2. Wie alles begann…
Das Internet so wie wir es kennen:
Globales Netzwerk
Innovationen
Zugang zu Informationen
Recht auf freie Meinungsäußerung
Entstehung neuer Geschäftsmodelle
Viele Bereiche des täglichen Lebens revolutioniert
3. Wie alles begann…
Keine Unterscheidung zwischen Datenpaketen
Keine Einsicht in Datenpakete
Art der Nutzung des Internets stand jedem Frei
Jeder hatte die selben Rechte – Großkonzern vs. Einzelkämpfer
Zeiten ändern sich jedoch …
Intensivierung der Nutzung & Bedeutung des Internets
Stetig wachsende Datenflut Sperren, Priorisieren, Drosseln
Auswirkungen auf Meinungsfreiheit, Wirtschaft & Innovationen
4. Das Prinzip der Netzneutralität
Gleichbehandlung aller Daten bei der Übertragung innerhalb von
Netzen
Keine Bevorzugung bzw. Bremsung von bestimmten Daten
gegenüber anderen Daten, egal woher die Daten stammen oder
an wen sie gerichtet sind
Keine Daten, Dienste oder Nutzer erster und zweiter Klasse
Keine wichtigen und weniger wichtigen Inhalte
Einflussnahme legitim, wenn an Kunden kommuniziert
Transparent & Teil der Vertragsbedingungen
Netzneutralität: fundamentale Voraussetzung für ein freies und
offenes Internet
6. Umgehung der Netzneutralität
Spezialdienste
Höhere Qualität durch den
Internet-Provider
Problemlose Übertragung
Zero Rating
Keine Anrechnung
verbrauchter Daten auf das
Datenvolumen
Keine „klassische“
Verletzung
7. Netzneutralität in Europa
Oktober 2015:
Einigung auf die erste Europäische Verordnung zu Netzneutralität
August 2016:
Vereinbarung einer praktischen Umsetzung der Verordnung durch
die GEREK
Ergebnis der Richtlinien:
Spezialdienste nur in Ausnahmefällen
Eindämmung von Sonder-Deals
Weiter erlaubt bspw. in der Telemedizin
Zero Rating weiter erlaubt, jedoch nur mit Drosselung
8. Telekommunikationsanbieter & der
Netzausbau
Zunahme der Datenmenge im Netz
Ausbau von Infrastrukturen nötig Kosten
tw. Abwälzung der Kosten höhere Gebühren für Nutzer
Forderungen durch Internetanbieter:
Wegzölle großer Unternehmen, welche große Mengen an
Netzkapazitäten benötigen
Spezialdienste
9. NETZNEUTRALITÄT VS. 5G-AUSBAU
17 größten Telekommunikationskonzerne
Wie z.B. Deutsche Telekom, Vodafone, British Telecom, Nokia
Veröffentlichung „5G-Manifesto“: Anforderungen für 5G-Ausbau
Umsetzung bis 2020
Bedingung: Aufweichung der Netzneutralitäts-Regeln
Argument der Netzbetreiber:
Einnahme zusätzlicher Gelder durch Spezialdienste
Beschleunigung des Ausbaus
10. Mündung in ein Zwei-Klassen-Netz?
Luxusleitungen für etablierte Konzerne
Nachteile für:
Start-ups
Kleine & mittelgroße Unternehmen
Gemeinnützige Anbieter
Gefährdung des freien Internets
Kannibalisierung von Innovationen und echter Konkurrenz
Gewinner: Unternehmen mit größter Finanzkraft
Gefährdung der Meinungs- und Pressefreiheit:
Zugang zum Internet gehört zur Grundversorgung
11. Datenschutz
Unterscheidung der Daten nur durch genaue Betrachtung möglich
Daten eines digitalen Herzschrittmachers (wichtig) vs. Video eines
tanzenden Babys (unwichtig)
Deep Packet Inspection: Verstoß gegen Kommunikationsgeheimnis
DPI seit Inkrafttreten der neuen Richtlinien verboten
Auswertung von Header-Daten erlaubt
12. Verstöße Gegen die Netzneutralität
Kennt ihr Beispiele (bspw. Angebote von Netzbetreibern) bei denen
offensichtlich gegen Prinzipien der Netzneutralität verstoßen wird?
Bitte verfasst hierzu ein Kommentar zum Beitrag mit dem Hashtag
#NetzneutralitätVerstöße
13. Verstöße gegen die Netzneutralität
Verstoß seitens Drei: Spotify-Tarif
Streaming wurde nicht vom Datenvolumen abgezogen
Neuer Spotify-Tarif mit Zusatz: „Ist das Datenvolumen im Basistarif
verbraucht, kann Spotify nicht mehr genutzt werden.“
Verstoß seitens Drei: 3MobileTV
Nach Verbrauch des Datenvolumens war der Service weiterhin
ungehindert nutzbar
Überarbeitung des Tarifs
Verstoß seitens Deutscher Telekom: StreamOn
Bestimmte Dienste werden nicht auf das Datenvolumen
angerechnet (Video- oder Musik-Streaming)
Partner des Tarifs: Apple Music, Amazon, Netflix, Youtube
14. Zero Rating in den Niederlanden
erlaubt
Zerschlagung der Vorschrift gegen Zero Rating
Auslöser: Angebot von T-Mobile
Vergleichbar mit dem Angebot „StreamOn“ der Telekom
Niederländische Regulierungsbehörde entschied, dass das Angebot
gegen bestehende Auflagen verstößt
Einspruch seitens T-Mobile:
Führte dazu, dass die Gesetzesbestimmung nun kippte
Argument der Behörde: EU-Verordnung für ein offenes Internet
verbietet Preisdiskriminierung nicht per se, Unterscheidung von Fall
zu Fall
Keine Anfechtung des Urteils: Netzneutralitätsgesetze in NL hinfällig