SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 15
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
Neuigkeiten aus dem Agrarrecht
Constanze Nehls
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Agrarrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht
1
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
2
Neuigkeiten aus dem Agrarrecht
Überblick über ausgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesgerichte,
Oberlandesgerichte) aus den Jahren 2016 bis 2018 aus den Bereichen
 Pachtrecht (allgemein)
 Pachtrecht (Schriftform)
 Grundstückskaufverträge
 Arbeitsrecht (Mindestlohn, Arbeitszeit)
 Tierschutzrecht
 Agrarförderrecht (Cross Compliance, Vorortkontrollen)
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
3
Pachtrecht (allgemein)
BGH Senat für Landwirtschaftssachen, Urteil vom 28.04.2017, Az.: LwZR 4/16
Leitsätze:
Werden als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland genutzt, entspricht es vorbehaltlich
besonderer vertraglicher Vereinbarungen ordnungsmäßiger Bewirtschaftung, die
Ackerlandeigenschaft zu erhalten und die Entstehung von Dauergrünland durch einen rechtzeitigen
Umbruch abzuwenden; kommt der Pächter dem schuldhaft nicht nach, ist er dem Grunde nach
verpflichtet, dem Verpächter den durch die Entstehung von Dauergrünland entstandenen Schaden zu
ersetzen.
Ein Mitverschulden des Verpächters kann in Betracht kommen, wenn er es unterlässt, den Pächter zu
einem rechtzeitigen Umbruch anzuhalten, sofern ihm die Nutzung als Grünland bekannt war und er
die drohende Entstehung von Dauergrünland erkennen konnte; in aller Regel wird Letzteres
voraussetzen, dass der Verpächter aktiver Landwirt ist.
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
4
Pachtrecht (allgemein)
BGH Senat für Landwirtschaftssachen, Urteil vom 24.11.2017, Az.: LwZR 5/16
Leitsatz:
Die in einem Landpachtvertrag von dem Pächter als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte
Klausel, wonach ihm „ein Vorpachtrecht eingeräumt“ wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechts
näher ausgestaltet wird, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1
Satz 2 BGB unwirksam.
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
5
Pachtrecht (allgemein)
OLG Zweibrücken Senat für Landwirtschaftssachen, Urteil vom 15.02.2018, Az.: 4 U 111/17 Lw
Leitsatz:
Wurden in einem Landpachtvertrag aus dem Jahr 2007 zugleich eine der Fläche entsprechende
Anzahl von Zahlungsansprüchen nach dem damaligen EU - Förderrecht auf die Dauer der Pachtzeit
mitverpachtet, so schuldet nach Beendigung des Pachtverhältnisses im Jahr 2016 der Pächter dem
Verpächter die Übertragung einer entsprechenden Anzahl von nach der Verordnung (EU) Nr.
1307/2013 (Agrarreform 2015) neu zugeteilter Zahlungsansprüche.
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
6
Pachtrecht (Schriftform)
BGH 12. Zivilsenat, Urteil vom 25.11.2015, Az.: XII ZR 114/14
Leitsatz:
Die Änderung der Miethöhe stellt stets eine wesentliche und - jedenfalls soweit sie für mehr als ein
Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang des § 550
Satz 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar.
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
7
Pachtrecht (Schriftform)
KG Berlin 8. Zivilsenat, Beschluss vom 09.11.2017, Az.: 8 U 105/17
Leitsatz:
Zur Wahrung der Schriftform des Mietvertrages gemäß § 550 BGB, wenn eine weitere
Nachtragsvereinbarung auf die Regelungen des Vertrages "und seiner Ergänzungen" verweist.
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
8
Grundstückskaufverträge
KG Berlin 28. Zivilsenat, Beschluss vom 21.12.2016, Az.: 28 U 7/15
Leitsätze (gekürzt):
In einem EALG-Kaufvertrag verstößt eine Klausel, wonach die BVVG in die Verhandlungen des
Käufers mit einem Energieanlagenbetreiber über die Aufstellung von Windrädern auf den
erworbenen Flächen vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages einzubeziehen ist, (…) gegen
§ 307 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 BGB und ist deshalb unwirksam. (…).
Auch die Entschädigungsklausel, wonach der Käufer einen kapitalisierten Entschädigungsbetrag
aus der Nutzung seiner Grundstücke für die Betreibung von Windenergieanlagen in Höhe von 75%
des auf die Gesamtnutzungsdauer der Anlage kapitalisierten Entschädigungsbetrages zu erbringen
hat, widerspricht dem Grundgedanken des Gesetzes in unzulässiger Weise und ist daher gemäß §
307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. (…)
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
9
Arbeitsrecht (Mindestlohn)
BAG, Urteil vom 11.10.2017, Az.: 5 AZR 621/16
Leitsatz:
Die "Anrechnung" von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn setzt voraus, dass die für
eine geleistete Arbeitsstunde vertraglich vereinbarte Grundvergütung nicht ausreicht, den Anspruch
auf den gesetzlichen Mindestlohn zu erfüllen.
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
10
Arbeitsrecht (Mindestlohn)
BAG, Urteil vom 08.11.2017, Az.: 5 AZR 692/16
Leitsatz:
Zur Mindestlohnwirksamkeit verschiedener Prämienarten (hier: "Immerda-Prämie", "Leergut-Prämie",
"Prämie für Ordnung und Sauberkeit").
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
11
Tierschutzrecht
LG Magdeburg, Urteil vom 11.10.2017, Az.: 28 Ns 182 Js 32201/14 (74/17), 28 Ns 74/17
Leitsatz:
Das Eindringen von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation in die Stallungen einer Tierzuchtanlage
(hier: Schweinezuchtbetrieb), um dort Verstöße gegen die Tierschutznutztierverordnung mit Foto- und
Filmaufnahmen zu dokumentieren und anschließend die Öffentlichkeit zu informieren und bei der
Staatsanwaltschaft anzuzeigen, kann als Nothilfe gem. § 32 StGB und aufgrund eines Notstandes
gem. § 34 StGB gerechtfertigt sein. Denn Tiere sind als nothilfefähig und der Tierschutz als
notstandsfähiges Rechtsgut anzusehen.
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
12
Tierschutzrecht
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.11.2017, Az.: 9 ZB 15.2608
Leitsatz:
Ein Gutachten von beamteten Tierärzten erachtet der Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend
und maßgeblich dafür, einen Verstoß gegen Grundpflichten zur artgerechten Tierhaltung nach § 2
TierSchG nachzuweisen.
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
13
Agrarförderrecht (Cross Compliance, Vorortkontrollen)
VG Minden, Urteil vom 18.01.2017, Az.: 11 K 1025/16
Leitsatz:
Eine Zahlung einer Betriebsprämie ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Betriebsinhaber oder
sein Vertreter der Behörde den Zutritt zu einer Vor-Ort-Kontrolle verweigert. Insoweit ist neben dem
vorsätzlichem Handeln jedes Tun oder Unterlassen erfasst, das auf Fahrlässigkeit des
Betriebsinhabers oder seines Vertreters zurückgeführt werden kann und zur Folge hatte, dass die
Vor-Ort-Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden konnte, wenn dieser Betriebsinhaber oder
sein Vertreter nicht alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden
konnten, um sicherzustellen, dass diese Kontrolle vollständig durchgeführt wird.
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
14
Agrarförderrecht (Cross Compliance, Vorortkontrollen)
OVG Lüneburg, Urteil vom 18.10.2017, Az.: 10 LB 16/17
Leitsätze:
Für einen Verstoß gegen § 5c Abs. 3 Satz 1 DirektZahlVerpflV genügt nicht, dass rein theoretisch ein
in der Anlage 5 zur DirektZahlVerpflV aufgeführter Stoff in das Grundwasser gelangen kann.
Erforderlich ist, dass nach den Umständen des Einzelfalls eine nachteilige Veränderung des
Grundwassers zu besorgen ist. Entscheidend ist für die Beurteilung nicht nur die Art und die durch
eine Probeentnahme festgestellte Konzentration des Stoffes, sondern auch die Art seiner Lagerung,
die Bodenbeschaffenheit sowie die Tiefe und Fließrichtung des Grundwassers.
Lassen sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr aufklären, geht dies zulasten der zuständigen
Behörde.
BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH
Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG
Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von
E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“
15
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weitere ähnliche Inhalte

Mehr von AgroSax e.V.

Vorstellung Hofgut Eichigt
Vorstellung Hofgut EichigtVorstellung Hofgut Eichigt
Vorstellung Hofgut EichigtAgroSax e.V.
 
Vermarktung oekologisch erzeugter Produkte
Vermarktung oekologisch erzeugter ProdukteVermarktung oekologisch erzeugter Produkte
Vermarktung oekologisch erzeugter ProdukteAgroSax e.V.
 
Erprobung von innovativen Anbaustrategien für den ökologischen Silomais-Winte...
Erprobung von innovativen Anbaustrategien für den ökologischen Silomais-Winte...Erprobung von innovativen Anbaustrategien für den ökologischen Silomais-Winte...
Erprobung von innovativen Anbaustrategien für den ökologischen Silomais-Winte...AgroSax e.V.
 
Nur gesunde Kühe sind fruchtbar
Nur gesunde Kühe sind fruchtbarNur gesunde Kühe sind fruchtbar
Nur gesunde Kühe sind fruchtbarAgroSax e.V.
 
Mit der reibungslosen Geburt beginnt es
Mit der reibungslosen Geburt beginnt esMit der reibungslosen Geburt beginnt es
Mit der reibungslosen Geburt beginnt esAgroSax e.V.
 
Systemanalyse im Milchviehbestand
Systemanalyse im MilchviehbestandSystemanalyse im Milchviehbestand
Systemanalyse im MilchviehbestandAgroSax e.V.
 
Der Tierarzt und der Stallbau
Der Tierarzt und der StallbauDer Tierarzt und der Stallbau
Der Tierarzt und der StallbauAgroSax e.V.
 
Ein moderner, innovativer, ergonomischer, tierwohlgerechter Milchviehstall – ...
Ein moderner, innovativer, ergonomischer, tierwohlgerechter Milchviehstall – ...Ein moderner, innovativer, ergonomischer, tierwohlgerechter Milchviehstall – ...
Ein moderner, innovativer, ergonomischer, tierwohlgerechter Milchviehstall – ...AgroSax e.V.
 
Ein moderner Milchviehstall – Von der Idee zur Realität in Produktion
Ein moderner Milchviehstall – Von der Idee zur Realität in ProduktionEin moderner Milchviehstall – Von der Idee zur Realität in Produktion
Ein moderner Milchviehstall – Von der Idee zur Realität in ProduktionAgroSax e.V.
 
Direktvermarktung in der praxis
Direktvermarktung in der praxisDirektvermarktung in der praxis
Direktvermarktung in der praxisAgroSax e.V.
 
Rechtliche absicherung in der Direktvermarktung
Rechtliche absicherung in der DirektvermarktungRechtliche absicherung in der Direktvermarktung
Rechtliche absicherung in der DirektvermarktungAgroSax e.V.
 
Direktvermarktung erfolgreich gestalten
Direktvermarktung erfolgreich gestaltenDirektvermarktung erfolgreich gestalten
Direktvermarktung erfolgreich gestaltenAgroSax e.V.
 
Strategien Futterversorgung unter Extrembedingungen
Strategien Futterversorgung unter ExtrembedingungenStrategien Futterversorgung unter Extrembedingungen
Strategien Futterversorgung unter ExtrembedingungenAgroSax e.V.
 
Vortrag Grundlagen des Risikomanagement in der Landwirtschaft
Vortrag Grundlagen des Risikomanagement in der LandwirtschaftVortrag Grundlagen des Risikomanagement in der Landwirtschaft
Vortrag Grundlagen des Risikomanagement in der LandwirtschaftAgroSax e.V.
 
Erfolgreich direkt vermarkten
Erfolgreich direkt vermarktenErfolgreich direkt vermarkten
Erfolgreich direkt vermarktenAgroSax e.V.
 
Vortrag Kaelbergesundheit
Vortrag KaelbergesundheitVortrag Kaelbergesundheit
Vortrag KaelbergesundheitAgroSax e.V.
 
Kolostrum Sperrmilch
Kolostrum SperrmilchKolostrum Sperrmilch
Kolostrum SperrmilchAgroSax e.V.
 

Mehr von AgroSax e.V. (20)

Vorstellung Hofgut Eichigt
Vorstellung Hofgut EichigtVorstellung Hofgut Eichigt
Vorstellung Hofgut Eichigt
 
Vermarktung oekologisch erzeugter Produkte
Vermarktung oekologisch erzeugter ProdukteVermarktung oekologisch erzeugter Produkte
Vermarktung oekologisch erzeugter Produkte
 
Erprobung von innovativen Anbaustrategien für den ökologischen Silomais-Winte...
Erprobung von innovativen Anbaustrategien für den ökologischen Silomais-Winte...Erprobung von innovativen Anbaustrategien für den ökologischen Silomais-Winte...
Erprobung von innovativen Anbaustrategien für den ökologischen Silomais-Winte...
 
Nur gesunde Kühe sind fruchtbar
Nur gesunde Kühe sind fruchtbarNur gesunde Kühe sind fruchtbar
Nur gesunde Kühe sind fruchtbar
 
Mit der reibungslosen Geburt beginnt es
Mit der reibungslosen Geburt beginnt esMit der reibungslosen Geburt beginnt es
Mit der reibungslosen Geburt beginnt es
 
Systemanalyse im Milchviehbestand
Systemanalyse im MilchviehbestandSystemanalyse im Milchviehbestand
Systemanalyse im Milchviehbestand
 
Der Tierarzt und der Stallbau
Der Tierarzt und der StallbauDer Tierarzt und der Stallbau
Der Tierarzt und der Stallbau
 
Ein moderner, innovativer, ergonomischer, tierwohlgerechter Milchviehstall – ...
Ein moderner, innovativer, ergonomischer, tierwohlgerechter Milchviehstall – ...Ein moderner, innovativer, ergonomischer, tierwohlgerechter Milchviehstall – ...
Ein moderner, innovativer, ergonomischer, tierwohlgerechter Milchviehstall – ...
 
Ein moderner Milchviehstall – Von der Idee zur Realität in Produktion
Ein moderner Milchviehstall – Von der Idee zur Realität in ProduktionEin moderner Milchviehstall – Von der Idee zur Realität in Produktion
Ein moderner Milchviehstall – Von der Idee zur Realität in Produktion
 
Direktvermarktung in der praxis
Direktvermarktung in der praxisDirektvermarktung in der praxis
Direktvermarktung in der praxis
 
Rechtliche absicherung in der Direktvermarktung
Rechtliche absicherung in der DirektvermarktungRechtliche absicherung in der Direktvermarktung
Rechtliche absicherung in der Direktvermarktung
 
Direktvermarktung erfolgreich gestalten
Direktvermarktung erfolgreich gestaltenDirektvermarktung erfolgreich gestalten
Direktvermarktung erfolgreich gestalten
 
Strategien Futterversorgung unter Extrembedingungen
Strategien Futterversorgung unter ExtrembedingungenStrategien Futterversorgung unter Extrembedingungen
Strategien Futterversorgung unter Extrembedingungen
 
Vortrag Grundlagen des Risikomanagement in der Landwirtschaft
Vortrag Grundlagen des Risikomanagement in der LandwirtschaftVortrag Grundlagen des Risikomanagement in der Landwirtschaft
Vortrag Grundlagen des Risikomanagement in der Landwirtschaft
 
Erfolgreich direkt vermarkten
Erfolgreich direkt vermarktenErfolgreich direkt vermarkten
Erfolgreich direkt vermarkten
 
Hofgut kaltenbach
Hofgut kaltenbachHofgut kaltenbach
Hofgut kaltenbach
 
Vortrag Kaelbergesundheit
Vortrag KaelbergesundheitVortrag Kaelbergesundheit
Vortrag Kaelbergesundheit
 
Vortrag Geburt
Vortrag GeburtVortrag Geburt
Vortrag Geburt
 
Dokumentation Herde
Dokumentation HerdeDokumentation Herde
Dokumentation Herde
 
Kolostrum Sperrmilch
Kolostrum SperrmilchKolostrum Sperrmilch
Kolostrum Sperrmilch
 

Aktuelles aus dem Agrarrecht

  • 1. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ Neuigkeiten aus dem Agrarrecht Constanze Nehls Rechtsanwältin Fachanwältin für Agrarrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht 1
  • 2. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 2 Neuigkeiten aus dem Agrarrecht Überblick über ausgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesgerichte, Oberlandesgerichte) aus den Jahren 2016 bis 2018 aus den Bereichen  Pachtrecht (allgemein)  Pachtrecht (Schriftform)  Grundstückskaufverträge  Arbeitsrecht (Mindestlohn, Arbeitszeit)  Tierschutzrecht  Agrarförderrecht (Cross Compliance, Vorortkontrollen)
  • 3. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 3 Pachtrecht (allgemein) BGH Senat für Landwirtschaftssachen, Urteil vom 28.04.2017, Az.: LwZR 4/16 Leitsätze: Werden als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland genutzt, entspricht es vorbehaltlich besonderer vertraglicher Vereinbarungen ordnungsmäßiger Bewirtschaftung, die Ackerlandeigenschaft zu erhalten und die Entstehung von Dauergrünland durch einen rechtzeitigen Umbruch abzuwenden; kommt der Pächter dem schuldhaft nicht nach, ist er dem Grunde nach verpflichtet, dem Verpächter den durch die Entstehung von Dauergrünland entstandenen Schaden zu ersetzen. Ein Mitverschulden des Verpächters kann in Betracht kommen, wenn er es unterlässt, den Pächter zu einem rechtzeitigen Umbruch anzuhalten, sofern ihm die Nutzung als Grünland bekannt war und er die drohende Entstehung von Dauergrünland erkennen konnte; in aller Regel wird Letzteres voraussetzen, dass der Verpächter aktiver Landwirt ist.
  • 4. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 4 Pachtrecht (allgemein) BGH Senat für Landwirtschaftssachen, Urteil vom 24.11.2017, Az.: LwZR 5/16 Leitsatz: Die in einem Landpachtvertrag von dem Pächter als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Klausel, wonach ihm „ein Vorpachtrecht eingeräumt“ wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechts näher ausgestaltet wird, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.
  • 5. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 5 Pachtrecht (allgemein) OLG Zweibrücken Senat für Landwirtschaftssachen, Urteil vom 15.02.2018, Az.: 4 U 111/17 Lw Leitsatz: Wurden in einem Landpachtvertrag aus dem Jahr 2007 zugleich eine der Fläche entsprechende Anzahl von Zahlungsansprüchen nach dem damaligen EU - Förderrecht auf die Dauer der Pachtzeit mitverpachtet, so schuldet nach Beendigung des Pachtverhältnisses im Jahr 2016 der Pächter dem Verpächter die Übertragung einer entsprechenden Anzahl von nach der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Agrarreform 2015) neu zugeteilter Zahlungsansprüche.
  • 6. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 6 Pachtrecht (Schriftform) BGH 12. Zivilsenat, Urteil vom 25.11.2015, Az.: XII ZR 114/14 Leitsatz: Die Änderung der Miethöhe stellt stets eine wesentliche und - jedenfalls soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang des § 550 Satz 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar.
  • 7. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 7 Pachtrecht (Schriftform) KG Berlin 8. Zivilsenat, Beschluss vom 09.11.2017, Az.: 8 U 105/17 Leitsatz: Zur Wahrung der Schriftform des Mietvertrages gemäß § 550 BGB, wenn eine weitere Nachtragsvereinbarung auf die Regelungen des Vertrages "und seiner Ergänzungen" verweist.
  • 8. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 8 Grundstückskaufverträge KG Berlin 28. Zivilsenat, Beschluss vom 21.12.2016, Az.: 28 U 7/15 Leitsätze (gekürzt): In einem EALG-Kaufvertrag verstößt eine Klausel, wonach die BVVG in die Verhandlungen des Käufers mit einem Energieanlagenbetreiber über die Aufstellung von Windrädern auf den erworbenen Flächen vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages einzubeziehen ist, (…) gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 BGB und ist deshalb unwirksam. (…). Auch die Entschädigungsklausel, wonach der Käufer einen kapitalisierten Entschädigungsbetrag aus der Nutzung seiner Grundstücke für die Betreibung von Windenergieanlagen in Höhe von 75% des auf die Gesamtnutzungsdauer der Anlage kapitalisierten Entschädigungsbetrages zu erbringen hat, widerspricht dem Grundgedanken des Gesetzes in unzulässiger Weise und ist daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. (…)
  • 9. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 9 Arbeitsrecht (Mindestlohn) BAG, Urteil vom 11.10.2017, Az.: 5 AZR 621/16 Leitsatz: Die "Anrechnung" von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn setzt voraus, dass die für eine geleistete Arbeitsstunde vertraglich vereinbarte Grundvergütung nicht ausreicht, den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn zu erfüllen.
  • 10. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 10 Arbeitsrecht (Mindestlohn) BAG, Urteil vom 08.11.2017, Az.: 5 AZR 692/16 Leitsatz: Zur Mindestlohnwirksamkeit verschiedener Prämienarten (hier: "Immerda-Prämie", "Leergut-Prämie", "Prämie für Ordnung und Sauberkeit").
  • 11. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 11 Tierschutzrecht LG Magdeburg, Urteil vom 11.10.2017, Az.: 28 Ns 182 Js 32201/14 (74/17), 28 Ns 74/17 Leitsatz: Das Eindringen von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation in die Stallungen einer Tierzuchtanlage (hier: Schweinezuchtbetrieb), um dort Verstöße gegen die Tierschutznutztierverordnung mit Foto- und Filmaufnahmen zu dokumentieren und anschließend die Öffentlichkeit zu informieren und bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, kann als Nothilfe gem. § 32 StGB und aufgrund eines Notstandes gem. § 34 StGB gerechtfertigt sein. Denn Tiere sind als nothilfefähig und der Tierschutz als notstandsfähiges Rechtsgut anzusehen.
  • 12. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 12 Tierschutzrecht Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.11.2017, Az.: 9 ZB 15.2608 Leitsatz: Ein Gutachten von beamteten Tierärzten erachtet der Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend und maßgeblich dafür, einen Verstoß gegen Grundpflichten zur artgerechten Tierhaltung nach § 2 TierSchG nachzuweisen.
  • 13. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 13 Agrarförderrecht (Cross Compliance, Vorortkontrollen) VG Minden, Urteil vom 18.01.2017, Az.: 11 K 1025/16 Leitsatz: Eine Zahlung einer Betriebsprämie ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Betriebsinhaber oder sein Vertreter der Behörde den Zutritt zu einer Vor-Ort-Kontrolle verweigert. Insoweit ist neben dem vorsätzlichem Handeln jedes Tun oder Unterlassen erfasst, das auf Fahrlässigkeit des Betriebsinhabers oder seines Vertreters zurückgeführt werden kann und zur Folge hatte, dass die Vor-Ort-Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden konnte, wenn dieser Betriebsinhaber oder sein Vertreter nicht alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden konnten, um sicherzustellen, dass diese Kontrolle vollständig durchgeführt wird.
  • 14. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 14 Agrarförderrecht (Cross Compliance, Vorortkontrollen) OVG Lüneburg, Urteil vom 18.10.2017, Az.: 10 LB 16/17 Leitsätze: Für einen Verstoß gegen § 5c Abs. 3 Satz 1 DirektZahlVerpflV genügt nicht, dass rein theoretisch ein in der Anlage 5 zur DirektZahlVerpflV aufgeführter Stoff in das Grundwasser gelangen kann. Erforderlich ist, dass nach den Umständen des Einzelfalls eine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu besorgen ist. Entscheidend ist für die Beurteilung nicht nur die Art und die durch eine Probeentnahme festgestellte Konzentration des Stoffes, sondern auch die Art seiner Lagerung, die Bodenbeschaffenheit sowie die Tiefe und Fließrichtung des Grundwassers. Lassen sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr aufklären, geht dies zulasten der zuständigen Behörde.
  • 15. BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin 20.03.2018 - AgroSax e. V., IAK Agrar Consulting GmbH Telefon: 030 – 44334433 und gvf VersicherungsMakler AG Internet: www.btr-rechtsanwaelte.de „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von E-Mail: berlin@btr-rechtsanwaelte.de Unternehmen durch nachhaltiges Management“ 15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!