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Umfrage: Das Digitale Erbe 2018

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Umfrage: Das Digitale Erbe 2018

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Erst acht Prozent der deutschen Internetnutzer haben bei einem Vertrauten Zugangsdaten für all ihre Online-Dienste hinterlegt, weniger als die Hälfte würde das digitale Erbe dem eigenen Ehepartner anvertrauen. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der E-Mail-Anbieter GMX und WEB.DE zeigt: Beim Thema "Digitalter Nachlass" sind viele Menschen noch zu sorglos.

Erst acht Prozent der deutschen Internetnutzer haben bei einem Vertrauten Zugangsdaten für all ihre Online-Dienste hinterlegt, weniger als die Hälfte würde das digitale Erbe dem eigenen Ehepartner anvertrauen. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der E-Mail-Anbieter GMX und WEB.DE zeigt: Beim Thema "Digitalter Nachlass" sind viele Menschen noch zu sorglos.

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Umfrage: Das Digitale Erbe 2018

  1. 1. DAS DIGITALE ERBE Repräsentative Umfrage im Auftrag von WEB.DE und GMX Durchgeführt von YouGov Deutschland GmbH, November 2018
  2. 2. Haben Sie bereits Ihr „digitales Erbe“ geregelt und festgelegt, was nach Ihrem Tod mit Ihren Onlinekonten geschehen soll? Nicht einmal jeder zehnte deutsche Internetnutzer hat seinen digitalen Nachlass geregelt 45% 26% 7% 7% 8% 9% Nein. Ich bin mir bislang der Problematik nicht bewusst gewesen. Nein. Mir fehlen ausreichende Informationen hierzu. Nein. Das Thema ist mir unangenehm. Teilweise. Ich habe bei einigen Onlinediensten Vorkehrungen für den Todesfall getroffen. Ja. Ich habe für all meine aktiven Dienste und Onlinekonten Zugangsdaten für meine Hinterbliebenen hinterlegt (z.B. bei einem Vertrauten). Keine Angabe / Weiß nicht.
  3. 3. Im Sommer 2018 fällte der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil zum digitalen Erbe. Erben müssen Zugang zu digitalen Profilen und Konten Verstorbener bekommen. Das Gericht entschied dies im Fall einer Mutter, die nicht auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zugreifen konnte. Verändert dieses Urteil Ihre Haltung zum digitalen Erbe? Knapp zwei Drittel (62%) haben das BGH-Urteil zum digitalen Erbe nicht wahrgenommen 7% 3% 28% 62% Weiß nicht / keine Angabe Ja, ich habe das Urteil wahrgenommen und es hatte einen Einfluss auf meinen Umgang mit dem digitalen Erbe. Ja, ich habe das Urteil zwar wahrgenommen, es hatte aber bisher keinen Einfluss auf meinen Umgang mit dem digitalen Erbe. Nein, ich habe das Urteil nicht wahrgenommen.
  4. 4. Welcher der folgenden Aussagen zum digitalen Erbe stimmen Sie vor den diesem Hintergrund am ehesten zu? Jeder Fünfte (22%) möchte sich auch nach dem Urteil nicht mit dem digitalen Erbe beschäftigen 10% 8% 16% 34% 22% 2% 8% Weiß nicht / keine Angabe Ich werde mich in jedem Fall darum bemühen, mein digitales Erbe vollständig zu regeln. Ich werde mich in der Zukunft mit dem Thema beschäftigen und einige Maßnahmen ergreifen, um mein digitales Erbe zumindest teilweise zu regeln. Ich werde mich in der Zukunft mit dem Thema beschäftigen, habe aber bisher keine Maßnahmen geplant, um mein digitales Erbe zu regeln. Ich werde mich nicht weiter mit meinem digitalen Erbe beschäftigen. Ich habe mein digitales Erbe vollständig geregelt, nachdem ich das Urteil wahrgenommen habe. Ich habe mein digitales Erbe bereits vor dem Urteil vollständig geregelt.
  5. 5. Wem würden Sie im Falle Ihres Todes Zugriff auf Ihre E-Mail-Konten, digitalen Bilder, Nachrichten, Dokumente oder auf Ihre Social Media Accounts bei Facebook, Twitter oder Instagram gewähren? (Bitte wählen Sie alle zutreffenden Antworten aus.) Lediglich 42 Prozent der Befragten vertrauen ihrem Ehepartner ihre Daten an 7% 13% 7% 11% 12% 42% 45% Weiß nicht / keine Angabe Niemandem Einem Notar / Nachlassverwalter Sonstigen Familienmitgliedern Engen Freunden Meinem Ehepartner Nahestehenden Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister)
  6. 6. Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2048 Personen zwischen dem 31.10. und 02.11.2018 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Studienmethode

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