Die Vielfalt der Optionen, die das NL Firmenrecht in Bezug auf Holdings bietet. Wir betrachten hier:
Steuerbefreiung (Deelnemingsvrijstelling)
Holdingtöchter
Netz der DBAs
EU Quellensteuer-Befreiung
Dutch Finance Company (DFC)
Dutch Cooperative (DCOOP)
Stichting & STAK
Hybrid Holding
2. MCI CLT
Einführung
• MCI CLT ist eine internationale Kanzlei für Recht, Steuern,
Compliance und Management, die als
Intelligenter Unternehmensdienstleister
(Beratung, Treasury, Banking & Finance, CFO),
Vermögensverwalter, Treuhänder und
Gründungsbegleiter tätig ist
• Fokus liegt auf Intelligenten Unternehmensdienstleistungen,
Treuhand, Asset & Holding Management, die auf die
individuellen steuerlichen und rechtlichen Anforderungen
und Angelegenheiten unserer Mandanten zugeschnitten sind
• MCI CLT Niederlande ist ein hochspezialisierter
Ganzheitlicher Partner für die nationale und internationale
Nutzung der niederländischen Gesetzgebung in Bezug auf
Kapitalgesellschaften, Holdings und Stiftungen
Wer sind wir?
Beratungs- und
Dienstleistungsportfolio
MCI CLT Niederlande,
Den Haag
3. Einführung zur
NL Holding
• Zweck, Ziele und Motivation
für eine Holding:
Bündelung der Eigentumsverhältnisse,
Risikooptimierung, Kapitalschutz,
Steuerplanung, Strukturierung,
Exit-Route für Gewinne, . . .
• Klassische Holding-Jurisdiktionen:
Seychellen, Mauritius, Zypern,
Hong Kong, Vereinigte Arabische Emirate
Was ist eine Holding?
Welche Jurisdiktionen
liegen im Trend?
4. Einführung zur
NL Holding
• Gut entwickelte Infrastruktur garantiert Stabilität
und Langlebigkeit einer Firmenniederlassung
• Die niederländischen Unternehmens- und
Steuergesetze sind historisch flexibel
• Weniger als anderswo übliche Komplikationen
• Niedrige Gründungs- und jährliche
Betriebskosten (Strukturkosten)
• Einfache Gründungsabläufe
• Hoch entwickeltes Steuer-Netzwerk, da Teil der EU:
Alleine über 90 Doppelbesteuerungsabkommen
Was ist daran attraktiv?
Was macht es möglich?
5. Substanz-
Anforderungen
• Es existieren fast keine Substanz-
Anforderungen
• Management Services
• Bürositz / Anschrift
• Keine Mitarbeiter erforderlich
• Kann von einer Treuhandgesellschaft
verwaltet werden
Was sind die aktuellen
Substanz-Anforderungen
an eine NL Holding?
6. NL
Steuer-
Befreiung I
• Steuerbefreiung für Dividendenerträge,
Kapitalerträge und Lizenzgebühren,
sofern diese von einer (qualifizierten)
Tochtergesellschaft stammen
• Voraussetzungen für die Qualifikation
der Holding (Hauptfirma):
• Die Assets in der DH dürfen nicht mehr
als 50% passive Assets sein – die Asset-Basis
muss immer entsprechend mit aktiven
Assets angereichert werden
• Der (aktive) ROI der DH muss höher sein
als die Gewinne aus dem Management
der passiven Assets
Was ist die Niederländische
Deelnemingsvrijstelling?
Welche Konditionen
müssen erfüllt werden,
bevor diese greift?
7. NL
Steuer-
Befreiung II
• Auch wenn die DH qualifiziert ist - die DH-Tochter muss sich ebenfalls
qualifizieren, indem sie die folgenden Kriterien erfüllt:
• Mindestens 5% des eingezahlten Nominal-Kapitals müssen sich
im Besitz eines NL-Steuerzahlers (z.B. die DH selbst) befinden
• Sobald die Aktivitäten der DH-Tochter als „passive Investitionstätigkeit“
eingestuft werden, fällt eine Gewinnsteuer von 10% an
• Die DH-Tochter kann kein „Fiscal Investment Fund“ sein
• Wenn alles oben Genannte zutrifft, genießt die DH eine
Steuerbefreiung für die oben genannten Einkunftsarten
• Die Körperschaftssteuer auf reguläre Gewinne beträgt weiterhin 25%,
wenn die Gewinne 245.000 EUR überschreiten (15%, wenn darunter)
• Die DH stellt einen Risikopuffer zwischen dem individuellen
Gesellschafter und der Firmen-Tätigkeit dar (beschränkte Haftung)
Restriktionen für
Tochtergesellschaften
8. DH
Aktivitäten &
Vorteile I
• Große Auswahl an Aktivitäten möglich
• Kann als regionales Headquarter agieren und
Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren von
Tochterunternehmen (in einem Unternehmen)
vereinnahmen
• Kann als Finanzdienstleistungs-Unternehmen
agieren
• Es existiert zudem eine Vielzahl von Vorteilen,
die über die zuvor erwähnte Steuerbefreiung
hinausgehen
• Es besteht eine klare Trennung zwischen
rechtlichen und steuerlichen Vorteilen
Mögliche Geschäfts-
Aktivitäten einer DH
Vorteile einer DH
9. 1 Exzellente Infrastruktur
2 Niedrige Substanz-Anforderungen
3 Keine Devisenbeschränkungen
4 Flexibles Gesellschaftsrecht
5 Verbindliche Auskunft des Finanzamtes möglich
6 Quellensteuersatz von 5.0% auf Dividenden, Zinsen,
Lizenzgebühren
7 Vorteile aus Steuerabkommen mit über 90 Ländern
8 Niedrige Gründungs- und Betriebskosten
Vorteile einer DH I
10. DH - Aktivitäten & Vorteile II
Rechtliche Vorteile sind:
• Aktivitäten & Assets werden
getrennt gehalten, was die
Haftungssituation optimiert
• Flexibilität beim Verkauf von Assets
• Betriebsgesellschaften halten aus
Haftungsgründen ein geringes
Gewicht (Ausschüttungen nicht
besteuert)
Steuerliche Vorteile sind:
• Deutlich geringere Steuer-
Belastung, herunter bis zu einem
effektiven Steuersatz von 5%
• Ermöglicht höhere Re-Investition
von Gewinnen in die eigenen
Unternehmensstrukturen
11. NL
Steuerabkommen
• Steuerabkommen mit mehr als 90
Ländern, was die europäischen
Grenzen weit überschreiten
• Hilft bei der Vermeidung von Problemen
im Zusammenhang mit Doppelresidenz,
Betriebsstatte, Doppelbesteuerung u.a.
• Ermöglicht die Reduzierung der
Quellensteuer bei Dividendenzahlungen
in das Heimatland der Investoren
Wie umfangreich ist das
NL-Netzwerk für
Steuerabkommen?
Welche Vorteile hat dies?
12. EU
Quellensteuer-
Befreiung
• Ein Quellensteuersatz von 0% für alle innerhalb
der EU gezahlten qualifizierten Unternehmens-
dividenden besteht, wenn:
• Aktionär ist eine Gesellschaft, die als Steuerinländer
in anderen EU- oder EER-Staaten qualifiziert ist*
• Gesellschafter (Unternehmen) wären ebenfalls für eine
niederländische Quellensteuer-Befreiung qualifiziert
• Der Gesellschafter ist kein steuerfreier Portfolio-Investment-Fonds
• Der Gesellschafter hat keinen Doppel-Wohnsitz Status
in Ländern außerhalb der EU/EER
• Qualifiziert sich als wirtschaftlicher Eigentümer der Firmenanteile
• Kein Steuerabkommen mit Anti-Missbrauchsklausel vorhanden
• Mögliche doppelstöckige Holdingstrukturen sind auch
für nicht in der EU ansässige Investoren attraktiv
• z.B. das „Double Irish with Dutch Sandwich“ (Google)
Was ist die EU-
Quellensteuerbefreiung?
Was wird benötigt,
um sie anzuwenden?
*Nicht Liechtenstein
13. NL Finanz-
Gesellschaft:
Alternative I
• Haupttyp der NL Finanz-Gesellschaft:
Dutch Group Finance Company (DGFC)
• Muss über ein eigenes Büro und eigenes Bankkonto mit einem Eigenkapital
i.H.v. mindestens 1% der ausgegebenen Darlehen verfügen (oder 2 Mio. EUR
überschreiten, wenn weniger als 1%)
• Resistent gegen ausländische Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung
• Kann Darlehen an Tochterunternehmen, Gesellschafter und Konzern-
Unternehmen vergeben
• Kann als Holding- oder auch als Betreiber-Gesellschaft agieren
• 75-80% der Zinsüberschüsse sind von der
Steuerbemessungsgrundlage ausgeschlossen
• Muss die NL-Anforderungen an Steuererklärungen erfüllen
• Verstärkte Kontrolle:
Die DGFC muss jährlich eine Körperschaftssteuererklärung einreichen,
den Steuerresidenz-Status erhalten, MwSt.-Erklärungen sowie die evtl.
Quellensteuer auf Dividenden abführen
Was ist eine DGFC?
Warum ist eine DGFC eine
attraktive alternative
Holding-Struktur?
Was sind einige Nachteile?
14. NL Genossen-
schaft:
Alternative II
• DC kann Dividenden erhalten, ohne dass im Ursprungsland der
Tochtergesellschaft eine Quellensteuer auf Dividenden anfällt
• Kann für NL-Steuerbefreiung in Frage kommen, obwohl sie der
niederländischen Körperschaftssteuer unterliegt
• Die DC hat „Mitglieder“, nicht „Gesellschafter“ – sie muss zum
Zeitpunkt der Gründung mindestens 2 Mitglieder haben
• Beschränkte Haftung: Mitglieder können wie Gesellschafter behandelt
werden, die Anspruch auf Gewinne der DC haben.
Aber:
keine Dividende auf Anteile / Aktien = keine Mindestkapital-Anforderung
• Die DC ist keine Standard-Rechtsform
– daher ggfls. öfter Prüfung durch die Behörden
• Um dies zu vermeiden, könnte ein B.V.-Unternehmen der Intermediär
zwischen der DC und der Foreign Payment Company sein, was es zu einer
praktikablen Option für ausländische Investoren macht
Was unterscheidet
eine DC von der DGFC?
Wie lässt sich die DC mit
anderen NL- Holding-
Strukturen vergleichen?
15. NL
Stiftung:
Alternative III
• Man nehme eine Stiftung – vergleichbar
mit einem traditionellen Trust – aber:
• Keine Gesellschafter / Mitglieder
• Rechtlich als eigene Entität angesehen (Rechte & Regeln)
• Wird verwendet, um private Assets
zu trennen und zu schützen
• Die Stiftung ist ihr eigener UBO!
• Verteilung der Mittel muss altruistisch sein
• In der Regel von der Körperschaftssteuer befreit
• Muss sich im Handelsregister registrieren
und Jahresberichte einreichen
(Wenn aktiv. Wenn passiv = befreit.)
Was ist eine Stiftung?
Was ist der Rechtsstatus
einer Stiftung?
Wozu kann dies
brauchbar sein?
16. NL
STAK:
Alternative IV
• Gründung mit dem Zusatz von Hinterlegungsscheinen
(DR, Depository Receipts), was ein Verwaltungselement hinzufügt
• Passiert durch das „Andocken“ einer Holding darunter
(in den meisten Fällen eine B.V.)
• Stimmrecht und Gewinnbezugsrecht ist getrennt
• Ermöglicht den Schutz von Assets
• Ermöglicht Übernahmeschutz
• Abstimmungen werden von der STAK selbst durchgeführt,
das tatsächliche wirtschaftliche Eigentum (UBO) liegt
bei den Gesellschaftern, die die DRs halten
• In der Regel nicht der NL-Körperschafts- und Quellen-Steuer
unterworfen, da die STAK kein „handelndes Unternehmen“ ist
• Besteuert auf der Ebene der Teilhaber in deren Wohnsitzland
• STAK muss auch im Handelsregister registriert sein und jährliche
Abschlüsse erstellen (möglicherweise ohne Vorlage)
Was ist das administrative
Add-On der STAK?
Warum kann es eine
tragfähige Lösung sein?
17. Lösungsmodell: Hybrid-Holding
• Auf eine B.V. (oder N.V.) als Holding für den Geschäftsbetrieb
wird eine Stiftung mit STAK-Funktion als Eigentümer aufgesetzt
• Die STAK-Administration stellt die DRs an die UBOs aus
• UBOs können/sollten sein:
• Einzelpersonen wenn der DTTA-Status grün ist
• IBC wenn der DTTA-Status orange oder rot ist
• Das Quellensteuer-Szenario kann sich immer unterscheiden zwischen:
• NL und dem Steuersitz des einzelnen UBO
• NL und dem Rechts- und Steuersitz der IBC
• IBC Rechts- und Steuersitz sowie der Rechts- und Steuersitz des IBC-Einzel-UBO
• Diese drei Konstellationen erfordern immer eine Einzelfallbewertung
unter den entsprechenden DTTAs (bilateral, trilateral, multilateral)
18. MCI CLT:
Wo Sie
uns finden
MCI CLT (Asia) Limited
恆信法律稅務顧問(亞洲)有限公司
1/F CMA Building ● 64-66 Connaught Road
Central ● Hong Kong ● Hong Kong S.A.R.
Phone: +852 3652 7648 ● Fax: +852 3583 4834
E-Mail: hk@mciclt.asia ● Web: www.mciclt.com
MCI CLT (China) RO
R 25E, 25/F ● SangDa Ya Yuan
HuaFa North Road ● Futian Technology District
518031 Shenzhen ● Guangdong ● P.R.C.
Phone: +86 755 8252 2443 ● Fax: +852 3583 4834
E-Mail: sz@mciclt.asia ● Web: www.mciclt.com
MCI CLT (Vietnam) RO
恆信法律稅務顧問(亞洲)有限公司
Số 6, Ngõ 127/38/14 ● Hào Nam
Ô Chợ Dừa ● Đống Đa ● Hà Nội ● Việt Nam
Phone: +84 86 522 91 50 ● Fax: +852 3583 4834
E-Mail: han@mciclt.asia ● Web: www.mciclt.com
MCI CLT (ME) DWC-LLC
ش ﺳﻲ دﺑﻠﯾو دي اﻷوﺳط اﻟﺷرق ﺗﻲ أل ﺳﻲ آي ﺳﻲ أم ﺷرﻛﺔ
.
ذ
.
م
.
م
1
/ F Dubai World Central Headquarters
P.O. Box 712570 ● Dubai South, Dubai ● U.A.E.
Phone: +971 4 557 13 73 ● Fax: +971 4 432 84 48
E-Mail: dxb@mciclt.me ● Web: www.mciclt.com
MCI CLT (Europe) Br.
Weinbergsweg 3
D-29456 Hitzacker (Elbe) ● Germany
Phone: +49 5862 309 79 23 ● Fax: +49 5862 309 79 24
E-Mail: de@mciclt.eu ● Web: www.mciclt.com
MCI CLT (Netherlands) RO
WTC World Trade Center ● Prinses Margrietplantsoen 33
2595AM The Hague ● Netherlands
Phone: +49.173 367 35 57 ● Fax: +49 5862 309 79 24
E-Mail: nl@mciclt.eu ● Web: www.mciclt.com