EDV werden Sie intensiv und gezielt auf die Daueraufgabe „Unternehmerin“ bzw. „Unternehmer“ vorbereitet.
Mit Ihrer Absicht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu unternehmen, beweisen Sie Leistungswillen und Bereitschaft, Verantwortung zu tragen. Eine Existenzgründung führt zu umfangreichen Veränderungen in Ihrem Leben und sollte daher trotz anfänglichem Start im Nebenberuf sehr sorgfältig vorbereitet werden. Die Handwerkskammer Koblenz unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.
Wie übergabefähig ist mein Betrieb? Betriebsübergabe frühzeitig angehen!bit-hwk-koblenz
Wie übergabefähig ist mein Betrieb?
Die Übergabefähigkeit bzw. Attraktivität Ihres Betriebes für einen potenziellen Übernehmer hängt von vielen internen wie externen Faktoren ab. Aus diesem Grund gilt es, das Unternehmen vorab genau „unter die Lupe zu nehmen“, bevor es einem potenziellen Nachfolger angeboten wird.
Betriebsnachfolge – ein Gesundheitsthema?
Die Betriebsübergabe ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Handwerkers und seiner Familie. Ist sie ungeklärt,wird häufig die Gesundheit aller Beteiligten beeinträchtigt. Um dies zu vermeiden, müssen die Betroffenen reden, zuhören und nachdenken. Hier kann die Kammer hilfreiche Unterstützung leisten.
Rechtliche Risiken bei der Unternehmensnachfolgebit-hwk-koblenz
Rechtliche Risiken bei der Unternehmensnachfolge
Die Übergabe eines Betriebes ist ein wichtiges und oft auch„brisantes“ Datum für einen Betrieb. Dies gilt gerade im Handwerk, wo die meisten Betriebe familiengeführt sind und Nachfolger oft aus der Familie kommen. Emotionale Aspekte bei der Übertragung der Leitungsgewalt werden von den Beteiligten gefühlt, steuerliche in der Regel mit dem Steuerberater erörtert. Rechtliche Fragen treten da meist in den Hintergrund. Dies gilt sowohl für den eigentlichen Übergabevertrag als auch für erforderliche flankierende Maßnahmen.Diese unterbleiben oft, weil ihre Notwendigkeit nicht gesehen wird oder Risiken unter- schätzt werden. Der Referent zeigt typische Stolperfallen und gefährliche Versäumnisse auf.
Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolgebit-hwk-koblenz
Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Die optimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge bzw.Betriebsübergabe kann unter steuerlichen Aspekten schwierig sein.Die Betriebsveräußerung an Dritte ist grundsätzlich dadurch geprägt,dass ein Entgelt ausgehandelt und mithin ein objektiver Kaufpreis für den Betrieb gefunden wird. Eine Betriebsübergabe im Familienkreis hingegen wird vielfach durch subjektive Umstände beeinflusst. Hier sind unentgeltliche, teilentgeltliche und vollentgeltliche Übertragungen denkbar und abhängig von den steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Einkommens-, Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer für Übertragende und Übernehmende.
Unternehmen sind mehr denn je von permanent verfügbaren digitalen Informationen abhängig. Damit wachsen die Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz. Um sich auf diese Anforderungen vorzubereiten, ist es unerlässlich, sich über potentielle Risiken und Gefahren zu informieren und praxisnahe Lösungsansätze zu finden.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung
1. Was ist eine BWA
2. Weshalb brauchen wir eine BWA
3. Der Weg zur BWA
4. Was macht eine „richtige“ BWA aus
5. Beispiel einer BWA
6. Der DATEV-Schieber
7. Fazit
Welche Finanzierungshilfen gibt es bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz?bit-hwk-koblenz
Welche Finanzierungshilfen gibt es bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz?
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ist eine Selbsthilfeeinrichtung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und unterstützt mit Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz sowohl Existenzgründer als auch bestehende Unternehmen.
Wir bieten Ausfallbürgschaften…
… als Ersatz für fehlende Sicherheiten
… für wirtschaftlich tragfähige Vorhaben
Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherungbit-hwk-koblenz
Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung
Welche Aufgabe hat die gesetzliche Unfallversicherung?
• Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten,
• die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mindern,
• Versicherte oder Hinterbliebene durch Geldleistungen entschädigen.
Unternehmen sind mehr denn je von permanent verfügbaren digitalen Informationen abhängig. Damit wachsen die Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz – und dies sowohl im Inlands- als auch im Auslandsgeschäft. Um sich auf diese Anforderungen vorzubereiten, ist es unerlässlich sich über potentielle Risiken und Gefahren zu informieren und praxisnahe Lösungsansätze zu finden.
Die Präsentation "Wie sichere ich meine digitalen Juwelen?" will Inhaber und Mitarbeiter von Handwerksbetrieben auf IT-Sicherheitsrisiken aufmerksam machen. Ihnen werden praxisnah die Tücken und Gefahren der Informationstechnologien nahe gebracht und das Dienstleistungsangebot der IT-Sicherheitsbotschafter der Handwerkskammer Koblenz vorgestellt.
Steuerliche Aspekte im Umgang mit elektronischen Geschäftsdokumenten.bit-hwk-koblenz
Das Instrument zum Aufbau eines digitalen Archivs und somit zur Kosteneinsparung ist das ersetzende Scannen. Dabei ist dieses System sowohl für größere als aber auch für kleinere Handwerksbetriebe eine gute und sichere Option – und die Finanzverwaltung akzeptiert es. Im Rahmen der Veranstaltung wird Ihnen anhand von Beispielen aufgezeigt, wie sich eine digitale Archivierung im Rahmen der Grundsätze der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in der Praxis umsetzen lässt.
Informationstechnologien unterstützen in vielen Betrieben des Handwerks zentrale Geschäftsprozesse. Dennoch werden Rechner mit sensiblen Informationen, wie Kundendaten und Angeboten, häufig nicht ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage mobiler Endgeräte (Notebooks, Tablets und Smartphones) entstehen weitere Risiken, die minimiert werden sollten. So sollten öffentliche Drahtlosnetzwerke nicht dazu verwendet werden sensible Daten wie Online-Transaktionen oder Zugangsdaten auszutauschen. Das Projekt „IT-Sicherheit im Handwerk“ hilft Handwerksbetrieben, Sicherheitslücken zu schließen und Angriffspunkte zu minimieren. Bundesweit unterstützen speziell ausgebildete IT-Sicherheitsbotschafter die Betriebe durch maßgeschneiderte Beratungen und Lösungen.
Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherungbit-hwk-koblenz
Der Gesetzgeber musste nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts mit Wirkung ab 2010 den steuerlichen Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen
neu regeln. Der Referent der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zeigt die steuerlichen Möglichkeiten für den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen auf. Beleuchtet werden zudem die steuerlichen Möglichkeiten bei Arbeitgeberzuschüssen zu Aufwendungen des Arbeitnehmers sowie die steuerliche Behandlung in Leistungsbezügen und im Falle von Beitragsrückerstattungen.
Handwerkskammer Koblenz: Betriebliches Gesundheitsmanagement im Handwerkbit-hwk-koblenz
Handwerk vital & demografiefest
Bewegung am Arbeitsplatz, Sinn und Freude im Handwerksberuf, Bio-Ernährung in der Werkstatt – die Ansätze im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sind vielfältig. Die Handwerkskammer Koblenz unterstützt die Betriebe bei der Einführung gesundheitsfördernder Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Handwerk vital & demografiefest“. Es wird gefördert vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz. Ziel des Projektes ist es, Unternehmen für Gesundheitsthemen zu sensibilisieren zum Erhalt und zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit. Krankheit der Arbeitnehmer verursacht im Betrieb Fehlzeiten und Produktionsausfall. Die Gesundheit der Belegschaft steht also in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erfolg des Betriebes. Betriebliches Gesundheitsmanagement kann wirksam Ausfallzeiten vermeiden und somit Produktivität, Termintreue und Zuverlässigkeit des Betriebes verbessern. Hier setzt das Programm „IKK – Jobaktiv“ an, um die Betriebe bei der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu unterstützen und damit ein deutliches Zeichen der sozialen Verantwortung für die Mitarbeiter zu setzen.
Die Beitragsentwicklung in der Krankenversicherung unter besonderer Berücksic...bit-hwk-koblenz
Während die gesetzliche Krankenkasse nach dem
Solidaritätsprinzip funktioniert und das Versicherungsverhältnis
und damit die Leistungen sowie Beiträge
gesetzlich festgelegt werden, basiert die Mitgliedschaft
in der privaten Krankenkasse auf einem privatrechtlichen
Vertragsverhältnis. Selbstständige und besser
Verdienende sind ein bevorzugtes Klientel für private
und gesetzliche Krankenversicherungen.
Unter Berücksichtigung der demografischen
Entwicklung ist es für Betriebsinhaber wichtig zu
wissen: „Welche Auswirkungen hat eine Mitgliedschaft
in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung
für mich? Wie teuer werden die Beiträge im Alter?“
Mehr Leistungen und besseren Service – genau diese
Vorteile versprechen sich Kassenpatienten beim
Wechsel in eine private Krankenversicherung.
Inwieweit diese Erwartungen sich realisieren lassen,
wird anhand von Rechenbeispielen gezeigt.
Eine Prognose zur Beitragsentwicklung der privaten und
gesetzlichen Krankenversicherung ist schwierig. Ziel der
Veranstaltung ist es, den Betrieben die verschiedenen
Chancen und Risiken für eine Entscheidung pro oder
kontra private bzw. gesetzliche Krankenversicherung
sowie die Auswirkungen eines Wechsels aufzuzeigen.
2. Technische und organisatorische Maßnahmen
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 2
1. Aktuelle Gesetzeslage
2. Organisatorische Maßnahmen
3. Vertraulichkeit
a) Zutritts-, Zugangs-, Speicher- und Datenträgerkontrolle
b) Zugangs- und Benutzerkontrolle
c) Zugriffskontrolle
d) Transport- und Übertragungskontrolle
e) Auftragskontrolle
3. Integrität
a) Eingabekontrolle/Verarbeitungskontrolle
b) Dokumentationskontrolle
4. Verfügbarkeitskontrolle
5. Trennungsgebot
3. Aktuelle Gesetzeslage
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 3
■ EU-Datenschutzgrundverordnung
■ https://dsgvo-gesetz.de
■ gültig seit Mai 2016
■ verbindlich ab 25.05.2018
■ BDSG-neu
■ https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu
■ gültig ab 25.05.2018
■ ePrivacy-Verordnung
■ https://www.bvdw.org/themen/rec
ht/eprivacy-verordnung
4. ePrivacy-Verordnung
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 4
■ Regelungen für das Online‐ und
Direktmarketing ( besonders: §§11 ff
TMG und des §7 UWG).
■ einheitliche Vorgaben für die
Verarbeitung personenbezogener
Daten und den Schutz der
Privatsphäre bei Diensten im Bereich
der elektronischen Kommunikation
■ Die Verordnung gilt für Telefonie und
Internetanbieter, wie Browser‐
Anbieter, Website‐Betreiber und Over
the Top Dienste (Messenger), sowie
Anbieter von Internet of Things (IoT)
Lösungen.
5. Double Opt-In
(DOI)
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■ Registrierungsver-
fahren im E-Mail
Marketing
1. Formular ausfüllen
lassen
2. Sofort DOI-Mail mit
Aktivierungslink
versenden
■ Nur Inhaber der E-
Mail-Adresse kann
den Newsletter
abonnieren.
■ Auf Spamordner
hinweisen.
6. I. Organisatorische Maßnahmen
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1. Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens eine der
Bedingungen dazu erfüllt ist:
a) mindestens 10 Personen sind ständig mit automatisierter
Datenverarbeitung beschäftigt,
b) sensible Daten werden als Kerntätigkeit des Unternehmens
verarbeitet,
c) es gehört zur Kerntätigkeit des Unternehmens, Personen
regelmäßig und umfangreich zu überwachen.
7. I. Organisatorische Maßnahmen
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 7
2. Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter über Datenschutzrecht und
Datensicherheit.
■ Teilnehmerliste mit Datum, Unterschrift und Inhaltsangabe
3. Schriftliche Verpflichtung aller Mitarbeiter (Kopie aushändigen) auf
das Datengeheimnis, ggf. auf das Fernmeldegeheimnis.
4. Dokumentierte verfahrensunabhängige Plausibilitäts- und
Sicherheitsprüfungen (technisch unterstützt oder durch Externe)
■ z. B. Test der Backup-Maßnahmen – Datei exemplarisch zurückholen
■ E-Mails mit verschlüsselten Anhängen verschickt?
■ …
■ Zuschuss für externe Berater durch go-digital
8. I. Organisatorische Maßnahmen
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 8
5. Mit der dokumentierten Nutzung der Checkliste „Technische
organisatorische Maßnahmen“ werden die Forderungen nach einem
Datensicherheits- und Datenschutzkonzept weitestgehend erfüllt.
6. Die Dokumentation der Anwendung der Checkliste kann als
Auditierung betrachtet werden.
7. Bisher gibt es noch keine branchenspezifischen Verhaltensregeln für
Handwerker nach Art. 40 DSGVO.
9. II. Vertraulichkeit
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a. Zutritts-, Zugangs-, Speicher- und Datenträgerkontrolle
Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zugang zu
Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren, mit denen personenbezogene
Daten verarbeitet werden.
■ Schriftliche Zutrittsregelungen zum Betreten des
Rechenzentrums/der Räume mit DV-Anlagen sind vorhanden
■ Alarmanlage
■ Automatisches Zutrittskontrollsystem, Ausweisleser
■ Türsicherung (elektrischer Türöffner, Zahlenschloss usw.)
■ Schlüsselregelung (Schlüsselverwaltung: Schlüsselausgabe etc.)
■ Sicherheitsschlösser
■ Chipkarten-/Transponder-Schließsystem
■ Biometrie (Fingerabdrücke o. ä.)
10. II. Vertraulichkeit
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 10
■ Manuelles Schließsystem
■ Schranken/Vereinzelungsanlagen (Drehkreuze o. ä.)
■ Magnetschleusen
■ Werkschutz/Pförtner
■ Empfang mit Anmeldung Sorgfältige Auswahl von Wachpersonal
■ Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal
■ Lichtschranke/Bewegungsmelder
■ Feuerfeste Türen
■ Absicherung von Gebäudeschächten
■ Fenstervergitterung
■ Panzerglas
■ Videoüberwachung der Zugänge
11. II. Vertraulichkeit
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 11
b. Zugangs- und Benutzerkontrolle
Maßnahmen, die geeignet sind, zu verhindern, dass
Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.
■ Passwortvergabe
■ Länge des Passworts: 10 Zeichen
■ Zeichen: Klein- und Großbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen
■ Wechselfristen: 3 Monate,
■ Anzahl der Fehleingaben: 10
■ Chipkarte mit PIN/Passwort
■ Authentifikation mit Benutzername/Passwort
■ Biometrisches Merkmal mit PIN/Passwort
12. II. Vertraulichkeit
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■ Einsatz von VPN-Technologie
■ Verschlüsselung von Smartphone-Inhalten
■ Verschlüsselung von mobilen Datenträgern
c. Zugriffskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass Personen nur im Rahmen ihrer
Zugriffsberechtigung auf Daten zugreifen können, und dass
personenbezogene Daten bei der Verarbeitung nicht unbefugt gelesen,
kopiert, verändert oder entfernt werden können.
■ Schriftliches Berechtigungskonzept vorhanden
■ Zuordnung von Benutzerrechten/Erstellen von Benutzerprofilen
■ Verwaltung der Rechte durch System-Administrator
■ Anzahl der Administratoren auf das „Notwendigste“ reduziert
13. II. Vertraulichkeit
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■ Gesicherte Nutzung von USB-Schnittstellen
■ Automatische Sperrung des Arbeitsplatzes
■ Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, insbesondere bei
der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
■ Die Protokolle werden ausgewertet, zeitlicher Abstand: 3 Monate
■ Einsatz von Akten-/Datenträgervernichtern bzw. Dienstleistern unter
Beachtung von DIN 66399
■ Verschlüsselung von Datenträgern
■ Sichere Aufbewahrung von Datenträgern
■ Ordnungsgemäße Vernichtung von Datenträgern
■ Löschungskonzept für Daten
■ Protokollierung der Vernichtung
14. II. Vertraulichkeit
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 14
d. Transport- und Übertragungskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der
elektronischen Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert
oder entfernt werden können, und dass überprüft werden kann, an
welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch
Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.
■ Einrichtungen von Standleitungen bzw. VPN-Tunneln
■ Firewall: Die nach dem Stand der Technik erforderlichen Firewall-
Technologien sind implementiert und werden auf dem aktuellen Stand
gehalten
■ Weitergabe von Daten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form
bzw. Verschlüsselung
■ E-Mail-Verschlüsselung
15. II. Vertraulichkeit
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 15
■ Dokumentation der Empfänger von Daten und der Zeitspannen der
geplanten Überlassung bzw. vereinbarter
■ Löschfristen
■ Protokollierung von Übermittlungen
■ Erstellen einer Übersicht von Datenträgern, Aus- und Eingang
■ Beim physischen Transport: sorgfältige Auswahl von Transportpersonal
und Fahrzeugen
■ Sicherung von Datenträgertransporten (verschließbarer
Transportbehälter), auch für Papiere)
16. II. Vertraulichkeit
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 16
e) Auftragskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im
Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des
Auftraggebers verarbeitet werden können.
■ Vorhandene Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung
■ Kontrolle der Vertragsausführung
■ Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags
■ Regelung zu Wartungen (speziell Fernwartung)
17. III. Integrität
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a) Eingabekontrolle/Verarbeitungskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann,
ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme
eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
■ Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen)
■ Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte
Verarbeitungen übernommen worden sind
■ Protokollauswertungsroutinen/-systeme vorhanden
■ Aufbewahrungs-/Löschungsfrist für Protokolle vorhanden
18. III. Integrität
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 18
b) Dokumentationskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Verfahrensweisen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise dokumentiert
werden, dass sie in zumutbarer Weise nachvollzogen werden können.
■ Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses
■ Dokumentation der eingesetzten IT- Systeme und deren
Systemkonfiguration
■ Zulässigkeit eines Datentransfers in Drittländer ist gegeben
19. IV. Verfügbarkeitskontrolle
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 19
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen
zufällige Zerstörung oder Verlust
■ geschützt sind und im Störfall wieder hergestellt werden können.
■ Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
■ Überspannungsschutz
■ Schutz gegen Umwelteinflüsse (Sturm, Wasser)
■ Geräte zur Überwachung von Temperatur und Feuchtigkeit in
Serverräumen
■ Feuer- und Rauchmeldeanlagen
■ Alarmmeldung bei unberechtigten Zutritten zu Serverräumen
■ Testen von Datenwiederherstellung
■ Klimaanlage in Serverräumen
20. IV. Verfügbarkeitskontrolle
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 20
■ Schutzsteckdosenleisten in Serverräumen
■ Feuerlöschgeräte in Serverräumen
■ Backups (Beschreibung von Rhythmus, Medium, Aufbewahrungszeit
und -ort)
■ Aufbewahrung von Datensicherung an einem sicheren, ausgelagerten
Ort
■ Virenschutzsystem
■ Spiegelung von Festplatten (z. B. RAID-Verfahren)
■ Konzept für Katastrophenfall vorhanden
21. V. Trennungsgebot
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 21
Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken
erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.
■ Physikalisch getrennte Speicherung auf gesonderten Systemen oder
Datenträgern
■ Versehen der Datensätze mit Zweckattributen/Datenfeldern
■ Logische Mandantentrennung (softwareseitig)
■ Trennung von Produktiv- und Testsystem
■ Festlegung Technologie von Datenbankrechten
■ Trennung von Daten verschiedener Auftraggeber
23. Basisschutz
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
■ Firewall einsetzten
■ Virenschutz installieren und regelmäßig aktualisieren
■ Software ständig aktualisieren, insbesondere
Betriebssystem und Browser
■ Datensicherungskonzept erstellen, umsetzen
und austesten
■ Daten sicher löschen
■ EDV-Arbeitsplätze zeitgesteuert mit Passwort absichern
■ Starke Passwörter einsetzen (mind. 10 Zeichen, Groß- und
Kleinbuchstaben, Sonderzeichen, …)
■ Mitarbeiter sensibilisieren: Phishing, Passwörter, …
■ Nur E-Mail-Anhänge von bekannten Absendern öffnen
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24. Sicher surfen
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
■ Spuren vermeiden und verwischen
■ richtige Einstellung des Browsers
■ Cookies löschen
■ Ixquick als „anonyme“ Suchmaschine verwenden
■ Facebook
■ Facebook Blocker einsetzen
■ Spitznamen (Nicknames) verwenden
■ Kontaktdaten nicht veröffentlichen
■ Mit Flagfox den Standort der Website anzeigen lassen
■ Mit Adblock Plus Werbung blockieren
■ Tracking (Werbeverfolgung) weitgehend unterbinden
■ HTTPS Everywhere einsetzen (HTTPS-Verbindungen)
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25. Starke Passwörter, z. B. !5g3n!z$!M
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
■ Systematisch aufbauen, z. B.: Im Sommer geht es nach Italien zum
Schnorcheln im Meer → !5g3n!z$!M
■ Sicher generieren
■ Anleitungen beachten
■ 3sat: nano
■ sicher-im-netz.de
■ Checkliste
■ nicht auf einem Zettel unter die Tastatur legen
■ nicht unter den Deckel des Handys kleben
■ nicht an den Monitor pinnen
■ nicht in eine Textdatei am PC schreiben
■ nicht im Browser speichern
Foto: http://www.splicemarketing.co.uk/_blog/Splice_Blog/post/
putting-your-finger-on-mobile-security/#.VGNuPsmqJoU
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26. Starke systematische Passwörter
■ Verwenden Sie für jeden Zugang ein anderes Passwort, z. B.:
■ Goggle: !5gg3n!z$!ME
■ Amazon: !5ag3n!z$!MN
■ Ebay: !5eg3n!z$!MY
■ Wechseln Sie regelmäßig ihre Passwörter,
z. B. zu Beginn eines jeden Quartals
■ Ein Passwort sollte
■ lang (mindestens 10 Zeichen),
■ kompliziert (Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen, …),
■ willkürlich,
■ muster- und variantenfrei (z. B. QWERTZ als Tastaturmuster),
■ nicht im Lexikon zu finden sein.
23.05.2018 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 26
27. Drei einfache Passwortregeln
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
■ Lügen
■ Die Kontrollfragen für das Passwort sind
Hintertüren, die für Einbrüche leicht recherchiert werden können.
■ “Dein erstes Auto“→ Wolf WTI
■ “der Mädchenname deiner Mutter“→ Klaus-Bärbel
■ Betrügen
■ Schummeln Sie bei Zahlen in Ihren Kennwörtern
■ merkbare Zahl +3 oder -5, …
■ Verfälschen
■ Originale einfacher Zitate grundsätzlich verfälschen (Alle meine
Gänschen hopsen uebern Bach: A!mGhu8)
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28. Passwortmanager
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
■ z. B. Keepass oder
■ Password Safe
■ nur ein einziges starkes kompliziertes
Passwort muss sich gemerkt werden
■ mobil einsetzbar (Smartphone, USB-Speicher)
■ stark verschlüsselt - bei Diebstahl ohne Passwort nicht verwendbar
■ das jeweils aktuelle Passwort kann regelmäßig neu an einem sicheren
Ort für den Notfall deponiert und so einem Vertrauten zugänglich
gemacht werden
■ integrierte zufallsgestützte Passwortgeneratoren
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29. Sichere eigene Website
erstellen (1)
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
■ Server absichern
■ Firewall vorschalten
■ Auf Schadsoftware prüfen
■ Sichere Softwarearchitektur und
sichere Programmierung
■ Fremdprogramme aktuell halten
■ Web Application Firewall (WAF)
vorschalten
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