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Kapitalmarktunion 2020
Vorschläge des Bankenverbandes
Christian Ossig, Miye Kohlhase, Hendrik Hartenstein | Frankfurt/M. | 19.2.2020
Wir brauchen eine Kapitalmarktunion, weil…
Die Kapitalmarktunion
 ist eine notwendige Antwort auf den sich ändernden Finanzierungsbedarf
der Wirtschaft (Innovation, Digitalisierung, Internationalisierung)
 ermöglich es den Bürgern, am Wachstum in Europa direkt zu
partizipieren (vor dem Hintergrund Niedrigzinsen und demographischer
Veränderungen)
 stärkt durch Risikoverteilung die Finanzmarktstabilität in Europa
 stärkt Europas globale Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität.
19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken
2
Banken bringen Emittenten und Anleger zusammen
Finanzierung über den Kapitalmarkt
19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken
3
Intermediäre
Banken als
zentrale
Servicedienst-
leister
Anleger
Geben Kapital
Benötigen
Anlegerschutz
Emittenten
Suchen Kapital
Wollen breiten
Zugang
Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-weit einheitlich, transparent, effizient und verlässlich
 Wettbewerb  Effizienz  Marktlösungen
8 konkrete Vorschläge
1. Effizientere EU-Wertpapiermärkte
Hürde
 Der Handel mit Kapitalmarkt-
produkten wird begleitet vom
„Nachhandel“: die Abwicklung,
Verwahrung und Verwaltung von
Kapitalmarktprodukten.
 Der Nachhandel unterliegt
national gewachsenen Regeln
(Gesellschafts-, Wertpapier-,
Insolvenzrecht, Steuergesetze,
Regulierung).
 Diese Fragmentierung besteht
fort, verursacht Ineffizienzen
zulasten der Anleger und der
Emittenten und sollte weiter
abgebaut werden.
Zielvorstellung
 Innerhalb der EU darf es keine
Hemmnisse bei Nachhandels-
aktivitäten geben.
 Grenzüberschreitende
Investitionen in Wertpapiere
sollten für die Anleger so
bequem und kostengünstig sein
wie im Inland.
 Emittenten sollten leichteren
Zugang zu Investoren außerhalb
des eigenen Mitgliedsstaats
erhalten.
 Die Effizienz der Prozesse soll
gesteigert werden.
Maßnahme
 2017 hat die von der EU-
Kommission eingesetzte
Expertengruppe „European Post
Trade Forum“ (EPTF) die
Harmonisierungsfortschritte
bewertet und Lösungsvorschläge
vorgelegt, mit denen sich
bestehende Hürden überwinden
lassen.
 Die Marktinfrastrukturen würden
effizienter und robuster gestaltet.
 Bankenverband spricht sich für
Priorisierung bestimmter
Maßnahmen aus.
EU-weit einheitliche Prozesse in der Handelsabwicklung und Wertpapierverwaltung
19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken
5
2. Insolvenzrecht gezielt harmonisieren
Hürde
 Trotz der EU-Finanzsicherheiten-
richtlinie (FCD) herrscht Rechts-
unsicherheit über die Verläss-
lichkeit der rechtlichen Aner-
kennung üblicher Finanzsicher-
heiten.
 Die effektive Risikobegrenzung
insbesondere im Insolvenzfall ist
dadurch beeinträchtigt.
Zielvorstellung
 In einer funktionierenden
Kapitalmarktunion müssen sich
alle Marktteilnehmer auf die
rechtliche Wirksamkeit von
Sicherheiten- und Netting-
vereinbarungen bei grenz-
überschreitenden Transaktionen
verlassen können.
Maßnahme
 Klarstellung und Ergänzung auf
EU- und nationaler Ebene zwecks
rechtlicher Vereinheitlichung,
damit auch bei grenzüberschrei-
tenden Transaktionen Recht-
sicherheit besteht.
EU-weit einheitliche rechtliche Beurteilung von Sicherheiten- und Netting-Vereinbarungen
19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken
6
3. Anlegerschutz mit Augenmaß
Hürde
 Einige der EU-Regeln MiFID II und
PRIIP haben negative
Auswirkungen auf die
Kapitalmarktaktivitäten:
 Institute haben ihre Produkt- und
Dienstleistungsangebote deutlich
reduziert,
 Kunden sind über die Flut an
Pflichtinformationen frustriert,
 Unternehmensanleihen werden
z.B. nicht mehr an Kleinanleger
vertrieben, obwohl geeignet,
 unterschiedliche Regelungen zur
Kostentransparenz verwirren
Kunden und verursachen
Ineffizienz.
Zielvorstellung
 Anlegerschützende Vorgaben
müssen konsistent, klar und
für den Anwender unmiss-
verständlich sein.
 Anlegerschutzvorgaben für
professionelle Anleger sollten
sich von solchen für Kleinanleger
unterscheiden dürfen.
 Anleger und Emittenten sollen –
unter Wahrung beiderseitiger
Interessen – leichter zusammen
finden.
Maßnahme
 Bestimmte Vorgaben in der PRIIP-
Verordnung und MiFID II sollten
überarbeitet/korrigiert werden:
 der Anwendungsbereich der
PRIIP-Verordnung sollte
konkretisiert werden,
 die Regulierung sollte die
Duplizierung der Angaben zu
den Produktkosten vermeiden,
 die differenzierte Behandlung
von Kunden aufgrund ihrer
unterschiedlichen Kenntnisse und
Erfahrungen sollte grundsätzlich
möglich sein.
Korrekturen, damit Anleger für sie geeignete Produkte weiterhin erwerben können
19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken
7
4. Verbriefungsmarkt stärken
Hürde
 Die in Teilen zu scharfe EU-
Regulierung (z.B. EK-Unter-
legung) hat hochwertige
Verbriefungstranchen gegenüber
vergleichbaren Instrumenten
(wie z.B. dem Covered Bond)
benachteiligt. Der Verbriefungs-
markt in Europa hat dadurch
gelitten.
Zielvorstellung
 Verbriefungen ermöglichen es,
die in Europa stark kredit-
getriebene Finanzierung der
kleinen und mittelständischen
Unternehmen an den
Kapitalmarkt zu bringen und die
Risiken besser zu verteilen.
 Eine risikosensitivere Regulierung
ist nötig – unangemessen harte
Vorgaben gefährden das
Instrument zulasten der
Finanzierung der Wirtschaft.
Maßnahme
 Eine grundsätzliche Überarbeitung
des gerade implementierten
Regelwerkes, sollte vermieden
werden. Anpassungen sind aber
nötig:
 Mindestrisikogewichte absenken
(für hochwertige Tranchen, für
NPL, auch für Versicherungen als
Investoren),
 Anerkennung der Liquidität
hochwertiger STS-Verbriefungen,
 Reduzierung der Offenlegungs-
pflichten bei privaten
Verbriefungen,
 Einbeziehung von Syntheten in
das STS-Rahmenwerk.
Verbriefungsregulierung anpassen, um das Produkt nicht zu benachteiligen
19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken
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5. Sandboxes schaffen
Hürde
 Digitale Finanzinnovationen
bedürfen einer schnellen Klärung
der anwendbaren Vorschriften.
 Sandboxes bieten die Möglichkeit
durch engen Austausch zwischen
Aufseher und Innovator schnell
Rechtssicherheit herzustellen.
 Allerdings gibt es in der EU nur
sehr wenige Sandboxes.
 Aufgrund zu weniger nationaler
Sandboxes gibt es auch keine
echte europäische Abstim-
mung und kein Level Playing
Field.
Zielvorstellung
 Im ersten Schritt: Möglichst
viele Mitgliedsstaaten sollten eine
Sandbox einrichten, und diese
sollten sich untereinander eng
koordinieren.
 Im zweiten Schritt: Eng begrenzte
Ausnahmen von Regulierung zur
Erprobung von Produkten in
Erwägung ziehen. Langfristig
sollte dazu über eine europä-
ische Sandbox nachgedacht
werden,
 denn nationale Ausnahmen von
der EU-Regulierung sind nicht
möglich und wären auch nicht
sinnvoll.
Maßnahme
 Im ersten Schritt: Schnelle
Rechtssicherheit durch engen
Austausch zwischen Aufseher und
Innovator darüber, welche Regeln
für neue Geschäftsmodelle
Anwendung finden.
 Im zweiten Schritt: Schaffung von
Experimentierräumen, in denen
Regeln eng begrenzt ausgesetzt
werden können, um Geschäfts-
modelle zu erproben.
Aufbau weiterer Sandboxes in EU zur effizienten Entwicklung digitaler Geschäftsideen
19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken
9
6. Steuerbemessungsgrundlage angleichen
Hürde
 Bei ihren grenzüberschreitenden
Tätigkeiten stoßen Unternehmen
(auch Banken) in der EU nicht nur
auf unterschiedliche Besteuerung,
sondern auch auf unterschiedliche
Steuerbemessungsgrundlagen.
Dies führt zu Ineffizienz und
Wettbewerbsnachteilen.
 Vorschläge der KOM zur Harmo-
nisierung wurden nur vom EP,
nicht aber vom Rat unterstützt
und daher bislang nicht
umgesetzt.
Zielvorstellung
 In steuerlicher Hinsicht sollten die
– grenzüberschreitend tätigen -
Unternehmen/Banken in der EU
möglichst einheitlichen Wett-
bewerbsbedingungen unterliegen.
 Schon eine Vereinheitlichung der
Steuerbemessungsgrundlagen
würde die Besteuerung in der EU
verzerrungsfreier, gestaltungs-
resistenter und damit gerechter
machen.
Maßnahme
 Die Mitgliedsstaaten sollten die
Vorschläge der KOM aus 2018
umsetzen.
EU-weite Angleichung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage
19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken
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7. Finanztransaktionssteuer absagen
Hürde
 Die Einführung (im Rahmen der
verstärkten Zusammenarbeit) einer
FTT auf Aktien kapitalstarker börsen-
notierter Unternehmen würde die
gesamte Wirtschaft vom Unternehmen
bis zum Kleinanleger treffen.
 Diese FTT konterkariert die Schaffung
zusätzlicher privater Altersvorsorge. Sie
behindert börsennotierte Unternehmen
bei der Eigenkapitalaufnahme durch
Ausgabe von Aktien, benachteiligt
Kapitalmärkte in der EU, führt zu
Wettbewerbsverzerrungen und fördert
die Abwanderung der Geschäfte in
Finanzmärkte ohne FTT.
Zielvorstellung
 Der Aufbau einer Kapitalmarkt-
union darf durch die Einführung
einer FTT nicht torpediert
werden.
Keine Einführung einer FTT
19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken
11
8. Umsatzbesteuerung von Finanzdienstl. überarbeiten
Hürde
 Finanzdienstleistungen (z.B.
Kredite) sind in der EU zwar
umsatzsteuerbefreit – die EU-
Richtlinie ist aber veraltet (u.a.
Definition von FDL) und wird von
den Mitgliedsstaaten unterschied-
lich angewendet.
 Wettbewerbsverzerrungen
innerhalb der EU, aber auch
Nachteile im globalen Wettbewerb
beinträchtigen den europäischen
Kapitalmarkt.
Zielvorstellung
 Die EU benötigt einen einheit-
lichen, modernen Rechtsrahmen,
der Rechtssicherheit schafft und
der eine umsatzsteuerliche
Gleichbehandlung der
Finanzdienstleistungen von
Banken und FinTechs sichert.
Maßnahme
 Die von der Kommission im Juni
2019 vergebene „Studie zur
Überprüfung der Mehrwertsteuer-
vorschriften für Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen“
soll ihre Ergebnisse im Juli 2020
vorlegen.
 Im Anschluss sollte die KOM
erneut einen Vorschlag zur
Überarbeitung der Umsatz-
besteuerung von Finanzdienst-
leistungen vorlegen.
Überarbeitung, damit die Wettbewerbsfähigkeit in globalen Finanzmärkten gesichert wird
19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken
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  • 2. Wir brauchen eine Kapitalmarktunion, weil… Die Kapitalmarktunion  ist eine notwendige Antwort auf den sich ändernden Finanzierungsbedarf der Wirtschaft (Innovation, Digitalisierung, Internationalisierung)  ermöglich es den Bürgern, am Wachstum in Europa direkt zu partizipieren (vor dem Hintergrund Niedrigzinsen und demographischer Veränderungen)  stärkt durch Risikoverteilung die Finanzmarktstabilität in Europa  stärkt Europas globale Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität. 19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken 2
  • 3. Banken bringen Emittenten und Anleger zusammen Finanzierung über den Kapitalmarkt 19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken 3 Intermediäre Banken als zentrale Servicedienst- leister Anleger Geben Kapital Benötigen Anlegerschutz Emittenten Suchen Kapital Wollen breiten Zugang Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-weit einheitlich, transparent, effizient und verlässlich  Wettbewerb  Effizienz  Marktlösungen
  • 5. 1. Effizientere EU-Wertpapiermärkte Hürde  Der Handel mit Kapitalmarkt- produkten wird begleitet vom „Nachhandel“: die Abwicklung, Verwahrung und Verwaltung von Kapitalmarktprodukten.  Der Nachhandel unterliegt national gewachsenen Regeln (Gesellschafts-, Wertpapier-, Insolvenzrecht, Steuergesetze, Regulierung).  Diese Fragmentierung besteht fort, verursacht Ineffizienzen zulasten der Anleger und der Emittenten und sollte weiter abgebaut werden. Zielvorstellung  Innerhalb der EU darf es keine Hemmnisse bei Nachhandels- aktivitäten geben.  Grenzüberschreitende Investitionen in Wertpapiere sollten für die Anleger so bequem und kostengünstig sein wie im Inland.  Emittenten sollten leichteren Zugang zu Investoren außerhalb des eigenen Mitgliedsstaats erhalten.  Die Effizienz der Prozesse soll gesteigert werden. Maßnahme  2017 hat die von der EU- Kommission eingesetzte Expertengruppe „European Post Trade Forum“ (EPTF) die Harmonisierungsfortschritte bewertet und Lösungsvorschläge vorgelegt, mit denen sich bestehende Hürden überwinden lassen.  Die Marktinfrastrukturen würden effizienter und robuster gestaltet.  Bankenverband spricht sich für Priorisierung bestimmter Maßnahmen aus. EU-weit einheitliche Prozesse in der Handelsabwicklung und Wertpapierverwaltung 19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken 5
  • 6. 2. Insolvenzrecht gezielt harmonisieren Hürde  Trotz der EU-Finanzsicherheiten- richtlinie (FCD) herrscht Rechts- unsicherheit über die Verläss- lichkeit der rechtlichen Aner- kennung üblicher Finanzsicher- heiten.  Die effektive Risikobegrenzung insbesondere im Insolvenzfall ist dadurch beeinträchtigt. Zielvorstellung  In einer funktionierenden Kapitalmarktunion müssen sich alle Marktteilnehmer auf die rechtliche Wirksamkeit von Sicherheiten- und Netting- vereinbarungen bei grenz- überschreitenden Transaktionen verlassen können. Maßnahme  Klarstellung und Ergänzung auf EU- und nationaler Ebene zwecks rechtlicher Vereinheitlichung, damit auch bei grenzüberschrei- tenden Transaktionen Recht- sicherheit besteht. EU-weit einheitliche rechtliche Beurteilung von Sicherheiten- und Netting-Vereinbarungen 19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken 6
  • 7. 3. Anlegerschutz mit Augenmaß Hürde  Einige der EU-Regeln MiFID II und PRIIP haben negative Auswirkungen auf die Kapitalmarktaktivitäten:  Institute haben ihre Produkt- und Dienstleistungsangebote deutlich reduziert,  Kunden sind über die Flut an Pflichtinformationen frustriert,  Unternehmensanleihen werden z.B. nicht mehr an Kleinanleger vertrieben, obwohl geeignet,  unterschiedliche Regelungen zur Kostentransparenz verwirren Kunden und verursachen Ineffizienz. Zielvorstellung  Anlegerschützende Vorgaben müssen konsistent, klar und für den Anwender unmiss- verständlich sein.  Anlegerschutzvorgaben für professionelle Anleger sollten sich von solchen für Kleinanleger unterscheiden dürfen.  Anleger und Emittenten sollen – unter Wahrung beiderseitiger Interessen – leichter zusammen finden. Maßnahme  Bestimmte Vorgaben in der PRIIP- Verordnung und MiFID II sollten überarbeitet/korrigiert werden:  der Anwendungsbereich der PRIIP-Verordnung sollte konkretisiert werden,  die Regulierung sollte die Duplizierung der Angaben zu den Produktkosten vermeiden,  die differenzierte Behandlung von Kunden aufgrund ihrer unterschiedlichen Kenntnisse und Erfahrungen sollte grundsätzlich möglich sein. Korrekturen, damit Anleger für sie geeignete Produkte weiterhin erwerben können 19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken 7
  • 8. 4. Verbriefungsmarkt stärken Hürde  Die in Teilen zu scharfe EU- Regulierung (z.B. EK-Unter- legung) hat hochwertige Verbriefungstranchen gegenüber vergleichbaren Instrumenten (wie z.B. dem Covered Bond) benachteiligt. Der Verbriefungs- markt in Europa hat dadurch gelitten. Zielvorstellung  Verbriefungen ermöglichen es, die in Europa stark kredit- getriebene Finanzierung der kleinen und mittelständischen Unternehmen an den Kapitalmarkt zu bringen und die Risiken besser zu verteilen.  Eine risikosensitivere Regulierung ist nötig – unangemessen harte Vorgaben gefährden das Instrument zulasten der Finanzierung der Wirtschaft. Maßnahme  Eine grundsätzliche Überarbeitung des gerade implementierten Regelwerkes, sollte vermieden werden. Anpassungen sind aber nötig:  Mindestrisikogewichte absenken (für hochwertige Tranchen, für NPL, auch für Versicherungen als Investoren),  Anerkennung der Liquidität hochwertiger STS-Verbriefungen,  Reduzierung der Offenlegungs- pflichten bei privaten Verbriefungen,  Einbeziehung von Syntheten in das STS-Rahmenwerk. Verbriefungsregulierung anpassen, um das Produkt nicht zu benachteiligen 19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken 8
  • 9. 5. Sandboxes schaffen Hürde  Digitale Finanzinnovationen bedürfen einer schnellen Klärung der anwendbaren Vorschriften.  Sandboxes bieten die Möglichkeit durch engen Austausch zwischen Aufseher und Innovator schnell Rechtssicherheit herzustellen.  Allerdings gibt es in der EU nur sehr wenige Sandboxes.  Aufgrund zu weniger nationaler Sandboxes gibt es auch keine echte europäische Abstim- mung und kein Level Playing Field. Zielvorstellung  Im ersten Schritt: Möglichst viele Mitgliedsstaaten sollten eine Sandbox einrichten, und diese sollten sich untereinander eng koordinieren.  Im zweiten Schritt: Eng begrenzte Ausnahmen von Regulierung zur Erprobung von Produkten in Erwägung ziehen. Langfristig sollte dazu über eine europä- ische Sandbox nachgedacht werden,  denn nationale Ausnahmen von der EU-Regulierung sind nicht möglich und wären auch nicht sinnvoll. Maßnahme  Im ersten Schritt: Schnelle Rechtssicherheit durch engen Austausch zwischen Aufseher und Innovator darüber, welche Regeln für neue Geschäftsmodelle Anwendung finden.  Im zweiten Schritt: Schaffung von Experimentierräumen, in denen Regeln eng begrenzt ausgesetzt werden können, um Geschäfts- modelle zu erproben. Aufbau weiterer Sandboxes in EU zur effizienten Entwicklung digitaler Geschäftsideen 19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken 9
  • 10. 6. Steuerbemessungsgrundlage angleichen Hürde  Bei ihren grenzüberschreitenden Tätigkeiten stoßen Unternehmen (auch Banken) in der EU nicht nur auf unterschiedliche Besteuerung, sondern auch auf unterschiedliche Steuerbemessungsgrundlagen. Dies führt zu Ineffizienz und Wettbewerbsnachteilen.  Vorschläge der KOM zur Harmo- nisierung wurden nur vom EP, nicht aber vom Rat unterstützt und daher bislang nicht umgesetzt. Zielvorstellung  In steuerlicher Hinsicht sollten die – grenzüberschreitend tätigen - Unternehmen/Banken in der EU möglichst einheitlichen Wett- bewerbsbedingungen unterliegen.  Schon eine Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlagen würde die Besteuerung in der EU verzerrungsfreier, gestaltungs- resistenter und damit gerechter machen. Maßnahme  Die Mitgliedsstaaten sollten die Vorschläge der KOM aus 2018 umsetzen. EU-weite Angleichung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage 19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken 10
  • 11. 7. Finanztransaktionssteuer absagen Hürde  Die Einführung (im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit) einer FTT auf Aktien kapitalstarker börsen- notierter Unternehmen würde die gesamte Wirtschaft vom Unternehmen bis zum Kleinanleger treffen.  Diese FTT konterkariert die Schaffung zusätzlicher privater Altersvorsorge. Sie behindert börsennotierte Unternehmen bei der Eigenkapitalaufnahme durch Ausgabe von Aktien, benachteiligt Kapitalmärkte in der EU, führt zu Wettbewerbsverzerrungen und fördert die Abwanderung der Geschäfte in Finanzmärkte ohne FTT. Zielvorstellung  Der Aufbau einer Kapitalmarkt- union darf durch die Einführung einer FTT nicht torpediert werden. Keine Einführung einer FTT 19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken 11
  • 12. 8. Umsatzbesteuerung von Finanzdienstl. überarbeiten Hürde  Finanzdienstleistungen (z.B. Kredite) sind in der EU zwar umsatzsteuerbefreit – die EU- Richtlinie ist aber veraltet (u.a. Definition von FDL) und wird von den Mitgliedsstaaten unterschied- lich angewendet.  Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU, aber auch Nachteile im globalen Wettbewerb beinträchtigen den europäischen Kapitalmarkt. Zielvorstellung  Die EU benötigt einen einheit- lichen, modernen Rechtsrahmen, der Rechtssicherheit schafft und der eine umsatzsteuerliche Gleichbehandlung der Finanzdienstleistungen von Banken und FinTechs sichert. Maßnahme  Die von der Kommission im Juni 2019 vergebene „Studie zur Überprüfung der Mehrwertsteuer- vorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ soll ihre Ergebnisse im Juli 2020 vorlegen.  Im Anschluss sollte die KOM erneut einen Vorschlag zur Überarbeitung der Umsatz- besteuerung von Finanzdienst- leistungen vorlegen. Überarbeitung, damit die Wettbewerbsfähigkeit in globalen Finanzmärkten gesichert wird 19.09.2019BundesverbanddeutscherBanken 12

Hinweis der Redaktion

  1. 2019: Bankenverband/EBF haben mit Markets for Europe (= breite Unterstützung) Argumente für Kapitalmarktunion vorgelegt November 2019: Kommission richtet „High Level Forum on Capital Markets Union“ ein, besetzt mit 28 hochrangigen Experten. Soll Bericht mit Politikempfehlungen im Mai 2020 vorlegen. Die Kapitalmarktunion bekommt eine neue Chance. Bankenverband veröffentlich heute Positionspapier mit 8 konkreten Forderungen (die in den kommenden 4 Jahren umgesetzt werden könnten). Warum brauchen wir die Kapitalmarktunion? Die Kapitalmarktunion muss so konzipiert werden, dass alle Seiten profitieren können: Staaten, Bürger, Unternehmen. Europa insgesamt. Die Wirtschaft in der EU ist nach wie vor überwiegend über Bankenkredite finanziert. Sie wird aber zunehmend Kapitalmarktlösungen benötigen: Zur Finanzierung von Innovation; digitaler Transformation; weiterhin: Internationalisierung. (Eigenkapital; Verbriefung) Die Bürger müssen – um ihren Wohlstand zu erhalten – stärker am Wirtschaftswachstum partizipieren. Insbesondere auch mit Blick auf ihre Altersvorsorge. Insgesamt würde ein Ausbau des Kapitalmarktes die Finanzmarktstabilität stärken. Nicht zuletzt: Der globale Aspekt. Es wird immer deutlicher, dass die Finanzmärkte insgesamt – inkl. einer starken Kapitalmarktunion - für die globale Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität Europas von elementarer/strategischer Bedeutung sind. (Sonst wird Europa zum Spielball anderer Märkte und Weltmächte.)
  2. Die Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalmarktunion müssen auf ein stimmiges Grundkonzept aufbauen. Regulierung darf kein Flickenteppich sein (bleiben). Die Politik muss die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen setzen, innerhalb derer die Marktteilnehmer Lösungen und Produkte entwickeln, die dem Bedarf der Wirtschaft entsprechen und die sich über die Zeit als wettbewerbsfähig erweisen. Zum Grundkonzept: Der Kapitalmarkt führt (ergänzend zur Einlage-Kredit-Vermittlung von Banken) verschiedene Anleger einerseits und Emittenten andererseits zusammen. Der gewünschte Ausbau der Kapitalmärkte betrifft daher beide Seiten, Anleger und Emittenten. Er betrifft auch die zwischen ihnen stattfindende Intermediation. Banken sind Mittler und zentrale Servicedienstleister im Kapitalmarkt. Beide Seiten, Anleger und Emittenten, gehören zu den Kunden der Banken. Die Banken müssen dem Bedarf beider Seiten gerecht werden. Beide Seiten sowie die Banken haben ein Interesse an Effizienz und an der Überwindung nationaler Grenzen. Wichtig ist: Schutzbedürfnisse von Anlegern einerseits und die Finanzierungsziele von Emittenten andererseits müssen ausbalanciert sein. „Ein zu einfacher Zugang von Unternehmen an den Markt steht den Anlegerinteressen entgegen, ein zu weitgehender Schutz der Anleger läuft den Emittenteninteressen zuwider. Ein zu starkes Ungleichgewicht ginge letztlich zu Lasten aller.“ Anlegerschutz: nötige Information/Transparenz, aber auch Entscheidungsfreiheit und Verantwortung Emittenten: kostengünstige, innovative, verlässliche, grenzüberschreitende Finanzierungslösungen Bürokratie vermeiden. Effizienz steigern. Die heutigen Märkte sind historisch auf Basis nationaler Rechtsordnungen gewachsen. Um den grenzüberschreitenden Markt zu stärken muss man an gezielten Stellen nationale Rechtsordnungen harmonisieren [ohne sich zwangsläufig an der strengsten oder an der lockersten nationalen Vorgabe als Lösung für eine EU-weite Anwendung zu orientieren]. Das sind Themen der Finanzmarkt- und Bankenregulierung, aber auch des Insolvenz- und des Steuerrechts. (Forderungen 1-8)