Der Vortrag von Rechtsanwalt Matthias Weber behandelt das Thema Behindertentestament, das 1993 durch den BGH anerkannt wurde und darauf abzielt, behinderte Kinder zu begünstigen, während gesunde Erblasserkinder nicht benachteiligt werden. Es werden sozialrechtliche Grundlagen, insbesondere die Abgrenzung der Ansprüche aus SGB II und XII, sowie erbrechtliche Aspekte des Behindertentestaments behandelt, einschließlich der Regelungen zu Pflichtteilen und der Vermeidung von sittenwidrigen Klauseln. Zudem werden Probleme und Sonderfragen thematisiert, wie die Auswirkungen von Schenkungen, das Heimgesetz und die Herausforderungen bei der Betreuung behinderter Erben.