Wir tragen die Verantwortung, dass die Prämien unserer Kunden für alle fair sind. So sind wir verpflichtet, mittels Revisionen die Buchführung der Betriebe, die bei der Suva versichert sind, zu prüfen. Unsere Revisoren sind froh, dass eine Vielzahl von Revisionen direkt bei Ihnen als Treuhänder stattfinden.
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Warum eine Unternehmerversicherung?
• Selbständigerwerbende Personen sind nicht obligatorisch
gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.
• Ohne Unfallversicherung werden nur die Heilkosten im Rahmen der
obligatorischen Krankenversicherung übernommen.
• Ohne Unfallversicherung gibt es bei Invalidität eine maximale
Rente von 2340 Franken pro Monat.
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Wer kann sich versichern?
• Selbständigerwerbende, die in den Tätigkeitsbereich
der Suva fallen (Art. 66 UVG)
• Ohne Lohn mitarbeitende Familienmitglieder
• Grenzgänger, die in der Schweiz selbständig erwerbend
sind und in den Tätigkeitsbereich der Suva fallen
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Versicherbarer Jahresverdienst
Art des Verdienstes
Betriebsinhaber Mitarbeitendes
Familienmitglied
Max. versicherbarer Verdienst 148 200.- 148 200.-
Min. versicherbarer Verdienst (100% Pensum) 66 690.- 44 460.-
Min. versicherbarer Verdienst (50% Pensum) 33 400.- 22 300.-
Höhe des versicherten Verdienstes in CHF
6. Unterschiede private
Versicherungen/Krankenkasse // FUV
Krankenkassen Private Policen Suva
Heilungskosten Grundversicherung z.T. nur
beschränkte Leistungen, z.B.
Spital Wohnkanton
Transportkosten 50 %, max. CHF
500.-- pro Jahr
Franchise + Selbstbehalt
CHF 1000.-- oder mehr pro Jahr
(CHF 300.-- Franchise + 700.--
Selbstbehalt) max. Fr. 3'200.--
je nach Police, z.B.
beschränkt auf 5 Jahre
nur eine bestimmte Summe
nur in Ergänzung zur
Krankenkasse
unbeschränkt
ohne Franchise / Selbstbehalt
Taggeld 2 Jahre (720/730 Tage) 2 Jahre (720/730 Tage) unbeschränkt (bis Rente)
Durchschnittliche
Berentungsdauer ca. 3.5
Jahre
Rente IV keine Rentenversicherung möglich
Kapital UTI (Unfall Tod Invalidität)
meistens nur kleinere Renten (z.B.
CHF 2'000.-- bis
CHF 3'000.-- / Monat)
meistens nicht indexiert
höchstens bis 65. Altersjahr
Bei 100%-iger Arbeitsunfähigkeit:
IV/Suva-Rente max. 90 % v. JV
indexiert
zeitlich unbegrenzt, über AHV
Alter hinaus
zusätzlich
Integritätsentschädigung
7. Unterschiede private
Versicherungen/Krankenkasse // FUV
Krankenkassen Private Policen Suva
Todesfall geringes Kapital
(z.B. CHF 50'000.--)
eher geringes Kapital
(z.B. CHF 100'000.-- bis
CHF 250'000.--)
Witwen-/Witwer-
/Halbwaisen/Vollwaisen-Renten
40 - 90 % zusammen mit Renten-
Leistungen AHV
Ausland Grundversicherung:
Bei Notfällen volle Kosten-
deckung bis max. doppeltem Tarif
Wohnkanton Schweiz
normalerweise Deckung (evtl.
beschränkt/siehe Heilungs-
kosten)
doppelter Betrag CH
Versicherungsdauer Grundversicherung obligatorisch 5 bis 10 Jahre oder bis
65. Altersjahr
grundsätzlich 4 Jahre
Kündigungsfristen Zusatzversicherung 3 Monate auf
Ende Jahr
3 Monate vor Ablauf der
Police
3 Monate vor Ablauf der
Versicherungsdauer
8. Seite 9
Die Sachleistungen im Überblick
Medizinische Behandlung
Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker, Apotheke und Spital frei wählbar.
Keine zeitliche oder betragsmässige Beschränkung.
Hilfsmittel
Kostenübernahme für Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen
oder Funktionsausfälle ausgleichen.
Reise-, Transport-, Rettungskosten
Werden vergütet, auch im Ausland.
Medizinische Rehabilitation
Kliniken der Suva in Bellikon und Sion
9. Seite 10
Vorteile der Unternehmerversicherung
• lebenslange Renten
• Sicherheit in der Budgetplanung dank Prämiengarantie
• Durch Wahl des Taggeldbeginns (3./15./30. Tag nach Unfalltag)
Prämienrabatt von bis zu 40 Prozent möglich
• Rente mit periodischer Anpassung an Inflation
• Weltweiter Versicherungsschutz
• Schutz bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten
• Die Suva ist nicht gewinnorientiert: Überschüsse kommen
den Versicherten in Form von tieferen Prämien zugute.
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Die finanziellen Leistungen der
Unternehmerversicherung
• Kein Selbstbehalt
• Taggeld: 80 Prozent des versicherten Verdiensts
• Invalidenrente: max. 80 Prozent des versicherten Verdiensts
• Integritätsentschädigung: einmalige Kapitalleistung bei
dauernder Schädigung, max. 148 200 Franken
• Hilflosenentschädigung: Ergänzung der Invalidenrente,
wenn dauernd die Hilfe Dritter in Anspruch genommen wird
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Die finanziellen Leistungen der
Unternehmerversicherung
Hinterlassenenrente
• 40 Prozent für Witwen und Witwer
• 15 Prozent je Halbwaise respektive 25 Prozent je Vollwaise
• Maximal 70 Prozent bei mehreren Hinterlassenen zusammen
• Maximal 90 Prozent des versicherten Verdiensts mit
AHV/IV-Renten zusammen (Komplementärrenten)
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Geldleistung nach einem Unfall oder bei
Berufskrankheit
Vorteile mit einer Unfallversicherung der Suva:
keine Versicherungslücken (Taggeld wird so lange
bezahlt bis die Invalidenversicherung zahlt)
lebenslange Rente
Aufstockung der IV-/AHV-Leistungen auf 90 Prozent
des versicherten Verdienstes
Teuerungsausgleich, somit kein Kaufkraftverlust
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Vergütung für Vermittler
Regelung
• Empfehlung (Adressvermittlung) führt zum Abschluss
• Auszahlung der Vergütung erfolgt nach dem Eingang der 1. Prämie
(bei Ratenzahlung: 1. Teilprämie)
Vergütungen Höhe
Vermittlerentschädigung 0,5% des versicherten Verdiensts,
mindestens CHF 250
Beispiel: Versicherter Verdienst x 0.5%
CHF 120 000.00 x 0.5% = CHF 600.00
Melden Sie uns potenzielle Kunden unter fuv@suva.ch oder an jede
Suva-Agentur. Wir beraten den Kunden gerne und unterbreiten ihm eine
unverbindliche Offerte.
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Infomaterial & Broschüren
Zusätzliche Infos und Broschüren finden Sie unter:
www.suva.ch/waswo
• Die Unternehmerversicherung
Factsheet Nr. 2727.d
• Die Unternehmerversicherung nach UVG
Factsheet Nr. 3855.d
http://www.suva.ch/startseite-suva/service-
suva/kommunikation-suva/podcasts/podcast-fuv-
trailer/podcasts-tv-spots-suva.htm