Nach dem BeA-Desaster: Für Anwälte, die der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Erreichbarkeit durch die Gerichte nachkommen möchten, ist die Einrichtung eines De-Mail-Postfachs eine einfache, rechtssichere und kostengünstige Möglichkeit.
Agenda
März 20182 1&1 Gruppe
Der Status Quo
Die Theorie
Der Vergleich
Die Praxis
Die Umsetzung
Die Herausforderung
Die AG De-Mail
Das besondere elektronische
Anwaltspostfach...
sollte zum 01. Januar 2018
verbindlich starten.
wurde Mitte Dezember 2017 wegen
Sicherheitsproblemen vorläufig vom
Netz genommen. Die Reaktivierung
ist auf unbestimmte Zeit verschoben.
geht erst wieder in Betrieb, wenn alle
sicherheitsrelevanten Frage-
stellungen eindeutig geklärt sind.
Diese sollen von Secunet im Auftrag
des BSI evaluiert werden.
„De-Mail“ ...
ist gesetzlicher Standard seit
28. April 2011
Produkte nach De-Mail Standard
sind seit 01. März 2012 online.
wird unterstützt durch
Gesetz zur Förderung der
elektronischen Verwaltung
(EGovG) von 25. Juli 2013
(zuletzt geändert 2017)
Gesetz zur Förderung des
elektronischen Rechtsverkehrs
(ERV-FördG bzw. „eJusticeG“)
von 2013
März 20183 1&1 Gruppe
Der Status Quo: beA / De-Mail
Die Theorie: Ist „De-Mail“ im elektronischen Rechtsverkehr nutzbar?
März 20184 1&1 Gruppe
Grundsatz: Passive Nutzungspflicht von beA ab 01. Januar 2018 (BRAO).
Ungeachtet dessen sollen RAe, Notare, Gerichtsvollzieher (...), für ein Gericht
elektronisch erreichbar zu sein (§ 174 Abs. 3 ZPO).
Neben beA ist De-Mail als sicherer Übermittlungsweg explizit genannt (§ 130a
Abs. 4 Nr. 1 ZPO).
De-Mail kann also sowohl die Übergangslösung, jedoch anschließend auch eine
sinnvolle Ergänzung zu beA sein!
Lesenswerte Artikel von Hrn. Dr. Henning Müller (Richter am Hessischen Landessozialgericht):
http://ervjustiz.de/der-ungeliebte-sichere-uebermittlungsweg-die-de-mail-aus-sicht-des-gerichts
http://ervjustiz.de/erv-mit-den-gerichten-ab-1-1-2018-ohne-bea-welche-moeglichkeiten-gibt-es-noch
De-Mail ist für den elektronischen Rechtsverkehr nutzbar und zulässig!
Die Praxis: Wie ist die Justiz per De-Mail adressierbar?
März 20186 1&1 Gruppe
Allgemeines öffentliches Verzeichnis auf www.de-mail.info.
Veröffentlichte De-Mail Adresse auf der Webseite der
Gerichte/Kommunikationsteilnehmer.
Öffentlicher Verzeichnisdienst [ÖVD] für De-Mail Nutzer.
Insbesondere Gerichte nach der Konvention: safe-ID des Gerichts@egvp.de-
mail.de.
Die Herausforderung
März 20188 1&1 Gruppe
z.B. Elektronisches Empfangsbekenntnis:
Gerichte stellen in der elektronischen Kommunikation ein XML als
elektronisches Empfangsbekenntnis zur Verfügung, welches von Empfänger
ausgefüllt und zurückgesendet werden muss.
Es gibt nur wenige Werkzeuge (keines für Laien nutzbar im De-Mail Kontext)
dieses zu bearbeiten und zurück zu senden.
Die AG De-Mail hat das Thema auf der Agenda und wird geeignete Lösungen
vorschlagen:
z.B. eine Integration des passenden Bearbeitungsschritts im verfügbaren
Client-Plug-In der Anbieter.
Die AG De-Mail?
März 20189 1&1 Gruppe
Zusammenschluss BMI und De-Mail Diensteanbieter im Auftrag des
Nationalen IT-Gipfels 2016.
Die AG De-Mail soll mit Maßnahmen die Nutzung von De-Mail
vorantreiben.
Ziel ist die flächendeckende Nutzung von De-Mail als WIN-WIN aller
Kommunikationspartner.
Sprecher:
(turnusmäßig wechselnd)
Motiviertes Team
9.400 Mitarbeiter, davon 2.900 in Produkt-
Management, Entwicklung und Rechenzentren
Vertriebskraft
Ca. 4 Mio. Verträge p.a.
Täglich 50.000 Registrierungen für Free-Dienste
Operational Excellence
57 Mio. Accounts in 12 Ländern
10 Rechenzentren
90.000 Server in Europa und USA
Leistungsfähige Netz-Infrastruktur
44.000 km Glasfaser-Netz
Die 1&1: Internet-Services der United Internet AG
1&1 Gruppe
Access Applications
Netze
Endgeräte
Inhalte
Standard-
Software
10
Stand: 19. November 2013
10 März 2018
Darum 1&1: 10 Hochleistungs-Rechenzentren in Europa und den USA
90.000 Server
22,62 Mio. Kundenverträge
34,67 Mio. Free-Accounts
Hosting von über 20 Millionen Domains
Maximale Ausfallsicherheit durch
redundante Rechenzentren
Nahezu 100%ige Verfügbarkeit
Mehrfach redundante Glasfaser-Anbindung
Unterbrechungsfreie Stromversorgung
(USV)
Vollklimatisierte Sicherheitsräume bieten
Schutz vor Gas, Wasser und Feuer
Betreuung rund um die Uhr durch
hochqualifizierte Spezialisten
Betrieb mit grünem Strom
11 1&1 GruppeMärz 2018
eGovG bzgl. De-Mail:
1. Elektronischer Zugang zur Verwaltung = Jede Bundebehörde ist verpflichtet den elektronischen Zugang zusätzlich durch eine De-Mail Adresse zu eröffnen.
2. Zudem Änderung zahlreicher Gesetzte, zb. Verwaltungsverfahrensgesetz zur Aufnahme von De-Mail als Schriftformersatz (De-Mail Absenderbestätigt
eJusticeG bzgl. De-Mail:
1. Aufnahme von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg (als Alternative zu beA) im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Bedingt Änderungen in zahlreichen Gesetzen bspw. §130aZPO.
Nach der BRAO-Vorschrift muss jeder Anwalt beA zumindest passiv nutzen, also jeden Tag genauso kontrollieren, wie er den Briefkasten und das Faxgerät auf Eingänge kontrolliert. Wenn er das nicht tut und übersieht irgendwas, haftet er. beA ist also innerhalb der Möglichkeiten der ZPO privilegiert.
§174 Abs. 3 ZPO: An die in Absatz 1 Genannten kann auch ein elektronisches Dokument zugestellt werden. Gleiches gilt für andere Verfahrensbeteiligte, wenn sie der Übermittlung elektronischer Dokumente ausdrücklich zugestimmt haben. Das Dokument ist auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Absatz 4 zu übermitteln und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen.
§130a Abs. 4 ZPO Sichere Übermittlungswege sind
1. der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt,
2. der Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
3. der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten Postfach einer Behörde oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und der elektronischen Poststelle des Gerichts; das Nähere regelt die Verordnung nach Absatz 2 Satz 2,
4. sonstige bundeseinheitliche Übermittlungswege, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden, bei denen die Authentizität und Integrität der Daten sowie die Barrierefreiheit gewährleistet sind.
Weitere Links: http://ervjustiz.de/der-ungeliebte-sichere-uebermittlungsweg-die-de-mail-aus-sicht-des-gerichts Hier setzt sich Dr. Henning Müller (Richter am Hessischen Landessozialgericht) mit dem elektronischen Rechtsverkehr auseinander und behandelt auch De-Mail in positiver Sicht. http://ervjustiz.de/erv-mit-den-gerichten-ab-1-1-2018-ohne-bea-welche-moeglichkeiten-gibt-es-noch
Kosten beA:
65,- / Jahr pro Anschluss50,- / Jahr pro signierter Chipkarte13,- / Jahr pro Mitarbeiterkarte
50 EUR Kartenleser
Kosten De-Mail: bspw. 1&1: 10,-/Monat incl. 50 Adressen und 100 Mail und Outlook PlugIn
„TAUCHA“
Um diese Adressen finden zu können, wurde wohl nun begonnen die Adressen im öffentlichen Verzeichnisdienst von De-Mail (zu finden im De-Mail Web-Frontend unter Adressbuch -> De-Mail Verzeichnis) einzutragen.
Da der Konstrukt mit einer Domäne natürlich nur bedingt funktioniert (eine Domäne kann nämlich nur einem Ort zugewiesen sein), sind aktuell alle Gerichte dem Ort Taucha zugeordnet, was nahezu jede Ortssuche ins Leere laufen lässt.
Weiter zu nennen:
Was müsste getan werden um, De-Mail auch als vollwertigen Ersatz/Alternative für beA zu sehen (Erfüllung der Verpflichtung nach BRAO auch durch De-Mail Zugang)
Viele Köche, aber kein Brei => nicht immer wieder das gleiche Problem ein weiteres mal lösen, sondern (vorhandene) Lösungen auch einfach mal nutzen. Sprich erstmal für das Wasser auf den Mühlen sorgen, anstatt neue Mühlen zu bauen, ohne Antrieb.