Der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zielt auf die Umsetzung der Transparenzrichtlinie und beinhaltet eine umfassende Überarbeitung des Börsengesetzes, insbesondere hinsichtlich der Bedingungen für das Delisting von Wertpapieren. Es wird eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, die den Anlegerschutz beim Widerruf der Zulassung von Wertpapieren verbessern soll, insbesondere im Hinblick auf mögliche Kursverluste. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Erwerbsangebots bei Delisting-Anträgen und spezifische Regelungen zur Höhe der Gegenleistung für Anleger.