2. RecHt & RecHeRcHe 2
Was ist Recherche?
• Recherche ist das Sammeln von Informationen, die man in einen
logischen Zusammenhang stellt, um ein ereignis logisch und
nachvollziehbar darzustellen.
• Mit der entstehenden inhaltlichen Aussage übernimmt der Autor/
Journalist öffentliche Verantwortung.
4. RecHt & RecHeRcHe 4
1. Relevanz
• Ist das thema von allgemeiner Bedeutung oder von Bedeutung für
unsere Zielgruppe?
• Zeigen die beschafften Informationen die wichtigsten Aspekte der
ereignisse?
• Ist das Thema medienspezifisch geeignet bzw. aufbereitet?
5. RecHt & RecHeRcHe 5
2. Gültigkeit
• Sind die Informationen zutreffend (»wahr«)?
• Jede Recherche beginnt mit der Überprüfung der
Sachverhaltsinformation.
• Ist die Information glaubhaft? (Wer hat sie geliefert? Quelle?)
Faustregel:
Eine Quelle ist umso zuverlässiger, je distanzierter sie zu den
berichteten Sachverhalten steht.
6. RecHt & RecHeRcHe 6
3. Verstehbarkeit
• Sind die Informationen hinreichend präzise und umfänglich um
das Geschehene und die Zusammenhänge – wenn möglich auch die
Bedeutung – verstehen zu können?
7. RecHt & RecHeRcHe 7
Aufwand und Nutzen
• Die redaktionellen Mittel sollen zweckmäßig und effezient
eingesetzt werden.
• Welcher Aufwand ist gerechtfertigt?
• Was kann ich welcher Zeit in erfahrung gebracht werden?
• Bicht in die Breite recherchieren sondern in die tiefe: thema auf
einige relavante Vorgänge reduzieren und deren Geschehensverlauf
präzise rekonstruieren.
• Rollen und daran Beteiligte ermitteln.
• Zusammenhang zwischen Handeln und Handelndem.
8. RecHt & RecHeRcHe 8
Das Resultat der Recherche
• Sachverhalte sind präzise und detailliert dargestellt.
• Der Geschehensverlauf ist zutreffend rekonstruiert.
• Wahrscheinliche Ursachen und mutmaßliche Folgen des
Geschehens sind skizziert und die Bedeutung des Geschehens für
den Hörer ist aufgezeigt.
10. RecHt & RecHeRcHe 10
Was macht ein thema interessant?
• Aktualität
• Lokalität
• Globalität
• Unterhaltungswert
• Gesprächswert
11. RecHt & RecHeRcHe 11
PR-»Journalismus« 1/4
Zwei Anwendungsarten:
• Unternehmen erkaufen sich redaktionelle Beiträge oder
• platzieren eigene Werbetexte im Gewand des jeweiligen Mediums
• oftmals getarnt als »Kooperation«, »sponsored by«,
»Informationsbeilage«, etc.
• Presserat-Richtlinien (Kennzeichnungspflicht) werden kreativ
umgangen
12. RecHt & RecHeRcHe 12
PR-»Journalismus« 2/4
Professionell: Der Fall »Merian extra«
• Sonderheft Februar 2010: »Formel 1 Saison 2010«
• aus der Presseinfo zum Heft: »Die Formel 1 hat ein neues
Dreamteam: Michael Schumacher und Mercedes-Benz! […]
exklusiv porträtiert MeRIAN das neue Mercedes GP-team und
die beiden deutschen Piloten, zeigt die schönsten historischen
Bilder der Silberpfeile und beschreibt die Sternstunden des
Mercedes-Benz-teams, das vor 75 Jahren mit Manfred von
Brauchitsch am Steuer erstmals startete. Über die Ziele des
aktuellen Mercedes GP-teams spricht MeRIAN mit Mercedes-
Benz-chef Dieter Zetsche und Michael Schumacher.«
• hintergründig: Anzeigen- und Vertriebskooperation zwischen
Jahreszeiten Verlag (»Merian«) und Mercedes
13. RecHt & RecHeRcHe 13
PR-»Journalismus« 3/4
Lokal: Der Fall »Klenkes«
• Sonderheft
14. RecHt & RecHeRcHe 14
PR-»Journalismus« 4/4
Radio: Der Fall »misereor«
• Interview- und Beitrags-cD
15. RecHt & RecHeRcHe 15
Noch zu beachten
• Alle – oder so viele Seiten wie möglich – berücksichtigen
• Quellen speichern
• Primärinformationen sind immer besser als
Sekundärinformationen
16. RecHt & RecHeRcHe 16
Quellen und Links
Zum Beispiel:
• Oeckl
• Wikipedia
• Suchmachinen
• DPA (z.B. über fr-online.de)
17. RecHt & RecHeRcHe 17
Medienrecht
• Artikel 5 GG
• Pressserecht und Pressekodex
• Redaktionsstatut
• Urheberrecht
• Internet
18. RecHt & RecHeRcHe 18
Artikel 5 GG
[Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze
der Jugend und in dem Recht der persönlichen ehre.
zitiert nach: http://www.
bundestag.de/dokumente/
rechtsgrundlagen/
grundgesetz/ (Stand:
Dezember 2009)
22. RecHt & RecHeRcHe 22
Auskunftspflicht
• nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Zur Auskunft verpfl ichtet sind sämtliche Behörden eines
Landes (Kommunal- und Landesbehörden).
• Umfang länderabhängig
• Behörde darf bestimmen, wer Auskunft gibt
23. RecHt & RecHeRcHe 23
Auskünfte dürfen verweigert werden, wenn …
• … spezielle Geheimhaltungsvorschriften einzuhalten sind
• … schwebende Verfahren anhängig sind
• … Verletzungen öffentlichen oder schutzwürdigen privaten
Interesses vorliegen könnten
24. RecHt & RecHeRcHe 24
Sorgfaltspflicht
• Berichterstattung: So wahrhaft wie möglich
• Nachrichtenverarbeitung: geprüft auf größtmögliche Richtigkeit
• Informationsbeschaffunf: durch Recherche
25. RecHt & RecHeRcHe 25
Persönlichkeitsschutz
• Ist Namensnennung journalistisch gerechtfertigt?
schwebende Verfahren gegen Personen
• Abwägung zwischen Informationsinteresse und
Individualinteresse
• Privat- und Intimsphäre einer Person ist grundsätzlich tabu und
beschränkt auf öffentlich-relevante Aspekte
• persönliche ehre
• Briefgeheimnis
26. RecHt & RecHeRcHe 26
Gegendarstellungsrecht
• Betroffene soll Sachverhalt aus eigener Sicht darstellen können
• objektive Wahrheit irrelevant!
Vorsicht bei tatsachenbehauptungen!
27. RecHt & RecHeRcHe 27
Beiträge
Jeder hat das Recht, einen Beitrag, in dem er/sie mit O-ton vorkommt,
vor der Ausstrahlung zu hören und zu genehmigen.
Jeder hat das Recht, einen Beitrag, in dem er/sie mit O-ton vorkommt,
in Kopie zu erhalten.
Journalisten haben nicht die Pfl icht, ihre Interviewpartner
darauf hinzuweisen.
29. RecHt & RecHeRcHe 29
Urheberrecht 2/2
• gilt unabhängig von einem Hinweis darauf
• unteilbar und unveräußerlich
• Nicht-gemeinfreie texte dürfen nur nach Anmeldungbei der VG-
Wort im Radio verlesen werden
betrifft nicht das Zitatrecht
• Radios haben Verträge mit der GeMA und können so jegliche Musik
spielen
30. RecHt & RecHeRcHe 30
Musik
• An Musik haben Komponisten, texter, Musiker und Musikverlage
Urheber- bzw. u. U. Leistungsschutzrechte
• Für ein öffentliches Angebot ist die Zustimmung aller dieser
Beiteilgten (via GeMA) erforderlich
Schutzfristen (Regelschutzfrist):
• Musikaufnahmen: 50 Jahre (eG plant auf 95 Jare zu erhöhen)
• texte und Komponisten: 70 Jahre nach dem tod (beginnt mit dem 1.
Januar des Jahres, das auf das 70. todesjahr des Urhebers folgt)
danach: gemeinfrei
31. RecHt & RecHeRcHe 31
Journalistische Beiträge (Print, tV, Radio) 1/2
• ersteller eines Beitrages hält das Urheberrecht.
Am Beispiel Hochschulradio Aachen:
• Will der Autor/Urheber einen Beitrag weitergeben/verkaufen, muss
er eine Gennehmigung der chefredaktion einholen
Vermeidung von Kommerzialisierung
• Will das Radio einen Betrag weitergeben/verkaufen, braucht es eine
Genehmigung des Autors
Verwertungsrechte
32. RecHt & RecHeRcHe 32
Journalistische Beiträge (Print, tV, Radio) 2/2
• Verkauft ein Autor einen Beitrag, teilt oder tritt er die die
Natzungsrechte ab, nicht sein Urheberrecht!
• Der Käufer (Zeitung, Radioanstalt, etc.) kann den Beitrag je nach
Vertrag wiederholt ausstrahlen/abdrucken. Der Autor erhält ein
Widerholungshonorar. Bei einem Weiterverkauf muss der Autor
gefragt werden.
33. RecHt & RecHeRcHe 33
Podcasts
• es gilt das Medien- und Urheberrecht
• Podcasts nur ohne Musik (dazu zählen auch Musikbetten)
alternativ: gemeinfreie oder eigene Musik nutzen
• Im Zweifelsfall Interviewpartner auch gleich nach einer
Genehmigung für das einstellen ins Internet fragen.
34. RecHt & RecHeRcHe 34
Podcasts
• es gilt das Medien- und Urheberrecht
• Podcasts nur ohne Musik (dazu zählen auch Musikbetten)
alternativ: gemeinfreie oder eigene Musik nutzen
• Im Zweifelsfall Interviewpartner auch gleich nach einer
Genehmigung für das einstellen ins Internet fragen.
• Für Podcasts gelten ansonsten die Bestimmungen für Beiträge
35. RecHt & RecHeRcHe 35
Sendungen
• Der cvD ist weisungsbefugt und rechtlich verantwortlich
• 4-Augen-Prinzip
• Quellen und Skripte immer speichern
36. RecHt & RecHeRcHe 36
Verweise
• GG zitiert nach: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/
(Stand: 12/2009)
• Landespressegesetz NRW: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=438 (Stand: 12/2009)
• Landesmediengesetz NRW: http://www.lfm-nrw.de/recht/landesmediengesetz/ (Stand:
12/2009)
• Fechner: Fälle und Lösungen zum Medienrecht (UtB 2009)
• Fechner: Medienrecht: Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer
Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia (UtB 2010)
• Bölke: Presserecht für Journalisten: Freiheit und Grenzen der Wort- und
Bildberichterstattung (DtV 2005)
• Stöckel: Presserecht (c.H. Beck 2008)
• Schrift: Grandesign Neue Serif (unter cc-Lizenz)
37. Vielen Dank!
Mehr zu mir:
http://www.viess.org
Links zu diesem Vortrag:
http://bit.ly/aviess-rr
Diesen Vortrag online sehen und downloaden:
http://slideshare.net/aviess/recht-recherche