Das Bundesverfassungsgericht hat die vom Bundesgerichtshof entwickelte Dreiteilungsmethode zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts für geschiedene Partner als verfassungswidrig erklärt, da sie vom gesetzlichen Konzept zur Unterhaltsberechnung abweicht. Die Entscheidung betont, dass der Unterhaltsbedarf zunächst bestimmt werden muss, bevor die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen geprüft wird. Infolge der neuen Rechtsprechung sehen die Richter die Grundrechte der Ex-Frau aus dem Grundgesetz verletzt.