1. Ticks
Folge 11: Derivate und -handel
Bei Derivaten handelt es sich um Termingeschäfte, deren Bewertung von der
Preisentwicklung eines zugrunde liegenden Finanztitels abgeleitet wird (Ba-
siswert). Basiswerte können Waren oder Finanzinstrumente sein, die physisch
lieferbar sind – bei Finanztermingeschäften wäre es beispielsweise die jeweili-
Deutsche Börse AG
ge Aktie, bei Indexoptionen, der Referenzindex (z.B. der DAX), bei Rohstoff-
termingeschäften der jeweilige Rohstoff (z.B. Gold, Öl etc.) – oder fiktive Un- Media Relations
derlyings, sogenannte synthetische Produkte. Im Gegensatz zu Aktien und Mergenthalerallee 61
ähnlichen Produkten, die am Kassamarkt gehandelt werden, erfolgt der Han- 65760 Eschborn
del von Derivaten am Terminmarkt.
Postanschrift
60485 Frankfurt am Main
Der Handel am Terminmarkt zeichnet sich dadurch aus, dass die Verpflich-
Telefon
tungs- und die Erfüllungskomponente des Geschäfts zeitlich auseinander fal- +49-(0) 69-2 11-17854
len, das heißt prinzipiell müsste zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses we-
Fax
der der Käufer die liquiden Mittel, noch der Verkäufer die eigentlichen Güter
+49-(0) 69-2 11-11501
besitzen. Die Erfüllung des Handels bei einem Termingeschäft liegt demnach
in der Zukunft. Eine der weltweit führenden Terminbörsen ist die Deutsche Internet
deutsche-boerse.com
Börse Tochtergesellschaft Eurex. Typische am Terminmarkt gehandelte Pro-
duktgruppen sind Futures und Optionen. E-Mail
social-media@
deutsche-boerse.com
Ein Future ist ein standardisierter, börsengehandelter Terminkontrakt, bei dem
Käufer und Verkäufer die Verpflichtung eingehen, bei vorher geregelter Fällig-
keit eine bestimmte Menge eines Basiswertes zu einem festgelegten Preis zu
liefern bzw. abzunehmen. Man unterscheidet zwischen zwei Positionen: Long
verpflichtet den Käufer bei Fälligkeit einen bestimmten Preis zu zahlen und
den Wert abzunehmen, Short verpflichtet wiederum den Verkäufer, den Ba-
siswert zu einem bestimmten Preis zu liefern.
Eine Option ist ein standardisiertes, börsengehandeltes Kauf- oder Verkaufs-
recht (nicht die Pflicht) auf einen Basiswert. Dabei sind Menge und Preis des
Basiswerts für einen vereinbarten Zeitraum oder Zeitpunkt zum Erwerb (Kauf-
option/Call) oder zum Verkauf (Verkaufsoption/Put) festgelegt. Der Optionskäu-
fer zahlt dem Verkäufer eine Optionsprämie für das Ausübungsrecht. Dafür
verpflichtet sich der Verkäufer, wenn die Option ausgeübt wird, den Basiswert
gegen Zahlung des festgelegten Preises bereitzustellen oder zu übernehmen.
Wird das Ausübungsrecht nicht in Anspruch genommen, erlischt am Ende der
Laufzeit auch das Optionsrecht und die Option verfällt.
Neben diesem börslichen Terminmarkt besteht allerdings wie beim Kassa-
markt auch ein außerbörslicher Handel (OTC), an dem im wesentlichen Ban-
ken und andere Finanzinstitute handeln.