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Schadensersatzanspruch gegen seinen Lie-
feranten zusteht. Hierfür fehlt es oft an der
Voraussetzung des Verschuldens des Liefe-
ranten. Künftig wird § 439 Abs. 3 BGB-E regeln,
dass der Verkäufer von Baumaterialien im
Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist,
dem Käufer die erforderlichen Aufwendun-
gen für das Entfernen der mangelhaften und
den Einbau oder das Anbringen der nachge-
besserten oder gelieferten mangelfreien Sache
zu ersetzen. Um zu verhindern, dass Baustoff-
lieferanten sich in ihren AGB von dieser Ver-
pflichtung freizeichnen können, wird durch
eine Änderung in § 309 Nr. 8 b) cc) BGB-E zum
Ausdruck gebracht, dass entsprechende Lie-
ferantenklauseln unwirksam sind.
Weitere Online-Inhalte
zur Reform des Bauvertrags-
rechts finden Sie unter:
www.wolterskluwer.de/
reform-des-bauvertragsrechts
um 1. Januar 2018 wird die Reform des
Bauvertragsrechts in Kraft treten. Erst-
mals werden die Regelungen des Werkver-
tragsrechts im BGB um spezifische Regelun-
gen zum Bauvertrag (§§ 650a-650h BGB-E)
ergänzt. Weitere Neuerungen im Zuge der
Reform sind die Einführung eines Verbrau-
cherbauvertrages (§§ 650i-650n BGB-E) sowie
spezielle Regelungen für Architekten- und
Ingenieurverträge (§§ 650p-650t BGB-E). Für
Bauunternehmer von erheblicher Bedeu-
tung sind überdies die Neuregelungen der
kaufrechtlichen Mängelhaftung (Aus- und Ein-
baukosten).
Einige praktisch besonders relevante Neuer-
ungen stellen wir Ihnen hier kurz vor.
Gesetzliches Anordnungsrecht des Bestel-
lers (§ 650b BGB-E)
Die im Vorfeld der Reform wohl umstrittens-
te Neuerung stellt das Anordnungsrecht des
Bestellers dar. Dieses bezieht sich auf Ände-
rungen des Werkerfolgs sowie auf Änderun-
gen, die zur Erreichung des vereinbarten Wer-
kerfolgs notwendig sind. Vor der einseitigen
Anordnung einer Änderung durch den Bestel-
ler steht der Versuch der Parteien, Einverneh-
men über die Änderung und deren Folgen zu
erzielen. Gelingt dies nicht, kann der Bestel-
ler die Änderung anordnen, eine Änderung
des Werkerfolgs aber nur dann, wenn sie dem
Unternehmer zumutbar ist. Im Streitfalle
besteht die Möglichkeit einstweiligen Rechts-
schutzes.
Vergütungsanpassung bei Änderungsanord-
nungen (§ 650c BGB-E)
Die geänderte Vergütung bei nachträglichen
Änderungsanordnungen erfolgt auf Basis der
tatsächlich erforderlichen Kosten nebst ange-
messenen Zuschlägen. Der Unternehmer kann,
muss aber nicht hierfür auf seine Urkalkula-
tion zurückgreifen. Bei Streit über die Höhe
der Nachtragsvergütung kann der Unterneh-
mer in der Regel 80% der von ihm angebote-
nen Nachtragsvergütung als Abschlagszah-
lung fordern.
Erleichterte Herbeiführung der Abnahme
durch Zustandsfeststellung und Abnahme-
fiktion (§§ 640 Abs. 2, 650g BGB-E)
Die Möglichkeiten des Unternehmers, die
Rechtswirkungen der Abnahme herbeizufüh-
ren, werden erleichtert. So hat der Besteller
auf Verlangen des Unternehmers an einer
gemeinsamen Zustandsfeststellung mitzuwir-
ken. Diese bewirkt unter bestimmten Voraus-
setzungen eine gesetzliche Vermutung, dass
darin nicht aufgeführte, offenkundige Män-
gel erst nach der Zustandsfeststellung ent-
standen und vom Besteller zu vertreten sind.
Zudem wird die Abnahmefiktion aufgrund
Fristsetzung zugunsten des Unternehmers
erleichtert. Die Fiktion tritt künftig ein, wenn
der Unternehmer nach der Fertigstellung eine
angemessene Frist gesetzt hat und der Bestel-
ler die Abnahme nicht innerhalb der Frist
unter Angabe mindestens eines Mangels ver-
weigert. Die Abnahmereife des Werkes ist künf-
tig also nicht mehr Bedingung für den Eintritt
der Abnahmefiktion. Bei einem Verbraucher-
Besteller ist allerdings eine Belehrung des
Verbrauchers erforderlich.
Erleichterter Lieferantenregress wegen der
Aus- und Einbaukosten (§ 439 Abs. 3 BGB-E)
Einen Anspruch auf Erstattung der Aus- und
Einbaukosten hat der Unternehmer gegen sei-
nen Lieferanten bisher nur, wenn ihm ein
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Die Reform des Bauvertragsrechts
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rungsentwurf zum neuen Bauvertragsrecht,
das zu erheblichen Änderungen im Bereich
des Architekten- und Ingenieurrechts führt:
n Änderungen bei Abnahme und Kündigung
aus wichtigem Grund n Spezialregelungen
zu Leistungspflichten bei Architekten- und
Ingenieurverträgen n Sonderkündigungs-
recht am Ende der Zielfindungsphase
n Anordnungsrecht und Vergütungsanpas-
sung n Teilabnahme n Subsidiarität der
Haftung bei Ausführungsfehlern
Darüber hinaus ist die umfangreiche Recht-
sprechung und Literatur zur HOAI 2013 ein-
gearbeitet, z.B.: n zu Planungsänderungen
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Leistungen und n zu den Leistungsbildern
der Objektplanung sowie der Fachplanung.
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Werner Verlag, Die Reform des Bauvertragsrechts

  • 1. Schadensersatzanspruch gegen seinen Lie- feranten zusteht. Hierfür fehlt es oft an der Voraussetzung des Verschuldens des Liefe- ranten. Künftig wird § 439 Abs. 3 BGB-E regeln, dass der Verkäufer von Baumaterialien im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist, dem Käufer die erforderlichen Aufwendun- gen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachge- besserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Um zu verhindern, dass Baustoff- lieferanten sich in ihren AGB von dieser Ver- pflichtung freizeichnen können, wird durch eine Änderung in § 309 Nr. 8 b) cc) BGB-E zum Ausdruck gebracht, dass entsprechende Lie- ferantenklauseln unwirksam sind. Weitere Online-Inhalte zur Reform des Bauvertrags- rechts finden Sie unter: www.wolterskluwer.de/ reform-des-bauvertragsrechts um 1. Januar 2018 wird die Reform des Bauvertragsrechts in Kraft treten. Erst- mals werden die Regelungen des Werkver- tragsrechts im BGB um spezifische Regelun- gen zum Bauvertrag (§§ 650a-650h BGB-E) ergänzt. Weitere Neuerungen im Zuge der Reform sind die Einführung eines Verbrau- cherbauvertrages (§§ 650i-650n BGB-E) sowie spezielle Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge (§§ 650p-650t BGB-E). Für Bauunternehmer von erheblicher Bedeu- tung sind überdies die Neuregelungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung (Aus- und Ein- baukosten). Einige praktisch besonders relevante Neuer- ungen stellen wir Ihnen hier kurz vor. Gesetzliches Anordnungsrecht des Bestel- lers (§ 650b BGB-E) Die im Vorfeld der Reform wohl umstrittens- te Neuerung stellt das Anordnungsrecht des Bestellers dar. Dieses bezieht sich auf Ände- rungen des Werkerfolgs sowie auf Änderun- gen, die zur Erreichung des vereinbarten Wer- kerfolgs notwendig sind. Vor der einseitigen Anordnung einer Änderung durch den Bestel- ler steht der Versuch der Parteien, Einverneh- men über die Änderung und deren Folgen zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann der Bestel- ler die Änderung anordnen, eine Änderung des Werkerfolgs aber nur dann, wenn sie dem Unternehmer zumutbar ist. Im Streitfalle besteht die Möglichkeit einstweiligen Rechts- schutzes. Vergütungsanpassung bei Änderungsanord- nungen (§ 650c BGB-E) Die geänderte Vergütung bei nachträglichen Änderungsanordnungen erfolgt auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten nebst ange- messenen Zuschlägen. Der Unternehmer kann, muss aber nicht hierfür auf seine Urkalkula- tion zurückgreifen. Bei Streit über die Höhe der Nachtragsvergütung kann der Unterneh- mer in der Regel 80% der von ihm angebote- nen Nachtragsvergütung als Abschlagszah- lung fordern. Erleichterte Herbeiführung der Abnahme durch Zustandsfeststellung und Abnahme- fiktion (§§ 640 Abs. 2, 650g BGB-E) Die Möglichkeiten des Unternehmers, die Rechtswirkungen der Abnahme herbeizufüh- ren, werden erleichtert. So hat der Besteller auf Verlangen des Unternehmers an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung mitzuwir- ken. Diese bewirkt unter bestimmten Voraus- setzungen eine gesetzliche Vermutung, dass darin nicht aufgeführte, offenkundige Män- gel erst nach der Zustandsfeststellung ent- standen und vom Besteller zu vertreten sind. Zudem wird die Abnahmefiktion aufgrund Fristsetzung zugunsten des Unternehmers erleichtert. Die Fiktion tritt künftig ein, wenn der Unternehmer nach der Fertigstellung eine angemessene Frist gesetzt hat und der Bestel- ler die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels ver- weigert. Die Abnahmereife des Werkes ist künf- tig also nicht mehr Bedingung für den Eintritt der Abnahmefiktion. Bei einem Verbraucher- Besteller ist allerdings eine Belehrung des Verbrauchers erforderlich. Erleichterter Lieferantenregress wegen der Aus- und Einbaukosten (§ 439 Abs. 3 BGB-E) Einen Anspruch auf Erstattung der Aus- und Einbaukosten hat der Unternehmer gegen sei- nen Lieferanten bisher nur, wenn ihm ein BauvertragsrechtspezialDer Werner Verlag informiert Die Reform des Bauvertragsrechts zum 1. Januar 2018 Dr. Andreas Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, SMNG Köln Z In dieser Ausgabe: Der Neue zum neuen Bau- vertragsrecht
  • 2. Informationen aus dem Werner Verlag2 NEU Vygen/Joussen Bauvertragsrecht nach VOB und BGB 6. Auflage 2018 Gebundene Ausgabe ca. 1.300 Seiten ca. € 144,– ISBN 978-3-8041-3886-5 In Vorbereitung für Dezember 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 12,80 mtl. ca. € 11,52 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive In folgendem Modul enthalten: Privates Baurecht Digitale Ausgaben auf JURION Werke mit diesem Monitor-Symbol sind als Digitale Ausgaben auf JURION erhältlich. Mehr Infos auf jurion.de Alles online Vollständig verlinkt Flexibel nutzen und teilen Wichtige Funktionen für Ihren Alltag NEU Gebundene Ausgabe ca. 900 Seiten ca. € 149,– ISBN 978-3-8041-5153-6 In Vorbereitung für November 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 12,80 mtl. ca. € 11,52 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive In folgendem Modul enthalten: Privates Baurecht Passen Sie Ihre Verträge an das Recht an: Mit diesem Formularbuch können Verträge, Klageschriften und Anträge individuell, effektiv und rechtlich einwandfrei gestaltet werden. Es bietet zu allen baurechtlichen Vertragstypen einen vollständigen Vertrag sowie detaillierte Erläuterungen an. Aufgenommen sind auch Gestaltungsvari- anten, um zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmersicht zu differenzieren. Die baurechtlichen Klagen und Anträge sind ausformuliert und ausführlich erläutert. Berücksichtigt die tiefgreifenden Änderun- gen durch das Gesetz zum neuen Bauver- tragsrecht. Dieses Handbuch ermöglicht eine klar strukturierte Einarbeitung in das oft kom- plexe Bauvertragsrecht des BGB und der VOB – verständlich geschrieben auch für Nichtjuristen. Es berücksichtigt die VOB 2016 sowie die tiefgreifenden Änderungen im BGB, die sich aus dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts ergeben: n Verbraucherbauvertrag, Widerrufsrechte, Baubeschreibungspflicht n Neuregelungen zur Zustandsfeststellung n Rückgriffsansprüche des Auftragnehmers gegen Lieferanten n gesetzliche Anordnungsrechte zur Leis- tungsänderung n Regelungen zur Vergütungsanpassung Der Autor stellt zahlreiche in der Praxis erprobte Methoden vor, wie das Vertrags- wesen erfolgreich bewältigt werden kann. Er vermittelt Kenntnisse über Gestaltungs- varianten und zeigt diskrete Handlungs- spielräume auf. n Vertragsplanung, Vertragsdesign, Beauf- tragung, Abwicklung n Partnering, Risiko- und Lean Management, Macht im Projekt n Einzelpaket, Generalunternehmer- und Totalunternehmerverträge n GMP-Ziel-, Kosten- und Allianzverträge, IPD-Verträge n Einzelplaner, Generalplaner, Value Engineering und BIM n u.a.m. Ulbrich (Hrsg.) Formularbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht 4. Auflage 2018 NEU Eschenbruch Bauvertragsmanagement 2017 Gebundene Ausgabe ca. 450 Seiten ca. € 98,– ISBN 978-3-8041-5157-4 In Vorbereitung für August 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 9,80 mtl. ca. € 8,82 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive
  • 3. Informationen aus dem Werner Verlag 3 Die Reform des Bauvertragsrechts führt zu zahlreichen Änderungen rund um den Bauvertrag und den Architekten- und Ingenieurvertrag. NEU NEU Werner/Pastor Der Bauprozess 16. Auflage 2018 Langen/Berger (Hrsg.) Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht 2018 Gebundene Ausgabe ca. 1.900 Seiten Subskriptionspreis bis zum Erscheinen ca. € 199,– danach ca. € 219,– ISBN 978-3-8041-5142-0 In Vorbereitung für Oktober 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 19,80 mtl. ca. €17,82 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive Gebundene Ausgabe ca. 400 Seiten ca. € 89,– ISBN 978-3-8041-5149-9 In Vorbereitung für Oktober 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 9,80 mtl. ca. € 8,82 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive Die Neuen zum neuen Bauvertragsrecht Die Autoren erläutern, wo die Baubeteiligten mit Veränderungen rechnen müssen und wie sie rechtssicher damit umgehen. Für Planungs- und Baubeteiligte, Baujuristen, Behörden, Verbände, Richter und Wissenschaftler sind Kenntnisse der neuen Vorschriften und deren Auswirkungen auf die Rechtsanwendung unverzichtbar. Die Fachanwälte Prof. Dr. Werner Langen und Dr. Andreas Berger sowie ein spezialisiertes Autorenteam erläutern Inhalt und Bedeutung sowie die Auswirkungen auf VOB/B-Bauverträge.
  • 4. Informationen aus dem Werner Verlag4 NEU NEU Markus/Kaiser/Kapellmann AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln 5. Auflage 2018 Kapellmann/Langen Einführung in die VOB/B 26. Auflage 2017 Gebundene Ausgabe ca. 800 Seiten ca. € 89,– ISBN 978-3-8041-4365-4 In Vorbereitung für Dezember 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 9,80 mtl. ca. € 8,82 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive In folgendem Modul enthalten: Privates Baurecht Kartonierte Ausgabe 420 Seiten € 32,80 ISBN 978-3-8041-5150-5 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo € 2,80 mtl. ca. € 2,52 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive baurecht Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht Print-Abonnement 13 Hefte pro Jahr € 438,– zzgl. Versandkosten Jetzt zwei Ausgaben kostenlos testen! ISSN 0340-7489 Digitales Abonnement Monatsabo Jahresabo € 42,44 mtl. € 38,– mtl. Inklusive Archiv (seit 1970) Gesetze und Rechtsprechung inklusive In folgenden Modulen enthalten: Privates Baurecht Öffentliches Baurecht NEU Steding/Wittemeier/Liauw Einführung in den Anlagenbau 2017 Kartonierte Ausgabe ca. 250 Seiten ca. € 35,– ISBN 978-3-8041-5146-8 In Vorbereitung für September 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 2,80 mtl. ca. € 2,52 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive
  • 5. Informationen aus dem Werner Verlag 5 NEUNEUNEU Gebundene Ausgabe ca. 870 Seiten ca. € 159,– ISBN 978-3-8041-5140-6 In Vorbereitung für September 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 12,80 mtl. ca. € 11,52 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive In folgendem Modul enthalten: Privates Baurecht Gebundene Ausgabe im Bundle ca. 1.920 Seiten ca. € 269,– ISBN 978-3-8041-5141-3 In Vorbereitung für September 2017 Digitale Ausgabe im Bundle Monatsabo Jahresabo ca. € 22,80 mtl. ca. € 20,52 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive In folgendem Modul enthalten: Privates Baurecht Gebundene Ausgabe ca. 1.050 Seiten ca. € 169,– ISBN 978-3-8041-5139-0 In Vorbereitung für September 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 14,80 mtl. ca. € 13,32 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive In folgendem Modul enthalten: Privates Baurecht Kapellmann/Schiffers/Markus Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag Band 1: Einheitspreisvertrag 7. Auflage 2017 Kapellmann/Schiffers/Markus Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag Band 2: Pauschalvertrag 6. Auflage 2017 Kapellmann/Schiffers/Markus Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag Bundle: Band 1 und 2 Baurechtler benötigen heutzutage baubetriebliche Kenntnisse, Baubetriebler rechtliche Kenntnisse – Erstmals bietet diese neue NEU Sundermeier/Meinen (Hrsg.) Bauwirtschaft Markt I Management I Recht Print-Abonnement 4 Hefte pro Jahr € 148,– zzgl. Versandkosten ISSN 2509-8594 Digitales Abonnement Monatsabo Jahresabo € 13,70 mtl. € 12,33 mtl. Inklusive Archiv Gesetze und Rechtsprechung inklusive Einzigartig in der Verknüpfung von Baurecht und Baubetrieb Zeitschrift die Möglichkeit sich über baurechtliche und baubetrieb- liche Fragestellungen zu informieren und weiterzubilden.
  • 6. Informationen aus dem Werner Verlag6 Digitale Rechtsbibliothek Kompaktes Wissen auf einen Blick Die Standardkommentare Ingenstau/Korbion, VOB Teile A und B und Locher/Koeble/Frik, HOAI sowie führende Kommentare und Handbücher zum Bau- und Architektenrecht Die Zeitschrift baurecht inklusive Online-Archiv (seit 1970) Die uneingeschränkte Nutzung der rechtsgebietsübergreifenden JURION Rechtsprechungs- und Gesetzesdatenbank: Über 1 Mio. täglich aktueller Entscheidungen aus allen Gerichtsbarkeiten und Instanzen zzgl. Gesetzessammlung zum kompletten EU- und Bundesrecht für alle 16 Bundesländer (ca. 1,3 Mio. Rechts- normen einschl. Verwaltungsvorschriften. Tarifrecht und anderen Rechtsquellen). Wöchentliche JURION Newsdienste € 53,91*€ 59,90* JahresaboMonatsabo * brutto / Monat Mehr Infos unter jurion.de oder telefonisch 0221 9 43 73 – 70 50
  • 7. Informationen aus dem Werner Verlag 7 NEUNEU Gebundene Ausgabe ca. 800 Seiten ca. € 79,– ISBN 978-3-8041-5159-8 Erscheint voraussichtlich im November 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 6,80 mtl. ca. € 6,12 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive Gebundene Ausgabe 1.572 Seiten € 199,– ISBN 978-3-8041-4784-3 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo € 19,90 mtl. € 17,91 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive In folgendem Modul enthalten: Privates Baurecht Kartonierte Ausgabe ca. 450 Seiten ca. € 34,80 ISBN 978-3-8041-4525-2 Erscheint voraussichtlich im Oktober 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo € 2,80 mtl. ca. € 2,52 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive Berger/Fuchs Einführung in die HOAI 5. Auflage 2018 Heinlein/Hilka (Hrsg.) HOAI Werner Taschenkommentare 2. Auflage 2018 Locher/Koeble/Frik (Hrsg.) Kommentar zur HOAI 13. Auflage 2017 Die Autoren berücksichtigen den Regie- rungsentwurf zum neuen Bauvertragsrecht, das zu erheblichen Änderungen im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts führt: n Änderungen bei Abnahme und Kündigung aus wichtigem Grund n Spezialregelungen zu Leistungspflichten bei Architekten- und Ingenieurverträgen n Sonderkündigungs- recht am Ende der Zielfindungsphase n Anordnungsrecht und Vergütungsanpas- sung n Teilabnahme n Subsidiarität der Haftung bei Ausführungsfehlern Darüber hinaus ist die umfangreiche Recht- sprechung und Literatur zur HOAI 2013 ein- gearbeitet, z.B.: n zu Planungsänderungen n zur Honorarminderung bei Weglassen von Leistungen und n zu den Leistungsbildern der Objektplanung sowie der Fachplanung. Mit Aktualisierungsservice Kommentierung angepasst an den endgültigen Gesetzestext der Reform ab ca. Oktober 2017 in der digitalen Ausgabe. Käufer der gebundenen Ausgabe erhalten die aktualisierten Inhalte kostenfrei zum Download. NEU Meurer HOAI 2013 2016 Morlock/Meurer Die HOAI in der Praxis 10. Auflage 2018 Alle Rechnungen – alle HOAI-Fassungen schnell, fexibel & einfach Digitale Ausgabe auf CD-ROM oder zum Download € 76,– Bestellnummer 24341000 Kartonierte Ausgabe ca. 580 Seiten ca. € 52,– ISBN 978-3-8041-5152-9 In Vorbereitung für November 2017 Digitale Ausgabe Monatsabo Jahresabo ca. € 4,80 mtl. ca. € 4,32 mtl. Automatisches Auflagen-Update Gesetze und Rechtsprechung inklusive
  • 8. Ja, ich möchte bestellen: Ausfüllen, faxen oder falzen und absenden oder Ihrer Buchhandlung übergeben. Kundennummer (falls bekannt) Titel / Name / Vorname Behörde / Institution / Unternehmen / Kanzlei Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon Mobil E-Mail-Adresse (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.) Wolters Kluwer Deutschland GmbH Kundenservice Heddesdorfer Str. 31 a 56564 Neuwied Bestellung gebührenfrei faxen: 0800 8018018 Datum / Unterschrift: Bestellung Exemplare Titel Ladenpreis ISBN /ISSN Exemplare Titel Ladenpreis ISBN /ISSN Exemplare Titel Ladenpreis ISBN /ISSN Exemplare Titel Ladenpreis ISBN /ISSN Datum / Unterschrift: Vertrauensgarantie/Widerrufsrecht Abonnements von Zeitschriften und Infodiensten sind schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Probeabonnements, die nicht acht Tage nach Erhalt des letzten Probeheftes schriftlich gekündigt werden, gehen automatisch in ein Jahresabonnement über. Ich bin mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Die AGBs sind unter www.wolterskluwer.de einsehbar. Vertrauensgarantie/Widerrufsrecht: Meine Bestellung kann ich innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an die Wolters Kluwer Deutschland GmbH, c / o RHENUS Medien Gotha GmbH & Co.KG, Langenscheidstr. 10, 99867 Gotha. Geschäftsführer: Martina Bruder, Michael Gloss, Christian Lindemann, Adrianus Gerardus Verhoef, Ralph Vonderstein, Stephanie Walter, HRB 58843 Köln, DE 188836808 Preisänderung und Irrtum vorbehalten. Alle Preise inklusive der gesetzlichen MwSt. Wolters Kluwer Deutschland GmbH Kundenservice  •  Heddesdorfer Str. 31 a  •  56564 Neuwied Telefon 02631 8012222  •  Telefax 02631 8012223 info-wkd@wolterskluwer.com  •  www.wolterskluwer.de Infos + Bestellung JURION Direkt bei Ihrem Buchhändler oder bei JURION unter Telefon 0221 94373 7050, jurion@wolterskluwer.com  •  www.jurion.de Im Buchhandel erhältlich. shop.wolterskluwer.de Bestellen Sie versandkostenfrei jurion.de Buchen Sie Ihr Online-Abonnement Impressum Verlag: Wolters Kluwer Deutschland GmbH Luxemburger Straße 449 50939 Köln Redaktion (V.i.S.d.P.): Pia Klammer Marketing: Christiane Diehl Druckerei: Bösmann Medien und Druck GmbH & Co. KG Ohmstraße 7  • 32758 Detmold © Bauvertragsrechtspezial Stand Juli 2017