„DIE STATION GIBT AB:
ELTERN HANDELN – PFLEGE VERANTWORTET?“
8. Dresdner Herbsttag 2016
„Frühgeburt: Stellen wir die richtigen Fragen?“
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, 22.10.2016, Dresden
Dr. Roland Uphoff, Master of medicine, ethics and law
Fachanwalt für Medizinrecht
www.uphoff.de
Zentrale Fragen:
1. Können, dürfen und sollen pflegerische (oder sonstige medizinische)
Maßnahmen auf die Eltern übertragen werden?
2. Wann und unter welchen Voraussetzungen können Eltern mit ihrem Kind
aus stationärer Betreuung nach Hause entlassen werden?
2
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
3
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Zeitschrift Kinderkrankenschwester 07/16, S. 250
„Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass Entscheidungen
über den Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen nicht nur einer einzelnen
Berufsgruppe obliegen. Vielmehr müssen sowohl Ärzte, Hebammen,
Pflegekräfte sowie natürlich auch die Eltern des betroffenen Kindes in
einem schwierigen Entscheidungsprozess eingebunden werden. Dabei
erfüllen Eltern eine Stellvertreterfunktion, die sie gemeinsam mit den
übrigen Entscheidungsträgern … wahrnehmen.“
4
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
5
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“ 7/16, S. 256
„Im Sinne einer familienzentrierten und patientenorientierten Pflege ist
notwendig, dass Eltern
• Informationsangebote erhalten,
• die individuelle Versorgung des Kindes erlernen,
• in der emotionalen Bewältigung der Krisensituation Unterstützung bekommen
…“
6
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
„ … Im Verlauf des Aufenthaltes auf der neonatologischen Intensivstation
verändern sich für Eltern die Anforderungen an die Bewältigung ihrer als
krisenhaft erlebten Situation.
Diese Entwicklung lässt sich beschreiben als ein Lernweg, auf dem sie sich
• von anfänglich passiven Zuschauern im Umfeld einer technikdomi-
nierten Intensivmedizin zu
• aktiven GestalterInnen der Eltern-Kind-Beziehung und
• anerkannten PartnerInnen der professionellen Akteure bewegen …“
7
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
„Die sechs vorrangigen Bedürfnisse in Bezug auf die tägliche Pflege des
Kindes sind bei den Eltern wie folgt beschrieben:
1. Eltern wollen korrekte Informationen erhalten,
2. Eltern wollen von den Pflegenden positiv wahrgenommen werden,
3. Eltern wollen in die Pflege des Kindes einbezogen werden,
4. Eltern wollen das Kind beobachten und beschützen,
5. Eltern wollen durch die therapeutische Interaktionsbeziehung zu den
Pflegenden das Kind beruhigen,
6. Eltern wollen die individuelle Pflege des Kindes gewährleisten …“
8
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
„Welche Unterstützungsbedürfnisse werden formuliert und eingefordert?
1. Mütter wollen ihre Kompetenzen in der eigenständigen Versorgung ihres
Kindes ausbauen,
2. Eltern wollen handlungspraktische Fertigkeiten im Umgang mit ihrem
Kind erlernen,
3. Eltern wollen mehr und mehr in wichtige Entscheidungsprozesse
einbezogen werden,
4. Eltern wünschen sich persönliche Wertschätzung und emotionale
Zuwendung, um Vertrauen in die Pflegekräfte zu erlangen …“
9
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Medizin-ethisches Fazit:
In der Pflegepraxis ist aus ethischer, pflegerischer und familien-/kind-
orientierter Sicht die Einbindung und Übertragung von Maßnahmen der
Eltern unabdingbar!
10
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Obladen, ehem. Direktor der Klinik für Neonatologie der Charité
Berlin, in: Dudenhausen, Praktische Geburtshilfe, 21. Aufl. 2011,
Seite 404:
„Hauptaufgaben der Kinderkrankenschwester sind:
• pflegerische und emotionale Unterstützung der Mutter beim
Erlernen der Versorgung des Kindes, beim Stillen und beim
rooming-in,
…“
11
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten, 1797:
„Die Kinder, als Personen, haben … ein Recht auf ihre Versorgung
durch die Eltern, bis sie vermögend sind, sich selbst zu erhalten …“
12
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
§ 1627 BGB:
„Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung
und im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohle des Kindes
auszuüben.“
§ 1666 BGB:
„Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“
(insbesondere die Weigerung, medizinisch zwingend indizierte
Maßnahmen/Operationen durchzuführen)
§ 1631 BGB:
„Die Personensorge der Eltern umfasst insbesondere die Pflicht und
das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen
und seinen Aufenthalt zu bestimmen.“
13
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Delegation und Substitution in der Kinderkrankenpflege
Assistenz
Hilfeleistung in Verantwortung des anordnenden Arztes/Pflegers
Delegation
Übertragung der Durchführungskompetenz zur Ausübung
heilkundlicher/pflegerischer Tätigkeiten in eigener Verantwortung (über das
„Wie“)
Substitution
Übertragung der Entscheidungskompetenz (über das „Ob“)
14
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
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„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Grundsatz:
Nicht delegationsfähig sind die dem Kernbereich ärztlicher/pflegerischer
Tätigkeit unterfallenden Maßnahmen.
Auch solche Maßnahmen, die wegen der Komplexität oder der mit der
Maßnahme verbundenen Risiken zwingend ärztliche/pflegerische Kom-
petenz verlangen, dürfen nicht übertragen werden.
Bedingt delegationsfähig sind Maßnahmen, wenn dies nach einer
Einzelfallprüfung vertretbar ist.
Maßgebliche Kriterien sind:
• Art der Maßnahme
• Gefahr für den Patienten
• Erfahrenheit der angewiesenen Pflegeperson
16
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Voraussetzungen und Grenzen der Delegation in der Pflege
Die Delegation an die Eltern ist entsprechend der Delegation an
nichtärztliche Gesundheitsberufe
• abhängig von Schwierigkeit/Gefährlichkeit/Vorhersehbarkeit
der Maßnahme,
• abhängig von einer Anleitung,
• abhängig von der Überwachung (in der Regel nicht nur
stichprobenhaft),
• abhängig von der Kompetenz der Eltern,
• abhängig von der Erreichbarkeit des Arztes/Pflegepersonals
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„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
OLG Köln, Urteil vom 21.08.1996; AHRS 2005/165:
„… Bei der Frühgeburt eines Kindes in der 28. SSW handelt es sich
um ein erhebliches Risiko für das Kind, welches eine besondere
ärztliche Fürsorge erfordert. Dazu gehören zunächst geburtshilfliche
Kontroll- und Unterstützungsmaßnahmen während des Geburts-
vorgangs als auch eine fachkundige postpartale Betreuung (…).“
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„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Aktuelle Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28.10.2015, GesR 6/2016,
Seite 353:
„Hat der Krankenpfleger eines 5-jährigen, der mit Schüttelfrost und
hohem Fieber in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, nachts
erkannt, dass bei dem Patienten Hautveränderungen aufgetreten
sind und dennoch keinen Arzt hinzugezogen, stellt dies einen
groben Behandlungsfehler dar …
Hat sich durch Erbrechen eines 5-jährigen Patienten nachts dessen
Infusionsnadel gelöst, liegt ein grober Behandlungsfehler des
Pflegers vor, wenn dieser die gelöste Infusionsnadel und die damit
verbundene Unterbrechung der durchgeführten Infusionstherapie
bemerkt und dennoch nicht den diensthabenden Arzt verständigt
hat.“
19
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Die Delegation/Substitution der pflegerischen (oder sonstigen medizinischen)
Maßnahmen auf die Eltern sind abhängig zu machen von
1. patientenorientierter Risikoabschätzung (Kindeswohl!)
2. Anleitung, Training, Kenntnisstand und Fähigkeiten der Eltern,
3. dem Risiko der durchzuführenden Maßnahme (Arztvorbehalt!).
20
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Was gilt bei juristischer Betrachtung?
• Kann den einbezogenen Eltern grundsätzlich alles übertragen werden und
ist nur fachlich begründet die Vornahme bestimmter Maßnahmen zu
verbieten?
oder
• sind grundsätzlich den Eltern alle Maßnahmen zu verbieten und nur
ausnahmsweise zu erlauben?
21
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Die Antwort/Herausforderung besteht darin,
1. nichts ohne die Einwilligung und Mitwirkung der sorgeberechtigten
Eltern zu unternehmen
2. und gleichzeitig dem medizin-ethischen Prinzip der Fürsorge verpflichtet
zu bleiben, die Willensäußerung der Sorgeberechtigten stets mit den
gesundheitlichen Interessen des Kindes abzugleichen.
22
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
23
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Zeitschrift Kinderkrankenschwester 06/16, S. 229
§ 39 Abs. 1a SGB V:
„Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement
zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der
Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach Kranken-
hausbehandlung.“
24
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Das umfasst
1. Planung des Übergangs in die ambulante Versorgung,
2. Organisation der erforderlichen weiteren Versorgung durch einen
Entlassplan,
3. Kontaktaufnahme mit den benötigten Leistungserbringern,
4. Sicherstellen des zeitgerechten Einsatzes der Leistungserbringer.
Problem/Exkurs: Dürfen externe Dritte beim Entlassmanagement
im Krankenhaus beteiligt werden? Darf Entlassmanagement
ausgelagert werden? (outsourcing) (Zeitschrift GesR 6/2016, S. 339)
25
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Entlassmanagement hat sich gleichfalls den o.g. haftungsrechtlichen
Rahmenbedingungen anzuschließen:
1. Wie ist eine patientenorientierte Risikoeinschätzung abzugeben?
2. Wie sind die Eltern trainiert, informiert? Sind sie kompetent?
3. Sind eine ausreichende Beratung und Anschlussbehandlung
sichergestellt?
26
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Notwendigkeit der sogenannten therapeutischen Sicherungsaufklärung:
Der Arzt/Pfleger hat den Patienten grundsätzlich therapeutisch aufzuklären.
Er muss
1. Informieren zum therapiegerechten Verhalten,
2. warnen vor dem Patienten unbekannten Gefahren, insbesondere auch
zur Wiedervorstellung in einem bestimmten zeitlichen Abstand raten,
In allen Fällen geht es darum, den Patienten Informationen über
Risiken zu verschaffen, deren Kenntnis bei einem Laien nicht
vorausgesetzt werden kann.
3. über die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung aufklären,
4. über therapierichtiges Verhalten bei fehlender Mitwirkung belehren.
27
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Insbesondere beim Entlassmanagement ist gegenüber den Eltern
1. die therapeutische Sicherungsaufklärung ernst zu nehmen und
2. das Aufklärungsgespräch ausführlich (mit Merkblatt!) zu
dokumentieren.
28
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
Resümee:
1. Die Übertragung/Delegation von pflegerischen Maßnahmen auf
Eltern ist im Rahmen einer familienzentrierten Pflege unter
Berücksichtigung einer patientenorientierten Risikoabschätzung
(Kindeswohl!) zulässig und wichtig.
2. Das Entlassmanagement orientiert sich an einer patientenorientier-
ten Risikoabschätzung mit Einbindung der informierten, trainierten
und motivierten Eltern.
29
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
30
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31
„Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
DIE ELTERN KOMMEN ZU UNS
MIT IHREM WICHTIGSTEN:
IHREN KINDERN
Dr. Roland Uphoff, Master of medicine, ethics and law
Fachanwalt für Medizinrecht

8. dresdner herbsttag 2016

  • 1.
    „DIE STATION GIBTAB: ELTERN HANDELN – PFLEGE VERANTWORTET?“ 8. Dresdner Herbsttag 2016 „Frühgeburt: Stellen wir die richtigen Fragen?“ Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, 22.10.2016, Dresden Dr. Roland Uphoff, Master of medicine, ethics and law Fachanwalt für Medizinrecht www.uphoff.de
  • 2.
    Zentrale Fragen: 1. Können,dürfen und sollen pflegerische (oder sonstige medizinische) Maßnahmen auf die Eltern übertragen werden? 2. Wann und unter welchen Voraussetzungen können Eltern mit ihrem Kind aus stationärer Betreuung nach Hause entlassen werden? 2 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 3.
    3 „Die Station gibtab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden Zeitschrift Kinderkrankenschwester 07/16, S. 250
  • 4.
    „Grundsätzlich sollte davonausgegangen werden, dass Entscheidungen über den Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen nicht nur einer einzelnen Berufsgruppe obliegen. Vielmehr müssen sowohl Ärzte, Hebammen, Pflegekräfte sowie natürlich auch die Eltern des betroffenen Kindes in einem schwierigen Entscheidungsprozess eingebunden werden. Dabei erfüllen Eltern eine Stellvertreterfunktion, die sie gemeinsam mit den übrigen Entscheidungsträgern … wahrnehmen.“ 4 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 5.
    5 „Die Station gibtab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“ 7/16, S. 256
  • 6.
    „Im Sinne einerfamilienzentrierten und patientenorientierten Pflege ist notwendig, dass Eltern • Informationsangebote erhalten, • die individuelle Versorgung des Kindes erlernen, • in der emotionalen Bewältigung der Krisensituation Unterstützung bekommen …“ 6 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 7.
    „ … ImVerlauf des Aufenthaltes auf der neonatologischen Intensivstation verändern sich für Eltern die Anforderungen an die Bewältigung ihrer als krisenhaft erlebten Situation. Diese Entwicklung lässt sich beschreiben als ein Lernweg, auf dem sie sich • von anfänglich passiven Zuschauern im Umfeld einer technikdomi- nierten Intensivmedizin zu • aktiven GestalterInnen der Eltern-Kind-Beziehung und • anerkannten PartnerInnen der professionellen Akteure bewegen …“ 7 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 8.
    „Die sechs vorrangigenBedürfnisse in Bezug auf die tägliche Pflege des Kindes sind bei den Eltern wie folgt beschrieben: 1. Eltern wollen korrekte Informationen erhalten, 2. Eltern wollen von den Pflegenden positiv wahrgenommen werden, 3. Eltern wollen in die Pflege des Kindes einbezogen werden, 4. Eltern wollen das Kind beobachten und beschützen, 5. Eltern wollen durch die therapeutische Interaktionsbeziehung zu den Pflegenden das Kind beruhigen, 6. Eltern wollen die individuelle Pflege des Kindes gewährleisten …“ 8 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 9.
    „Welche Unterstützungsbedürfnisse werdenformuliert und eingefordert? 1. Mütter wollen ihre Kompetenzen in der eigenständigen Versorgung ihres Kindes ausbauen, 2. Eltern wollen handlungspraktische Fertigkeiten im Umgang mit ihrem Kind erlernen, 3. Eltern wollen mehr und mehr in wichtige Entscheidungsprozesse einbezogen werden, 4. Eltern wünschen sich persönliche Wertschätzung und emotionale Zuwendung, um Vertrauen in die Pflegekräfte zu erlangen …“ 9 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 10.
    Medizin-ethisches Fazit: In derPflegepraxis ist aus ethischer, pflegerischer und familien-/kind- orientierter Sicht die Einbindung und Übertragung von Maßnahmen der Eltern unabdingbar! 10 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 11.
    Obladen, ehem. Direktorder Klinik für Neonatologie der Charité Berlin, in: Dudenhausen, Praktische Geburtshilfe, 21. Aufl. 2011, Seite 404: „Hauptaufgaben der Kinderkrankenschwester sind: • pflegerische und emotionale Unterstützung der Mutter beim Erlernen der Versorgung des Kindes, beim Stillen und beim rooming-in, …“ 11 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 12.
    Immanuel Kant, DieMetaphysik der Sitten, 1797: „Die Kinder, als Personen, haben … ein Recht auf ihre Versorgung durch die Eltern, bis sie vermögend sind, sich selbst zu erhalten …“ 12 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 13.
    § 1627 BGB: „DieEltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben.“ § 1666 BGB: „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ (insbesondere die Weigerung, medizinisch zwingend indizierte Maßnahmen/Operationen durchzuführen) § 1631 BGB: „Die Personensorge der Eltern umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.“ 13 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 14.
    Delegation und Substitutionin der Kinderkrankenpflege Assistenz Hilfeleistung in Verantwortung des anordnenden Arztes/Pflegers Delegation Übertragung der Durchführungskompetenz zur Ausübung heilkundlicher/pflegerischer Tätigkeiten in eigener Verantwortung (über das „Wie“) Substitution Übertragung der Entscheidungskompetenz (über das „Ob“) 14 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 15.
    15 „Die Station gibtab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden Grundsatz: Nicht delegationsfähig sind die dem Kernbereich ärztlicher/pflegerischer Tätigkeit unterfallenden Maßnahmen. Auch solche Maßnahmen, die wegen der Komplexität oder der mit der Maßnahme verbundenen Risiken zwingend ärztliche/pflegerische Kom- petenz verlangen, dürfen nicht übertragen werden.
  • 16.
    Bedingt delegationsfähig sindMaßnahmen, wenn dies nach einer Einzelfallprüfung vertretbar ist. Maßgebliche Kriterien sind: • Art der Maßnahme • Gefahr für den Patienten • Erfahrenheit der angewiesenen Pflegeperson 16 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 17.
    Voraussetzungen und Grenzender Delegation in der Pflege Die Delegation an die Eltern ist entsprechend der Delegation an nichtärztliche Gesundheitsberufe • abhängig von Schwierigkeit/Gefährlichkeit/Vorhersehbarkeit der Maßnahme, • abhängig von einer Anleitung, • abhängig von der Überwachung (in der Regel nicht nur stichprobenhaft), • abhängig von der Kompetenz der Eltern, • abhängig von der Erreichbarkeit des Arztes/Pflegepersonals 17 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 18.
    OLG Köln, Urteilvom 21.08.1996; AHRS 2005/165: „… Bei der Frühgeburt eines Kindes in der 28. SSW handelt es sich um ein erhebliches Risiko für das Kind, welches eine besondere ärztliche Fürsorge erfordert. Dazu gehören zunächst geburtshilfliche Kontroll- und Unterstützungsmaßnahmen während des Geburts- vorgangs als auch eine fachkundige postpartale Betreuung (…).“ 18 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 19.
    Aktuelle Entscheidung desOLG Oldenburg vom 28.10.2015, GesR 6/2016, Seite 353: „Hat der Krankenpfleger eines 5-jährigen, der mit Schüttelfrost und hohem Fieber in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, nachts erkannt, dass bei dem Patienten Hautveränderungen aufgetreten sind und dennoch keinen Arzt hinzugezogen, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar … Hat sich durch Erbrechen eines 5-jährigen Patienten nachts dessen Infusionsnadel gelöst, liegt ein grober Behandlungsfehler des Pflegers vor, wenn dieser die gelöste Infusionsnadel und die damit verbundene Unterbrechung der durchgeführten Infusionstherapie bemerkt und dennoch nicht den diensthabenden Arzt verständigt hat.“ 19 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 20.
    Die Delegation/Substitution derpflegerischen (oder sonstigen medizinischen) Maßnahmen auf die Eltern sind abhängig zu machen von 1. patientenorientierter Risikoabschätzung (Kindeswohl!) 2. Anleitung, Training, Kenntnisstand und Fähigkeiten der Eltern, 3. dem Risiko der durchzuführenden Maßnahme (Arztvorbehalt!). 20 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 21.
    Was gilt beijuristischer Betrachtung? • Kann den einbezogenen Eltern grundsätzlich alles übertragen werden und ist nur fachlich begründet die Vornahme bestimmter Maßnahmen zu verbieten? oder • sind grundsätzlich den Eltern alle Maßnahmen zu verbieten und nur ausnahmsweise zu erlauben? 21 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 22.
    Die Antwort/Herausforderung bestehtdarin, 1. nichts ohne die Einwilligung und Mitwirkung der sorgeberechtigten Eltern zu unternehmen 2. und gleichzeitig dem medizin-ethischen Prinzip der Fürsorge verpflichtet zu bleiben, die Willensäußerung der Sorgeberechtigten stets mit den gesundheitlichen Interessen des Kindes abzugleichen. 22 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 23.
    23 „Die Station gibtab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden Zeitschrift Kinderkrankenschwester 06/16, S. 229
  • 24.
    § 39 Abs.1a SGB V: „Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach Kranken- hausbehandlung.“ 24 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 25.
    Das umfasst 1. Planungdes Übergangs in die ambulante Versorgung, 2. Organisation der erforderlichen weiteren Versorgung durch einen Entlassplan, 3. Kontaktaufnahme mit den benötigten Leistungserbringern, 4. Sicherstellen des zeitgerechten Einsatzes der Leistungserbringer. Problem/Exkurs: Dürfen externe Dritte beim Entlassmanagement im Krankenhaus beteiligt werden? Darf Entlassmanagement ausgelagert werden? (outsourcing) (Zeitschrift GesR 6/2016, S. 339) 25 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 26.
    Entlassmanagement hat sichgleichfalls den o.g. haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen anzuschließen: 1. Wie ist eine patientenorientierte Risikoeinschätzung abzugeben? 2. Wie sind die Eltern trainiert, informiert? Sind sie kompetent? 3. Sind eine ausreichende Beratung und Anschlussbehandlung sichergestellt? 26 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 27.
    Notwendigkeit der sogenanntentherapeutischen Sicherungsaufklärung: Der Arzt/Pfleger hat den Patienten grundsätzlich therapeutisch aufzuklären. Er muss 1. Informieren zum therapiegerechten Verhalten, 2. warnen vor dem Patienten unbekannten Gefahren, insbesondere auch zur Wiedervorstellung in einem bestimmten zeitlichen Abstand raten, In allen Fällen geht es darum, den Patienten Informationen über Risiken zu verschaffen, deren Kenntnis bei einem Laien nicht vorausgesetzt werden kann. 3. über die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung aufklären, 4. über therapierichtiges Verhalten bei fehlender Mitwirkung belehren. 27 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 28.
    Insbesondere beim Entlassmanagementist gegenüber den Eltern 1. die therapeutische Sicherungsaufklärung ernst zu nehmen und 2. das Aufklärungsgespräch ausführlich (mit Merkblatt!) zu dokumentieren. 28 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 29.
    Resümee: 1. Die Übertragung/Delegationvon pflegerischen Maßnahmen auf Eltern ist im Rahmen einer familienzentrierten Pflege unter Berücksichtigung einer patientenorientierten Risikoabschätzung (Kindeswohl!) zulässig und wichtig. 2. Das Entlassmanagement orientiert sich an einer patientenorientier- ten Risikoabschätzung mit Einbindung der informierten, trainierten und motivierten Eltern. 29 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 30.
    30 „Die Station gibtab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden www.uphoff.de Besuchen Sie uns auch im Netz
  • 31.
    Besuchen Sie unsauch im Netz www.recht-geburtsschaden.de 31 „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“, 8. Dresdner Herbsttag, 22.10.2016, UK Dresden
  • 32.
    DIE ELTERN KOMMENZU UNS MIT IHREM WICHTIGSTEN: IHREN KINDERN Dr. Roland Uphoff, Master of medicine, ethics and law Fachanwalt für Medizinrecht