Vortrag "Big Data, Datenschutz, Datensicherheit – Chancen und Risiken für Smart Cities" bei der Konferenz "Wien wächst – Smart City.Neues Konzept, offene Fragen" der Arbeiterkammer Wien am 17.02.2016 in Wien. BITTE BEACHTEN SIE AUCH DIE NOTIZEN
Michael LobeckModeration und Beratung in der Stadtentwicklung; Speaker Smart City; um promediare.de
16. Die Definition der Smart City Wien
Smart City Wien bezeichnet die Entwicklung einer Stadt, die die Themen Energie,
Mobilität, Gebäude und Infrastruktur prioritär und miteinander verknüpft
vorantreibt.
Dabei gelten folgende Prämissen:
• Radikale Ressourcenschonung
• Entwicklung und produktiver Einsatz von Innovationen / neuen Technologien
• Hohe, sozial ausgewogene Lebensqualität
Damit soll die Zukunftsfähigkeit der Stadt umfassend garantiert werden.
Elementares Kennzeichen von Smart City Wien ist eine ganzheitliche
Betrachtungsweise. Damit sind neue Handlungs- und Koordinationsmechanismen
von Politik und Verwaltung ebenso umfasst wie die Ausweitung des
Handlungsspielraumes der Bürgerinnen und Bürger.
17. Die Definition der Smart City Wien
Smart City Wien bezeichnet die Entwicklung einer Stadt, die die Themen Energie,
Mobilität, Gebäude und Infrastruktur prioritär und miteinander verknüpft
vorantreibt.
Dabei gelten folgende Prämissen:
• Radikale Ressourcenschonung
• Entwicklung und produktiver Einsatz von Innovationen / neuen Technologien
• Hohe, sozial ausgewogene Lebensqualität
Damit soll die Zukunftsfähigkeit der Stadt umfassend garantiert werden.
Elementares Kennzeichen von Smart City Wien ist eine ganzheitliche
Betrachtungsweise. Damit sind neue Handlungs- und Koordinationsmechanismen
von Politik und Verwaltung ebenso umfasst wie die Ausweitung des
Handlungsspielraumes der Bürgerinnen und Bürger.
33. Datenschutz Theorie Teil 2
• Datenschutz-Grundverordnung EU –
Streit Parlament / Rat + Industrie-Lobbyisten
• Privacy by design, Stand der Technik
• Zweckbindung
• Datensparsamkeit
35. Datenschutz Praxis: TV
• HbbTV-Standard
• Fernsehsender werten Daten aus
• Nutzer kann das nicht unterbinden
• Daten werden mit Anwender verknüpft
37. Datenschutz Praxis: Elektro-Auto
• ISO-Protokoll 15118
• Fahrzeug meldet sich mit ID-Nummer an
• Stromlieferung wird automatisch abgerechnet
• Stromversorger erfahren, wer wann wo lädt.
39. Datenschutz Praxis: PKW
• Verband der Automobilindustrie (VDA)
ignoriert Datensparsamkeit
• Technische Daten / personenbezogene Daten
• Wem gehören die Daten?
41. Datenschutz Praxis: ebay
• Zum 1.7.15 Terms of Service geändert
• Weitergabe von Daten an mehrere hundert
„Partner“
• Zustimmen oder Abmelden möglich
43. Datenschutz Praxis: ePA
• Attributbasierte Berechtigungen
• Volljährig? Ja/Nein – ohne Geburtsdatum
• Beteiligung? Wohngegend – ohne Adresse
• Schüler? Ja/Nein – ohne Schule
• Pseudonyme möglich
Herzlichen Dank für die Einladung zu Ihrer sehr interessanten Tagung.
Kurz zu meinem Hintergrund – damit Sie verstehen, aus welcher Perspektive ich über das Thema spreche. Neben meiner Arbeit an der Universität Bonn bin ich freiberuflich tätig und berate Kommunen und Ministerien in Stadtentwicklungsprozessen und damit verbundener Kommunikation. Seit 2006 beschäftige ich mich mit dem Thema Smart City – da ich 2006 begonnen habe, mit meinen KollegInnen vom Geographischen Institut der Uni Bonn das Smart-City-Projekt T-City Friedrichshafen zu begleiten. Dieses Projekt endete 2012 und seitdem hat mich das Thema weiter beschäftigt – in mehreren Publikationen und zahlreichen Vorträgen und Workshops und Arbeitsgruppen. Aktuell bearbeite ich – wieder mit KollegInnen des Geographischen Instituts der Uni Bonn – ein Gutachten für das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zum Thema e-Partizipation in Smart Cities.
Ich habe ein paar allgemeine Thesen mitgebracht, die ich als eine Art Einstimmung vorstellen möchte
Es gibt sehr viele Mythen zu Smart Cities in der Welt
Smart Cities bieten eine Lösung für
Die Energiewende
Die Mobilitätswende
Bürgerbeteiligung
…
Viel hilft viel
Daten
Rechenleistung
Vernetzung
…
Es gibt eine beste Lösung
Diese technokratische Sicht auf die Welt teile ich nicht:
These 1: Es gibt keine beste Lösung, nur Interessenausgleich.
Daher ist ein technischer „Solutionism“ unangebracht. (vgl. Morozov, Evgeny (2014): Smart neue Welt)
These 2: Das Ziel bestimmt die Wahrheit
So ähnlich wie der Zweck heiligt die Mittel aber nicht ganz
Gemeint ist, dass Schwangere häufiger Kinderwagen sehen oder ganz allgemein, dass unsere Wahrnehmung assoziativ funktioniert
These 3:
Entscheidungen finden immer vor unvollständiger Information statt – Die Zukunft bleibt weiterhin unbekannt
Auch diese Truthähne würden von einem Fitnesstracker nur eingeschränkt profitieren
Foto: taminwi, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
These 4: Die Vergangenheit – egal wie viele Daten wir über sie haben – sagt nichts verlässliches über die Zukunft aus. Oder: Wir können nicht wissen, was wir wissen und was nicht.
Hier: Das Erleben eines Truthahns 1000 Tage vor Thanksgiving. Was hätte Big Data uns verraten?
In Anlehnung an Thaleb (2008): Der schwarze Schwan.
Ob die BigData-Auswertung des Fitnesstrackers hier geholfen hätte?
Foto: isfara, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Was genau passiert, Wie es zu bewerten ist?
Wir wissen es nicht.
Wir wissen aber, dass einfache Einschätzungen vermutlich falsch sind.
Zwei Mini-Beispiele:
(1) Einzelhandel – Es gibt mehr Menschen, die im Internet schauen und im stationären Einzelhandel kaufen, als andersherum.
(2) Jgdl gehen sehr differenziert mit dem Netz um; Es geht hier wie immer bei Jgdl um Peers und Wer mit wem und mit wem nicht usw – sie sind nicht einfach naiv und technikgläubig.
(vgl. zu (2): boyd, danah (2014): It‘s complicated) – Das soziale Leben vernetzter Jugendlicher
Ganz grob schlage ich vor Smart Cities in zwei unterschiedliche Konzepte unterteilen. Für das eine steht hier ein Bild von Songdo City in Südkorea – stellvertretend – und grob vereinfachend – für ein „asiatisches“ Smart-City-Modell, dass verbunden ist mit dem Neubau einer Stadt und der Ausstattung dieser Stadt mit einer unvorstellbar großen Menge von Sensoren – im öffentlichen Raum, aber auch in halböffentlichen und privaten Räumen.
Songdo City, Südkorea
Foto: Menri Cheon, CC BY 2.0, flickr.com
https://www.flickr.com/photos/iammanri/16339221420
https://creativecommons.org/licenses/by/2.0
Für das zweite Modell soll Wien stehen – als europäische Stadt, die versucht, in die „gewachsene“ Stadt (die natürlich auch eine geplante Stadt ist), die „Smartness“ zu integrieren. Auch mit Sensoren, aber mit weniger und mit einem anderen Verständnis von Privatheit und Datenschutz als wir es in Songdo, Südkorea, finden.
Wien, Österreich
Foto: Allie Caulfield, CC BY 2.0, flickr.com
https://www.flickr.com/photos/wm_archiv/14039128064/
https://creativecommons.org/licenses/by/2.0
Stellvertretend stehen die beiden Städte für zwei unterschiedliche Ansätze, wie man sich dem Thema „Smart City“ nähern kann. Entweder, Sie kommen von der Technik und deren beeindruckenden Möglichkeiten – oder Sie kommen von den BürgerInnen und deren Bedürfnissen. Vertreter beider – auch hier wieder vereinfacht dargestellter - Ansätze nehmen für sich in Anspruch, als Ziel eine Erhöhung von Lebensqualität, Standortqualität und Vernetzung im Sinn zu haben (by the way die Ziele von T-City).
Diese beiden Ansätze sind auch nicht unabhängig voneinander, weil BürgerInnen ja auf neue Ideen kommen, wenn Technik plötzlich etwas kann und Technik auch entwickelt wird, weil BürgerInnen etwas wollen.
Und egal, woher Sie kommen, welchen Weg Sie nehmen, wenn Sie die inzwischen nicht mehr ganz so neuen Medien benutzen, werden Sie – zumindest, wenn Sie nachdenken – mit Fragen von Datenschutz, Datensicherheit und Datenhoheit konfrontiert.
Meine These ist, dass der Weg über die Technik Gefahr läuft, zu einer technokratischen Sicht auf die gesellschaftliche Entwicklung zu führen. Die können Sie auch ohne Technik haben, aber mit der neuen Technik ist der Weg dahin leichter und gefährlicher zugleich. Und der Weg über die Bedarfe der BürgerInnen macht es Ihnen leichter, einen demokratischen Blick auf die Gesellschaft und die Smart City einzunehmen.
Ich möchte im Folgenden den Weg über die Bedarfe der BürgerInnen näher betrachten und habe Ihnen dazu die Definition der Smart City Wien mitgebracht.
Sie sehen, das viele gute Dinge eine Rolle spielen. An anderer Stelle habe ich das einmal „alles Gute dieser Erde“ genannt. Das hängt vermutlich damit zusammen, dass Smart City auch eine Stadtmarketing-Komponente für Wien hat.
Ich hätte es hier gerne etwas einfache. Für mich ist eine Smart City eine Stadt, die schaut, wie sie ihre Ziele der Stadtentwicklung (die muss sie schon klären, sonst geht es nicht) mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) erreichen kann. Sie kann sich von den tollen Möglichkeiten der Technik auch anregen lassen, aber im Grund geht es von den Zielen der Stadtentwicklung aus, und nicht von der Technik.
Was hat das nun mit Daten zu tun?
Wenn Sie sich an das Bild von gerade eben erinnern – gab es da diesen auffälligen roten Kreis im rechten Bereich
Betrachten wir diese drei Punkte etwas genauer – im Rahmen der verfügbaren Zeit
Erst der Datenschutz – auf den ich im weiteren Verlauf dann detaillierter eingehen will
Das Gegenteil von Datenschutz ist Überwachung – die Beobachtung und Aufzeichnung von personenbezogenen Daten. Die wesentlichen Akteure, die diese Gefahr hervorbringen und unterstützen sind produzierende Unternehmen und die von ihr beauftragte Werbewirtschaft und Sicherheitsbehörden unterschiedlicher Staaten. Einige dieser Akteure sammeln sehr viele personenbezogene Daten und verfolgen offensichtlich den Wunsch Personenprofile zu erstellen, die immer weiter angereichert werden.
Aber auch „Hinz und Kunz“ (oder, wie mir ein Kollege sagte „Gigl und Gogl“ hieße es in Österreich) im Sinne von uns allen. Kleine Webcams und Drohnen verkaufen sich gut, Blogger nutzen Analyse-Software, Newsletter-Versender können sehen, wann Herr L. mit welchem Endgerät die letzte Mail geöffnet hat.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung zur Volkszählung (15.12.1983) sehr klar und deutlich darauf hingewiesen, dass Überwachung die Demokratie gefährdet:
"Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen [und] möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist."
Zitat nach Hülsmann, Werner (2015): Contra VDS: Überwachung gefährdet die Demokratie. Online verfügbar unter: https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/202175/contra-vds-ueberwachung-gefaehrdet-die-demokratie
Foto: lacarabeis, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Das Gegenteil von Datenschutz ist Überwachung – die Beobachtung und Aufzeichnung von personenbezogenen Daten. Die wesentlichen Akteure, die diese Gefahr hervorbringen und unterstützen sind produzierende Unternehmen und die von ihr beauftragte Werbewirtschaft und Sicherheitsbehörden unterschiedlicher Staaten. Einige dieser Akteure sammeln sehr viele personenbezogene Daten und verfolgen offensichtlich den Wunsch Personenprofile zu erstellen, die immer weiter angereichert werden.
Aber auch „Hinz und Kunz“ (oder, wie mir ein Kollege sagte „Gigl und Gogl“ hieße es in Österreich) im Sinne von uns allen. Kleine Webcams und Drohnen verkaufen sich gut, Blogger nutzen Analyse-Software, Newsletter-Versender können sehen, wann Herr L. mit welchem Endgerät die letzte Mail geöffnet hat.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung zur Volkszählung (15.12.1983) sehr klar und deutlich darauf hingewiesen, dass Überwachung die Demokratie gefährdet:
"Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen [und] möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist."
Zitat nach Hülsmann, Werner (2015): Contra VDS: Überwachung gefährdet die Demokratie. Online verfügbar unter: https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/202175/contra-vds-ueberwachung-gefaehrdet-die-demokratie
Foto: lacarabeis, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Datensicherheit
Die zweite große Gefahr ist die Datensicherheit. Diese ist bedroht durch Fehler in der Konstruktion oder Bedienung von Datenspeichern und durch gezielte Angriffe von privaten und staatlichen Kriminellen. Dieses Thema werde ich nicht weiter vertiefen. Felix Lindner, der sich beruflich mit der Sicherheit von IT-Systemen beschäftigt, sagte vor kurzem nach der Entdeckung der Angreifbarkeit von Steuerungssoftware von Stadtwerken und anderer großer Infrastruktur „Smart wäre, wenn man den ganzen Quatsch lassen würde.“ (Felix Lindner in TR 06/2015; http://www.heise.de/tr/artikel/Angriff-programmiert-2762063.html)
Foto: geralt, CC0 Public Domain, pixabay.com
Schließlich der etwas sperrige Begriff der Datenhoheit
Hier stellt sich an vielen Stellen die Frage, wem denn eigentlich welche Daten gehören (sollen).
Etwas detaillierter zum Datenschutz
Im Folgenden etwas Theorie, und Beispiele für die Schwierigkeit und die Möglichkeit von Datenschutz.
Foto: lacarabeis, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Im Folgenden etwas Theorie, und Beispiele für die Schwierigkeit und die Möglichkeit von Datenschutz.
Foto: lacarabeis, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Vier Grundelemente des Datenschutzes:
Transparenz: Sie sollen wissen, wer, was, wozu, wie lange über sie speichert und was er damit macht.
Nichtverkettbarkeit: Die einzelnen über Sie gespeicherten Daten sollen so aufbereitet sein, dass eine Verkettung zu Personlichkeitsprofilen nicht möglich ist. Dazu reicht die Entfernung eines Namens aus einem Datensatz nicht aus. Vergröberung und zufällige Veränderung von Datensätzen sind denkbare Technologien.
Intervenierbarkeit: Sie sollen jederzeit der Speicherung und Verarbeitung wirkungsvoll widersprechen können.
Datensparsamkeit: Bei der Erhebung von Daten sollen nur diejenigen erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Aktuell wurde um eine EU-Datenschutz-Grundverordnung gestritten. Der ambitionierte Datenschutzfreundliche Entwurf des EU-Parlaments wurde im sogenannten Trialog vom Europäischen Rat versucht abzuschwächen. Die Forderung Datenschutz bereits durch das Design von Technologie mitzudenken und den Einsatz des jeweiligen Stands der Technik vorzuschreiben, die Reduzierung der Datennutzung auf die jeweilige Zweckbindung und das Prinzip der Datensparsamkeit wurden vom Rat (und der lobbyierenden Industrie) in Frage gestellt. Das Ergebnis fällt gemischt aus.
Beispiele aus der Praxis:
Fernseher
Foto: mamamuki0, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Beispiele aus der Praxis:
Fernseher mit dem HbbTV-Standard senden durch die Einbindung ins Netz Nutzungsdaten über Zusatzdienste an Fernsehsender. Dies kann der Nutzer nicht unterbinden. Die Daten können mit seinem persönlichen Account verbunden werden.
Quelle: Schulzki-Haddouti, Christiane (2015): Datensparsamkeit leben. Datenschutz-Grundverordnung der EU mischt die Karten neu. In: c‘t, Heft 4, S. 76-78.
Foto: mamamuki0, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Beispiele aus der Praxis: Elektro-Auto
Foto: stux, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Das ISO-Protokoll 15118 sieht vor, dass sich Elektroautos mit einer ID-Nummer an einer Stromsäule anmelden. Das hat den Vorteil, dass der Strombezug automatisch abgerechnet werden kann. Allerdings erfahren die Stromversorger so, wer wann wo sein Autor lädt.
Quelle: Schulzki-Haddouti, Christiane (2015): Datensparsamkeit leben. Datenschutz-Grundverordnung der EU mischt die Karten neu. In: c‘t, Heft 4, S. 76-78.
Foto: stux, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Der Verband der Automobililindustrie scheint davon auszugehen, dass Fahrzeugdaten keine personenbezogenen Daten sind. Dies sehen Datenschützer anders. Diese Daten sind immer einem Halter und im Zweifel sogar einem Fahrer zuzuordnen, also personenbezogen.
Quelle: Schulzki-Haddouti, Christiane (2015): Der gläserne Fahrer. Streit um die Datenhoheit im Auto. In: c‘t, Heft 7, S. 32-33 und Dies. (2015): Sicherheits-Versprechen. IT-Sicherheit bei modernen Autos. In: c‘t, Heft 9, S. 76-78.
Beispiele aus der Praxis: Online-Handel
Das Ebay Logo ist ein geschütztes Markenzeichen von ebay
Die Formulierung von AGBs (oder Terms of Service) unterschiedlicher Dienstleister räumt ihnen häufig unverhältnismäßig große Rechte an Daten der Nutzer ein.
Das Ebay Logo ist ein geschütztes Markenzeichen von ebay
Beispiele aus der Praxis: Der elektronische Personalausweis aus Deutschland
Foto: BMI
Ein positives Beispiel ist der elektronische Personalausweis, bei dem die Entwickler intelligente Möglichkeiten zur datensparsamen Nutzung eingebaut haben.
Quelle: Schulzki-Haddouti, Christiane (2015): Datensparsamkeit leben. Datenschutz-Grundverordnung der EU mischt die Karten neu. In: c‘t, Heft 4, S. 76-78.
Foto: BMI
Die Zukunft muss politisch gestaltet werden
Foto: isfara, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Smart Cities müssen demokratiekompatibel **gemacht** werden
Foto: lacarabeis, Lizenz: CC0 Public Domain, pixabay.com
Foto: BMI
Wer muss jetzt etwas tun, damit die Chancen genutzt und die Gefahren minimiert werden?
Sie müssen etwas tun.
Bild: James Montgomery Flagg in 1916-1917; Als amtliches Werk der Bundesregierung der Vereinigten Staaten ist dieses Bild gemeinfrei. https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AUncle_Sam_(pointing_finger).jpg
Sie müssen die wirtschaftlichen und politischen Akteure immer wieder fragen, wie der Datenschutz und die Datensicherheit berücksichtigt werden. Es handelt sich nicht um eine Nebensache unter anderen Aspekten, sondern um eine Grundlage für ein demokratisches Zusammenleben in freien Gesellschaften. Fragen und fordern Sie. Bitte.
39 % der Bevölkerung sind mit Sicherheit und Datenschutz im Internet überfordert und fühlen sich verunsichert. (DIVSI 2012)
Diese Menschen müssen beim zunehmenden Einsatz von Informationstechnologie trotzdem mitgenommen werden.