Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert Bedenken bezüglich der Gesetzesänderung zum Delisting von Wertpapieren, die aus seiner Sicht nicht ausreicht, um den Anlegerschutz zu verbessern und stattdessen das Schutzniveau weiter senkt. Der Entwurf sieht vor, dass ein Delisting nach einem Übernahmeangebot ohne weitere Anforderungen erfolgen kann, was die Rechte der Minderheitsaktionäre gefährden könnte. Der DAV schlägt vor, die Anforderungen aus der früheren Macrotron-Entscheidung gesetzlich zu verankern, um einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten.