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Folge 7: Listing und IPO


Gründe für einen Börsengang gibt es viele. Alle zukünftigen Emittenten stellen
sich irgendwann die Frage: Was wollen wir und wie kommen wir dahin? Die
wichtigsten Motivatoren für eine Platzierung von Aktien am Markt sind Wachs-      Deutsche Börse AG

tum, Kapitalbedarf oder die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Dabei gibt       Media Relations
es verschiedene Möglichkeiten für den Start an der Börse-
                                                                                  Mergenthalerallee 61
                                                                                  65760 Eschborn
Der erste Schritt ist die Auswahl von Emissionsbegleitern, dazu gehören:
                                                                                  Postanschrift
                                                                                  60485 Frankfurt am Main
    1.      IPO-Berater – berät, unterstützt und begleitet ein Unternehmen
            vom ersten Planungstag an unabhängig. Zu seinen Aufgaben ge-          Telefon
                                                                                  +49-(0) 69-2 11-17854
            hören die Prüfung der Börsenreife des Unternehmens und seiner
            Strategie, die Erstellung des Factbooks und der Equity Story und      Fax

            die Auswahl der begleitenden Banken.                                  +49-(0) 69-2 11-11501

    2.      Das Bankenkonsortium – ein Zusammenschluss mehrerer Ban-              Internet
            ken, die ein Unternehmen während seines Börsengangs begleiten.        deutsche-boerse.com

            Dabei übernimmt eine Bank die Konsortialfürhrerschaft. In dieser
                                                                                  E-Mail
            Funktion ist sie verantwortlich für die Koordination der Geschäfts-   social-media@
                                                                                  deutsche-boerse.com
            beziehungen zwischen dem Konsortium und dem Kunden. Sie er-
            stellt einen Zeitplan für den IPO Prozess, stellt eine Unterneh-
            mensbewertung an und sorgt für eine passende Vermarktung und
            Platzierung der Gesellschaft im Markt. Eine zweite Bank über-
            nimmt die Rolle der federführenden Emissionsbank. Sie kümmert
            sich um die Wertpapieremission für den Emittenten, erstellt einen
            Wertpapierprospekt und leitet das Unternehmen durch den Emis-
            sionsprozess bis hin zur ersten Preisfeststellung.
    3.      Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
    4.      PR-Agentur


Gleichzeitig erfolgt je nach Unternehmensaufstellung und IPO-Konzept die
Auswahl des gewünschten Transparenzstandards und folglich des Marktseg-
ments, in dem das Unternehmen platziert werden soll.


Die Entscheidung ist abhängig von den Zielen, die das Unternehmen mit der
Börsennotierung anstrebt, den Investoren, die das Unternehmen vorrangig
adressieren möchte und dem Maß an Transparenz, das das Unternehmen ge-
währleisten will. An der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) können Unter-
nehmen im Regulierten Markt zwischen dem Prime Standard oder dem Gene-
ral Standard wählen.
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 A.        Der Regulierte Markt
 Der Regulierte Markt ist ein organisierter, EU-regulierter Markt im Sinne des
 Wertpapierhandelsgesetzes. Im Gegensatz zum privatrechtlich geregelten Frei-
                                                                                      Deutsche Börse AG
 verkehr ist der Regulierte Markt öffentlich-rechtlich organisiert. Emittenten, die
 ihre Aktien im Regulierten Markt anbieten möchten, müssen hohe EU-weit               Media Relations

 geltende Anforderungen erfüllen. Aufgrund dieser Regulierungen richtet sich
                                                                                      Mergenthalerallee 61
 dieses Marktsegment vorrangig an große und mittlere Unternehmen, die inter-          65760 Eschborn
 nationale Investoren ansprechen möchten und diese Anforderungen erfüllen
                                                                                      Postanschrift
 können.                                                                              60485 Frankfurt am Main


                                                                                      Telefon
 1.        Der Prime Standard
                                                                                      +49-(0) 69-2 11-17854
 Der Prime Standard ist das am strengsten regulierte Segment an der Frankfur-
                                                                                      Fax
 ter Wertpapierbörse. Durch umfassende Zulassungsvoraussetzungen und Fol-
                                                                                      +49-(0) 69-2 11-11501
 gepflichten stellt dieses Segment europaweit den Transparenzstandard mit den
 höchsten Anforderungen dar. Ein Listing im Prime Standard der FWB ist zu-            Internet
                                                                                      deutsche-boerse.com
 dem Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu den 160 Auswahlindizes, wie
 beispielsweise dem DAX.                                                              E-Mail
                                                                                      social-media@
                                                                                      deutsche-boerse.com
 2.        Der General Standard
 Emittenten im General Standard erfüllen ebenfalls hohe Transparenzstan-
 dards, die jedoch hinter denen des Prime Standards liegen. Der General Stan-
 dard hat zudem eine geringere internationale Ausrichtung, als der Prime Stan-
 dard, richtet sich folglich an große und mittelständische Unternehmen mit
 inländischem Investoren-Fokus.


 B.        Der Freiverkehr
 Der Freiverkehr ist ein privatrechtlicher, börsenregulierter nicht-organsierter
 Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Der Emittent im Freiverkehr
 muss ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für die
 Zulassung im Freiverkehr der FWB erfüllen. Der Freiverkehr richtet sich folg-
 lich eher an kleine und mittlere Unternehmen.


 Sonderfall: Entry Standard
 Der Entry Standard ist ein Teilsegment des Freiverkehrs, in dem von der FWB
 geregelte Folgepflichten vor allem bezüglich der Transparenz bestehen. Daher
 richtet sich der Entry Standard vor allem an junge oder mittelständische Un-
 ternehmen, die den Kapitalmarkt wachstumsorientiert nutzen und innerhalb
 des Freiverkehrs sichtbarer positionieren wollen.
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Zunächst erfolgt die Beantragung einer International Securities Identification
Number, kurz ISIN. Diese ist unabdingbar für die Handelbarkeit eines Wert-
papiers. Im Rahmen der ISIN-Vergabe werden sogenannte Stammdatenerho-
ben. Sie dienen der eindeutigen Kennzeichnung von Wertpapieren. In der Re-           Deutsche Börse AG

gel beinhalten die Stammdatenfolgende Angaben:                                       Media Relations


                                                                                     Mergenthalerallee 61
-       ISIN
                                                                                     65760 Eschborn
-       Emittent
-       Gattung                                                                      Postanschrift
                                                                                     60485 Frankfurt am Main
-       Handelsplätze
-       Herkunftsland                                                                Telefon
                                                                                     +49-(0) 69-2 11-17854
-       Handelswährung
                                                                                     Fax
                                                                                     +49-(0) 69-2 11-11501
Für das öffentliche Angebot von Wertpapieren ist zudem die Veröffentlichung
eines Wertpapierprospekts vonnöten. Ein solcher Prospekt ermöglicht es zu-           Internet
künftigen Investoren, sich ein Bild vom Unternehmen und dem Wertpapieran-            deutsche-boerse.com

gebot zu machen. Die Erstellung dieses Prospekts unterliegt strengen gesetz-         E-Mail
lichen Regelungen, die im Wertpapierprospektgesetz und im Börsengesetz               social-media@
                                                                                     deutsche-boerse.com
festgeschrieben sind. Ausschließlich im Freiverkehr gelistete Unternehmen
unterliegen nicht der Prospektpflicht.


Nachdem die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kommt es zur eigentli-
chen Platzierung der Aktien am Markt. Hierbei wird ein Verkaufsangebot er-
stellt, der Emissionspreis festgelegt und die Aktienplatzierung und die Zutei-
lung der Aktien an die Investoren vorgenommen. Das Verkaufsangebot um-
fasst in der Regel die Bewerbung der Aktien an institutionelle Investoren und
die breite Öffentlichkeit. Wichtigster Schritt in der Vorbereitung der Platzierung
ist an diesem Punkt das Festlegen eines Emissionspreises. Grundlage für die-
sen ist die zuvor erfolgte Unternehmensanalyse und -bewertung. Der Preis
kann dann entweder von vornherein festgelegt sein oder im Laufe des Ange-
botsverfahrens gemäß Angebot und Nachfrage ermittelt werden.


Schließlich erfolgt die Zuteilung der Aktien an die Investoren. Diese erhalten
bei ihrer Depotbank die Möglichkeit, Aktien im Angebot zu zeichnen, also eine
Kauforder bzw. ein Angebot abzugeben. Allerdings entspricht das nicht dem
Anspruch auf Kauf. Aktien werden vielmehr durch den Emittenten und seinen
Konsortialführer am Abend vor dem Börsengang zugeteilt.


Um die freie Handelbarkeit der Aktien eines Unternehmens sicherzustellen, ist
das Unternehmen veranlasst, im Rahmen der Vorbereitung des Börsenganges
für eine so genannte Verbriefung der Wertpapiere zu sorgen.
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Durch diese Erstellung von Urkunden soll ermöglicht werden, dass Wertpapie-
re zwischen den Geschäftsparteien gehandelt werden können. In der Regel
werden diese Urkunden oder verbrieften Aktien bei einer zentralen Verwahr-          Deutsche Börse AG
stelle/Wertpapiersammelbank hinterlegt – in Deutschland ist das die Clear-
                                                                                    Media Relations
stream Banking AG.
                                                                                    Mergenthalerallee 61
                                                                                    65760 Eschborn
An diesem Punkt trennt sich der Prozess im Regulierten Markt und im Freiver-
kehr. Im Regulierten Markt folgt nun das Zulassungsverfahren, während im            Postanschrift
Freiverkehr das Einbeziehungsverfahren angesetzt ist.                               60485 Frankfurt am Main


                                                                                    Telefon
1.      Im Regulierten Markt                                                        +49-(0) 69-2 11-17854

Konsortialbanken und Unternehmen beantragen die Zulassung zum Handel an
                                                                                    Fax
der Frankfurter Wertpapierbörse. Zu diesem Zweck werden zunächst die not-           +49-(0) 69-2 11-11501

wendigen Unterlagen zusammengestellt und an die FWB übermittelt. Es folgt
                                                                                    Internet
der formelle Antrag auf Zulassung der Aktien und die Einreichung der Unterla-       deutsche-boerse.com
gen bei der Börse.
                                                                                    E-Mail
                                                                                    social-media@
2.      Im Freiverkehr                                                              deutsche-boerse.com

Im Freiverkehr stellt sich die Antragstellung relativ einfach dar. Ein zugelasse-
ner Handelsteilnehmer beantragt die Einbeziehung der Aktien über ein elekt-
ronisches Antrags-Tool gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse
AG.


Nach erfolgter Zulassung oder Einbeziehung kann der Handel von Aktien an
der FWB aufgenommen werden.


IPO und erster Handelstag
Am Tag des Börsengangs können Handelsteilnehmer ab 7:30 Uhr ihre Aufträ-
ge in das Xetra Handelssystem eingeben. Ab 9 Uhr werden sogenannte indi-
kative Preise festgestellt, also die Gegenüberstellung von Angebots- und Nach-
fragepreisen. Der indikative Preis gibt einen Anhaltspunkt, zu welchem Preis
eine Aktie in dem Moment gehandelt werden könnte, stellt aber kein Ge-
schäftsangebot dar. Der Konsortialführer steht im Namen des betreffenden
Unternehmens grundsätzlich in Verbindung mit der Marktsteuerung. Nur diese
beiden Parteien haben Einsicht in die aktuelle Auftragslage und die indikati-
ven Preise. Hält der Konsortialführer die Preisfindung für abgeschlossen, wird
das Orderbuch eingefroren, das heißt, dass Orders weder geändert noch neu
eingegeben werden können. Erst jetzt wird der Preis durch die Marktsteuerung
festgestellt und der erste Xetra Kurs wird berechnet.

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T folge7 listing und ipo

  • 1. Ticks Folge 7: Listing und IPO Gründe für einen Börsengang gibt es viele. Alle zukünftigen Emittenten stellen sich irgendwann die Frage: Was wollen wir und wie kommen wir dahin? Die wichtigsten Motivatoren für eine Platzierung von Aktien am Markt sind Wachs- Deutsche Börse AG tum, Kapitalbedarf oder die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Dabei gibt Media Relations es verschiedene Möglichkeiten für den Start an der Börse- Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Der erste Schritt ist die Auswahl von Emissionsbegleitern, dazu gehören: Postanschrift 60485 Frankfurt am Main 1. IPO-Berater – berät, unterstützt und begleitet ein Unternehmen vom ersten Planungstag an unabhängig. Zu seinen Aufgaben ge- Telefon +49-(0) 69-2 11-17854 hören die Prüfung der Börsenreife des Unternehmens und seiner Strategie, die Erstellung des Factbooks und der Equity Story und Fax die Auswahl der begleitenden Banken. +49-(0) 69-2 11-11501 2. Das Bankenkonsortium – ein Zusammenschluss mehrerer Ban- Internet ken, die ein Unternehmen während seines Börsengangs begleiten. deutsche-boerse.com Dabei übernimmt eine Bank die Konsortialfürhrerschaft. In dieser E-Mail Funktion ist sie verantwortlich für die Koordination der Geschäfts- social-media@ deutsche-boerse.com beziehungen zwischen dem Konsortium und dem Kunden. Sie er- stellt einen Zeitplan für den IPO Prozess, stellt eine Unterneh- mensbewertung an und sorgt für eine passende Vermarktung und Platzierung der Gesellschaft im Markt. Eine zweite Bank über- nimmt die Rolle der federführenden Emissionsbank. Sie kümmert sich um die Wertpapieremission für den Emittenten, erstellt einen Wertpapierprospekt und leitet das Unternehmen durch den Emis- sionsprozess bis hin zur ersten Preisfeststellung. 3. Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte 4. PR-Agentur Gleichzeitig erfolgt je nach Unternehmensaufstellung und IPO-Konzept die Auswahl des gewünschten Transparenzstandards und folglich des Marktseg- ments, in dem das Unternehmen platziert werden soll. Die Entscheidung ist abhängig von den Zielen, die das Unternehmen mit der Börsennotierung anstrebt, den Investoren, die das Unternehmen vorrangig adressieren möchte und dem Maß an Transparenz, das das Unternehmen ge- währleisten will. An der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) können Unter- nehmen im Regulierten Markt zwischen dem Prime Standard oder dem Gene- ral Standard wählen.
  • 2. Ticks A. Der Regulierte Markt Der Regulierte Markt ist ein organisierter, EU-regulierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Im Gegensatz zum privatrechtlich geregelten Frei- Deutsche Börse AG verkehr ist der Regulierte Markt öffentlich-rechtlich organisiert. Emittenten, die ihre Aktien im Regulierten Markt anbieten möchten, müssen hohe EU-weit Media Relations geltende Anforderungen erfüllen. Aufgrund dieser Regulierungen richtet sich Mergenthalerallee 61 dieses Marktsegment vorrangig an große und mittlere Unternehmen, die inter- 65760 Eschborn nationale Investoren ansprechen möchten und diese Anforderungen erfüllen Postanschrift können. 60485 Frankfurt am Main Telefon 1. Der Prime Standard +49-(0) 69-2 11-17854 Der Prime Standard ist das am strengsten regulierte Segment an der Frankfur- Fax ter Wertpapierbörse. Durch umfassende Zulassungsvoraussetzungen und Fol- +49-(0) 69-2 11-11501 gepflichten stellt dieses Segment europaweit den Transparenzstandard mit den höchsten Anforderungen dar. Ein Listing im Prime Standard der FWB ist zu- Internet deutsche-boerse.com dem Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu den 160 Auswahlindizes, wie beispielsweise dem DAX. E-Mail social-media@ deutsche-boerse.com 2. Der General Standard Emittenten im General Standard erfüllen ebenfalls hohe Transparenzstan- dards, die jedoch hinter denen des Prime Standards liegen. Der General Stan- dard hat zudem eine geringere internationale Ausrichtung, als der Prime Stan- dard, richtet sich folglich an große und mittelständische Unternehmen mit inländischem Investoren-Fokus. B. Der Freiverkehr Der Freiverkehr ist ein privatrechtlicher, börsenregulierter nicht-organsierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Der Emittent im Freiverkehr muss ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für die Zulassung im Freiverkehr der FWB erfüllen. Der Freiverkehr richtet sich folg- lich eher an kleine und mittlere Unternehmen. Sonderfall: Entry Standard Der Entry Standard ist ein Teilsegment des Freiverkehrs, in dem von der FWB geregelte Folgepflichten vor allem bezüglich der Transparenz bestehen. Daher richtet sich der Entry Standard vor allem an junge oder mittelständische Un- ternehmen, die den Kapitalmarkt wachstumsorientiert nutzen und innerhalb des Freiverkehrs sichtbarer positionieren wollen.
  • 3. Ticks Zunächst erfolgt die Beantragung einer International Securities Identification Number, kurz ISIN. Diese ist unabdingbar für die Handelbarkeit eines Wert- papiers. Im Rahmen der ISIN-Vergabe werden sogenannte Stammdatenerho- ben. Sie dienen der eindeutigen Kennzeichnung von Wertpapieren. In der Re- Deutsche Börse AG gel beinhalten die Stammdatenfolgende Angaben: Media Relations Mergenthalerallee 61 - ISIN 65760 Eschborn - Emittent - Gattung Postanschrift 60485 Frankfurt am Main - Handelsplätze - Herkunftsland Telefon +49-(0) 69-2 11-17854 - Handelswährung Fax +49-(0) 69-2 11-11501 Für das öffentliche Angebot von Wertpapieren ist zudem die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts vonnöten. Ein solcher Prospekt ermöglicht es zu- Internet künftigen Investoren, sich ein Bild vom Unternehmen und dem Wertpapieran- deutsche-boerse.com gebot zu machen. Die Erstellung dieses Prospekts unterliegt strengen gesetz- E-Mail lichen Regelungen, die im Wertpapierprospektgesetz und im Börsengesetz social-media@ deutsche-boerse.com festgeschrieben sind. Ausschließlich im Freiverkehr gelistete Unternehmen unterliegen nicht der Prospektpflicht. Nachdem die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kommt es zur eigentli- chen Platzierung der Aktien am Markt. Hierbei wird ein Verkaufsangebot er- stellt, der Emissionspreis festgelegt und die Aktienplatzierung und die Zutei- lung der Aktien an die Investoren vorgenommen. Das Verkaufsangebot um- fasst in der Regel die Bewerbung der Aktien an institutionelle Investoren und die breite Öffentlichkeit. Wichtigster Schritt in der Vorbereitung der Platzierung ist an diesem Punkt das Festlegen eines Emissionspreises. Grundlage für die- sen ist die zuvor erfolgte Unternehmensanalyse und -bewertung. Der Preis kann dann entweder von vornherein festgelegt sein oder im Laufe des Ange- botsverfahrens gemäß Angebot und Nachfrage ermittelt werden. Schließlich erfolgt die Zuteilung der Aktien an die Investoren. Diese erhalten bei ihrer Depotbank die Möglichkeit, Aktien im Angebot zu zeichnen, also eine Kauforder bzw. ein Angebot abzugeben. Allerdings entspricht das nicht dem Anspruch auf Kauf. Aktien werden vielmehr durch den Emittenten und seinen Konsortialführer am Abend vor dem Börsengang zugeteilt. Um die freie Handelbarkeit der Aktien eines Unternehmens sicherzustellen, ist das Unternehmen veranlasst, im Rahmen der Vorbereitung des Börsenganges für eine so genannte Verbriefung der Wertpapiere zu sorgen.
  • 4. Ticks Durch diese Erstellung von Urkunden soll ermöglicht werden, dass Wertpapie- re zwischen den Geschäftsparteien gehandelt werden können. In der Regel werden diese Urkunden oder verbrieften Aktien bei einer zentralen Verwahr- Deutsche Börse AG stelle/Wertpapiersammelbank hinterlegt – in Deutschland ist das die Clear- Media Relations stream Banking AG. Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn An diesem Punkt trennt sich der Prozess im Regulierten Markt und im Freiver- kehr. Im Regulierten Markt folgt nun das Zulassungsverfahren, während im Postanschrift Freiverkehr das Einbeziehungsverfahren angesetzt ist. 60485 Frankfurt am Main Telefon 1. Im Regulierten Markt +49-(0) 69-2 11-17854 Konsortialbanken und Unternehmen beantragen die Zulassung zum Handel an Fax der Frankfurter Wertpapierbörse. Zu diesem Zweck werden zunächst die not- +49-(0) 69-2 11-11501 wendigen Unterlagen zusammengestellt und an die FWB übermittelt. Es folgt Internet der formelle Antrag auf Zulassung der Aktien und die Einreichung der Unterla- deutsche-boerse.com gen bei der Börse. E-Mail social-media@ 2. Im Freiverkehr deutsche-boerse.com Im Freiverkehr stellt sich die Antragstellung relativ einfach dar. Ein zugelasse- ner Handelsteilnehmer beantragt die Einbeziehung der Aktien über ein elekt- ronisches Antrags-Tool gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG. Nach erfolgter Zulassung oder Einbeziehung kann der Handel von Aktien an der FWB aufgenommen werden. IPO und erster Handelstag Am Tag des Börsengangs können Handelsteilnehmer ab 7:30 Uhr ihre Aufträ- ge in das Xetra Handelssystem eingeben. Ab 9 Uhr werden sogenannte indi- kative Preise festgestellt, also die Gegenüberstellung von Angebots- und Nach- fragepreisen. Der indikative Preis gibt einen Anhaltspunkt, zu welchem Preis eine Aktie in dem Moment gehandelt werden könnte, stellt aber kein Ge- schäftsangebot dar. Der Konsortialführer steht im Namen des betreffenden Unternehmens grundsätzlich in Verbindung mit der Marktsteuerung. Nur diese beiden Parteien haben Einsicht in die aktuelle Auftragslage und die indikati- ven Preise. Hält der Konsortialführer die Preisfindung für abgeschlossen, wird das Orderbuch eingefroren, das heißt, dass Orders weder geändert noch neu eingegeben werden können. Erst jetzt wird der Preis durch die Marktsteuerung festgestellt und der erste Xetra Kurs wird berechnet.