nhalt/Schwerpunkte:
- Rechtliche Anforderungen zum Aufbau von Sicherheitskonzepten
- Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen
- Struktur und Aufbau von Sicherheitskonzepten
- Herstellen des behördlichen Einvernehmens
- Beispiele aus der Praxis Inhouse- Veranstaltungen und Open Air
Erläuterung:
Für das Management von Veranstaltungen besteht die Verpflichtung durch eine geeignete Organisation dafür zu sorgen, dass Personen beim Besuch von Veranstaltungen nicht zu Schaden kommen. Dies gilt nicht nur für die „Normalorganisation“ – also für die Planung und Durchführung Veranstaltungen – sondern eben auch für die dargestellte „Notfallorganisation“.
Unter einem Sicherheitskonzept versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, die
- für die sichere Durchführung einer Veranstaltung von der Planung bis zum Abbau notwendig und
- im Fall von Störungen, Unfällen oder Notfällen zu ergreifen sind.
Spezielle Anforderungen an die Erstellung und an den Aufbau von Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen enthält die Vorschrift des Paragraphen 43 MVStättV, die insbesondere auf die Festlegung der betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verweist.
Im Einzelnen müssen folgende Strukturen geschaffen werden:
- Festlegen der Anzahl der Ordnungsdienstkräfte gestaffelt nach Gefährdungsgraden und Besucherplätzen
- Festlegung der Anzahl der Sanitätsdienstkräfte/ Ärzte gestaffelt nach Gefährdungsgraden und Besucherplätzen,
- Festlegen des erforderlichen Fachpersonals auf Grundlage der Art der Veranstaltung und der geplanten
Veranstaltungstechnischen Einrichtungen und Vorgänge
- Aufstellen eines Alarm- und Gefahrenabwehrplans ( mit feststehenden Entscheidungs- Alarmierungs- und Maßnahmenplänen für
Ereignisse, wie z.B. Feuer, Explosion, Rauchentwicklung, Bombendrohung, Bedrohung, Technische Störfalle, Eis, Schnee, Sturm)
- Erstellen von Durchsagetexten bei Gefahrenlagen,
- Festlegen von Checklisten für mögliche Räumungsszenarien