1. Ticks
Folge 7: Listing und IPO
Gründe für einen Börsengang gibt es viele. Alle zukünftigen Emittenten stellen
sich irgendwann die Frage: Was wollen wir und wie kommen wir dahin? Die
wichtigsten Motivatoren für eine Platzierung von Aktien am Markt sind Wachs- Deutsche Börse AG
tum, Kapitalbedarf oder die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Dabei gibt Media Relations
es verschiedene Möglichkeiten für den Start an der Börse-
Mergenthalerallee 61
65760 Eschborn
Der erste Schritt ist die Auswahl von Emissionsbegleitern, dazu gehören:
Postanschrift
60485 Frankfurt am Main
1. IPO-Berater – berät, unterstützt und begleitet ein Unternehmen
vom ersten Planungstag an unabhängig. Zu seinen Aufgaben ge- Telefon
+49-(0) 69-2 11-17854
hören die Prüfung der Börsenreife des Unternehmens und seiner
Strategie, die Erstellung des Factbooks und der Equity Story und Fax
die Auswahl der begleitenden Banken. +49-(0) 69-2 11-11501
2. Das Bankenkonsortium – ein Zusammenschluss mehrerer Ban- Internet
ken, die ein Unternehmen während seines Börsengangs begleiten. deutsche-boerse.com
Dabei übernimmt eine Bank die Konsortialfürhrerschaft. In dieser
E-Mail
Funktion ist sie verantwortlich für die Koordination der Geschäfts- social-media@
deutsche-boerse.com
beziehungen zwischen dem Konsortium und dem Kunden. Sie er-
stellt einen Zeitplan für den IPO Prozess, stellt eine Unterneh-
mensbewertung an und sorgt für eine passende Vermarktung und
Platzierung der Gesellschaft im Markt. Eine zweite Bank über-
nimmt die Rolle der federführenden Emissionsbank. Sie kümmert
sich um die Wertpapieremission für den Emittenten, erstellt einen
Wertpapierprospekt und leitet das Unternehmen durch den Emis-
sionsprozess bis hin zur ersten Preisfeststellung.
3. Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
4. PR-Agentur
Gleichzeitig erfolgt je nach Unternehmensaufstellung und IPO-Konzept die
Auswahl des gewünschten Transparenzstandards und folglich des Marktseg-
ments, in dem das Unternehmen platziert werden soll.
Die Entscheidung ist abhängig von den Zielen, die das Unternehmen mit der
Börsennotierung anstrebt, den Investoren, die das Unternehmen vorrangig
adressieren möchte und dem Maß an Transparenz, das das Unternehmen ge-
währleisten will. An der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) können Unter-
nehmen im Regulierten Markt zwischen dem Prime Standard oder dem Gene-
ral Standard wählen.
2. Ticks
A. Der Regulierte Markt
Der Regulierte Markt ist ein organisierter, EU-regulierter Markt im Sinne des
Wertpapierhandelsgesetzes. Im Gegensatz zum privatrechtlich geregelten Frei-
Deutsche Börse AG
verkehr ist der Regulierte Markt öffentlich-rechtlich organisiert. Emittenten, die
ihre Aktien im Regulierten Markt anbieten möchten, müssen hohe EU-weit Media Relations
geltende Anforderungen erfüllen. Aufgrund dieser Regulierungen richtet sich
Mergenthalerallee 61
dieses Marktsegment vorrangig an große und mittlere Unternehmen, die inter- 65760 Eschborn
nationale Investoren ansprechen möchten und diese Anforderungen erfüllen
Postanschrift
können. 60485 Frankfurt am Main
Telefon
1. Der Prime Standard
+49-(0) 69-2 11-17854
Der Prime Standard ist das am strengsten regulierte Segment an der Frankfur-
Fax
ter Wertpapierbörse. Durch umfassende Zulassungsvoraussetzungen und Fol-
+49-(0) 69-2 11-11501
gepflichten stellt dieses Segment europaweit den Transparenzstandard mit den
höchsten Anforderungen dar. Ein Listing im Prime Standard der FWB ist zu- Internet
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dem Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu den 160 Auswahlindizes, wie
beispielsweise dem DAX. E-Mail
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2. Der General Standard
Emittenten im General Standard erfüllen ebenfalls hohe Transparenzstan-
dards, die jedoch hinter denen des Prime Standards liegen. Der General Stan-
dard hat zudem eine geringere internationale Ausrichtung, als der Prime Stan-
dard, richtet sich folglich an große und mittelständische Unternehmen mit
inländischem Investoren-Fokus.
B. Der Freiverkehr
Der Freiverkehr ist ein privatrechtlicher, börsenregulierter nicht-organsierter
Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Der Emittent im Freiverkehr
muss ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für die
Zulassung im Freiverkehr der FWB erfüllen. Der Freiverkehr richtet sich folg-
lich eher an kleine und mittlere Unternehmen.
Sonderfall: Entry Standard
Der Entry Standard ist ein Teilsegment des Freiverkehrs, in dem von der FWB
geregelte Folgepflichten vor allem bezüglich der Transparenz bestehen. Daher
richtet sich der Entry Standard vor allem an junge oder mittelständische Un-
ternehmen, die den Kapitalmarkt wachstumsorientiert nutzen und innerhalb
des Freiverkehrs sichtbarer positionieren wollen.
3. Ticks
Zunächst erfolgt die Beantragung einer International Securities Identification
Number, kurz ISIN. Diese ist unabdingbar für die Handelbarkeit eines Wert-
papiers. Im Rahmen der ISIN-Vergabe werden sogenannte Stammdatenerho-
ben. Sie dienen der eindeutigen Kennzeichnung von Wertpapieren. In der Re- Deutsche Börse AG
gel beinhalten die Stammdatenfolgende Angaben: Media Relations
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- ISIN
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- Emittent
- Gattung Postanschrift
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- Handelsplätze
- Herkunftsland Telefon
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- Handelswährung
Fax
+49-(0) 69-2 11-11501
Für das öffentliche Angebot von Wertpapieren ist zudem die Veröffentlichung
eines Wertpapierprospekts vonnöten. Ein solcher Prospekt ermöglicht es zu- Internet
künftigen Investoren, sich ein Bild vom Unternehmen und dem Wertpapieran- deutsche-boerse.com
gebot zu machen. Die Erstellung dieses Prospekts unterliegt strengen gesetz- E-Mail
lichen Regelungen, die im Wertpapierprospektgesetz und im Börsengesetz social-media@
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festgeschrieben sind. Ausschließlich im Freiverkehr gelistete Unternehmen
unterliegen nicht der Prospektpflicht.
Nachdem die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kommt es zur eigentli-
chen Platzierung der Aktien am Markt. Hierbei wird ein Verkaufsangebot er-
stellt, der Emissionspreis festgelegt und die Aktienplatzierung und die Zutei-
lung der Aktien an die Investoren vorgenommen. Das Verkaufsangebot um-
fasst in der Regel die Bewerbung der Aktien an institutionelle Investoren und
die breite Öffentlichkeit. Wichtigster Schritt in der Vorbereitung der Platzierung
ist an diesem Punkt das Festlegen eines Emissionspreises. Grundlage für die-
sen ist die zuvor erfolgte Unternehmensanalyse und -bewertung. Der Preis
kann dann entweder von vornherein festgelegt sein oder im Laufe des Ange-
botsverfahrens gemäß Angebot und Nachfrage ermittelt werden.
Schließlich erfolgt die Zuteilung der Aktien an die Investoren. Diese erhalten
bei ihrer Depotbank die Möglichkeit, Aktien im Angebot zu zeichnen, also eine
Kauforder bzw. ein Angebot abzugeben. Allerdings entspricht das nicht dem
Anspruch auf Kauf. Aktien werden vielmehr durch den Emittenten und seinen
Konsortialführer am Abend vor dem Börsengang zugeteilt.
Um die freie Handelbarkeit der Aktien eines Unternehmens sicherzustellen, ist
das Unternehmen veranlasst, im Rahmen der Vorbereitung des Börsenganges
für eine so genannte Verbriefung der Wertpapiere zu sorgen.
4. Ticks
Durch diese Erstellung von Urkunden soll ermöglicht werden, dass Wertpapie-
re zwischen den Geschäftsparteien gehandelt werden können. In der Regel
werden diese Urkunden oder verbrieften Aktien bei einer zentralen Verwahr- Deutsche Börse AG
stelle/Wertpapiersammelbank hinterlegt – in Deutschland ist das die Clear-
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stream Banking AG.
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An diesem Punkt trennt sich der Prozess im Regulierten Markt und im Freiver-
kehr. Im Regulierten Markt folgt nun das Zulassungsverfahren, während im Postanschrift
Freiverkehr das Einbeziehungsverfahren angesetzt ist. 60485 Frankfurt am Main
Telefon
1. Im Regulierten Markt +49-(0) 69-2 11-17854
Konsortialbanken und Unternehmen beantragen die Zulassung zum Handel an
Fax
der Frankfurter Wertpapierbörse. Zu diesem Zweck werden zunächst die not- +49-(0) 69-2 11-11501
wendigen Unterlagen zusammengestellt und an die FWB übermittelt. Es folgt
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der formelle Antrag auf Zulassung der Aktien und die Einreichung der Unterla- deutsche-boerse.com
gen bei der Börse.
E-Mail
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2. Im Freiverkehr deutsche-boerse.com
Im Freiverkehr stellt sich die Antragstellung relativ einfach dar. Ein zugelasse-
ner Handelsteilnehmer beantragt die Einbeziehung der Aktien über ein elekt-
ronisches Antrags-Tool gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse
AG.
Nach erfolgter Zulassung oder Einbeziehung kann der Handel von Aktien an
der FWB aufgenommen werden.
IPO und erster Handelstag
Am Tag des Börsengangs können Handelsteilnehmer ab 7:30 Uhr ihre Aufträ-
ge in das Xetra Handelssystem eingeben. Ab 9 Uhr werden sogenannte indi-
kative Preise festgestellt, also die Gegenüberstellung von Angebots- und Nach-
fragepreisen. Der indikative Preis gibt einen Anhaltspunkt, zu welchem Preis
eine Aktie in dem Moment gehandelt werden könnte, stellt aber kein Ge-
schäftsangebot dar. Der Konsortialführer steht im Namen des betreffenden
Unternehmens grundsätzlich in Verbindung mit der Marktsteuerung. Nur diese
beiden Parteien haben Einsicht in die aktuelle Auftragslage und die indikati-
ven Preise. Hält der Konsortialführer die Preisfindung für abgeschlossen, wird
das Orderbuch eingefroren, das heißt, dass Orders weder geändert noch neu
eingegeben werden können. Erst jetzt wird der Preis durch die Marktsteuerung
festgestellt und der erste Xetra Kurs wird berechnet.