SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 47
Downloaden Sie, um offline zu lesen
Praxisratgeber Vergaberecht
Rahmenvereinbarungen
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
Seite 2http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Rahmenvereinbarungen sind zweistufige Verfahren.
1. Stufe: Ausschreibung des Rahmenvertrags
2. Stufe: Formlose Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit des
Rahmenvertrags
Seite 3http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen
Bei der Ausschreibungen von Rahmenvereinbarungen
müssen sich die Auftraggeber an die Grundlagen und
Prinzipien des Vergaberechts halten.
Seite 4http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Rahmenvereinbarungen sind zweistufige Verfahren.AusschreibungdesRahmenvertrages
z.B.durcheinoffenesVerfahren
AbschlussdesRahmenvertrages
miteinemUnternehmen
Einzelauftrag
Einzelauftrag
Einzelauftrag
1. Stufe 2. Stufe
Seite 5http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen
● Eine Rahmenvereinbarungen darf auch mit mehreren
Unternehmen geschlossen werden.
● Die Einzelbeauftragung findet dann im Wettbewerb unter
diesen Unternehmen statt.
● Für die Einzelbeauftragung ist kein förmliches Verfahren
notwendig. In der Regel sollte hier eine Preisabfrage bei den
Unternehmen mit denen der Rahmenvertrag abgeschlossen
wurde, ausreichen.
Seite 6http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen
Rahmenvereinbarungen sind zweistufige Verfahren.AusschreibungdesRahmenvertrages
z.B.durcheinoffenesVerfahren
Unternehmen 1
Abschluss des Rahmenvertrages
mit mehreren Unternehmen
Einzelauftrag Einzelauftrag
Einzelauftrag
1. Stufe 2. Stufe
Unternehmen 2
Unternehmen 3 Einzelauftrag Einzelauftrag
Seite 7http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rahmenvertrag
VK Brandenburg, Beschluss vom 09.04.2001, 2 VK 18 / 01:„ In
Übereinstimmung mit der insoweit einschlägigen Zivilrechtsprechung
ist festzustellen, dass Rahmenverträge Vereinbarungen sind, mit denen
eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung typischerweise erst
eröffnet werden soll, wobei nur bestimmte Einzelheiten in erst künftig
abzuschließenden Einzelverträgen festgelegt werden.“
Seite 8http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Doppelausschreibungsverbot
● Schreibt ein Auftraggeber einen Rahmenvertrag für die
Beschaffung von Laptops über vier Jahre aus, so darf er
während dieser Laufzeit diesen Beschaffungsgegenstand
nicht nochmals in einem weiteren Rahmenvertrag
ausschreiben.
Seite 9http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Abnahmeverpflichtung
● Eine Abnahmeverpflichtung besteht, wenn eine
Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen
geschlossen wurde und in der Vereinbarung eine
Mindestabnahmemenge vereinbart wurde.
In diesem Fall muss der Auftraggeber innerhalb der
vereinbarten Vertragslaufzeit die Mindestmenge abnehmen.
● Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, wenn bei einer
Rahmenvereinbarung keine Mindestmenge vereinbart
wurde.
Seite 10http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Abnahmeverpflichtung
● Bei einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen
kann ein Unternehmen auch leer ausgehen. Wurde eine
Mindestabnahmemenge vereinbart, dies aber nicht als
Mindestabnahmemenge pro Unternehmen vereinbart, kann
dies auch erfüllt sein, wenn einzelne Unternehmen leer
ausgehen.
Seite 11http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Laufzeit von Rahmenvereinbarung
Gemäß VOL/A soll die Laufzeit von Rahmenverträgen vier Jahre
nicht überschreiten.
Einzelauftrag EinzelauftragEinzelauftrag
Rahmenvertrag Laufzeit = 2 Jahre
Einzelauftrag Einzelauftrag
Rahmenvertrag Laufzeit = 4 Jahre
Verlängerungsoption = 2 Jahre
Rahmenvertrag Laufzeit = 2 Jahre V.-option = 1 Jahr V.-option = 1 Jahr
Seite 12http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Laufzeit von Rahmenvereinbarung
Gemäß VSVgV soll die Laufzeit von Rahmenverträgen sieben
Jahre nicht überschreiten.
Einzelauftrag EinzelauftragEinzelauftrag
Rahmenvertrag Laufzeit = 4 Jahre
Einzelauftrag Einzelauftrag
Rahmenvertrag Laufzeit = 7 Jahre
Verlängerungsoption = 3 Jahre
Seite 13http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vertragliche Inhalte
VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013, VK 2 / 13:„Da im Falle
einer Rahmenvereinbarung eine gestufte Vergabeentscheidung
erfolgt, muss bereits beim Abschluss des Rahmenvertrages
ersichtlich sein, über welche vertraglichen Inhalte (Bedingungen)
die Verträge geschlossen werden sollen. Die Rahmenvereinbarung
eröffnet zwar die Möglichkeit, das in Aussicht genommene Auftrags-
volumen großzügiger zu schätzen. Im Gegensatz zu einem Liefer-
vertrag muss die Bedarfsmenge beispielsweise eben nicht ab-
schließend festgelegt werden.“
Seite 14http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Leistungsbeschreibung
VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013, VK 2 / 13:„Vor dem
Hintergrund dieser Rechtsprechung ist festzustellen, dass die
Antragsgegnerin den "Vertragsgegenstand" oder die "Bedingungen"
für die noch zu vergebenden Einzelaufträge in Bezug auf die zu
liefernden IT-Komponenten vorliegend völlig offen gelassen hat.
Allein dieser Umstand führt dazu, dass die Leistungsbeschreibung
nicht den Anforderungen aus §§ 97 Abs. 1 und 2 GWB genügt.“
Seite 15http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Keine Rechtfertigung zur Umgehung des Vergaberechts
VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013, VK 2 / 13:„Wenn man aber
den Beschaffungsgegenstand als öffentlicher Auftraggeber selbst
nicht mehr bestimmen kann, weil die fachlichen Kapazitäten in der
eigenen Behörde ganz einfach fehlen, kann das nicht eine
Umgehung des Vergaberechts rechtfertigen. Eine Behörde, die nicht
ermitteln kann, welchen tatsächlichen Bedarf sie hat, kann ganz
einfach nicht ausschreiben. Denn ausschreiben kann erst derjenige
öffentliche Auftraggeber, der eine den Anforderungen des § 8 EG
VOL/A entsprechende Leistungsbeschreibung für den
Gesamtauftrag vorweisen kann.“
Seite 16http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Mindestabnahmemengen
VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013, VK 2 / 13:„Wenn man aber
den Beschaffungsgegenstand als öffentlicher Auftraggeber selbst
nicht mehr bestimmen kann, weil die fachlichen Kapazitäten in der
eigenen Behörde ganz einfach fehlen, kann das nicht eine
Umgehung des Vergaberechts rechtfertigen. Eine Behörde, die nicht
ermitteln kann, welchen tatsächlichen Bedarf sie hat, kann ganz
einfach nicht ausschreiben. Denn ausschreiben kann erst derjenige
öffentliche Auftraggeber, der eine den Anforderungen des § 8 EG
VOL/A entsprechende Leistungsbeschreibung für den
Gesamtauftrag vorweisen kann.“
Seite 17http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 4 VOL/A Rahmenvereinbarungen
(1) Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an
ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für
Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden
sollen, festzulegen, insbesondere über den in Aussicht genommenen Preis. Das
in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln
und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden.
Die Auftraggeber dürfen für dieselbe Leistung nicht mehrere
Rahmenvereinbarungen abschließen. Die Laufzeit darf vier Jahre nicht
überschreiten, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere
Umstände rechtfertigen eine Ausnahme.
(2) Die Erteilung von Einzelaufträgen ist nur zulässig zwischen den Auftraggebern,
die ihren voraussichtlichen Bedarf für das Vergabeverfahren gemeldet haben
und den Unternehmen, mit denen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen
wurden.
Seite 18http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 4 EG VOL/A Rahmenvereinbarungen
(1) Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an
ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für
Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden
sollen, festzulegen, insbesondere über den in Aussicht genommenen Preis. Das
in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln
und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden.
Die Auftraggeber dürfen für dieselbe Leistung nicht mehrere
Rahmenvereinbarungen abschließen.
(2) Die Erteilung von Einzelaufträgen nach den Absätzen 3 bis 6 ist nur zulässig
zwischen den Auftraggebern, die ihren voraussichtlichen Bedarf für das
Vergabeverfahren gemeldet haben, und den Unternehmen, mit denen die
Rahmenvereinbarungen abgeschlossen wurden.
Seite 19http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 4 EG VOL/A Rahmenvereinbarungen
(3) Wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen, so
werden die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge
entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vergeben. Vor der
Vergabe der Einzelaufträge können die Auftraggeber das an der
Rahmenvereinbarung beteiligte Unternehmen in Textform konsultieren und
dabei auffordern, sein Angebot erforderlichenfalls zu vervollständigen.
(4) Wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen, so
müssen mindestens drei Unternehmen beteiligt sein, sofern eine ausreichend
große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große
Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt.
Seite 20http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 4 EG VOL/A Rahmenvereinbarungen
(5) Die Vergabe von Einzelaufträgen, die auf einer mit mehreren Unternehmen
geschlossenen Rahmenvereinbarung beruhen, erfolgt
a) sofern alle Bedingungen festgelegt sind, nach den Bedingungen der
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb oder
b) sofern nicht alle Bedingungen in der Rahmenvereinbarung festgelegt sind,
nach erneutem Aufruf der Parteien zum Wettbewerb zu denselben
Bedingungen, die erforderlichenfalls zu präzisieren sind, oder nach anderen
in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen.
Seite 21http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 4 EG VOL/A Rahmenvereinbarungen
(6) Im Fall von Absatz 5 Buchstabe b) ist folgendes Verfahren einzuhalten:
a) Vor Vergabe jedes Einzelauftrags konsultieren die Auftraggeber in Textform
die Unternehmen, ob sie in der Lage sind, den Einzelauftrag auszuführen.
b) Die Auftraggeber setzen eine angemessene Frist für die Abgabe der
Angebote für jeden Einzelauftrag; dabei berücksichtigen sie insbesondere
die Komplexität des Auftragsgegenstands und die für die Übermittlung der
Angebote erforderliche Zeit.
c) Die Auftraggeber geben an, in welcher Form die Angebote einzureichen
sind, der Inhalt der Angebote ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist geheim
zu halten.
d) Die Auftraggeber vergeben die einzelnen Aufträge an das Unternehmen,
das auf der Grundlage der in der Rahmenvereinbarung aufgestellten
Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Seite 22http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 4 EG VOL/A Rahmenvereinbarungen
(7) Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf vier Jahre nicht überschreiten, es
sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände
rechtfertigen eine Ausnahme.
Seite 23http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 4 Abs. 2 VSVgV
Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen einem oder mehreren
Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, welche die Bedingungen
für Einzelaufträge festlegt, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums vergeben
werden sollen. Dies umfasst insbesondere Angaben zum Preis und gegebenenfalls
Angaben zur voraussichtlichen Abnahmemenge.
Seite 24http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 14 VSVgV
(1) Für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 4 Absatz 2 befolgen
die Auftraggeber die Verfahrensvorschriften dieser Verordnung. Für die Auswahl
des Auftragnehmers gelten die Zuschlagskriterien gemäß § 34. Auftraggeber
dürfen das Instrument einer Rahmenvereinbarung nicht missbräuchlich oder in
einer Weise anwenden, durch die der Wettbewerb behindert, eingeschränkt oder
verfälscht wird. Auftraggeber dürfen für dieselbe Leistung nicht mehrere
Rahmenvereinbarungen abschließen.
(2) Auftraggeber vergeben Einzelaufträge nach dem in den Absätzen 3 bis 5
vorgesehenen Verfahren. Die Vergabe darf nur erfolgen durch Auftraggeber, die
ihren voraussichtlichen Bedarf für das Vergabeverfahren gemeldet haben, an
Unternehmen, mit denen die Rahmenvereinbarungen abgeschlossen wurden. Bei
der Vergabe der Einzelaufträge dürfen die Parteien keine wesentlichen
Änderungen an den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung vornehmen. Dies
gilt insbesondere für den Fall, dass die Rahmenvereinbarung mit einem einzigen
Unternehmen geschlossen wurde.
Seite 25http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 14 VSVgV
(3) Wird eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen geschlossen,
so werden die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge
entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vergeben. Vor der
Vergabe der Einzelaufträge können die Auftraggeber das an der
Rahmenvereinbarung beteiligte Unternehmen schriftlich befragen und dabei
auffordern, sein Angebot erforderlichenfalls zu vervollständigen.
(4) Wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen, so
müssen mindestens drei Unternehmen beteiligt sein, sofern eine ausreichend
große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien oder eine ausreichend große
Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt.
Seite 26http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 14 VSVgV
(5) Die Vergabe von Einzelaufträgen, die auf einer mit mehreren Unternehmen
geschlossenen Rahmenvereinbarung beruhen, erfolgt, sofern
1. alle Bedingungen festgelegt sind, nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung
ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb oder
2. nicht alle Bedingungen in der Rahmenvereinbarung festgelegt sind, nach erneutem
Aufruf der Parteien zum Wettbewerb zu denselben Bedingungen, die
erforderlichenfalls zu präzisieren sind, oder nach anderen in den Vergabeunterlagen
zur Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen. Dabei ist folgendes Verfahren
einzuhalten:
a) Vor Vergabe jedes Einzelauftrags befragen die Auftraggeber schriftlich die Unternehmen, ob
sie in der Lage sind, den Einzelauftrag auszuführen.
b) Auftraggeber setzen eine angemessene Frist für die Abgabe der Angebote für jeden
Einzelauftrag; dabei berücksichtigen sie insbesondere die Komplexität des
Auftragsgegenstands und die für die Übermittlung der Angebote erforderliche Zeit.
c) Auftraggeber geben an, in welcher Form die Angebote einzureichen sind, der Inhalt der
Angebote ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist geheim zu halten.
d) Die Auftraggeber vergeben die einzelnen Aufträge an das Unternehmen, das auf der
Grundlage der in der Rahmenvereinbarung aufgestellten Zuschlagskriterien das
wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Seite 27http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 14 VSVgV
(6) Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf sieben Jahre nicht überschreiten.
Dies gilt nicht in Sonderfällen, in denen aufgrund der zu erwartenden
Nutzungsdauer gelieferter Güter, Anlagen oder Systeme und der durch einen
Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine
längere Laufzeit gerechtfertigt ist. Die Auftraggeber begründen die längere
Laufzeit in der Bekanntmachung gemäß § 35.
Seite 28http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 9 SektVO Rahmenvereinbarungen
(1) Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen einem oder
mehreren Auftraggebern mit einem oder mehreren Unternehmen. In einer
Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen für Einzelaufträge festgelegt,
die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abgeschlossen werden sollen.
Festgelegt werden insbesondere die Bedingungen über den Preis und
gegebenenfalls die in Aussicht genommenen Mengen.
(2) Wurde eine Rahmenvereinbarung nicht in einem Verfahren mit
Bekanntmachung vergeben, so muss der Vergabe des Einzelauftrages auf Grund
dieser Rahmenvereinbarung eine Bekanntmachung vorausgehen.
Seite 29http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rahmenvereinbarungen
● Rahmenvereinbarungen mit starrer Vereinbarung ohne
Anpassungsmöglichkeit
● Rahmenvereinbarungen mit„Preisgleitklausel“
● Rahmenvereinbarung mit Anpassungsklausel
Seite 30http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Inhalt von Rahmenvereinbarungen
Mindestabnahmemenge
Geschätzte Abnahmemenge
Optionale Höchstmenge
Angaben der Bezugsberechtigten
Angaben zu Preisen, unter Umständen als mengenabhängige
Staffelpreise
Regeln für die Vergabe von Einzelaufträgen
Seite 31http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
Seite 32http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
Seite 33http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Fristen im Vergabeverfahren
Seite 34http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
Seite 35http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - Einführung
08.04.2014 in Darmstadt
06.05.2014 in Darmstadt
13.05.2014 in Leipzig
01.07.2014 in München
08.07.2014 in Darmstadt
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html
Seite 36http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - Bieterstrategien
08.05.2014 Darmstadt
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html
Seite 37http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
09.04.2014 Darmstadt
09.07.2014 Darmstadt
15.10.2014 Darmstadt
05.11.2014 Dortmund
12.11.2014 München
http://www.fachverlag-ferber.de/content/Seminar-S35-Flyer.pdf
Seite 38http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - IT-Vergabe
07.05.2013 in Darmstadt
14. 05.2014 in Leipzig
02.07.2014 in München
09.10.2014 in Berlin
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html
Seite 39http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - HPC-Vergabe
26. 06.2014 in Leipzig
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-hpc-vergabe.html
Seite 40http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Intensivseminar = Einführung + IT-Vergabe
06. - 07.05.2014 in Darmstadt
13. - 14.05.2014 in Leipzig
01. - 02.07.2014 in München
Sonderpreis für zwei Tage Seminar
1.050,- Euro (zzgl. Ust.)
1. Tag Einführung in das Vergaberecht
2. Tag IT-Vergabe
Seite 41http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminare zum Thema Schwellenwerte
und Schätzung des Auftragswertes
Seite 42http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=4478
11.09.2014 Behördenspiegel in Bonn
Schwellenwerte, Wertgrenzen und Schätzung des Auftragswertes
Seite 43http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
www.kbw.de Seminarcode: 1008BFA250
08.10.2014 Kommunales Bildungswerk in Berlin
Vergaberecht – Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswerts
Seite 44http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminare zum
Preisrecht und Preisprüfung
Seite 45http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Preisrecht + Preisprüfung
www.singer-preispruefung.de
Vielen Dank!
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
http://vergaberecht-schulung.de
Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen
werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder
drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung
zu prüfen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu
der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene
Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Más contenido relacionado

Andere mochten auch

Aalen Vortrag UNESCO Dekade Kommunen 20131029
Aalen Vortrag UNESCO Dekade Kommunen 20131029Aalen Vortrag UNESCO Dekade Kommunen 20131029
Aalen Vortrag UNESCO Dekade Kommunen 20131029Ulrich Holzbaur
 
Presentación1 ingles l
Presentación1 ingles lPresentación1 ingles l
Presentación1 ingles llinitarios
 
Reconociendo al comerciante
Reconociendo al comercianteReconociendo al comerciante
Reconociendo al comerciantedanellyusuga
 
Erickson y piaget 3º M
Erickson y piaget 3º MErickson y piaget 3º M
Erickson y piaget 3º MMargarita Nilo
 
El verdadero sueño
El verdadero sueñoEl verdadero sueño
El verdadero sueñodanellyusuga
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/APraxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/AThomas Ferber
 
Soziale Medien fürs Vereine, Initiativen, Kampagnen
Soziale Medien fürs Vereine, Initiativen, KampagnenSoziale Medien fürs Vereine, Initiativen, Kampagnen
Soziale Medien fürs Vereine, Initiativen, KampagnenAndrea Mayer-Edoloeyi
 
Nachhaltigkeit Dekade Agenda
Nachhaltigkeit Dekade AgendaNachhaltigkeit Dekade Agenda
Nachhaltigkeit Dekade AgendaUlrich Holzbaur
 
Definición estructura organizacional
Definición estructura organizacionalDefinición estructura organizacional
Definición estructura organizacionalyeyo_
 
Bloque de cierre karla
Bloque de cierre karlaBloque de cierre karla
Bloque de cierre karlaapariciokarla
 
Jungmann Steuertechnik JST Community 2011 in Bremen: Auswertung der Zufriede...
 Jungmann Steuertechnik JST Community 2011 in Bremen: Auswertung der Zufriede... Jungmann Steuertechnik JST Community 2011 in Bremen: Auswertung der Zufriede...
Jungmann Steuertechnik JST Community 2011 in Bremen: Auswertung der Zufriede...TimStar / Q to be Services GmbH
 
Calendario pruebas cierre primer semestre
Calendario pruebas cierre primer semestreCalendario pruebas cierre primer semestre
Calendario pruebas cierre primer semestreMargarita Nilo
 

Andere mochten auch (20)

Aalen Vortrag UNESCO Dekade Kommunen 20131029
Aalen Vortrag UNESCO Dekade Kommunen 20131029Aalen Vortrag UNESCO Dekade Kommunen 20131029
Aalen Vortrag UNESCO Dekade Kommunen 20131029
 
Presentación1 ingles l
Presentación1 ingles lPresentación1 ingles l
Presentación1 ingles l
 
Reconociendo al comerciante
Reconociendo al comercianteReconociendo al comerciante
Reconociendo al comerciante
 
Erickson y piaget 3º M
Erickson y piaget 3º MErickson y piaget 3º M
Erickson y piaget 3º M
 
Redes Sociales y Profesionales
Redes Sociales y ProfesionalesRedes Sociales y Profesionales
Redes Sociales y Profesionales
 
Avon 102
Avon 102Avon 102
Avon 102
 
Yo acepto
Yo aceptoYo acepto
Yo acepto
 
El verdadero sueño
El verdadero sueñoEl verdadero sueño
El verdadero sueño
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/APraxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
 
Soziale Medien fürs Vereine, Initiativen, Kampagnen
Soziale Medien fürs Vereine, Initiativen, KampagnenSoziale Medien fürs Vereine, Initiativen, Kampagnen
Soziale Medien fürs Vereine, Initiativen, Kampagnen
 
Nachhaltigkeit Dekade Agenda
Nachhaltigkeit Dekade AgendaNachhaltigkeit Dekade Agenda
Nachhaltigkeit Dekade Agenda
 
Definición estructura organizacional
Definición estructura organizacionalDefinición estructura organizacional
Definición estructura organizacional
 
Bloque de cierre karla
Bloque de cierre karlaBloque de cierre karla
Bloque de cierre karla
 
Mi diario de vida
Mi diario de vidaMi diario de vida
Mi diario de vida
 
Jungmann Steuertechnik JST Community 2011 in Bremen: Auswertung der Zufriede...
 Jungmann Steuertechnik JST Community 2011 in Bremen: Auswertung der Zufriede... Jungmann Steuertechnik JST Community 2011 in Bremen: Auswertung der Zufriede...
Jungmann Steuertechnik JST Community 2011 in Bremen: Auswertung der Zufriede...
 
Calendario pruebas cierre primer semestre
Calendario pruebas cierre primer semestreCalendario pruebas cierre primer semestre
Calendario pruebas cierre primer semestre
 
Curso mysql
Curso mysqlCurso mysql
Curso mysql
 
EMPRESAS
EMPRESASEMPRESAS
EMPRESAS
 
Orchan
OrchanOrchan
Orchan
 
Case mp2
Case mp2Case mp2
Case mp2
 

Ähnlich wie Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen

Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenPraxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenThomas Ferber
 
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenWeb-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/APraxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/AThomas Ferber
 
Wettbewerblicher Dialog
Wettbewerblicher DialogWettbewerblicher Dialog
Wettbewerblicher DialogThomas Ferber
 
Grundlagen des Vergaberechts
Grundlagen des VergaberechtsGrundlagen des Vergaberechts
Grundlagen des VergaberechtsThomas Ferber
 
Werner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts
Werner Verlag, Die Reform des BauvertragsrechtsWerner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts
Werner Verlag, Die Reform des BauvertragsrechtsChristiane Diehl
 
Digital Marketing - Teil II von III
Digital Marketing - Teil II von IIIDigital Marketing - Teil II von III
Digital Marketing - Teil II von IIIMichael Lanzinger
 
INTERNATIONALER VERTRETUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER VERTRETUNGSVERTRAG - Muster und VorlageINTERNATIONALER VERTRETUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER VERTRETUNGSVERTRAG - Muster und VorlageGlobal Negotiator
 
Verhandlungsverfahren
VerhandlungsverfahrenVerhandlungsverfahren
VerhandlungsverfahrenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesThomas Ferber
 
O. Sauer: Tipps & Tricks bei der Vertragsgestaltung
O. Sauer: Tipps & Tricks bei der VertragsgestaltungO. Sauer: Tipps & Tricks bei der Vertragsgestaltung
O. Sauer: Tipps & Tricks bei der VertragsgestaltungMusikland Niedersachsen
 
Vergabeverfahren gemäß SektVO
Vergabeverfahren gemäß SektVOVergabeverfahren gemäß SektVO
Vergabeverfahren gemäß SektVOThomas Ferber
 
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und VorlageINTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und VorlageGlobal Negotiator
 
Baugenehmigung: Worauf beim Hausbau zu achten ist
Baugenehmigung: Worauf beim Hausbau zu achten istBaugenehmigung: Worauf beim Hausbau zu achten ist
Baugenehmigung: Worauf beim Hausbau zu achten istmuellheimremax
 
Reservierungsgebühren - Durchsetzbarkeit Rückzahlungsanspruch
Reservierungsgebühren - Durchsetzbarkeit RückzahlungsanspruchReservierungsgebühren - Durchsetzbarkeit Rückzahlungsanspruch
Reservierungsgebühren - Durchsetzbarkeit Rückzahlungsansprucholik88
 
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...Raabe Verlag
 
FMK2015: Gewährleistungsrecht und Haftung by Christoph Kluss
FMK2015: Gewährleistungsrecht und Haftung by Christoph KlussFMK2015: Gewährleistungsrecht und Haftung by Christoph Kluss
FMK2015: Gewährleistungsrecht und Haftung by Christoph KlussVerein FM Konferenz
 

Ähnlich wie Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen (19)

Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenPraxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
 
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenWeb-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
 
Bindefristen
BindefristenBindefristen
Bindefristen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/APraxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
 
Rechte Werkvertrag
Rechte WerkvertragRechte Werkvertrag
Rechte Werkvertrag
 
Wettbewerblicher Dialog
Wettbewerblicher DialogWettbewerblicher Dialog
Wettbewerblicher Dialog
 
Grundlagen des Vergaberechts
Grundlagen des VergaberechtsGrundlagen des Vergaberechts
Grundlagen des Vergaberechts
 
Werner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts
Werner Verlag, Die Reform des BauvertragsrechtsWerner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts
Werner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts
 
Digital Marketing - Teil II von III
Digital Marketing - Teil II von IIIDigital Marketing - Teil II von III
Digital Marketing - Teil II von III
 
INTERNATIONALER VERTRETUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER VERTRETUNGSVERTRAG - Muster und VorlageINTERNATIONALER VERTRETUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER VERTRETUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
 
Verhandlungsverfahren
VerhandlungsverfahrenVerhandlungsverfahren
Verhandlungsverfahren
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
 
O. Sauer: Tipps & Tricks bei der Vertragsgestaltung
O. Sauer: Tipps & Tricks bei der VertragsgestaltungO. Sauer: Tipps & Tricks bei der Vertragsgestaltung
O. Sauer: Tipps & Tricks bei der Vertragsgestaltung
 
Vergabeverfahren gemäß SektVO
Vergabeverfahren gemäß SektVOVergabeverfahren gemäß SektVO
Vergabeverfahren gemäß SektVO
 
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und VorlageINTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
INTERNATIONALER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG - Muster und Vorlage
 
Baugenehmigung: Worauf beim Hausbau zu achten ist
Baugenehmigung: Worauf beim Hausbau zu achten istBaugenehmigung: Worauf beim Hausbau zu achten ist
Baugenehmigung: Worauf beim Hausbau zu achten ist
 
Reservierungsgebühren - Durchsetzbarkeit Rückzahlungsanspruch
Reservierungsgebühren - Durchsetzbarkeit RückzahlungsanspruchReservierungsgebühren - Durchsetzbarkeit Rückzahlungsanspruch
Reservierungsgebühren - Durchsetzbarkeit Rückzahlungsanspruch
 
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
 
FMK2015: Gewährleistungsrecht und Haftung by Christoph Kluss
FMK2015: Gewährleistungsrecht und Haftung by Christoph KlussFMK2015: Gewährleistungsrecht und Haftung by Christoph Kluss
FMK2015: Gewährleistungsrecht und Haftung by Christoph Kluss
 

Mehr von Thomas Ferber

Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Thomas Ferber
 
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Thomas Ferber
 
Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Vergabeverfahren gemäß VOL/AVergabeverfahren gemäß VOL/A
Vergabeverfahren gemäß VOL/AThomas Ferber
 
Vergabedokumentation und Vergabeakte
Vergabedokumentation und VergabeakteVergabedokumentation und Vergabeakte
Vergabedokumentation und VergabeakteThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenPraxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenThomas Ferber
 
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Thomas Ferber
 
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSeminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenPraxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...
Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...
Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...Thomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...
Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...
Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...Thomas Ferber
 
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSchwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristPraxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristThomas Ferber
 
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AAngebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AThomas Ferber
 
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AAngebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TerminePraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TermineThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesThomas Ferber
 
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - GrundlagenEinführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - GrundlagenThomas Ferber
 

Mehr von Thomas Ferber (19)

Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
 
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
 
Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Vergabeverfahren gemäß VOL/AVergabeverfahren gemäß VOL/A
Vergabeverfahren gemäß VOL/A
 
Vergabedokumentation und Vergabeakte
Vergabedokumentation und VergabeakteVergabedokumentation und Vergabeakte
Vergabedokumentation und Vergabeakte
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenPraxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
 
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
 
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSeminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenPraxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...
Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...
Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...
 
Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...
Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...
Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...
 
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSchwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristPraxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
 
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AAngebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
 
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AAngebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TerminePraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
 
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - GrundlagenEinführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
 
Checkliste
ChecklisteCheckliste
Checkliste
 

Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen

  • 2. Seite 2http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen Rahmenvereinbarungen sind zweistufige Verfahren. 1. Stufe: Ausschreibung des Rahmenvertrags 2. Stufe: Formlose Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrags
  • 3. Seite 3http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen Bei der Ausschreibungen von Rahmenvereinbarungen müssen sich die Auftraggeber an die Grundlagen und Prinzipien des Vergaberechts halten.
  • 4. Seite 4http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen Rahmenvereinbarungen sind zweistufige Verfahren.AusschreibungdesRahmenvertrages z.B.durcheinoffenesVerfahren AbschlussdesRahmenvertrages miteinemUnternehmen Einzelauftrag Einzelauftrag Einzelauftrag 1. Stufe 2. Stufe
  • 5. Seite 5http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen ● Eine Rahmenvereinbarungen darf auch mit mehreren Unternehmen geschlossen werden. ● Die Einzelbeauftragung findet dann im Wettbewerb unter diesen Unternehmen statt. ● Für die Einzelbeauftragung ist kein förmliches Verfahren notwendig. In der Regel sollte hier eine Preisabfrage bei den Unternehmen mit denen der Rahmenvertrag abgeschlossen wurde, ausreichen.
  • 6. Seite 6http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen Rahmenvereinbarungen sind zweistufige Verfahren.AusschreibungdesRahmenvertrages z.B.durcheinoffenesVerfahren Unternehmen 1 Abschluss des Rahmenvertrages mit mehreren Unternehmen Einzelauftrag Einzelauftrag Einzelauftrag 1. Stufe 2. Stufe Unternehmen 2 Unternehmen 3 Einzelauftrag Einzelauftrag
  • 7. Seite 7http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Rahmenvertrag VK Brandenburg, Beschluss vom 09.04.2001, 2 VK 18 / 01:„ In Übereinstimmung mit der insoweit einschlägigen Zivilrechtsprechung ist festzustellen, dass Rahmenverträge Vereinbarungen sind, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung typischerweise erst eröffnet werden soll, wobei nur bestimmte Einzelheiten in erst künftig abzuschließenden Einzelverträgen festgelegt werden.“
  • 8. Seite 8http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Doppelausschreibungsverbot ● Schreibt ein Auftraggeber einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von Laptops über vier Jahre aus, so darf er während dieser Laufzeit diesen Beschaffungsgegenstand nicht nochmals in einem weiteren Rahmenvertrag ausschreiben.
  • 9. Seite 9http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Abnahmeverpflichtung ● Eine Abnahmeverpflichtung besteht, wenn eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen geschlossen wurde und in der Vereinbarung eine Mindestabnahmemenge vereinbart wurde. In diesem Fall muss der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit die Mindestmenge abnehmen. ● Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, wenn bei einer Rahmenvereinbarung keine Mindestmenge vereinbart wurde.
  • 10. Seite 10http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Abnahmeverpflichtung ● Bei einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen kann ein Unternehmen auch leer ausgehen. Wurde eine Mindestabnahmemenge vereinbart, dies aber nicht als Mindestabnahmemenge pro Unternehmen vereinbart, kann dies auch erfüllt sein, wenn einzelne Unternehmen leer ausgehen.
  • 11. Seite 11http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Laufzeit von Rahmenvereinbarung Gemäß VOL/A soll die Laufzeit von Rahmenverträgen vier Jahre nicht überschreiten. Einzelauftrag EinzelauftragEinzelauftrag Rahmenvertrag Laufzeit = 2 Jahre Einzelauftrag Einzelauftrag Rahmenvertrag Laufzeit = 4 Jahre Verlängerungsoption = 2 Jahre Rahmenvertrag Laufzeit = 2 Jahre V.-option = 1 Jahr V.-option = 1 Jahr
  • 12. Seite 12http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Laufzeit von Rahmenvereinbarung Gemäß VSVgV soll die Laufzeit von Rahmenverträgen sieben Jahre nicht überschreiten. Einzelauftrag EinzelauftragEinzelauftrag Rahmenvertrag Laufzeit = 4 Jahre Einzelauftrag Einzelauftrag Rahmenvertrag Laufzeit = 7 Jahre Verlängerungsoption = 3 Jahre
  • 13. Seite 13http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Vertragliche Inhalte VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013, VK 2 / 13:„Da im Falle einer Rahmenvereinbarung eine gestufte Vergabeentscheidung erfolgt, muss bereits beim Abschluss des Rahmenvertrages ersichtlich sein, über welche vertraglichen Inhalte (Bedingungen) die Verträge geschlossen werden sollen. Die Rahmenvereinbarung eröffnet zwar die Möglichkeit, das in Aussicht genommene Auftrags- volumen großzügiger zu schätzen. Im Gegensatz zu einem Liefer- vertrag muss die Bedarfsmenge beispielsweise eben nicht ab- schließend festgelegt werden.“
  • 14. Seite 14http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Leistungsbeschreibung VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013, VK 2 / 13:„Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist festzustellen, dass die Antragsgegnerin den "Vertragsgegenstand" oder die "Bedingungen" für die noch zu vergebenden Einzelaufträge in Bezug auf die zu liefernden IT-Komponenten vorliegend völlig offen gelassen hat. Allein dieser Umstand führt dazu, dass die Leistungsbeschreibung nicht den Anforderungen aus §§ 97 Abs. 1 und 2 GWB genügt.“
  • 15. Seite 15http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Keine Rechtfertigung zur Umgehung des Vergaberechts VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013, VK 2 / 13:„Wenn man aber den Beschaffungsgegenstand als öffentlicher Auftraggeber selbst nicht mehr bestimmen kann, weil die fachlichen Kapazitäten in der eigenen Behörde ganz einfach fehlen, kann das nicht eine Umgehung des Vergaberechts rechtfertigen. Eine Behörde, die nicht ermitteln kann, welchen tatsächlichen Bedarf sie hat, kann ganz einfach nicht ausschreiben. Denn ausschreiben kann erst derjenige öffentliche Auftraggeber, der eine den Anforderungen des § 8 EG VOL/A entsprechende Leistungsbeschreibung für den Gesamtauftrag vorweisen kann.“
  • 16. Seite 16http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Mindestabnahmemengen VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013, VK 2 / 13:„Wenn man aber den Beschaffungsgegenstand als öffentlicher Auftraggeber selbst nicht mehr bestimmen kann, weil die fachlichen Kapazitäten in der eigenen Behörde ganz einfach fehlen, kann das nicht eine Umgehung des Vergaberechts rechtfertigen. Eine Behörde, die nicht ermitteln kann, welchen tatsächlichen Bedarf sie hat, kann ganz einfach nicht ausschreiben. Denn ausschreiben kann erst derjenige öffentliche Auftraggeber, der eine den Anforderungen des § 8 EG VOL/A entsprechende Leistungsbeschreibung für den Gesamtauftrag vorweisen kann.“
  • 17. Seite 17http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 4 VOL/A Rahmenvereinbarungen (1) Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere über den in Aussicht genommenen Preis. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden. Die Auftraggeber dürfen für dieselbe Leistung nicht mehrere Rahmenvereinbarungen abschließen. Die Laufzeit darf vier Jahre nicht überschreiten, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme. (2) Die Erteilung von Einzelaufträgen ist nur zulässig zwischen den Auftraggebern, die ihren voraussichtlichen Bedarf für das Vergabeverfahren gemeldet haben und den Unternehmen, mit denen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen wurden.
  • 18. Seite 18http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 4 EG VOL/A Rahmenvereinbarungen (1) Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere über den in Aussicht genommenen Preis. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden. Die Auftraggeber dürfen für dieselbe Leistung nicht mehrere Rahmenvereinbarungen abschließen. (2) Die Erteilung von Einzelaufträgen nach den Absätzen 3 bis 6 ist nur zulässig zwischen den Auftraggebern, die ihren voraussichtlichen Bedarf für das Vergabeverfahren gemeldet haben, und den Unternehmen, mit denen die Rahmenvereinbarungen abgeschlossen wurden.
  • 19. Seite 19http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 4 EG VOL/A Rahmenvereinbarungen (3) Wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen, so werden die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vergeben. Vor der Vergabe der Einzelaufträge können die Auftraggeber das an der Rahmenvereinbarung beteiligte Unternehmen in Textform konsultieren und dabei auffordern, sein Angebot erforderlichenfalls zu vervollständigen. (4) Wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen, so müssen mindestens drei Unternehmen beteiligt sein, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt.
  • 20. Seite 20http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 4 EG VOL/A Rahmenvereinbarungen (5) Die Vergabe von Einzelaufträgen, die auf einer mit mehreren Unternehmen geschlossenen Rahmenvereinbarung beruhen, erfolgt a) sofern alle Bedingungen festgelegt sind, nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb oder b) sofern nicht alle Bedingungen in der Rahmenvereinbarung festgelegt sind, nach erneutem Aufruf der Parteien zum Wettbewerb zu denselben Bedingungen, die erforderlichenfalls zu präzisieren sind, oder nach anderen in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen.
  • 21. Seite 21http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 4 EG VOL/A Rahmenvereinbarungen (6) Im Fall von Absatz 5 Buchstabe b) ist folgendes Verfahren einzuhalten: a) Vor Vergabe jedes Einzelauftrags konsultieren die Auftraggeber in Textform die Unternehmen, ob sie in der Lage sind, den Einzelauftrag auszuführen. b) Die Auftraggeber setzen eine angemessene Frist für die Abgabe der Angebote für jeden Einzelauftrag; dabei berücksichtigen sie insbesondere die Komplexität des Auftragsgegenstands und die für die Übermittlung der Angebote erforderliche Zeit. c) Die Auftraggeber geben an, in welcher Form die Angebote einzureichen sind, der Inhalt der Angebote ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist geheim zu halten. d) Die Auftraggeber vergeben die einzelnen Aufträge an das Unternehmen, das auf der Grundlage der in der Rahmenvereinbarung aufgestellten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
  • 22. Seite 22http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 4 EG VOL/A Rahmenvereinbarungen (7) Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf vier Jahre nicht überschreiten, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme.
  • 23. Seite 23http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 4 Abs. 2 VSVgV Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, welche die Bedingungen für Einzelaufträge festlegt, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen. Dies umfasst insbesondere Angaben zum Preis und gegebenenfalls Angaben zur voraussichtlichen Abnahmemenge.
  • 24. Seite 24http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 14 VSVgV (1) Für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 4 Absatz 2 befolgen die Auftraggeber die Verfahrensvorschriften dieser Verordnung. Für die Auswahl des Auftragnehmers gelten die Zuschlagskriterien gemäß § 34. Auftraggeber dürfen das Instrument einer Rahmenvereinbarung nicht missbräuchlich oder in einer Weise anwenden, durch die der Wettbewerb behindert, eingeschränkt oder verfälscht wird. Auftraggeber dürfen für dieselbe Leistung nicht mehrere Rahmenvereinbarungen abschließen. (2) Auftraggeber vergeben Einzelaufträge nach dem in den Absätzen 3 bis 5 vorgesehenen Verfahren. Die Vergabe darf nur erfolgen durch Auftraggeber, die ihren voraussichtlichen Bedarf für das Vergabeverfahren gemeldet haben, an Unternehmen, mit denen die Rahmenvereinbarungen abgeschlossen wurden. Bei der Vergabe der Einzelaufträge dürfen die Parteien keine wesentlichen Änderungen an den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung vornehmen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen geschlossen wurde.
  • 25. Seite 25http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 14 VSVgV (3) Wird eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen geschlossen, so werden die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vergeben. Vor der Vergabe der Einzelaufträge können die Auftraggeber das an der Rahmenvereinbarung beteiligte Unternehmen schriftlich befragen und dabei auffordern, sein Angebot erforderlichenfalls zu vervollständigen. (4) Wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen, so müssen mindestens drei Unternehmen beteiligt sein, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien oder eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt.
  • 26. Seite 26http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 14 VSVgV (5) Die Vergabe von Einzelaufträgen, die auf einer mit mehreren Unternehmen geschlossenen Rahmenvereinbarung beruhen, erfolgt, sofern 1. alle Bedingungen festgelegt sind, nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb oder 2. nicht alle Bedingungen in der Rahmenvereinbarung festgelegt sind, nach erneutem Aufruf der Parteien zum Wettbewerb zu denselben Bedingungen, die erforderlichenfalls zu präzisieren sind, oder nach anderen in den Vergabeunterlagen zur Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen. Dabei ist folgendes Verfahren einzuhalten: a) Vor Vergabe jedes Einzelauftrags befragen die Auftraggeber schriftlich die Unternehmen, ob sie in der Lage sind, den Einzelauftrag auszuführen. b) Auftraggeber setzen eine angemessene Frist für die Abgabe der Angebote für jeden Einzelauftrag; dabei berücksichtigen sie insbesondere die Komplexität des Auftragsgegenstands und die für die Übermittlung der Angebote erforderliche Zeit. c) Auftraggeber geben an, in welcher Form die Angebote einzureichen sind, der Inhalt der Angebote ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist geheim zu halten. d) Die Auftraggeber vergeben die einzelnen Aufträge an das Unternehmen, das auf der Grundlage der in der Rahmenvereinbarung aufgestellten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
  • 27. Seite 27http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 14 VSVgV (6) Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf sieben Jahre nicht überschreiten. Dies gilt nicht in Sonderfällen, in denen aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer gelieferter Güter, Anlagen oder Systeme und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine längere Laufzeit gerechtfertigt ist. Die Auftraggeber begründen die längere Laufzeit in der Bekanntmachung gemäß § 35.
  • 28. Seite 28http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 9 SektVO Rahmenvereinbarungen (1) Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen einem oder mehreren Auftraggebern mit einem oder mehreren Unternehmen. In einer Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen für Einzelaufträge festgelegt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abgeschlossen werden sollen. Festgelegt werden insbesondere die Bedingungen über den Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genommenen Mengen. (2) Wurde eine Rahmenvereinbarung nicht in einem Verfahren mit Bekanntmachung vergeben, so muss der Vergabe des Einzelauftrages auf Grund dieser Rahmenvereinbarung eine Bekanntmachung vorausgehen.
  • 29. Seite 29http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Rahmenvereinbarungen ● Rahmenvereinbarungen mit starrer Vereinbarung ohne Anpassungsmöglichkeit ● Rahmenvereinbarungen mit„Preisgleitklausel“ ● Rahmenvereinbarung mit Anpassungsklausel
  • 30. Seite 30http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Inhalt von Rahmenvereinbarungen Mindestabnahmemenge Geschätzte Abnahmemenge Optionale Höchstmenge Angaben der Bezugsberechtigten Angaben zu Preisen, unter Umständen als mengenabhängige Staffelpreise Regeln für die Vergabe von Einzelaufträgen
  • 31. Seite 31http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
  • 32. Seite 32http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber ISBN 978-3-942766-03-6 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013 742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen Hardcover 69,- Euro (inkl. MwSt.) Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren
  • 33. Seite 33http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Fristen im Vergabeverfahren
  • 34. Seite 34http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
  • 35. Seite 35http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar - Einführung 08.04.2014 in Darmstadt 06.05.2014 in Darmstadt 13.05.2014 in Leipzig 01.07.2014 in München 08.07.2014 in Darmstadt http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html
  • 36. Seite 36http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar - Bieterstrategien 08.05.2014 Darmstadt http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html
  • 37. Seite 37http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen 09.04.2014 Darmstadt 09.07.2014 Darmstadt 15.10.2014 Darmstadt 05.11.2014 Dortmund 12.11.2014 München http://www.fachverlag-ferber.de/content/Seminar-S35-Flyer.pdf
  • 38. Seite 38http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar - IT-Vergabe 07.05.2013 in Darmstadt 14. 05.2014 in Leipzig 02.07.2014 in München 09.10.2014 in Berlin http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html
  • 39. Seite 39http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar - HPC-Vergabe 26. 06.2014 in Leipzig http://vergaberecht-schulung.de/seminar-hpc-vergabe.html
  • 40. Seite 40http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Intensivseminar = Einführung + IT-Vergabe 06. - 07.05.2014 in Darmstadt 13. - 14.05.2014 in Leipzig 01. - 02.07.2014 in München Sonderpreis für zwei Tage Seminar 1.050,- Euro (zzgl. Ust.) 1. Tag Einführung in das Vergaberecht 2. Tag IT-Vergabe
  • 41. Seite 41http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminare zum Thema Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
  • 42. Seite 42http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=4478 11.09.2014 Behördenspiegel in Bonn Schwellenwerte, Wertgrenzen und Schätzung des Auftragswertes
  • 43. Seite 43http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber www.kbw.de Seminarcode: 1008BFA250 08.10.2014 Kommunales Bildungswerk in Berlin Vergaberecht – Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswerts
  • 44. Seite 44http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminare zum Preisrecht und Preisprüfung
  • 45. Seite 45http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Preisrecht + Preisprüfung www.singer-preispruefung.de
  • 47. Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.