1. RechtsberatungERFOLG
Eine Projekt-GmbH wird gegründet, um
darin bestimmte Risiken zu bündeln und
vom Betrieb in Form der Einzelunterneh-
mung,AG oder GmbH fernzuhalten. Heute
errichten wir eine GmbH mit Honorarkos-
ten von 500 Fr. und Beurkundungsgebüh-
ren von 400 Fr. pauschal. Ausserdem sind
Mustervorlagen auf dem Internet kosten-
los verfügbar (www.iUNI.ch). Damit kön-
nen die Kosten für das beschriebene Siche-
rungsgeschäft, die Errichtung der Projekt
GmbH,aufeinvertretbaresNiveaugesenkt
werden.
Wann drängt sich die Errichtung einer Projekt-
GmbH auf? Zwei Anwendungsfälle stehen im
Vordergrund: ein bestehendes Dienstleis-
tungs- oder Produktionsunternehmen will
entweder in einen neuen Markt vordringen
(z.B.USA,China,Deutschland)oderfürdieRea-
lisierung eines bestimmten Vorhabens (z.B.
Grossüberbauung) einer ARGE (Arbeitsge-
meinschaft)bzw.einemKonsortiumbeitreten.
«Andere Länder,andere Sitten» sagt derVolks-
mund. Dass andere Länder auch ganz andere
als uns vertraute Rechtsinstitute haben (z.B.
class actions), ruinöse Haftungsfolgen auslö-
sen können, haben verschiedene Unterneh-
men hierzulande erfahren müssen. Es macht
deshalb Sinn, für den Markteintritt in einen
ausländischen Markt eine Projekt-GmbH zu
gründen («Tell’s Export China GmbH»).
NamentlichBauhandwerkergehenerhebliche
Risiken ein, wenn sie sich an Konsortien oder
Arbeitsgemeinschaften (ARGE) beteiligen.
Die Projekt-GmbH zur Risikobegrenzung
Besondere Risiken bieten solche Beteiligun-
gen, weil sie in der Regel als einfache Gesell-
schaft zu qualifizieren sind. Dabei müssen
sich die beteiligten Gesellschafter nach der
bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht
einmal bewusst sein,dass sie mit der Bildung
des Konsortiums eine einfache Gesellschaft
und damit die persönliche, solidarische und
unbeschränkte Haftung jedes einzelnen Ge-
sellschafters eingegangen sind. Die Beteili-
gung an einer ARGE kann eine Ertragsgele-
genheit darstellen,die man nutzen soll,nicht
aber mit der eigentlichen Unternehmung,
sondern es soll für die Beteiligung an der AR-
GE eine Projekt-GmbH errichtet werden
(«Tell’s Tunnelmitmach-GmbH»).
Der Einsatz einer Projekt-GmbH hat nicht nur
eine Risikobeschränkung zur Folge, sondern
sollte sich auf die Finanzierung des Unter-
nehmens günstig auswirken. Den Zinssatz
für einen Betriebskredit errechnet die Bank
aus drei Komponenten: den Refinanzie-
rungskosten, der Risikoprämie und dem De-
ckungsbeitrag. Die Höhe der Risikoprämie
errechnet die Bank aus branchen- und kun-
denspezifischen Komponenten.Erachten die
Kreditverantwortlichen einer Bank die Bau-
konjunktur als schwach, werden sie tenden-
ziell höhere Risikoprämien in Ansatz brin-
gen. Gleiches dürfte der Fall sein, wenn die
betreffende Branche viele Konkurse und Kre-
ditausfälle hinnehmen muss. Bei der Festle-
gung der kundenspezifischen Risikoprämien
wird der finanzielle Zustand des Unterneh-
mens in Betracht gezogen.Dafür werden üb-
licherweise Bilanzen- und Erfolgsrechnung
eingefordert und jährlich mit dem Kredit-
nehmer erörtert. Kann der Kreditnehmer im
jährlichen Gespräch oder in denVerhandlun-
gen für die Kreditgewährung darlegen, dass
besondere Risiken in einer Projekt-GmbH
aufgefangen werden und den Hauptbetrieb
nicht gefährden, kann die Bank die Risiko-
prämie tiefer stufen und die Kreditkosten für
das Unternehmen sinken.
Dr. Manfred Küng
DerAutoristRechtsanwalt.InderKüngRechts-
anwälteRecoveryundUnternehmensnachfol-
ge GmbH (www.kmusanierung.ch) arbeiten
Wirtschaftsanwälte mit Unternehmensfach-
leuten (Ingenieure,Wirtschaftsprüfer,Bankex-
perten und Liegenschaftenspezialisten) zu-
sammen. Die Büros von Küng Rechtsanwälte
sind in allen Regionen der Deutschschweiz zu
finden (www.kueng-law.ch).